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Dozzemer_Adler

714

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Auch mein Dank an Andreas Hornung, der fast vor jedem Heimspiel am Stand von Black&White sein Getränk zu sich nimmt und immer positives Denken ausstrahlt.
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ich erlaube mir Off Topic, hier eine kleine aber sehr wichtige Korrektur anzubringen. Entgegen anders lautender Gerüchte, ist der Kiosk nicht von Black&White. Er gehört einem unserer Mitglieder, wir treffen uns da, aber die Einnahmen gehen nicht in die Fanclubkasse.

Uwe Lawatsch
BlackWhite 79
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Der EFC ist heute schon für die Nicht-missbräuchliche Anwendung der DK verantwortlich, insofern würde sich nix ändern, die Kontrolettis könnten den EFC-Ausweis als Nachweis angucken und die Daten der Mitglieder bleiben beim EFC! [/quote]



Genau das ist der Punkt. Die EFC Vorsitzenden sind bekannt mit Namen und Anschrift, und müssen auch für die Karten gerade stehen. Seltsamerweise wird ihnen jetzt offensichtlich das Vertrauen entzogen.
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Eine entscheidende Mit-Verantwortung für die falsche Auszählung tragen m.E. aber vor allem Personen, die nicht direkt der FuFa zuzuordnen sind.  schrieb:


zu der Sache habe ich mich schon geäussert, aber muss der Versammlungsleiter nicht die Listen überprüfen? A

ber das Kind ist eh in den Brunen gefallen. Ich hoffe das wir das in 14 Tagen auf den richtigen Weg bringen.
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untouchable schrieb:
EFCB schrieb:

Oder wen meintest Du? Außer einem Redner, der das Fehlen der Fansprecher bemängelte, hat man bei keinem Beitrag irgendwelche Alkoholeinflüsse bemerkt.


Und eben diesen Redebeitrag fand ich persönlich sehr gelungen.

Aber im Ernst, stimme da mit meinen Vorrednern überein, es hat sich doch wirklich niemand irgendwelche Ausfälle geleistet.  


Der war unter anderem schon damit gemeint. Ein sehr bekannter Fanclub hat auch nicht mit Äppler gegeizt, was schon zu Kommentierungen Anlaß gab die nicht so passend waren.

Was mich mehr stört, ist dabei das das Essen und das Trinken anscheinend manchmal der Grund für das Aufsuchen der Versammlung ist. Das war vielleicht in den Anfangsjahren noch gerechtfertigt. Gab es doch nicht nur ein Buffet sondern auch noch Schokonikoläuse.

Spaß beiseite, die anstehenden Themen sind einfach zu wichtig, und von zu großer Tragweite, als das die Versammlung zur Spaßversammlung verkommen sollte.

Versetzt euch bitte einmal in die Situation der Mitarbeiter der Abteilung. Deren 3 Jobs hängen davon ab, das es ordentlich weiter geht. Noch so ein Chaos, und wir können gleich wieder zurück in die Fussbalabteilung marschieren. Der in den anderen Abteilungen ohnehin schon sehr schlechte Ruf der Fufa, wurde duch diesen Abend bestimmt nicht besser.

 
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untouchable schrieb:
Solang es weiterhin die Gulaschsuppe und Schoppe gibt können wir uns auch gern noch mehrfach treffen.    


Gulaschsuppe ok, aber der Alk allerhöchstens noch nach der Versammlung. Es gibt schlichtweg zu viele die damit offensichtlich nicht umgehen können. Dafür ist das ganze zu wichtig.
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Es handelt sich nicht um eine außerordentliche Mitgliederversammlung gem. § 20 der Satzung sondern um eine außerordentliche Abteilungsversammlung gem. § 3 der Abteilungsordnung. Ich stelle die auch mal hier rein

DA [/quote]


Sorry,

Schnellschuss. War etwas zu früh heute Morgen

Sollte aber an der Beschlussfähigkeits nichts ändern.
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womeninblack schrieb:
Gibt es übrigens für den 19. November eine Mindestteilnehmerzahl, damit die Versammlung beschlußfähig ist???


die außerordentliche Mitgliederversammlung wird in $20  der Satzung geregelt

AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss durch das Präsidium
unverzüglich einberufen werden
auf Beschluss des Präsidiums,
auf Antrag des Verwaltungsrates,
auf Antrag des Beirates und des Ehrenrates,
auf Antrag von mindestens 5 % der stimmberechtigten Mitglieder.
Der oder die Antragsteller müssen neben dem Präsidium auch den
Verwaltungsrat von dem Antrag unterrichten, der die Einberufung vorzunehmen
hat, wenn das Präsidium dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
Die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt
unter Angabe des Zeitpunktes, des Ortes und der Tagesordnung entweder
durch eine Anzeige in der Vereinszeitung oder durch schriftliche Einladung
(siehe hierzu § 19 Ziffer 2). Die Einladung muss mindestens vier
Wochen vor dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Versammlung stattfinden
soll.
Gegenstand der Tagesordnung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
können nur solche Punkte sein, die zu ihrer Einberufung geführt
haben. Andere Tagesordnungspunkte können nur aufgrund eines
Dringlichkeitsantrags behandelt werden. § 19 Ziffer 4 gilt entsprechend.
Wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, um ein
Mitglied des Verwaltungsrates oder des Ehrenrates, einen Revisor oder
ein von der Mitgliederversammlung gewähltes Mitglied des Wahlausschusses
abzuwählen, muss auch die entsprechende Neuwahl bei der
Einberufung in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Wenn in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein Mitglied
des Verwaltungsrates oder des Ehrenrates, ein Revisor oder ein von der
Mitgliederversammlung gewähltes Mitglied des Wahlausschusses neu
gewählt wird, übt dieser sein Amt nur bis zu dem Zeitpunkt aus, zu dem
die Neuwahl in der ordentlichen Mitgliederversammlung vorgesehen ist.
Im Übrigen gilt für die außerordentliche Mitgliederversammlung § 19
Ziffer 7 bis 11 entsprechend.


das ist aus $19 Abs7 der Satzung.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig. Verwaltungsrat und Wahlausschuss bestimmen
einen Versammlungsleiter aus dem Kreis der Mitglieder. Das
Nähere – auch über den Ablauf der Wahlen – bestimmt die Wahlordnung.
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Nun ja,

da hat wohl der Herr Versammlungsleiter seinen Job nicht ordentlich gemacht. Ich fand es schon während des Abends eine Unverschämtheit von dem Posten des Versammlungsleiters zurück zu treten. Der Rücktritt als stellv. Vorsitzender hat ja  nichts mit den Pflichten als Versammlungsleiter zu tun.  Satzungsgemäß war das schon sehr dünnes Eis als Herr Pflug dann gesprochen hat. Stefan Minden musste dann die Sizung führen. Das war für ihn eine absolut unmögliche Situation. Moderieren als Versammlungsleiter, und gleichzeitig angesprochen als neuer Vorsitzender.

Ich hoffe das das Präsidium allerdings auch die Konsequenzen aus dem Einlass zieht. Das war nämlich kein Problem der Fufa. Hier ist die Mitgliederverwaltung des Vereins zuständig. Herr Marquardt und seine Mitstreiter sind auf allen Abteilungsversammlungen zu finden.
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Geiselgangsterin schrieb:

Von wem hättet ihr die Antwort denn gerne?


Habt ihr Euch mal überlegt, ob Sie vielleicht sogar von Ihrem "Arbeitgeber", dem Verein Eintracht Frankfurt, zum Stillschweigen angehalten wurden?




Hallo,


zur kurzen Info, Pferd und Donna waren/sind immer ehrenamtlich tätig gewesen.

Zu den Vorfällen und der Möglichkeit sich zu wehren, kann ich nur sagen, kommt wenn ihr Mitglied seid, am Donnerstag zur Jahreshauptversammlung der Fufa. Es gilt einen neuen starken Vorstand zu wählen, der uns in solchen Fällen dann auch vertreten kann.
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Das war die, zugegebener Maßen sehr späte, aber dafür umso schönerer Rache für den 09.05.1992.

Ach ja, was gehts mir gut!!