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Ergebnis der Bundestagswahl verzögert sich um Wochen

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juherbst schrieb:
Wenn nicht die ganzen V-Männer drin gewesen wären, dann wäre sie wohl verboten worden. Da sind sich doch eigentlich die meisten Experten einig oder?


Auch wahr, das mit den V-Männern hab ich ganz vergessen. Naja ich hoffe das der Verfassungs-Schutz oder sonst wer wieder an der Sache dran ist...

Adlergrüße VilbelAdler
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Ich denke mal, das Verfassungsgericht hat geprüft, ob die Partei verfassungswidrig ist oder nicht! Wäre sie es, hätte man sie evt. verboten.
Allerdings ist es fraglich, ob es besser wäre, wenn sie verdeckt im Untergrund agieren würde anstatt greifbar und beobachtbar in der Öffentlichkeit!
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Knueller schrieb:
Allerdings ist es fraglich, ob es besser wäre, wenn sie verdeckt im Untergrund agieren würde anstatt greifbar und beobachtbar in der Öffentlichkeit!
Das sehe ich ähnlich. Bei Vereinen, die offen zu ihren Gewaltverbrechen stehen ist das wieder eine andere Geschichte, siehe SSS.
Eine Partei wie die NPD jedoch, welche nach außen versucht das gutbürgerliche zu repräsentieren und für eine menschenverachtende Politik steht, gibt dem BfV die Möglichkeit, diese unter Kontrolle zu halten, sodaß einer "Aufruhr von unten" die Chancen genommen werden.
Die Wahlerfolge gehen gegen 0 - bloß wenn es um populistische Arbeitnehmerrechte geht, marschiert man Hand in Hand mit der "Linkspartei" und schnappt ihr ein paar Wähler in den neuen Bundesländern weg. Mit den extremistischen Thesen  an sich hat die Partei beim absoluten Großteil der Bürger keine Chance. Und die "Quittung für Hartz IV" hält mit Sicherheit nicht über Jahre an.

Daher sehe ich eine Bedrohung bei einer Untergrundarbeit im Verbotsfall eher gegeben.
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Knueller schrieb:
[...]Allerdings ist es fraglich, ob es besser wäre, wenn sie verdeckt im Untergrund agieren würde anstatt greifbar und beobachtbar in der Öffentlichkeit!

Großer Denkfehler. Das BVerfG hat das sogenannte Verwerfungsmonopol in Sachen Parteienverbot nach dem GG. An ein solches Verbot sind zu recht und zu Recht hohe Hürden zu stellen, denn in einer Demokratie genießt Meinungsfreiheit hohe Priorität und nicht nur das moralisch am höchsten Stehende. Dazu gehört auch, die unliebsamen Ansichten Dritter wenn nicht gutzuheißen, so jedoch dulden zu müssen. Strafrechtlich relevante Inhalte fallen nicht unter das Parteienprivileg, wie man auch im Zusammenhang mit gewissen Äußerungen von Herrn Apel nach der Wahl durch die Staatsanwaltschaft erkennen konnte.

Verböte man die NPD oder eine andere Partei, verlöre sie ihr Parteienprivileg. Damit einher ginge der Verlust gewisser Schutzrechte für die Parteiarbeit, denn die Parteien wirken auf Landes- und Bundesebene (!) an der Meinungsbildung mit. Das ist ihr verfassungsgemäßer Auftrag. Dürfen sie dies nicht mehr, sind sie den staatlichen Repressionen in noch weit größerem Umfang ausgesetzt.

Allenfalls umgekehrt wird ein Schuh daraus: dadurch, daß die NPD eine Partei sein will, muß sie die Spielregeln der parlamentarischen Demokratie hinnehmen und kann nicht unverhohlen auf eine Abschaffung gewisser Grundrechte hinarbeiten.
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mal kurz etwas anderes: wie ist das eigentlich in folgendem Fall: ich mache heute meine Briefwahl, sterbe aber zwischen heute und dem Wahltermin. Ist dann meine Stimme noch gültig? Darf doch eigentlich nicht sein, weil Tote ja ncht wählen dürfen. Aber kontrolliert das jemand, ob ich noch am Leben bin? Klar, unwahrscheinlicher Fall (hoffentlich), aber kommt sicherlich auch mal vor...
Also, alle Rechts- / Politikwissenschaftler, zeigt was ihr könnt.

Wehende Fahne
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aber war es denn im konkreten fall nicht so ,dass man gar nicht so weit kam, etwas (verfassungsfeindliches) zu prüfen weil eben die verfahrenstechnischen "fehler" so gravierend waren (nur aussagen von v-männern?)
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WehendeFahne schrieb:
mal kurz etwas anderes: wie ist das eigentlich in folgendem Fall: ich mache heute meine Briefwahl, sterbe aber zwischen heute und dem Wahltermin. Ist dann meine Stimme noch gültig? Darf doch eigentlich nicht sein, weil Tote ja ncht wählen dürfen. Aber kontrolliert das jemand, ob ich noch am Leben bin? Klar, unwahrscheinlicher Fall (hoffentlich), aber kommt sicherlich auch mal vor...
Also, alle Rechts- / Politikwissenschaftler, zeigt was ihr könnt.

Wehende Fahne

Es ist wohl so, dass das Wählerverzeichnis nach Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung 16 Tage vor der Wahl geschlossen wird. Danach sind keine Einsprüche mehr möglich. Falls also jemand virzehn Tage vor der Wahl seine Stimme per Briefwahl abgibt und vier Tage vor der Wahl stirbt, handelt es sich mithin um eine gültige Stimme
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VilbelAdler schrieb:

AYeboah schrieb:
Anstatt, die Wahl zu verschieben wäre es sinnvoller diese Partei komplett zu streichen. Diese würde nur von den wenigsten vermisst werden.


Naja unser Innenminister Schily hat  ja mal versucht diese "Partei" als verfassungswidrig zu erklären, nur leider hat ers nicht geschafft.

AdlerGrüße VilbelAdler



Was dieser Schilly probiert hatte war von vorne rein zum Scheitern verurteilt, denn man kann sowas nicht auf V-Männer stützen die die Straftaten teilweise selber angezettelt haben um die es ging.

Und mal eine Frage, was bringt denn so ein Verbot? Ich behaupte es bringt garnix, ausser das man in der Öffentlichkeit so da steht als hätte man was gemacht, man betreibt Augenwischerei. Die Leute gibt es immer noch, machen ihr Ding teilweise im Untergrund und sind nicht mehr so leicht zu beobachten wie als erlaubte Partei. Schaut euch doch mal an wieviele rechte Gruppierungen/Parteien verboten wurden (nur ein paar VSBD, ANS/NA, FAP, Wiking Jugend usw. usf), nach jedem Verbot gingen diese Gruppen gestärkt hervor, da sie für einen Teil der Jugend dadurch noch interessanter gemacht wurden, da sie teilweise verbotene Sachen attraktiv findet, hört sich blöd an, ist aber so. Man sollte die Parteien belassen und ihr Wirken einschränken und beobachten, das ist wirkungsvoller als diese Verbote die eh nix bringen.
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preserveTHEhonourOFffm schrieb:
Knueller schrieb:
Allerdings ist es fraglich, ob es besser wäre, wenn sie verdeckt im Untergrund agieren würde anstatt greifbar und beobachtbar in der Öffentlichkeit!
Das sehe ich ähnlich. Bei Vereinen, die offen zu ihren Gewaltverbrechen stehen ist das wieder eine andere Geschichte, siehe SSS.
Eine Partei wie die NPD jedoch, welche nach außen versucht das gutbürgerliche zu repräsentieren und für eine menschenverachtende Politik steht, gibt dem BfV die Möglichkeit, diese unter Kontrolle zu halten, sodaß einer "Aufruhr von unten" die Chancen genommen werden.
Die Wahlerfolge gehen gegen 0 - bloß wenn es um populistische Arbeitnehmerrechte geht, marschiert man Hand in Hand mit der "Linkspartei" und schnappt ihr ein paar Wähler in den neuen Bundesländern weg. Mit den extremistischen Thesen  an sich hat die Partei beim absoluten Großteil der Bürger keine Chance. Und die "Quittung für Hartz IV" hält mit Sicherheit nicht über Jahre an.

Daher sehe ich eine Bedrohung bei einer Untergrundarbeit im Verbotsfall eher gegeben.

Machste jetzt einen auf Liebkind?


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