>

Hamsterfisch

211

#
das stimmt,

es geht halt darum, dass die Kosten als wir den Mietvertrag unterschrieben haben noch nicht bekannt waren.

Ist das ernsthaft erlaubt?
#
Hallo HeinzGründel,

wie sieht es aus, wenn es keine Absprachen zur Höhe der Maklergebühr gab? Ich habe den Tip bekommen, dass ein Maklervertrag nur zustande kommt, wenn der Makler dem Mieter die Höhe der Gebühr genannt hat (und nicht im Nachhinein ohne Absprache festsetzt) und der Mieter diese akzeptiert .

Die Höhe der Maklergebühr ist in meinen Augen total willkürlich gewählt (1,69 Mieten) und das stand auch so nirgendwo.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass in dem Inserat aus dem Internet stand "niedrige Maklergebühr".
Natürlich ist das Inserat längst aus dem Internet genommen worden und bei Nachfrage bei dem Makler erzählte man mir, dass man mir das Inserat nicht mehr zuschicken könnte, da es automatisch gelöscht wird, wenn eine Rechnung gestetllt wird.
Ich kann es also nicht nachweisen (der Makler allerdings auch nicht)