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IQ20

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Die Umwandlung in ein Forum WM 2006 macht durchaus Sinn! Bereits im Dezember beginnt bekanntlich der Vorverkauf der Tickets zur WM. Da die Nationalmannschaft allemal dabei sein wird , wären 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

Gruß,
IQ20
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Die Schiri-Legende lebt! Einen netten Bericht zu seinem 60. Geburtstag gibt's hier: http://www.op-marburg.de/op/home.sport/article.dpa.jsp?id=iptc-bdt-20040210-217-dpa_5638004.xml

Viel Spaß bei der Lektüre!

Gruß,
IQ20
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@Nicole1611983: Scheinklausur?!? Also bei uns waren die damals alle noch ganz real! *fg*
Nein, im Ernst, ich weiß schon... Aber so ein paar Grundlagen in den wesentlichen Rechtsgebieten können doch nicht schaden, oder? Einen Teil davon vergisst du bald wieder, weil man es einfach nie mehr braucht. Spätestens im Berufsleben wirst du froh sein, dich ein wenig eingrenzen zu können. Schau dir doch nur die Profs an...
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Hi!
Das müsste ich vielleicht mal unserem aquila überlassen...
Meine Stärken liegen eher im Familien- und Sportrecht.

Viele Grüße,
Stefan
EFC Man kann ja nicht alles wissen! *g*
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Hallo zusammen!

Mit einer kleinen Verspätung von 2 Tagen *g* (sorry...) habe ich es endlich geschafft mich mal an den PC zu setzen und das eine oder andere zum Thema zusammenzustellen, was den einen oder anderen wiederum interessieren könnte.
Wie ihr wisst, habe ich in gewissenhafter Ausübung anwaltlicher Pflicht unser Forenmitglied "spielwiese" - ich möchte keine wirklichen Namen nennen, obwohl mich spielwiese von der Schweigepflicht entbunden hat -  in einem Rechtsstreit gegen den Sportclub Freiburg vertreten. Gegen ihn war anlässlich des Auswärtsspiels unserer Eintracht in Freiburg Ende November vergangenen Jahres ein bundesweit wirksames Stadionverbot bis 30.6.2006 verhängt worden, also schon ein ziemliches Pfund.
Es tut an dieser Stelle nichts zur Sache, was dort vorgefallen ist oder auch nicht vorgefallen ist, sondern es geht darum die Entwicklung kurz darzustellen welche dieser Fall genommen hat.

Spielwiese hatte sich bekanntlich im Saisonforum noch am Abend des Erhalts des ihm per Einschreiben/Rückschein zugesandten Verbots hierüber - mit Recht - beschwert, und es war gut, dass er das getan hat! Wenige Tage später habe ich die Sache mit ihm im Büro besprochen wobei ich feststellte, dass das besagte Schreiben offenbar von keinem Vorstandsmitglied (sondern "Der Vorstand i.A. unleserlich") und scheinbar auch nicht vom Sicherheitsbeauftragten des SCF unterschrieben worden war, dessen Unterschrift ich zufällig kannte. Noch am nächsten Tag habe ich dann - natürlich mit Originalvollmacht - dieses Verbot zurückgewiesen unter Bezugnahme auf § 174 BGB, weil eine Vollmacht dem Verbotsschreiben nicht beigefügt war. Soweit diese Tatsachen stimmen und im übrigen die Zurückweisung unverzüglich, d.h. zumindest binnen 7 Tagen, erfolgt, ist die Willenserklärung, sprich das Verbot, "weg". Der SCF wurde noch aufgefordert uns zu bestätigen, dass er die Nichtexistenz des Verbots dem DFB und der DFL mitgeteilt hat.
Daraufhin geschah nichts, absolut nichts, so dass wir Mitte Januar beim AG Freiburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt haben mit eben dem beschriebenen Ziel.
Es war wohl ein glatter Ausnahmefall den wir hier hatten, und der uns so schnell "ins Geschäft" brachte; normalerweise hilft nämlich in derartigen Fällen nur die Einleitung eines normalen Klageverfahrens (nicht Eilverfahren), da das Ziel, Aufhebung eines existenten Stadionverbots, die Abgabe einer Willenserklärung darstellt und wegen Vorwegnahme der Hauptsache ein Eilverfahren unzulässig wäre.
Natürlich hatten wir vorsorglich auch zur Sache selbst Ausführungen gemacht, wohl wissend, welch stumpfes Schwert wir benutzten, da der SCF natürlich jederzeit formell korrekt ein neues Verbot hätte erteilen können.
Der zuständige Richter (es sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass wir genau an den richtigen kompetenten gelangt waren) hat dann sofort für den vergangenen Dienstag einen Verhandlungstermin anberaumt, zu welchen außer uns beiden noch der Sicherheitsbeauftragte des SCF sowie ein Anwalt erschienen.
Intensiv verhandelt haben wir schlussendlich 1 1/2 Stunden, und es kam wie es kommen musste: im Termin wurde nicht nur ein neues, formell wirksames Verbot an spielwiese ausgehändigt, auch der szenekundige Polizeibeamte war vom SCF als präsenter Zeuge aufgeboten worden.

Bevor ich kurz auf den weiteren Ablauf und das erzielte Ergebnis zu sprechen komme, seien folgende juristische Anmerkungen erlaubt.
Die Richtlinien des DFB, welche das Stadionverbot einheitlich regeln, findet man hier: http://www.dfb.de/dfb-info/pinnwand/sicher/stadionverbot.pdf
Die wesentlichen Vorschriften sind die §§ 3 und 4. Zunächst ist zu überprüfen, ob der gemachte Vorwurf überhaupt sicherheitsbeeinträchtigenden Charakter aufweist. Insoweit kommen insbes. ein minderschwerer Verstoß gegen die jeweilige Stadionordnung in Betracht (örtliches Stadionverbot als Regelfolge), ein schwerwiegender Verstoß gegen die Stadionverordnung (§ 3 Abs. 4 Ziff. 18) sowie ein Verstoß gegen den Regelkatalog aufgezählter Straftaten (Konsequenz: bundesweites Stadionverbot).
Wichtig: Zwar basiert die Erteilung des Stadionverbots auf dem Hausrecht (per gegenseitig erteilter Vollmacht auch in Bezug auf andere Vereine). Jedoch - so auch der Richter in Freiburg - ist mit den Richtlinien eine Selbstbindung der Vereine verknüpft, ein Stadionverbot nur und wirklich nur (!!) dann auszusprechen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind! Dies ist gerichtlich voll überprüfbar!!!
Die immer wieder, gleichsam gebetsmühlenartig aufgestellte Behauptung, man könne sowieso nichts machen, ist also falsch und wird auch durch dauerndes Wiederholen nicht richtiger.

Weiter wichtig: Wenn der Betroffene Inhaber einer zuvor erworbenen Dauerkarte seines Heimatvereins ist, wird in seine vertraglichen Rechte eingegriffen. Es ist übrigens egal, ob die Karte übertragbar ist oder nicht! Das ist insbes. dann problematisch, wenn ein anderer Verein ohne Rücksicht auf die vertragliche Beziehung ein bundesweites Stadionverbot ausspricht, an welches nach den Richtlinien der Heimatverein gebunden ist, da Ausnahmen an sich in den Richtlinien nicht vorgesehen sind. Grds. müsste jedoch im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses der Schuldner (=Verein) zunächst kündigen oder zumindest ein Leistungsverweigerungsrecht haben vor "Aussperren" seines Vertragspartners. Für das Vorliegen derartiger hierzu berechtigender Gründe trägt der Schuldner die Beweislast. Die jedoch wird nach den Richtlinien einfach umgekehrt und dem Betroffenen aufgebürdet (Einstellung des Ermittlungsverfahrens o.ä. wegen erwiesener Unschuld u.a. als Voraussetzung einer Aufhebung des Stadionverbots)! Das geht so ohne weiteres nicht.
Wenn man nicht deswegen sogar die Unwirksamkeit der dieses Problem nicht behandelnden Richtlinien insgesamt annehmen will, so muss man sie gleichwohl so auslegen, dass der die Dauerkarte austellende Verein berechtigt aber auch verpflichtet ist, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und ggf. örtlich begrenzten Dispens zu gewähren!
Nochmal: das gilt natürlich nur für vor dem Vorfall erworbene Dauerkarten; aber auch für jeden, der vor dem Vorfall die übertragbare DK von jemandem anderen als dem ausstellenden Verein erwirbt, da es sich um ein sog. "Geschäft für den, den es angeht" handelt, bei welchem dem Verein nicht bekannt und am Ende auch egal ist, wer eine DK erwirbt und von wem, wer also Vertragspartner ist oder wird...

All dies ist bislang, soweit ich sehe, noch nicht in einem Rechtsstreit entschieden worden, auch im hiesigen Fall nicht. Ich komme damit nochmal auf letzten Dienstag zurück. Schlussendlich haben wir einen Vergleich geschlossen, der zum Inhalt hat, dass das Stadionverbot auf die beiden Freiburger Stadien beschränkt wird. Spielwiese hätte ich Steine statt Brot gegeben, wenn wir die Sache weiter, aus Prinzip, durchgezogen hätten. Es wäre die Erhebung einer Klage erforderlich gewesen, und so ein Verfahren, insbes. wenn es durch zwei Instanzen geht, dauert! So können aber ab sofort sämtliche Heim- und Auswärtsspiele, eben abgesehen von Freiburg, besucht werden: Das Ziel war also erreicht!
Wir wollen jetzt noch auf anderem Weg auch den Wegfall des örtlichen Verbots erreichen, da spielwiese auch nachdem, was der Polizist ausgesagt hat, wirklich nichts schlimmes, geschweige denn sicherheitsgefährdendes gemacht hat. Grund ist die Eintragung in die Datei "Gewalttäter Sport", die bei jedem erteilten Stadionverbot erfolgt und es für davon Betroffene quasi ausgeschlossen ist, z.B. Karten für die WM 2006 zu erwerben.

Zusammenfassend kann man sagen, dass wir nur durch Zufall, aber auch durch sofortiges Handeln die Möglichkeit hatten, so rasch einen Gerichtstermin zu bekommen und dabei die Geschichte juristisch abzuschließen. Es ist also nochmal gut gegangen!

Denjenigen, die nun meinen gegen ein berechtigt ausgesprochenes Stadionverbot vorgehen zu können, sei noch folgendes gesagt: Wenn wirklich ein rechtfertigender Grund vorlag, hilft auch die Dauerkarte nicht. Es mag sein, dass ein Anspruch auf Einzelprüfung durch den ausstellenden Verein besteht. Klar ist aber auch, wie diese Einzelprüfung ausfallen wird! Erfolg können und dürfen (!) nur diejenigen haben, die Opfer einer Willkürmaßnahme geworden sind. Die sollen sich aber wirklich wehren!

Viele Grüße,
Stefan - IQ20
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Es ist auch nur ein Gerücht, dass der halbfertige Unterrang der neuen GGT noch in den Verkauf gehen soll!
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Hi Marcus,
das passt schon! *g* Nicht alle wohnen in Frankfurt. Wer mit dem Zug anreist, kann direkt am Hauptbahnhof - Südseite - einsteigen; wer mit dem Auto kommt (es werden überwiegend Fahrgemeinschaften gebildet), parkt an der Walter-Köbel-Halle in Rüsselsheim. Dort besteht am Hintereingang die Zustiegsmöglichkeit um 10.30 Uhr. Getränke an Bord!
Alle weiteren Infos bei mir, s. Mail-Addy oben.
Gruß, Stefan - IQ20
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... der vertritt derzeit den FCBääh und wird erst recht abgeschafft!
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*lool*
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Was lange bereits gerüchteweise kursierte, scheint jetzt wahr zu werden:
Die Bundesregierung plant, auf EMails eine Gebühr - ähnlich dem Briefporto - zu erheben, die darüber hinaus mehrwertsteuerpflichtig ist.
Wie aus gewöhnlich gut informierten Kreisen verlautet, hat die Regierung bereits einem entsprechenden Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium zugestimmt und wird in Kürze das Gesetzgebungsverfahren einleiten. Soweit bekannt, sollen Anbieter von EMail-Diensten verpflichtet werden, für jede abgesandte Mail vom Versender eine Gebühr in Höhe von 5 Cent zu erheben zzgl. MWSt, insgesamt brutto somit 5,8 Cent derzeit. Hiervon sind 4 Cent an eine dem Wirtschaftsministerium unterstellte, speziell hierfür neu einzurichtende Behörde auszukehren, die einbehaltene MWSt ist an das Finanzamt zu zahlen. 1 Cent soll dem Anbieter verbleiben aufgrund des ihm entstehenden Aufwands. Die Anbieter sollen ferner berechtigt sein, einen weiteren erhöhten Aufwand durch zusätzliche, dem Nutzer in Rechnung zu stellende Gebühren abzudecken, ähnlich etwa einer Grundgebühr.
Von Bundeswirtschaftsminister Clement selbst war noch keine Stellungnahme zu erhalten, wohl aber von seinem Unterstaatssekretär Karl-Heinz Habrecht. Er wird mit den Worten zitiert: "Damit gelingt uns der ganz große Wurf! Schon seit Jahren wird diskutiert, den EMail-Verkehr - bislang kostenlos - zumindest ansatzweise dem Briefpostverkehr gleichzustellen. Es ist nicht mehr akzeptabel, die Briefpost in der bisherigen Form zu benachteiligen. Wir erhoffen uns durch diese Maßnahme Mehreinnahmen in mindestens 7stelliger Höhe. Auch die Bundesländer profitieren daran, denn ihnen stehen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zu."
Auch Verbraucherschutzministerin Renate Künast hat sich bereits zu Wort gemeldet. Sie sieht eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes in der Einführung der Gebühr. Diese werde dazu führen, dass der Versand unerwünschter Mails (Spamming) stark reduziert werde, da die Versender hierfür jetzt zahlen müssten. Nicht bedacht habe man allerdings, dass diese wohl künftig verstärkt aus dem Ausland agieren würden. Gewünscht sei demzufolge eine baldige europaeinheitliche Regelung. Deutschland sei jedoch "Schrittmacher" und das bislang einzige Land, welches diesen mutigen Schritt wage.
Die Logistik der angedachten Gebühren ist jedoch alles andere als leicht. Anbieter bislang kostenloser EMail-Dienste müssen umdenken. GMX, WEB.DE und Konsorten werden kostenlose accounts künftig nicht mehr anbieten. Vor allem jedoch trifft das Gesetz Anbieter von webspace, wie z.B. 1 & 1. Integriert in diese Dienste sind stets auch Mail-accounts in Hülle und Fülle, die es dann abzurechnen gilt, denn: Der Anbieter ist für den Einzug der Gebühren verantwortlich! 1 & 1 hat bereits bestätigt, dass letztlich den Vertragspartner sämtliche Kosten treffen werden die im Zusammenhang mit der Nutzung der EMail-accounts entstehen. Hier ist von einer deutlichen Verteuerung der Provider-Dienste auszugehen.
Ob es also wirklich "der große Wurf" wird, bleibt noch abzuwarten. Experten jedenfalls gehen davon aus, dass die Einführung der Gebühr - voraussichtlich erst zum 1. April 2004 - zu einer deutlichen Reduzierung des EMail-Verkehrs führen wird.
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... wenn er repariert ist, Marina! Und dann weißer Rauch aufsteigt. *g*

Gruß IQ20
EFC Habemus chattum
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hmmm... Kleiner HTML-Fehler, sorry. Bitte cut&paste:  www.sge4ever.com/interaktiv_chat.htm
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Für die Zeit des Ausfalls des "offiziellen" Chats steht ein Übergangschat von WWW.SGE4EVER.DE zur Verfügung, den man hier findet.Gruß IQ20
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Hallo Dennis!
Der Chat ist komplett ausgefallen!
Gruß Stefan - IQ20
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Hallo,
ich vergesse deinen voraufgegangenen Beitrag...
Was aber big_strider hier ablässt ist schon wirklich ziemlich heftig. Die "Aufmachung" seiner Beiträge deutet darauf hin, dass sie nicht nur nicht durchdacht sind, sondern "einfach mal so" ins Forum gestellt wurden (vielleicht sogar tatsächlich provokativ gemeint?). Grundsätzlich ist es mir völlig wurscht wieviel Fehler hier jemand in seinen Beiträgen hinterlässt. Aber manchmal muss man auch bei so etwas mal einhaken, vor allem wenn es ins Gesamtbild passt. Daher auch die Sache mit dem "groben Klotz" und dem "Keil"...
Im übrigen bin auch ich der Meinung, dass Rada vergangene Saison zumeist, um es vorsichtig auszudrücken, besch...eiden gespielt hat, keine Frage! Aber das hat m.E. einen Grund, der wohl weniger in der Grundeinstellung Radas zum Fußballspielen oder seinen fußballerischen Fähigkeiten oder gar menschlichen Qualitäten zu suchen ist als mehr autonomen Faktoren entspringt; und mit dieser Meinung stehe ich nicht allein da!

In diesem Sinne, horrido!
IQ20
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@big_strider: Deine Reaktion auf die in meinen Augen berechtigte Kritik an deinem posting schießt nun weit über das Ziel hinaus und dürfte mittlerweile in den Bereich des Unangemessenen gehen!Vorderst hier unterschwelig die User auf, an dieser Diskusion nicht teilzunehmen, wo leben wir den?Abgesehen davon, dass ich allein in diesem Satz schon vier Rechtschreibfehler ausmachen kann - wobei ich es mega-cool finde dass du das Wort "Forderst" mit Vogel-F schreibst - , hat nun wirklich niemand hier auch nur ansatzweise die Behauptung aufgestellt, über das von dir aufgeworfene Thema dürfe nicht diskutiert werden. Dass darüber diskutiert wird und selbstverständlich auch diskutiert werden darf und soll, siehst du qua factum an der Fülle der Antworten! Man sollte die Diskussion aber auf einer Ebene führen die dem Ganzen noch würdig ist und nicht gleich diejenigen, die Anlass haben dir zu widersprechen, gleichsam als Vereinsangehörige abstempeln die ihr Maul nicht aufreißen dürfen und nur abnicken. Das liegt nun völlig neben der Sache!Wenn du dich von der gegen dich gerichteten Kritik ungerecht behandelt fühlst, dann solltest du dir merken, dass auf einen groben Klotz stets ein Keil gehört. Diesen Keil hat dir  Flyingadler zurecht gesetzt...Auch in der Sache selbst kann ich der Kritik an deinem Posting nur zustimmen. Es sind i.d.R. nicht die Spieler allein die für die schlechte Leistung insgesamt verantwortlich gemacht werden können. Was hat das nur für eine katastrophale psychische Auswirkung auf wohl alle Angestellten der Eintracht wenn man jeden Morgen in der Zeitung zu lesen bekommt bei was für einem unmöglichen, unfähigen und sowieso kurz vor dem Bankrott stehenden Arbeitgeber man angeheuert hat! Das fängt bei der Sekretärin an und macht selbstverständlich auch nicht vor den Spielern halt. Spurlos geht das an niemandem vorbei... Du solltest dir also, bevor hier Spieler verteufelt werden die in der Vergangenheit ordentliche Leistungen bei anderen Vereinen gebracht haben, mal überlegen wo vielleicht der wahre Anlass für die Misere liegt. Dazu darf ich, um mich nicht in Wiederholungen ergehen zu müssen, auf einige meiner Vor-Schreiber verweisen.MfG IQ20