Sowohl Dominik Schmidt, alsauch Djakpa haben einen Vertrag mit (laut tm) beidseitiger Vertragsoption.
1. Bedeutet das nun, dass einer der beiden Vertragspartner (z.B. auch der Spieler ohne Zustimmung des Vereins) den Vertrag um 2 Jahre verlängern können? 2. Gab es nicht letztens erst diese Geschichte mit dem Jugendspieler Derici, bei dem der Anwalt des Spielers sagte, dass solche Optionen unzulässig seien? Oder war das nur bei einseitiger Option?
Eine einseitige Option hätte natürlich für uns null Risiko beinhaltet. Bei beidseitiger kann es aber passieren, dass der Spieler bleibt, obwohl man gar nicht mit ihm verlängern möchte, oder?
MfG, Neuehaaner
PS: ggf. ins Arbeitsrechts-Forum verschieben
eine option ist immer bindend. wenn wir also eine option auf 2 jahre besitzen, können wir ohne weitere absprachen mit dem spieler verlängern. andersrum genauso, wenn der spieler eine option hat, gilt diese allerdings nicht für eine verlängerung (meistens) sondern um eine ausstiegsklausel durch die der spieler den verein wechseln kann, ohne das der verein darauf einfluß nehmen kann.
Sowohl Dominik Schmidt, alsauch Djakpa haben einen Vertrag mit (laut tm) beidseitiger Vertragsoption.
1. Bedeutet das nun, dass einer der beiden Vertragspartner (z.B. auch der Spieler ohne Zustimmung des Vereins) den Vertrag um 2 Jahre verlängern können? 2. Gab es nicht letztens erst diese Geschichte mit dem Jugendspieler Derici, bei dem der Anwalt des Spielers sagte, dass solche Optionen unzulässig seien? Oder war das nur bei einseitiger Option?
Eine einseitige Option hätte natürlich für uns null Risiko beinhaltet. Bei beidseitiger kann es aber passieren, dass der Spieler bleibt, obwohl man gar nicht mit ihm verlängern möchte, oder?
MfG, Neuehaaner
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eine option ist immer bindend. wenn wir also eine option auf 2 jahre besitzen, können wir ohne weitere absprachen mit dem spieler verlängern. andersrum genauso, wenn der spieler eine option hat, gilt diese allerdings nicht für eine verlängerung (meistens) sondern um eine ausstiegsklausel durch die der spieler den verein wechseln kann, ohne das der verein darauf einfluß nehmen kann.
Sowohl Dominik Schmidt, alsauch Djakpa haben einen Vertrag mit (laut tm) beidseitiger Vertragsoption.
1. Bedeutet das nun, dass einer der beiden Vertragspartner (z.B. auch der Spieler ohne Zustimmung des Vereins) den Vertrag um 2 Jahre verlängern können? 2. Gab es nicht letztens erst diese Geschichte mit dem Jugendspieler Derici, bei dem der Anwalt des Spielers sagte, dass solche Optionen unzulässig seien? Oder war das nur bei einseitiger Option?
Eine einseitige Option hätte natürlich für uns null Risiko beinhaltet. Bei beidseitiger kann es aber passieren, dass der Spieler bleibt, obwohl man gar nicht mit ihm verlängern möchte, oder?
MfG, Neuehaaner
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eine option ist immer bindend. wenn wir also eine option auf 2 jahre besitzen, können wir ohne weitere absprachen mit dem spieler verlängern. andersrum genauso, wenn der spieler eine option hat, gilt diese allerdings nicht für eine verlängerung (meistens) sondern um eine ausstiegsklausel durch die der spieler den verein wechseln kann, ohne das der verein darauf einfluß nehmen kann.
An Deiner Stelle hät ich mal weitergelesen
ups, da war ich wohl etwas zu schnell, naja wollte ja nur helfen
davon mal abgesehen hab ich von einer option auf verlängerung auf seite des spielers noch nie gehört...
ThorstenH schrieb: ... 2. kann sehr wohl expilzit im Vertrag stehen, das sich dieser bei gezogener Option des Arbeitgeber um 1 Jahr verlängert (z.B. mit gleichzeitiger Anhebung des Salärs etc.). Das muß aber sehr klar formuliert sein.
Och, da kann schon sehr viel in Verträgen stehen, bisweilen auch klar formuliert. Ob es dann aber vor Gericht Bestand hat ist dann halt eine andere Frage...
eine option ist immer bindend. wenn wir also eine option auf 2 jahre besitzen, können wir ohne weitere absprachen mit dem spieler verlängern. andersrum genauso, wenn der spieler eine option hat, gilt diese allerdings nicht für eine verlängerung (meistens) sondern um eine ausstiegsklausel durch die der spieler den verein wechseln kann, ohne das der verein darauf einfluß nehmen kann.
An Deiner Stelle hät ich mal weitergelesen
ups, da war ich wohl etwas zu schnell, naja wollte ja nur helfen
davon mal abgesehen hab ich von einer option auf verlängerung auf seite des spielers noch nie gehört...
aber gut, bitte weiter im text ,-)
Och, da kann schon sehr viel in Verträgen stehen, bisweilen auch klar formuliert.
Ob es dann aber vor Gericht Bestand hat ist dann halt eine andere Frage...