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classic069

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Flips_92 schrieb:
Unfassbar, diese Polizei in Düsseldorf.
Ich befand mich in einem der Blocks neben dem Gästebereich und brach nach dem Spiel mit der Straßenbahn zum Hauptbahnhof auf, während dessen alle aus dem Gästebereich in Shuttlebusse gesteckt wurden. Der Grund dafür erschloss sich mir erst später.
Aber Hauptbahnhof angekommen sah ich, dass ich noch 15 Minuten Zeit hatte bis mein Zug nach Dortmund kommt (dort wohne ich) also entschloss ich mich mit vor dem Bahnhof noch einen Döner zu holen.
Als ich anschließend mit dem Döner in der Hand den Bahnhof wieder betreten wollte blieb mir der Zugang verwehrt, stattdessen solle ich mich doch zu den anderen Eintrachtsfans zum Nordeingang bewegen. Dort quetschte ich mich dann gezwungenermaßen unter ca 400 Fans, welche mit den angesprochenen Shuttlebussen hergebracht wurden auf einen engsten Raum umstellt von Polizisten.
Es gab kein vor und kein zurück. Der Zugang zum Bahnhof blieb hier auch erstmal verwehrt. (eine einzige Schmale Tür hinter der ca 30 weitere Polizisten standen) Es durfte immer nur ein Fan nach dem anderen in den Bahnhof bis sein gesammter Perso kopiert wurde. Die anderen hatten nicht das Recht das Gedränge zu verlassen, auch wenn man Pinkeln musste, hieß es : warten.
Nach ca 20 MInuten und höchstens 50 Leuten die die Tür passiert hatten entschied man sich dann dafür, dass man den Perso nur noch vorzeigen muss und dann den Bahnhof betreten kann.
Ich frage mich im Nachhinein: Welches Ziel hat man dabei verfolgt? Reine Provokation? Man wurde nochnichtmal auf irgendwelche Waffen untersucht, was wenigstens noch ansatzweise Sinn gemacht hätte. Man wurde einfach grundlos gefangen genommen.
Meinen Zug, habe ich natürlich nicht mehr bekommen und musste eine Fahrt 90 Minuten später nehmen. Danke auch dafür.


Falls jemand festgenommen worden ist oder auf die Polizeiwache mitgenommen wurde ohne einen triftigen Grund, sollte sich basierend auf dieses Verfassungsgerichtsurteil (1 BvR 47/05) stützen und entsprechend Klagen.

Wir sind alles Fußball-Fans, aber in erster Linie sind wir Menschen mit Rechten, die wir nicht an der Schwelle zum Stadion verwirkt haben.

Auch zu berücksichtigen sind besonders - Verstoß gegen;

Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 8 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1 und Art. 104 Abs. 1 und 2 GG

Und sehr interessant;

Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG (Unverzüglichkeitsgebot)

Ich würde mir das nicht bieten lassen!
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Danke