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Bei Rot über die Ampel.( Verkehrsrecht )

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Hallo Fachleute,

jetzt bräucht auch ich mal nen Rat, wie ich mich verhalten soll,wenn ne Anzeige hier bei mir  eintrudelt.

Vieleicht isses ja schon mal jemandem ähnlich ergangen.

Heute morgen hab ich an einer roten Ampel halten müssen, was ich auch gemacht habe.
War dann irgendwie net ganz bei der Sache und als etwa 30 Sekunden später die Rechtsabbiegerampel grün geworden ist und das Auto neben mir los fuhr, habe ich auch langsam Gas gegeben.
So gut wie es halt bei nem Transporter geht.

Nach etwa 1 Sekunde bin ich fürchterlich erschrocken, weil dieser verfluchte Hasenkasten 2 nette Fotos von mir gemacht hatte.

Die Geradeaus-Ampelt war nämlich noch auf rot.

Ich hab dann natürlich sofort die Eisen dicht gemacht und bin auch weit vor der Kreuzung stehen geblieben.

Als es dann grün wurde, hat mein Hintermann gehupt und ich bin dann auch weitergefahren.

Kennt da Jemand die Rechtslage genau, oder hat Erfahrung?

Mein Bruder hat gemeint,  hätte Er kürzlich irgendwo von einem Gerichtsurteil gelesen in dem der Fahrer Recht bekommen hätte und weder Punkte noch Fahrverbot erhalten hätte.
Nur weis Er nicht mehr wo.

Also bin für jeden Tip dankbar.

Gruss
PfA
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Hallo Robert,

wie sagen die Juristen: "Es kommt darauf an..."
Eine Verurteilung wegen - einfachen oder qualifizierten - Rotlichtverstoßes setzt nicht nur voraus, dass der Betroffene bei Rotlicht die Haltelinie überfahren hat, sondern - wie sich aus § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO ergibt - zusätzlich, dass er in den durch die Wechsellichtzeichenanlage geschützten Bereich eingefahren und damit eine (zumindest abstrakte) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten ist (BGH NZV 1998, 119, 120).

Da wird man sich mal die Fotos anschauen müssen.
Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn eine Gefährdung anderer oder gar Personen- oder Sachschaden eingetreten ist, oder aber die Rotlichtphase länger als eine Sekunde angedauert hat. Letzteres dürfte hier wohl in der Tat in Frage stehen... Die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist stets - auch - mit einem Fahrverbot von einem Monat verbunden. Fahrlässigkeit reicht aus, "rausreden" macht einem die Rechtsprechung fast unmöglich.
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IQ20 schrieb:
Hallo Robert,

wie sagen die Juristen: "Es kommt darauf an..."
Eine Verurteilung wegen - einfachen oder qualifizierten - Rotlichtverstoßes setzt nicht nur voraus, dass der Betroffene bei Rotlicht die Haltelinie überfahren hat, sondern - wie sich aus § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO ergibt - zusätzlich, dass er in den durch die Wechsellichtzeichenanlage geschützten Bereich eingefahren und damit eine (zumindest abstrakte) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten ist (BGH NZV 1998, 119, 120).

Da wird man sich mal die Fotos anschauen müssen.
Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn eine Gefährdung anderer oder gar Personen- oder Sachschaden eingetreten ist, oder aber die Rotlichtphase länger als eine Sekunde angedauert hat. Letzteres dürfte hier wohl in der Tat in Frage stehen... Die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist stets - auch - mit einem Fahrverbot von einem Monat verbunden. Fahrlässigkeit reicht aus, "rausreden" macht einem die Rechtsprechung fast unmöglich.


Hallo Stefan,

danke erst mal für die Antwort.

Aber um ehrlich zu sein, bin ich jetzt genauso schlau wie vorher.  

Insbesondere das mit der Rotlichtphase raff ich net so ganz.
Also die hat schon mindestens 20 bis 25 Sekunden gedauert.
Fussgänger waren auch keine zu sehen und ich bin, wie bereits schon geschrieben, auch direkt wieder stehen geblieben.
Bis zur eigentlichen Kreuzung sind es noch gut und gerne 10 Meter, also habe ich ja wohl auch Niemanden gefährdet.

Gruss
Robert
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Ach so, hätte doch fast vergessen deine konkrete Frage zu beantworten bei all dem juristischen Krimskrams...
Wie immer in solchen Fällen gilt selbstverständlich auch hier: Wenn der Anhörungsbogen kommt, diesen nur (!) beantworten soweit es um die Fragen zur Person geht und soweit da Antworten unbedingt erforderlich sind. Dann Kopie fertigen und den Bogen ohne Angaben zur Sache an die Behörde zurückschicken. Anschließend gleich zum Anwalt... Rechtsschutzpolice mitnehmen!
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Hi Robert,

so wie ich das als Laie darstellen würde ist es relevant ob du mitten im Verkehr stehst oder nicht

Entscheidend ist was auf den Fots zu sehen ist. Der erste Blitz gilt IMO zur Identifizierung des Fahres, der zweit um zu sehen ob die Ampel auch wirklich überfahren wurde. Wenn du also beim zweiten Blitz schon wieder stehst hast du sicher gute Chancen.

Hier ist jemandem etwas ähnliches passiert.

Gruß
Moritz

p.s. Lustig ist diese Info - die war mir neu...
...eine Kontaktschleife wird nicht durch Achsen sondern durch Metallkörper wie z.B. ein Motorblock oder ein Fahrzeugboden ausgelöst. Kommst Du mit einem 100% Kunststoffauto, kommst Du durch. Kommst Du mit einer verzinkten Großraummülltonne, wird geblitzt.

Ergo: Plastikauto kaufen...
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Hat sich jetzt gerade überschnitten.
Wie gesagt: Erstmal über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und die Fotos anschauen, falls nicht schon dem Anhörungsbogen Kopien der Fotos beigefügt sind.
Wenn das so ist, wie du es schilderst, läuft das Ganze zwar auf ein Bußgeld hinaus, aber eben nicht wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes mit den unangenehmen Konsequenzen. Ich denke mal, dass du dann recht gute Karten hast aus der Sache mit 'nem blauen Auge rauszukommen.
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IQ20 schrieb:
Hat sich jetzt gerade überschnitten.
Wie gesagt: Erstmal über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und die Fotos anschauen, falls nicht schon dem Anhörungsbogen Kopien der Fotos beigefügt sind.
Wenn das so ist, wie du es schilderst, läuft das Ganze zwar auf ein Bußgeld hinaus, aber eben nicht wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes mit den unangenehmen Konsequenzen. Ich denke mal, dass du dann recht gute Karten hast aus der Sache mit 'nem blauen Auge rauszukommen.


Puh, danke !!!!

Das sieht doch dann gar net soooo schlimm aus.

Nicht auszudenken, wenn ich den Lappen 4 Wochen weg hätte.
Bin zur Zeit in der Firma alleine.
Bliebe mir wohl nix Anderes übrig und müsste mir 4 Wochen nen Fahrer besorgen.

Gruss
Robert
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Weise auf deine geringe Geschwindigkeit hin, die ja zeigen dürfte, dass du deiner Haltepflicht zunächst nachgekommen bist, nimm Bezug darauf, das die Rotlichtphase ja auch schon länger dauerte, dies müsste sich ja aus der Ampelprogramierung und dem Zeitpunkt des Blitzens ergeben, wie auch der Fakt, das gleichzeitig die Rechtsabbieger Grün hatten.
So kommst du um ein Fahrverbot/Punkte wohl wahrscheinlich herum, und musst nur eine Geldstrafe zahlen. Um die aber kommst du ohnehin nicht herum, die Haltepflicht hast du nun mal verletzt.
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tutzt schrieb:
Weise auf deine geringe Geschwindigkeit hin, die ja zeigen dürfte, dass du deiner Haltepflicht zunächst nachgekommen bist, nimm Bezug darauf, das die Rotlichtphase ja auch schon länger dauerte, dies müsste sich ja aus der Ampelprogramierung und dem Zeitpunkt des Blitzens ergeben, wie auch der Fakt, das gleichzeitig die Rechtsabbieger Grün hatten.
So kommst du um ein Fahrverbot/Punkte wohl wahrscheinlich herum, und musst nur eine Geldstrafe zahlen. Um die aber kommst du ohnehin nicht herum, die Haltepflicht hast du nun mal verletzt.  


Das ich für meine Blödheit was zahlen muss, liegt ja auf der Hand.

Mir wäre halt nur Wichtig wegen meiner Firma und das ich alleine bin, daß ich wenigstens kein Fahrverbor bekomme.

Mal sehen, was dabei raus kommt.

Kann mich noch an einen Vorfall vor 15 Jahren in Frankfurt erinnern.
Da bin ich mit meinem damaligen Milchlaster an diesem Turm ( ich glaube Eschersheimer Tor ) geblitzt worden, weil mich meine Last gerade mal auf die Kreuzung gedrückt hat.
Da bin ich damals sogar noch drüber gefahren.

Auf dem Bild war ich dann auch sehr gut zu erkennen, aber vor mir noch ein Auto, welches wohl durch den Blitz auch kurz abgebremst hatte.

Wir haben damals geschrieben ( Mein leider verstorbener Kumpel der Rechtsanwalt war ),daß drüben ein Kind bei Rot über die Fussgängerampel gelaufen sei, und der Audi vor mir deshalb bremsen musste.
Ich musste,obwohl gelb war auch bremsen und beim umschalten auf rot hätte ich dann halt die Linie überrollt.

Die Frankfurter haben das Verfahren damals eingestellt.
Mal sehen, was sich da dieses Mal in Wiesbaden ergibt.

Gruss
PfA
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Pfalzadler schrieb:
IQ20 schrieb:
Hat sich jetzt gerade überschnitten.
Wie gesagt: Erstmal über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und die Fotos anschauen, falls nicht schon dem Anhörungsbogen Kopien der Fotos beigefügt sind.
Wenn das so ist, wie du es schilderst, läuft das Ganze zwar auf ein Bußgeld hinaus, aber eben nicht wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes mit den unangenehmen Konsequenzen. Ich denke mal, dass du dann recht gute Karten hast aus der Sache mit 'nem blauen Auge rauszukommen.


Puh, danke !!!!

Das sieht doch dann gar net soooo schlimm aus.

Nicht auszudenken, wenn ich den Lappen 4 Wochen weg hätte.
Bin zur Zeit in der Firma alleine.
Bliebe mir wohl nix Anderes übrig und müsste mir 4 Wochen nen Fahrer besorgen.

Gruss
Robert




noch was .... es gibt kein Strafmass das sagt "4 Wochen Fahrverbot".

Halt mcih nicht für nen Korinthenkacker oder so, aber ich hatte mal einen Monat Fahrverbot gehabt im Juli, und glaub mir, 31 Tage sind 3 mehr als 4 Wochen (mehr als 10 % Unterschied).

nur so am Rand bemerkt
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Ausgezeichnete Argumentation!
Die merke ich mir mal. Viel Glück!
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eagle schrieb:

Entscheidend ist was auf den Fots zu sehen ist. Der erste Blitz gilt IMO zur Identifizierung des Fahres, der zweit um zu sehen ob die Ampel auch wirklich überfahren wurde. Wenn du  
Kann ich nur bestätigen...bin auch über eine rote Ampel gefahren..beim ersten Blitzen stehen geblieben....beim zweiten Blitz hab ich gestanden...dann weiter gefahren und nie ist was gekommen....
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Sorry, wenn ich mich jetzt nicht auf Deinen konkreten Fall beziehe, aber mir ist da heute etwas ähnliches passiert. Da es vom Thema passt, stelle ich meine Frage einfach mal in diesen Thread, muß dafür nicht extra einen neuen aufmachen.

Ich war mit einer Kollegin in Frankfurt unterwegs, und an einer Kreuzung mit Linksabbiegespur war diese Fahrspur durch ein Fahrzeug mit Straßenarbeitern blockiert. Die Ampel, mit dem Pfeil nach links, zeigte grün. Die Fahrzeuge vor uns nutzten dementsprechend die mittlere Fahrspur, um in die Kreuzung einzufahren und dann links abzubiegen. Die "Geradeaus-Ampel" zeigte ebenfalls grün, sprang aber ein paar Sekunden bevor meine Kollegin in die Kreuzung einfuhr auf "rot" um. Die Linksabbiege-Ampel zeigte weiterhin grün. In dem Moment blitzte es.

Wir wurden also geblitzt, obwohl wir links abbogen und die Links-Ampel grün zeigte, weil wir durch den Einzugsbereich der Geradeaus-Ampel fuhren (sorry für die komplizierte Beschreibung, ich kenne die Fachausdrücke dafür nicht).

Weiß jemand, was in so einem Fall geschieht? Meine Kollegin macht sich echt Sorgen, und ist auch nicht Rechtschutzversichert.

Danke vorab für eventuelle Antworten.
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Da wird sicher nichts passieren! Wenn man verkehrsbedingt (Hindernis) "anders" fahren muss als an sich vorgesehen, so ist das erlaubt, solange nicht generell - beispielsweise - die Abbiegespur gesperrt ist.
Die Fotos dürften auch schön die Situation vor Ort zeigen.

Also Entwarnung! Außerdem hat die Fahrerin ja einen Zeugen...  ,-)
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Bzgl. des Fahrverbots kann ich Dir teilweise Entwarnung geben.

Ich bin zwar juristischer Laie und kann auf diesem Gebiet mit den Koryphäen des Forums sicher nicht mithalten, aber ich habe mal ein Praktikum in einer Anwaltskanzlei gemacht (ja, toll, gell?) und da gab es einen Prozess wegen eines ungleich schwerer wiegenden Verkehrsdelikts.

Das Urteil lautete auch auf Fahrverbot, allerdings wurde konkret mit dem Beschuldigten abgesprochen, wann er seinen Führerschein für x Monate abgibt, da er beruflich bedingt auch auf den Führerschein angewiesen war.

Möglicherweise ist es, selbst wenn´s dick kommt, für Dich ein Trost, den Führerschein beispielsweise während eines dreiwöchigen Urlaubs abgeben zu können.

Ich denke, dass kommt dann vielleicht auch auf den Richter an, sollte es zu einem Prozess kommen.
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Hallo,

vor 4-5 Jahren ist mir ähnliches passiert: Morgens noch etwas verpennt ein Stück hinter der Ampel zum Stehen gekommen. Habe den Rückwärtsgang eingelegt und mich wieder vor die Ampel gestellt. Lustig das Geblitze des Hasenkastens.

Ich habe weder einen Anhörungsbogen noch einen Knollen bekommen.


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