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Rechtsgrundlage für Bestrafungen und Sanktionen des DFB

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Pfalzadler schrieb:
Mich würde viel mehr interessieren, als Inhaber einer gültigen Dauerkarte für 17! Heimspiele, gegen Wen ich eine einstweilige Verfügung im Falle des Ausschlusses beantragen müsste.

Gegen den DFB als Urheber dieser Anordnung, oder gegen die Eintracht, die dieses Urteil dann nur umsetzen muss.


Jedes rechtliche Vorgehen eines Karteninhabers müsste sich natürlich gegen die Eintracht richten. Das ist schließlich der Vertragsparter. Zum DFB besteht ja keine Rechtsbeziehung Deinerseits. Auch keine öffentlich-rechtliche, da der DFB ja keine Verwaltungsbehörde darstellt.
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Misanthrop schrieb:
Pfalzadler schrieb:
Mich würde viel mehr interessieren, als Inhaber einer gültigen Dauerkarte für 17! Heimspiele, gegen Wen ich eine einstweilige Verfügung im Falle des Ausschlusses beantragen müsste.

Gegen den DFB als Urheber dieser Anordnung, oder gegen die Eintracht, die dieses Urteil dann nur umsetzen muss.


Jedes rechtliche Vorgehen eines Karteninhabers müsste sich natürlich gegen die Eintracht richten. Das ist schließlich der Vertragsparter. Zum DFB besteht ja keine Rechtsbeziehung Deinerseits. Auch keine öffentlich-rechtliche, da der DFB ja keine Verwaltungsbehörde darstellt.


Danke,
genau so hatte ich es vermutet.
Wie in einigen Medien zu lesen war, haben sich zu diesem Thema, mit Ausnahme meiner gestellten Frage, schon einige Rechtsgelehrte geäußert.
Fast einstimmig war dort die Meinung, daß eine solche Klage eine große Aussicht auf Erfolg hat.

Stellt sich dann aber die weitere Frage, wie im Falle eines solchen Urteils die weitere Vorgehensweise wäre und welchen Rattenschwanz sich einem solchen Urteil anhängen würde.
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Pfalzadler schrieb:
Misanthrop schrieb:
Pfalzadler schrieb:
Mich würde viel mehr interessieren, als Inhaber einer gültigen Dauerkarte für 17! Heimspiele, gegen Wen ich eine einstweilige Verfügung im Falle des Ausschlusses beantragen müsste.

Gegen den DFB als Urheber dieser Anordnung, oder gegen die Eintracht, die dieses Urteil dann nur umsetzen muss.


Jedes rechtliche Vorgehen eines Karteninhabers müsste sich natürlich gegen die Eintracht richten. Das ist schließlich der Vertragsparter. Zum DFB besteht ja keine Rechtsbeziehung Deinerseits. Auch keine öffentlich-rechtliche, da der DFB ja keine Verwaltungsbehörde darstellt.


Danke,
genau so hatte ich es vermutet.
Wie in einigen Medien zu lesen war, haben sich zu diesem Thema, mit Ausnahme meiner gestellten Frage, schon einige Rechtsgelehrte geäußert.
Fast einstimmig war dort die Meinung, daß eine solche Klage eine große Aussicht auf Erfolg hat.

Stellt sich dann aber die weitere Frage, wie im Falle eines solchen Urteils die weitere Vorgehensweise wäre und welchen Rattenschwanz sich einem solchen Urteil anhängen würde.


Im letzten Jahr war es ja auch das erste Spiel und durch den Verkauf von DK´s für nur 16 Spiele gab es kein Probleme. Passiert das während der Runde, ist dann der Verein nicht mit der anteiligen Rückerstattung des Eintrittsgeldes vor sowas gefeit?
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Ich frage mal hier, habe gesteren im Videotext gelesen das Bayern auch ein spiel unter Zuschauerausschluss bekommen soll bzw die da einspruch einlegen stimmt das?
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asti1980 schrieb:
Ich frage mal hier, habe gesteren im Videotext gelesen das Bayern auch ein spiel unter Zuschauerausschluss bekommen soll bzw die da einspruch einlegen stimmt das?


hast du vielleicht falsch verstanden:

http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/570688/artikel_geldbussen_eine-welle-der-widersprueche.html

Bayern München, Dynamo Dresden und Jahn Regensburg haben nach Angaben eines Sprechers des DFB vom Montag dem Antrag auf Geldstrafen abgelehnt.
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Cino schrieb:
asti1980 schrieb:
Ich frage mal hier, habe gesteren im Videotext gelesen das Bayern auch ein spiel unter Zuschauerausschluss bekommen soll bzw die da einspruch einlegen stimmt das?


hast du vielleicht falsch verstanden:

http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/570688/artikel_geldbussen_eine-welle-der-widersprueche.html

Bayern München, Dynamo Dresden und Jahn Regensburg haben nach Angaben eines Sprechers des DFB vom Montag dem Antrag auf Geldstrafen abgelehnt.


ok danke für die info.


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