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Ebay-Problem

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Ich habe vor kurzem eine Jeanshose versteigert und sie umgehend nach Erhalt der Zahlung versendet.Jetzt behauptet die Person,sie hätte die Jeans nie erhalten und droht mir mit einem Anwalt.Kennt jemand zufällig hier die Rechtslage,denn ich habe die Hose auf Wunsch in einem unversicherten Maxibrief verschickt.Mittlerweile ist das Mitglied sogar gesperrt.Kann man da eigentlich bei der Post einen Nachsendeauftrag anfordern?Das Geld werd ich nämlich aus Prinzip auf keinen Fall zurücküberweisen.

P.S:Es geht hier um 9,90 inkl.Porto.
Danke WSK
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Ich würde mich da nicht verrückt machen. Wenn der andere Vogel jetzt sogar gesperrt wurde, dann wird er ja wohl nicht ganz in Ordnung gewesen sein. Wenn die Versandart sogar so gewünscht wurde, dann würde ich mir wirklich keinen Kopp machen. Außerdem hätte er bei EBAY Käuferschutz beantragen können.

Der soll ruhig zum Anwalt gehen! Das wird er sicherlich jedoch nicht machen. Hast Du eine Quittung für den Versand?

Ich habe zur Zeit auch Stress mit einem Käufer. Der will mich auch gewaltig verarschen. Der hat sogar Käuferschutz beantragt. Ich habe eine Kamera mit Objektiv verkauft. Nun meint dieser Vogel doch tatsächlich, daß das Objektiv nicht funktionieren würde. Leider habe ich da mehrere Zeugen, daß es einwandfrei war. Der droht mir auch schon seit langem. Ich habe schon einige Elektrogeräte verkauft und kein Schwanz hat sich beschwert. Aber der Vogel hat wohl das Objektiv fallen lassen und will nun sein Geld retour. Am A....!

Du kannst aber bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen. Ob der etwas bringt?
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Hast Du noch 'ne Quittung von der Bezahlung der Briefmarke?
Sobald Du die Sendung in den Briefkasten wirfst, bzw. die Sendung aufgibst (am Postschalter oder einem Paketversand-Unternehmen (UPS, DPD etc.)) geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn es nicht anders im Kaufvertrag geregelt wurde.
Eine Quittung wäre als Nachweis hilfreich oder ein Zeuge (Postangestellter, der die Sendung entgegengenommen hat). Ansonsten schreib ihm einfach, dass Du einen Beleg oder Zeuge hast, normalerweise dürfte das ihn von einer Klage abschrecken.
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Nee,hab keine Quittung.Ist ja bisher immer alles gutgegangen.Zeugen könnte ich im Notfall schon auftreiben disappointed:Wie er mir so ich ihm)Aber Chaoz hat auch gemeint,daß es wegen knapp 10€ keinen Anwalt der Welt interssiert.Binschon viel beruhigter.Danke Jungs.

P.S:Viel Glück gegen diesen Kamera-Penner
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Worschtsuppekönich schrieb:
Nee,hab keine Quittung.Ist ja bisher immer alles gutgegangen.Zeugen könnte ich im Notfall schon auftreiben disappointed:Wie er mir so ich ihm)Aber Chaoz hat auch gemeint,daß es wegen knapp 10€ keinen Anwalt der Welt interssiert.Binschon viel beruhigter.Danke Jungs.

P.S:Viel Glück gegen diesen Kamera-Penner


na? merkst du was?

*grins*
ne, war spass. denke auch nicht dass er damit durchkommen wird. und das ist bestimmt auch so ein hirnloser affe. hat sicherlich nicht mal nen  rechtsschutz, also 1:0 an WSK *g*
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Worschtsuppekönich schrieb:
Kennt jemand zufällig hier die Rechtslage

Ja - allerdings ist die wie immer im Leben ein wenig komplexer (alle §§ nach BGB.).

Gehen wir mal davon aus, daß Du als "Privatmann" (juristisch: Verkauf von Verbraucher (§13) zu Verbraucher/oder an Unternehmer (§14)) die Sache verkauft hast, dann gilt grundsätzlich Folgendes:

- nach §447 I geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache beim Versendungskauf mit Übergabe bei der Post an den Käufer über, dh er muß den Kaufpreis auch dann bezahlen, wenn die Kaufsache ihn nicht erreichen wird, es sei denn, daß etwas anderes vereinbart worden wäre.

Und jetzt wird es ein wenig komplizierter, denn Dich trifft erst einmal die Beweislast, diese Ausführungshandlung überhaupt vorgenommen zu haben, sprich, Du mußt nachweisen, die Hose abgesendet zu haben (juristisch: daß Du Deine Leistungshandlung erfüllt hast), was aus §363 folgt.

Diese Rechtsfolgen treffen Dich unabhängig davon, ob das Paket versichert war oder nicht. Die Paketversicherung soll nämlich nur die Schadensregulierung vereinfachen.

MfG,

Zeus
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Zeus schrieb:

Worschtsuppekönich schrieb:
Kennt jemand zufällig hier die Rechtslage

Ja - allerdings ist die wie immer im Leben ein wenig komplexer (alle §§ nach BGB.).

Gehen wir mal davon aus, daß Du als "Privatmann" (juristisch: Verkauf von Verbraucher (§13) zu Verbraucher/oder an Unternehmer (§14)) die Sache verkauft hast, dann gilt grundsätzlich Folgendes:

- nach §447 I geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache beim Versendungskauf mit Übergabe bei der Post an den Käufer über, dh er muß den Kaufpreis auch dann bezahlen, wenn die Kaufsache ihn nicht erreichen wird, es sei denn, daß etwas anderes vereinbart worden wäre.

Und jetzt wird es ein wenig komplizierter, denn Dich trifft erst einmal die Beweislast, diese Ausführungshandlung überhaupt vorgenommen zu haben, sprich, Du mußt nachweisen, die Hose abgesendet zu haben (juristisch: daß Du Deine Leistungshandlung erfüllt hast), was aus §363 folgt.

Diese Rechtsfolgen treffen Dich unabhängig davon, ob das Paket versichert war oder nicht. Die Paketversicherung soll nämlich nur die Schadensregulierung vereinfachen.

MfG,

Zeus


Und was heißt das genau?Es ist eigentlich das Risiko des Käufers aber ich muß es beweisen,daß ich den Artikel verschickt habe?Und wenn ich das nur durch Zeugenaussagen kann weil ich keine Quittung besitze?
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kennste niemanden der bei der post arbeitet?
der kann dir ne quittung geben,so hinnerm rücken^^
so mach ich das immer
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Ich kenne da Ali, der schaft bei German Pacel

Was du zahlen für Quittung
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@Worschtsuppeking

Zeus hat hier recht. Der Beweiß liegt hier leider bei Dir.

Aber wie schon gesagt, der Einzeller wird nicht den Willi Wichtig machen. Du kannst aber trotzdem einen Nachforschungsantrag bei der Post machen. Ich dieser kostet auch nichts.
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EintrachtAdler88 schrieb:
kennste niemanden der bei der post arbeitet?
der kann dir ne quittung geben,so hinnerm rücken^^
so mach ich das immer


Nee,leider net.Du Gauner
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spaß beiseite

Kenne jemand die bei der Post arbeitet

Die sagt, das auf jeder Quittung die Nummer der Sache z.B. Briefmarke, Postpaket ) steht und bei ner Regulierung eines Schadenfalls auf keinen Fall ne beliebige Quittung genommen werden kann.

Und bei Paketen enthält die Quittungsnummer sogar den Empfänger mit Adresse
Was nützt Dir alöso ne Quittung wenn die Hose nach hamburg sollte und die Quittung auf München ausgestellt ist
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ich,ein Gauner?

falsch,absolut falsch,nenn mich Fuchs
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@AirHarry

Es geht ja auch nicht um die Regulierung, da die Post eh nichts ersetzen wird! Es geht einzig und alleine um den Nachweis, dass der WSK den Maxibrief aufgegeben hat.

Das Problem dabei ist, dass die Post bei einem Maxibrief die Empfängerdaten nicht auf der Quittung vermerkt (im Gegensatz zum Einschreiben) und er somit nur den Nachweis vom Erwerb entsprechender Postwertzeichen hätte.

Abgesehn davon verlaufen auch wahrscheinlich 100,6% aller Nachsendeaufträge im Sande! In den Postverteilerzentren werden immer mehr Aushilfskräfte eingesetzt und derart mies bezahlt, dass diese bei der Arbeit noch nach Nebeneinkünften forschen! Besonders beliebt sind dabei sicher Einwurfeinschreiben und auch Maxibriefe.
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Worschtsuppekönich schrieb:
Und was heißt das genau?Es ist eigentlich das Risiko des Käufers aber ich muß es beweisen,daß ich den Artikel verschickt habe?Und wenn ich das nur durch Zeugenaussagen kann weil ich keine Quittung besitze?

Genau so ist es. Ich gehe mal davon aus, daß Dir Deine Mutti beim Verpackern der Ware über die Schulter gesehen hat und Dich auf dem Gang zur Post Deine Freunde begleitet hatten. Alleine geht man ja schließlich nicht zur Post, bei all dem Gesindel und Verbrecherpack auf den Straßen, oder?


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