Mark184
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ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Also Max, ich weiss ja was du meinst, und es sind auch schöne Bilder wenn mal eine ganze Kurver rot ist aber:
Man kann es nicht in Stadien erlauben, weil auch ein Stadion keine rechtsfreie Zone ist (ausser für ein paar Polizisten vielleicht). Fakt ist doch das das erwerben/mitführen/abbrennen von Sprengstoffen grundsätzlich verboten ist.
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) sagt dazu folgendes:
...§ 21
(1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, daß er eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 besitzt. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so endet das Verbot nach Satz 1 bereits mit Ablauf des 27. Dezember. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nicht aufbewahren.....
§ 23 sagt dir aucch wann du es zünden darfst:
§ 23
(1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten.....
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.html#BJNR021410977BJNG000501309
Von daher ist eine Diskussion zum abbrennen von Pyrotechnik in Fussballstadien komplett überflüssig.
Dumm nur, dass Bengalos und Rauch nicht der Klasse II angehören, sondern der Klasse T1.
T1 wird auf jedem Konzert, Theater (also Indoor!) und sonstige Massenveranstaltungen benutzt, z.B. von der DFL beim ersten Spieltag in Wolfsburg, die hatten wahrscheinlich auch eine Genehmigung.
Ich kann dir Massenveranstaltungen mit richtigem Feuerwerk nennen, wo die Verletztungsgefahr für Besucher weit aus höher ist als ein paar Bengalos im Stadion, die immer wieder eine Sondergenehmigung erhalten (obwohl es schon Verletzte gab!). Sogar in Frankfurt, ich sag nur Mainfest ...
Sondergenehmigungen für Feuerwerke bekommt man leichter, als ein Parkschein in der Anwohnerzone.