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Falls ihr demnächst seltsame SMS bekommen solltet...

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ZoLo schrieb:
Moin aquila,

sicherlich ist ein SV in unserem Lande noch kein Hausarrest, dafür gibt es aber die Maßnahme, dass SVler während eines Spiels bei der lokalen Dienststelle vorstellig werden müssen. So groß ist der Unterschied also nicht.


Servus, ZoLo,

so trifft das nicht zu. Eine solche Maßnahme/Meldeauflage allein wegen eines von einem Verein verhängten Stadionverbots gibt es in Deutschland nicht. Schon gar nicht muß sich irgendjemand regelmäßig bei Spielen auf einem Revier melden.

Denk' auch mal an unsere übereifrigen Freunde von der Polizei Hannover, die erstmal ankündigen, daß jeder "SV'ler" im Stadtgebiet Hannover festgenommen wird - und dann zurückrudern ("ham wir nie gesagt, machen mer auch net"), weil das offensichtlich rechtswidrig wäre. Natürlich darfst Du trotz SV überall hinfahren, wo Du willst (nur halt kein Stadion betreten).

Daher ja auch die unsägliche Diskussion, ob der Fan-Container am Eingang Gleisdreieck jetzt schon zum Stadiongelände gehört oder nicht...



schusch schrieb:
Aber dass es Meldeauflagen gibt, ist auch in anderen Ländern verbreitet. Um 15:30 auf dem örtlichen Polizeirevier antreten und was unterschreiben. Und zur Halbzeit noch einmal. Aber das kann dann natürlich nicht ein Verein oder der Verband verhängen. Das muss ein Richter tun.


Eben: "Das muss ein Richter tun". Und: "in anderen Ländern".

Denn hierzulande gäbe es für so eine Meldeauflage auch keine rechtliche Grundlage. Jetzt mal abgesehen von irgendwelchen Sonderregelungen in Polizeigesetzen irgendwelcher Länder, nach denen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Ausnahmefällen temporäre Aufenthaltsverbote etc. verhängt und kontrolliert werden dürfen (ich glaube, vor dem Pokalderby OXC-SGE gab es ein paar solcher polizeilich ausgesprochener Aufenthaltsverbote für das Gebiet um denn Müllberg, von denen einige "Alt-Hools" betroffen waren - kann sein, dass dort auch eine Meldeauflage verhängt wurde). Ob das rechtmäßig, insbesondere verfassungsrechtlich zulässig war, ist halt - leider, aber verständlicherweise - nicht gerichtlich geprüft worden (wer zieht schon wegen eines Derbys vors BVerfG, insbesondere wenn er mit dem Fußball eh nicht mehr so viel zu tun hat?...)

Beste Grüße

aquila
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Moin Aquila,

ich weiß nicht mehr wo ich es gelesen habe, ist auch schon ein paar Wochen her, aber ich meine mich zu erinnern, dass für die WM Kat-C SVler sehr wohl an eine Meldepflicht gebunden werden sollen?!?!


In diesem Sinne....

Keine Panik, Schilys WM-Bericht No. 5 macht es schon möglich!


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