mimoe schrieb: am meisten stört mich an der sache das du solche leute noch nicht einmal wegen nötigung belangen kannst.
Wieso geht das nicht?
die freunde vom revier 1312 haben gesagt das sie nichts unternehmen können da die tiefgarage privatgelände ist.
Wie? Ist Privatgelände mittlerweile rechtsfreier Raum? Werden Wohnungsmorde auch nicht mehr verfolgt?
Bei Morden besteht ein öffentliches Interesse einer Aufklärung, beim zuparken halt nicht. Zumal es sich beim falsch parken ja nicht um eine Straftat handelt. Hier muss der Besitzer der Tiefgarage aktiv werden. Ich parke auch auf einem Parkdeck mit vermieteten Parkplätzen, was leider einige Deppen nicht davon abhält, meinen Platz hin und wieder zu okkupieren. Da ich nur Mieter bin, muss die Wohnungsgesellschaft aktiv werden und eine Abschleppung veranlassen, was mir natürlich nachts nichts bringt. Ich bin inzwischen zur Selbstjustiz übergegangen und parke das Auto zu. Soll zwar Nötigung sein, aber in der Regel kommt da nix.
mimoe schrieb: am meisten stört mich an der sache das du solche leute noch nicht einmal wegen nötigung belangen kannst.
Wieso geht das nicht?
die freunde vom revier 1312 haben gesagt das sie nichts unternehmen können da die tiefgarage privatgelände ist.
Wie? Ist Privatgelände mittlerweile rechtsfreier Raum? Werden Wohnungsmorde auch nicht mehr verfolgt?
Bei Morden besteht ein öffentliches Interesse einer Aufklärung, beim zuparken halt nicht. Zumal es sich beim falsch parken ja nicht um eine Straftat handelt. Hier muss der Besitzer der Tiefgarage aktiv werden. Ich parke auch auf einem Parkdeck mit vermieteten Parkplätzen, was leider einige Deppen nicht davon abhält, meinen Platz hin und wieder zu okkupieren. Da ich nur Mieter bin, muss die Wohnungsgesellschaft aktiv werden und eine Abschleppung veranlassen, was mir natürlich nachts nichts bringt. Ich bin inzwischen zur Selbstjustiz übergegangen und parke das Auto zu. Soll zwar Nötigung sein, aber in der Regel kommt da nix.
Wir haben doch eben gelernt, dass Zuparken auf einem Privatgelände keine Nötigung ist.
mimoe schrieb: am meisten stört mich an der sache das du solche leute noch nicht einmal wegen nötigung belangen kannst.
Wieso geht das nicht?
die freunde vom revier 1312 haben gesagt das sie nichts unternehmen können da die tiefgarage privatgelände ist.
Wie? Ist Privatgelände mittlerweile rechtsfreier Raum? Werden Wohnungsmorde auch nicht mehr verfolgt?
Bei Morden besteht ein öffentliches Interesse einer Aufklärung, beim zuparken halt nicht. Zumal es sich beim falsch parken ja nicht um eine Straftat handelt. Hier muss der Besitzer der Tiefgarage aktiv werden. Ich parke auch auf einem Parkdeck mit vermieteten Parkplätzen, was leider einige Deppen nicht davon abhält, meinen Platz hin und wieder zu okkupieren. Da ich nur Mieter bin, muss die Wohnungsgesellschaft aktiv werden und eine Abschleppung veranlassen, was mir natürlich nachts nichts bringt. Ich bin inzwischen zur Selbstjustiz übergegangen und parke das Auto zu. Soll zwar Nötigung sein, aber in der Regel kommt da nix.
Wir haben doch eben gelernt, dass Zuparken auf einem Privatgelände keine Nötigung ist.
so schließt sich der Kreis - der TE wurde zugeparkt, weil er auf dem Parkplatz vom Libero75 stand...
Der soll uns für das Geld mal lieber den Helmes kaufen!
Na das hört sich doch ganz passabel an.
Wieso geht das nicht?
Dachte ich mir auch.
die freunde vom revier 1312 haben gesagt das sie nichts unternehmen können da die tiefgarage privatgelände ist.
Wie? Ist Privatgelände mittlerweile rechtsfreier Raum? Werden Wohnungsmorde auch nicht mehr verfolgt?
,-)
Bei Morden besteht ein öffentliches Interesse einer Aufklärung, beim zuparken halt nicht. Zumal es sich beim falsch parken ja nicht um eine Straftat handelt.
Hier muss der Besitzer der Tiefgarage aktiv werden. Ich parke auch auf einem Parkdeck mit vermieteten Parkplätzen, was leider einige Deppen nicht davon abhält, meinen Platz hin und wieder zu okkupieren. Da ich nur Mieter bin, muss die Wohnungsgesellschaft aktiv werden und eine Abschleppung veranlassen, was mir natürlich nachts nichts bringt.
Ich bin inzwischen zur Selbstjustiz übergegangen und parke das Auto zu. Soll zwar Nötigung sein, aber in der Regel kommt da nix.
Wir haben doch eben gelernt, dass Zuparken auf einem Privatgelände keine Nötigung ist.
so schließt sich der Kreis - der TE wurde zugeparkt, weil er auf dem Parkplatz vom Libero75 stand...
Kein Wunder, dass die Polizisten ihm nicht helfen wollten.
Hast PNs