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Mietvertrag

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ca. 3 Monate, damit der Vermieter prüfen kann, ob er noch Ansprüche gegen Dich hat. Spätestens nach 6 Monaten gibts Kaution zurück und Zinsen.
Gruß aus der Schweizer Straße vom sog. Fan
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bezog sich auf @SR72. Du kannst die Kohle natürlich schon vorher verlangen, z.B. wenn er verbindlich erklärt hat, daß er keine Ansprüche gegen Dich hat.(Kannst ihn ja darauf hinweisen, daß die Zinsen eh Dir zustehen)
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nicole1611983 schrieb:
Bedeutet das selbe wie falls, Solltest du.
Danke für die Info.
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Tag Schopperobber
Die Frist beträgt in der Regel ein halbes Jahr.Allerdings darf der V nicht die ganze Kaution zurückbehalten wenn offensichtlich ist das Ansprüche die die Kaution nicht übersteigen nicht bestehen.

Schobberobber72 schrieb:

Gibt es eigentlich eine Frist, in der der Vermieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück zu zahlen hat? Wohnung ist ohne Beanstandungen abgenommen worden und Schlüssel übergeben.

Ich warte nämlich auch grade drauf. Bin allerdings auch erst zum 31.12.05 ausgezogen!  

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Danke für die Antworten! Dann hoffe ich mal, dass sich mein ehemaliger Vermieter nicht die ganzen 6 Monate Zeit läßt!!
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Schobberobber72 schrieb:
Gibt es eigentlich eine Frist, in der der Vermieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück zu zahlen hat? Wohnung ist ohne Beanstandungen abgenommen worden und Schlüssel übergeben.

Ich warte nämlich auch grade drauf. Bin allerdings auch erst zum 31.12.05 ausgezogen!  

Jein

Es gibt verschiedene Urteilssprüche in denen Fristen von 2-6 Monaten angegeben werden.
Wenn Du es schriftlich hast, dass die Wohnung keine Mängel aufweist und in den nächsten Tagen auch nichts nachkommt kanst Du den Vermieter schriftlich auffordern (Einschreiben-Rückschein), Dir bis zu einem gewissen Datum die Kaution zurück zu zahlen. Allerdings würde ich von sechs Monaten ausgehen, da es ja Urteile gibt die diese Frist unterstützen.

Nach diesen sechs Monaten solltest Du dann schleunigst klare Fristen setzen.
Wenn Du vorher Geld benötigst kannst Du den Vermieter übrigens auffordern zumindest einen Teilbetrag zu überweisen und nur noch einen Restbetrag zur Begleichung von Mängeln einzubehalten.
Die Frage ist jedoch welche Mängel sollen noch auftreten wenn jetzt und in drei Wochen keine festgestellt werden und in sechs Wochen vielleicht schon jemand neues eingezogen ist?
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Liebe Leute,
ich bin kein ausgesprochener Mietrechtler. Aber auch meine geringen Restkenntnisse aus dem Studium lassen mich erkennen, dass die meisten obigen Postings ein Gebräu aus Hörensagen, Annahmen, Halbwissen und Garnichtwissen darstellen. Eine gute Broschüre gibts an den Ständen vom Mieterschutzbund, dort erhält man auch (ich glaube für 3 Euro) den derzeit gültigen Mietspiegel. Allerdings sollte man die eigentliche Rechtsberatung (dazu muss man auch Mitglied werden) mit Vorsicht genießen. Nach meiner Erfahrung ist ein im Mietrecht versierter Anwalt (Anwaltskammer hilft bei Suche) einfach besser.
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@AYeboah
Nein, normal ist das Zurückbehalten des Vertragsformulars nicht.Auch ohne die Übergabe des Vertrages ist der Mietvertrag zustandegekommen.Der V ist zur Überlassung der Mietsache verpflichtet.Möglicherweise gerät dein Kusinchen aber in Beweisschwierigkeiten darzulegen ob sie überhaupt einen Vertrag abgeschlossen hat.
Sinnvoller von V-Seite wäre es allerdings den Schlüssel zurückzubehalten falls die Kaution nicht wie vereinbart gezahlt wird.Diesen Fall hatte ich gestern.


Sooooo, wo darf ich nun die Kostenrechnung hinschicken.

Ihr wisst doch: Es ist einfacher eine Auster mit den Händen zu öffnen als das Maul eines Anwalts ohne Geld.:P

AYeboah schrieb:
Moin Moin,

weiss von euch jemand, ob es normal ist, dass ein Vermieter nach Unterzeichnung des Mietvertrages (Mietverhältniss beginnt am 1. April) den Vertrag noch solange einbehalten kann, bis die Kaution bezahlt wird?
Meine Cousine, hat sich vorgestern ne Wohnung angeschaut, heute bei der Verwaltung Vertrag unterschrieben aber den Vertrag nicht mitbekommen. Dabei denke ich, dass Sie den eigentlich mitbekommen muss. Ich hatte meinem mitgekriegt, nur weiss ich nicht ob das üblich ist.
Wollte mir hier erstmal ein paar Erfahrungen und Meinungen anhören

Gruss
Adam

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peter schrieb:
da fragst du mit mir den richtigen. der vermieter kann ziemlich viele rechte des mieters einfach aussitzen. wie bei der nicht zurückbezahlten kaution. er kann auf zeit spielen, sich unerreichbar machen, abwimmeln.

ich hatte feuchte wände und schimmel. drei mal habe ich telefoniert, drei mal angschrieben mit fristsetzung. dann, nach vier monaten habe ich (anwaltlich beraten) eine mietminderung durchgeführt. wieder ist nichts passiert. nach einem dreiviertel jahr kamen dann die handwerker und ich mußte eine woche urlaub nehmen ("nein, die sollten sie nicht alleine in der wohnung lassen").

und so eine scheiß* passiert mir mit dem ständig.

mein mitleid mit vermietern hält sich in grenzen.

*sauer*

peter

Das ist natürlich bitter - aber wenn ich das ganze aus Sicht der Vermieter sehe, dann hat man auch kein leichtes Leben - vorallem wenn man sich irgendwelche Dreckschweine ins Haus holt, die man nie wieder raus bekommt oder unter Zurücklassung von Mietschulden einfach verschwinden. Das haben vor Jahren meine Eltern erlebt.
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Luzbert schrieb:
Die armen Vermieter tun mir auch immer leid...
Da haben sie Grundbesitz, erwirken Einnahmen aus der Vermietung, wählen sich ihre Mieter selbst aus...
Und dann dürfen sie die Kaution noch nichtmal 12 Monate lang einbehalten mit dem Hinweis, dass sie sie für die Nebenkostenabrechnung mißbrauchen wollen? So ein Jammer....
Mein lieber Lutzbert.....ich kenn jemanden der hat ein Haus gekauft mit einem Gartenhäuschen welches zu der Zeit vermieter war an eine Frau mitte dreissig....diese hat er mit gekauft...den "Kauf bricht nicht Miete"...naja die Dame gab sich am Anfang sehr nett und soweiter und soweiter und soweiter....das ging so knapp ein Jahr...bis sie anfing ihre Miete nicht zu zahlen....den Monat drauf auch nicht....erst nach drei Monaten zahlte sie ihre Miete....dann zahlte sie mal wieder zwei Monate nicht und dann doch wieder...immer gerade so...das man kein Zwangsräumung veranlassen konnte. Dann kamen so Geschichten hinzu wie an Ostersonntag mittags um 14 Uhr mal kurz Rammstein bis zum Anschlag auf zureissen...was bei seinen Nachbarn doch ein gewisses Kopfschütteln einbrachte...da seine Nacbharn nicht mehr die Jüngsten sind und die Musik für "rechtsradikal" hielten und mein Freund  seit dem jeden Tag dumm angeschaut wurde. Da sich das Häusschen im Garten meines Kumpels befindet konnte man auch in die Küche der guten Frau schauen.....ich muss dir nicht sagen...das dort schon alles angefangen hatte Füsse zu bekommen. Dann kamen noch einige Geschichten hinzu und auch der Arbeitgeber sowie der Exfreund der Dame standen vor der Tür meines Kumpels und erzählten ihm einige neue Geschichten über die Dame. Nach dem die Dame mal wieder 3 Monate die Miete nicht gezahlt hatte...strebte er eine Zwangsräumung an...war auch schon alles fertig...aber da hatte die Dame einen Tag bevor die Zwangsräumung wirkung gebracht hätte...die Miete mal wieder komplett bezahlt....Der Anwalt meines Kumpels meinte dann...das es eigentlich fast völlig unmöglich sei...jemanden die Wohung zu kündigen ohne richtigen Grund....naja dann wurden diverse Anwaltsschreiben ausgetauscht...welche nicht fruchteten und am Ende zog die Dame nach 2 Jahren Tortur für meinen Freund endlich von sich selbst aus aus.....Zum Glück hatte er Rechtsschutz...aber die Nerven die ihn das gekostet hat und die Gesundheit die ihm teilweise abhanden gekommen ist....die kann ihm keine mehr zahlen....

Übringens hat mein Freund dann herraus gefunden wohin die Dame zieht und rief den zukünftigen Vermieter an um diese vor der Frau zu warnen...der lachte nur und meinte er solle dies bitte unterlassen und nicht mehr anrufen....anderhalb Jahre später rief der neue Vermieter an und meinte er hätte extreme Probleme mit der Dame und ob man sich nicht mal treffen könnte.....selbe Spiel in grün.

Jaja die armen armen Mieter....
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sog.Fan: 3-6 Monate
LauffaulerHeinz: 6 Monate
Luzibert: 2-6 Monate

3 Juristen, 3 Meinungen. Verwirrt?
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sogenannter_Fan schrieb:
sog.Fan: 3-6 Monate
LauffaulerHeinz: 6 Monate
Luzibert: 2-6 Monate

3 Juristen, 3 Meinungen. Verwirrt?

Ach naja, frag doch mal 3 Analysten nach ihrer mittelfristigen Prognose für den Aktienmarkt. Da wären drei Meinungen noch verflucht wenig. Von daher kann ich mit den Antworten gut leben.

Zumindest scheint festzustehen, dass ich mir spätestens nach 6 Monaten Gedanken machen sollte, fass die Kohle bis dahin noch nicht da ist!  
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sogenannter_Fan schrieb:
sog.Fan: 3-6 Monate
LauffaulerHeinz: 6 Monate
Luzibert: 2-6 Monate

3 Juristen, 3 Meinungen. Verwirrt?


Hier aus der "Bibel":
"idR 3-6 Monate od bis die Anspr geklärt sind." (Palandt-Weidenkaff, 64. Aufl., § 551 Rn 15)
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Und meine Rechtsschutzfehler in meinem Beitrag oben...bitte ich nicht zur Kenntnis zu nehmen..DaZke
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Mit 6 Monaten biste beim AG FFM auf der richtigen Seite
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Pei_Mei schrieb:


Hier aus der "Bibel":
"idR 3-6 Monate od bis die Anspr geklärt sind." (Palandt-Weidenkaff, 64. Aufl., § 551 Rn 15)

"Oder bis die Ansprüche geklärt sind" ist aber auch sehr schwammig formuliert, oder?

Das klingt für mich irgendwie nach "Es dauert, so lange wie es dauert, vielleicht auch ein bißchen länger"
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Luzbert schrieb:

Shmiddy schrieb:
Ich find's immer interessant zu lesen, welche Rechte die Mieter haben und welche Pflichten der Vermieter. Hat der Vermieter eigentlich auch noch irgendwelche Rechte ?

Die armen Vermieter tun mir auch immer leid...
Da haben sie Grundbesitz, erwirken Einnahmen aus der Vermietung, wählen sich ihre Mieter selbst aus...
Und dann dürfen sie die Kaution noch nichtmal 12 Monate lang einbehalten mit dem Hinweis, dass sie sie für die Nebenkostenabrechnung mißbrauchen wollen? So ein Jammer....

Ich wünsch Dir eine Eigentumswohnung, damit sich Deine Sicht relativiert....ich war eine Zeitlang Mieter und Vermieter gleichzeitig und hatte auf beiden Seiten Arschlöcher sitzen...kann nicht sagen, welches größer war (Jaja Brady ich weiss, das in der Mitte smile:.

Es ist schon so: Der Vermieter hat kaum Rechte, aber bei ein paar Sachen kann er den längeren Hebel benutzen und das nutzen sie gewöhnlich weidlich aus.


sogenannter_Fan schrieb:
Um die Ausgangsfrage zu beantworten: das ist nicht normal, Deine Cousine kann ihr Exemplar schon vor Mietbeginn und vor Zahlung der Kaution verlangen. (Falls der Vertrag selbst nichts anderes sagt, aber das können wir ja jetzt nicht überprüfen..)


Und das macht auch nur dann Sinn, wenn die Gegenseite schon unterschrieben hat, s. mein Posting ganz oben.


Insgesamt macht das aber m.E. nichts, denn wenn der Vertrag gerichtlich für ungültig erklärte Klauseln enthält muss man sich ja nicht dran halten, auch wenn man sie unterschrieben hat. Und wie Brady oben schreibt, kann Dir ja auch nicht allzuviel passieren, wenn Du nur alle drei Monate mal Deine Miete bezahlst....

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Und wie Brady oben schreibt, kann Dir ja auch nicht allzuviel passieren, wenn Du nur alle drei Monate mal Deine Miete bezahlst....
DA
Stimmt...aber wenn dann mußte die komplett abdrücken.....
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sogenannter_Fan schrieb:
sog.Fan: 3-6 Monate
LauffaulerHeinz: 6 Monate
Luzibert: 2-6 Monate

3 Juristen, 3 Meinungen. Verwirrt?


6 Monate (OLG Karlsruhe WM 87, 156)
3 Monate (LG Köln WM 84, 109)
2 Monate (AG Dortmund WM 84, 235)
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Luzbert schrieb:

sogenannter_Fan schrieb:
sog.Fan: 3-6 Monate
LauffaulerHeinz: 6 Monate
Luzibert: 2-6 Monate

3 Juristen, 3 Meinungen. Verwirrt?


6 Monate (OLG Karlsruhe WM 87, 156)
3 Monate (LG Köln WM 84, 109)
2 Monate (AG Dortmund WM 84, 235)

Gut das sich immer alle Gerichte einig sind....

@Luzernie: Ich warte noch auf ne PN


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