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SachsenadlerDD

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Berlin-Bremen: Los gehts um halb zehn morgens, 3 Stündchen Zugfahrt und abends halb 11 wieder ab ins heimische Bettchen  
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Hab dir PN und auch ne EMail geschrieben, am bestens wärs wenn du mir deine Nr. schickst oder mich kurz anrufst zwecks Absprache. Danke!
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Hast Post!
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Und nochmal hoch...
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Hallo zusammen,

bin noch auf der Suche nach einer Karte für das Auswärtsspiel in Bremen.

Steh oder Sitz wäre egal, "dabei ist alles"  ,-)

Übergabe wäre auch am Samstag beim Heimspiel gg. Aachen möglich.

Vielen Dank
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Kannste dir wohl sonst nicht leisten?  
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Aufsteiger2005 schrieb:
Hat schon jemand eine Bestätigung für Kategorie 1 oder 2?


Ja ich, 308 Euro für 4 Karten. Mal sehen ob ich trotzdem hingeh und schauen, obs die anderen mit unserem Support letztes Jahr aufnehmen können..

Zur Info: Kat. 4 ist die "schlechteste" Kategorie, trotz der 40 Euro..

Hatte ich letztes Jahr, Kurve Oberrang unterm Dach..
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Hab auch Post bekommen, 4 Karten für 308 Euro.

Jetzt muss es aber morgen auch noch klappen!!!
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ANbei die neuen Entwicklungen zum Fall.

Pressemitteilung

Gericht: Fußballfans dürfen von Polizei nackt ausgezogen werden – Klägerin geht in Berufung

17-Jährige beantragt vor Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Zulassung der Berufung / Rechtsanwälte und Fußballfans fassungslos über Urteil

Saarlouis/Dresden. Die 17-Jährige Klägerin Corinna F., die wie viele weitere weibliche Fußballanhänger bei einem Fußballspiel in der zweiten Fußballbundesliga bei der Einlasskontrolle von Polizistinnen nackt ausgezogen wurde, legte heute Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis ein. Das Gericht hatte kurz vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft seine Entscheidung veröffentlicht, das Fußballfans, die „unscheinbar und unverdächtig sind“ dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden (Aktenzeichen 6 K 74/05).

Unter Fußballfans und Rechtsanwälten sowie in den Internetforen und Medien löste das Urteil Unverständnis und Empörung aus. So sprach der renommierte Rechtsanwalt Udo Vetter aus Düsseldorf „von einem Offenbarungseid des Rechtsstaates.“ Tausende Fußballfans aus ganz Deutschland sicherten der Klägerin Unterstützung zu. Die Klägerin selbst ist fassungslos über das Urteil. „Nach der unbeschreiblichen Entwürdigung, dass ich im Stadion gezwungen wurde, mich auszuziehen, war diese Entscheidung eine weitere Erniedrigung“, so die Klägerin. „Und das nur, weil ich als so genannter unverdächtiger Fan zu einem Fußballspiel gegangen bin.“

Nach den Worten ihres Rechtsanwaltes Jörg Freund wird heute der Antrag auf Zulassung auf Berufung gegen die Entscheidung gestellt. Diese hatte das Verwaltungsgericht in seinem Urteil zunächst ausgeschlossen. „Wir können diese Entscheidung nicht akzeptieren, denn sie stellt Fußballfans quasi unter den Generalverdacht der Randale. In Sinne des Urteils wäre es zur Gefahrenabwehr dann sogar möglich, dass die Polizei auch bei anderen Veranstaltungen wie Konzerten an sich unverdächtige Besucher vor dem Eintritt zur Kontrolle völlig entkleidet. Das ist so nicht hinnehmbar“, begründet Jörg Freund den Antrag auf Berufung.
„Das diese Entscheidung kein Einzelfall bleiben wird, wenn wir nicht dagegen vorgehen, ist allein schon dadurch ersichtlich, dass einige Richter und Staatsanwälte in diesem Urteil eine weitere Möglichkeit zur Terrorismusbekämpfung sehen. Eine Legitimierung eines solchen Vorgehen kann sich kein Bürger in Deutschland wirklich wünschen“, ergänzt der Klageunterstützer Sven Schellenberg den Antrag auf Berufung.

Das Verwaltungsgericht wies mit dem Urteil die Klage einer damals 16-Jährigen ab, die sich wie viele andere weibliche Fans bei dem Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden am 11. März 2005 im Station vor Beamtinnen der Saarbrücker Polizei ohne Angabe von Gründen in einer Kabine nackt ausziehen mussten. „Am Ende der Durchsuchung wurde die Klägerin angewiesen, den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umzuklappen. Der Slip musste bis zu den Knien herunter gezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige Körperdrehung durchführen“, so die Tatbestandsbeschreibung im Urteil.

Nach Angaben der Polizei Saarland wurde die Klägerin wie viele weitere weibliche Fans gerade deswegen untersucht, weil sie zu den so genannten unverdächtigen Dynamofans gehört. Solche sind nach Definition der Polizei Dresden „unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht den gewalttätigen Fans zugeordnet werden können.“ Die Polizei Saarland begründete vor Gericht dieses Vorgehen damit, dass solche „unverdächtigen Fans“ Waffen, Rauchpulver und Signalmunition in Slip und BH versteckt ins Stadion transportiert hätten. „Es ist nach meiner Kenntnis allerdings kein einziger Fall namentlich von der Polizei dokumentiert worden, in dem das passierte“, berichtet Sven Schellenberg, der die Klage gegen die Landespolizeidirektion Saarland finanziell unterstützte. Auch bei dem Spiel in Saarbrücken wurde bei keinem der Fans, die sich ausziehen mussten, etwaige Gegenstände gefunden.
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Richtig, ist momentan alles in der Prüfung.

Das "positive" Medienecho hilft natürlich ungemein, diese Sauerei publik zu machen.

Auch in anderen Foren, auch bei Dynamo natürlich, wurde inzwischen von vielen Usern angeboten, weitere juristische Schritte in einem Fond o.ä. zu unterstützen.

Interessierte können gern auch weiterhin den Thread im Dynamo-Forum verfolgen, wo unter http://forum.dynamo-dresden.de/showthread.php?t=4453 der aktuelle Stand der Dinge i.d.R. bekanntgegeben wird.

Gute Nacht...
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Eben kam im MDR-Fernsehen ein ausführlicher Bericht, in dem die junge Frau und auch andere betroffene Mädels zu Wort kamen.
Videos wurden auch gezeigt. Echt krass.
Zudem fanden die Durchsuchungen scheinbar auch in Anwesenheit von männlichen Beamten statt, wie eine Betroffene schilderte.
Zum kotzen alles...
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Inzwischen wurde das komplette Urteil auch auf anderen Fanseiten komplett hochgeladen:

Bsp:

http://www.fcc-supporters.de/pdf/Urteil_Verwaltungsrechtsstreit_Saarland.pdf

ALso brauch ich keine Mails mehr versenden...
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Inzwischen hat das Thema auch N24 aufgegriffen, die meiner Meinung nach als seriös anzusehen sind!

Guckst du hier:

http://www.n24.de/sport/fussball/wm-2006/abseits/?n2006060612172800002
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Hab dir angeboten das komplette 14seitige urteil als scan zu mailen, da steht alles vollständig auf der ersten seite.
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robertz schrieb:
zu einem beweis wird es dann, wenn auf diesem dokument ein aktenzeichen vermerkt ist, und unter diesem aktenzeichen genau dieser fall behandelt wird.



Steht alles auf der 1. Seite...
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V.a. nur deshalb im Forum angemeldet. jaja....steht mein anmeldedatum eigentlich im profil?

Wir waren 1994 der erste offizielle Eintracht-Fanclub in Sachsen..

Aber glaub was du willst...
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Ist halt ärgerrlich dass der Fehler in der PM passiert ist, aber ist schließlich nicht jeder Volljurist bzw. Redakteur.

Wurde inzwischen auch korrigiert.
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Direkt handelt es sich um das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis, was dieses Urteil rausgegeben hat.

Fehler in der PM.

Wie gesagt, wer das komplette Urteil als pdf haben will, PN an mich.

Haben inzwischen schon 10 User bekommen.

Nochmals: Mit sowas macht man außerdem keine Scherze!
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Moin,

an alle Zweifler und Interessierte:

Ich bekomme heute im Laufe des Tages das komplette Urteil des Verwaltungsgerichts Saarbrücken Aktenzeichen 6 K 74/05 als pdf-Datei.
Habe auch die Einwilligung der Initiatoren, dieses weiterleiten zu dürfen.

Bei Interesse einfach PN mit e-mail-Adresse an mich.

Gruß SachsenadlerDD