Ossiadler
21908
@pia:
"Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 S. 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG))." Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Frechheit!
"Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 S. 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG))." Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Frechheit!
Im Leben nicht! Ich such mir die Leute schon selber!