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Mietvertrag

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Nur ganz kurz:
Solange die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand nach Auszug hinterlassen wird, darf die Kaution natürlich überhaupt nicht einbehalten werden, sondern ist alsbald zurückzuzahlen, bzw. das verpfändete Sparguthaben freizugeben.

@VA: Ein Teppichboden ist regelmäßig nach 10 Jahren "abgeschrieben", d.h. er muss eh erneuert werden, egal wie er aussieht. Und das ist Sache des Vermieters!

MfG
Rechtsanwalt
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Ein 14 Jahre alter Teppichboden? Da musst Du aber gut abschließen, das er Dir nicht wegkrabbelt *schauder*

DA
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Lichtgestalt schrieb:

Worschtsuppekönich schrieb:
Der Streitwert beträgt in diesem Fall ca 700€,reicht da eine nachträglich abgeschlossene RSV?

Eine RSV zahlt nur wenn diese bereits zum Zeitpunkt des Vorfalles auch bestand.

Ich kann das echt jedem nur empfehlen. Wer weiss, wie teuer ein Prozess sein kann, wird mir beipflichten. Da ist es meist nicht mit 200-300 Euro getan.

Eine RSV für Miete, Beruf, Verkehr bekommt man schon für 100 € pro Jahr (inklusive 100 € Selbstbehalt).

Ich hatte mal eine, da waren auch noch 6 Monate Wartezeit. Als ich sie dann kurz nach Abschluss brauchte hat sie nicht gezahlt. Habe dann jahrelang Beiträge gezahlt für nix, den einzigen Prozeß den ich hatte habe ich eh gewonnen und in einem anderen Fall war es mit einem einzigen Schreiben des Anwalts getan.
Für mich war es also ein Minusgeschäft und ich habe seit Jahren keine mehr und fahre gut damit.
Außerdem zahlen die auch glaube ich nur die erste Instanz und wenn sie der Ansicht sind, dass Du nicht gute Chancen zu gewinnen hast, gar nicht.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Ich hatte mal eine, da waren auch noch 6 Monate Wartezeit.
Ich geb dir ja echt ungern Recht...aber in diesem Falle schon....6 Monate waren es bei meiner RV auch....
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Brady schrieb:

Luzbert schrieb:
Die armen Vermieter tun mir auch immer leid...
Da haben sie Grundbesitz, erwirken Einnahmen aus der Vermietung, wählen sich ihre Mieter selbst aus...
Und dann dürfen sie die Kaution noch nichtmal 12 Monate lang einbehalten mit dem Hinweis, dass sie sie für die Nebenkostenabrechnung mißbrauchen wollen? So ein Jammer....
Mein lieber Lutzbert.....ich kenn jemanden der hat ein Haus gekauft mit einem Gartenhäuschen welches zu der Zeit vermieter war an eine Frau mitte dreissig....diese hat er mit gekauft...den "Kauf bricht nicht Miete"...naja die Dame gab sich am Anfang sehr nett und soweiter und soweiter und soweiter....das ging so knapp ein Jahr...bis sie anfing ihre Miete nicht zu zahlen....den Monat drauf auch nicht....erst nach drei Monaten zahlte sie ihre Miete....dann zahlte sie mal wieder zwei Monate nicht und dann doch wieder...immer gerade so...das man kein Zwangsräumung veranlassen konnte. Dann kamen so Geschichten hinzu wie an Ostersonntag mittags um 14 Uhr mal kurz Rammstein bis zum Anschlag auf zureissen...was bei seinen Nachbarn doch ein gewisses Kopfschütteln einbrachte...da seine Nacbharn nicht mehr die Jüngsten sind und die Musik für "rechtsradikal" hielten und mein Freund  seit dem jeden Tag dumm angeschaut wurde. Da sich das Häusschen im Garten meines Kumpels befindet konnte man auch in die Küche der guten Frau schauen.....ich muss dir nicht sagen...das dort schon alles angefangen hatte Füsse zu bekommen. Dann kamen noch einige Geschichten hinzu und auch der Arbeitgeber sowie der Exfreund der Dame standen vor der Tür meines Kumpels und erzählten ihm einige neue Geschichten über die Dame. Nach dem die Dame mal wieder 3 Monate die Miete nicht gezahlt hatte...strebte er eine Zwangsräumung an...war auch schon alles fertig...aber da hatte die Dame einen Tag bevor die Zwangsräumung wirkung gebracht hätte...die Miete mal wieder komplett bezahlt....Der Anwalt meines Kumpels meinte dann...das es eigentlich fast völlig unmöglich sei...jemanden die Wohung zu kündigen ohne richtigen Grund....naja dann wurden diverse Anwaltsschreiben ausgetauscht...welche nicht fruchteten und am Ende zog die Dame nach 2 Jahren Tortur für meinen Freund endlich von sich selbst aus aus.....Zum Glück hatte er Rechtsschutz...aber die Nerven die ihn das gekostet hat und die Gesundheit die ihm teilweise abhanden gekommen ist....die kann ihm keine mehr zahlen....

Übringens hat mein Freund dann herraus gefunden wohin die Dame zieht und rief den zukünftigen Vermieter an um diese vor der Frau zu warnen...der lachte nur und meinte er solle dies bitte unterlassen und nicht mehr anrufen....anderhalb Jahre später rief der neue Vermieter an und meinte er hätte extreme Probleme mit der Dame und ob man sich nicht mal treffen könnte.....selbe Spiel in grün.

Jaja die armen armen Mieter....


Da hilft nur eins: Andreas Stihl

Dieser stellt Kettensägen her, Tür öffnen, Möbel raus und dem Mieter sagen, er soll die Klage anstreben. Und genau das machen die nicht, solche Mietnomaden, die reizen die Möglichkeiten genau aus.

Deshalb an alle Vermieter den Tip, Schufa einholen, die Adressen der letzten 5 Jahre überprüfen. Hat der Mieter ein Girokonto? So kann man diese Asseln schon mal selektieren.
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Ich-weiss-alles-am-Besten schrieb:
Deshalb an alle Vermieter den Tip, Schufa einholen, die Adressen der letzten 5 Jahre überprüfen. Hat der Mieter ein Girokonto? So kann man diese Asseln schon mal selektieren.
Mein Freund ist soweit gegangen und hat sich noch ein polizeilisches Führungszeugnis zeigen lassen.....sicher ist sicher....jetzt hat er einen völlig verlässlichen Mieter....
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Brady schrieb:

Ich-weiss-alles-am-Besten schrieb:
Deshalb an alle Vermieter den Tip, Schufa einholen, die Adressen der letzten 5 Jahre überprüfen. Hat der Mieter ein Girokonto? So kann man diese Asseln schon mal selektieren.
Mein Freund ist soweit gegangen und hat sich noch ein polizeilisches Führungszeugnis zeigen lassen.....sicher ist sicher....jetzt hat er einen völlig verlässlichen Mieter....


Ja genau.
Weil, so Assis werden das nicht von Jetzt auf nachher, die sind immer so.E
Ein Kumpel sagte mal:
Assozialität, die steckt in einem Menschen drin, die geht nie weg, ein Leben lang.

Und das kann man doch schon gut eindämmen.
Ich persönlich würde aber bei offensichtlichen Assis das Faustrecht reaktivieren, es lebe der wilde Westen. Da muss man die Sprache der Assis sprechen.
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Ich-weiss-alles-am-Besten schrieb:
Und das kann man doch schon gut eindämmen.
Ich persönlich würde aber bei offensichtlichen Assis das Faustrecht reaktivieren, es lebe der wilde Westen. Da muss man die Sprache der Assis sprechen.
Naja...übetreiben sollte man dann doch nicht....
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tani1977 schrieb:
wie schaut es denn mit der Wohnungsabnahme aus?
Was darf der Vermieter als Mangel von der Kaution abziehen? Klar sind offensichtliche Schäden,wie zb. abgeschlagenes Waschbecken oder so...
meine Tante meinte nämlich,dass der Vermieter eben nicht ohne Weiteres die Kaution mindern darf,nur weil die Wohnung nicht mehr so aussieht,wie beim Neubezug...

klar,werden wir,wenn wir ausziehen,alles neu streichen, löcher in der Wand zumachen etc...also,nicht dass jemand denkt,wir verlassen die Wohnung im Chaos*gg

Der Vermieter darf ersteinmal überhaupt nicht an die Kaution ran...
Wenn die Wohnung Mängel aufweist die seiner Meinung nach behoben werden müssen, dann hast Du erstmal das Recht diese selbst zu beheben.
Wie sah die Wohnung denn aus als Du eingezogen bist?
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Dortelweil-Adler schrieb:
Ich hatte mal eine, da waren auch noch 6 Monate Wartezeit. Als ich sie dann kurz nach Abschluss brauchte hat sie nicht gezahlt. Habe dann jahrelang Beiträge gezahlt für nix, den einzigen Prozeß den ich hatte habe ich eh gewonnen und in einem anderen Fall war es mit einem einzigen Schreiben des Anwalts getan.
Für mich war es also ein Minusgeschäft und ich habe seit Jahren keine mehr und fahre gut damit.
Außerdem zahlen die auch glaube ich nur die erste Instanz und wenn sie der Ansicht sind, dass Du nicht gute Chancen zu gewinnen hast, gar nicht.

DA

Seh ich genauso. Wenn man Probleme hat helfen die einem ohnehin nicht weiter.

Bei einem Streitwert von 700€ beläuft sich das finanzielle Risiko auf vielleicht höchstens 400€.
Ich selbst hatte einen Streitwert von 1300€. Die Anwaltskosten plus Gerichtskosten die ich im Falle eines verlorenen Prozesses hätte tragen müssen beliefen sich nach Aussagen meines Anwalts auf maximal 600€.
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Brady schrieb:

Ich-weiss-alles-am-Besten schrieb:
Und das kann man doch schon gut eindämmen.
Ich persönlich würde aber bei offensichtlichen Assis das Faustrecht reaktivieren, es lebe der wilde Westen. Da muss man die Sprache der Assis sprechen.
Naja...übetreiben sollte man dann doch nicht....

Aber er weiss es doch am besten...
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Ist es denn immer so, dass die Zinsen der Kaution dem Mieter zustehen und nicht dem Vermieter?
Als ich in meine Wohnung eingezogen bin, sass ich mit der Vormieterin beim Vermieter. Ich habe die 400 € Kaution bezahlt und er hat diese direkt an Sie weitergeleitet. Dass heisst da kamen keine Zinsen drauf. Die Wohnung war i.O. sonst hätte ich Sie ja so nicht genommen. Ist es denn rechtesns, dass er ihr die Zinsen nicht gegeben hat, oder hat er sie verarscht? Sie hat in der Wohnung knapp 2 Jahre gewohnt.
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Ich meine das die Kaution auf ein seperates Konto angelegt werden muss und du die Kaution plus die Zinsen zurück bekommst....oder irre ich mich?
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Brady schrieb:
....oder irre ich mich?

nee, man kann aber auch ein sparbuch mit der kaution hinterlegen, dann bekommt man seine 1,5% zinsen auf jeden fall.
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habs nochmal im vertrag nachgelsen. kaution wird mit  zinsen ausbezahlt, tja, da hat er sie beschissen..
dazu fällt mir nur ein --> Schlitzohr bescheisst schlitzauge *g*

nicht bös gemeint, war halt ne chinesin, und passt grad so gut

sorry tani
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little.nick schrieb:

Brady schrieb:
....oder irre ich mich?

nee, man kann aber auch ein sparbuch mit der kaution hinterlegen, dann bekommt man seine 1,5% zinsen auf jeden fall.
Oder so....
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Brady schrieb:
Ich meine das die Kaution auf ein seperates Konto angelegt werden muss und du die Kaution plus die Zinsen zurück bekommst....oder irre ich mich?

Exakt.
der vermieter darf nicht an das Konto ran, ohne Dich vorher informiert zu haben.
Wenn er wegen irgendwelcher Mängel an das Geld möchte muss er Dir vorher immer die Möglichkeit geben, den Mangel selbst oder auf eigene Kosten zu beheben.
Die Kaution gehört weiterhin Dir, nicht dem Vermieter...
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Brady schrieb:

little.nick schrieb:

Brady schrieb:
....oder irre ich mich?

nee, man kann aber auch ein sparbuch mit der kaution hinterlegen, dann bekommt man seine 1,5% zinsen auf jeden fall.
Oder so....

Ein Sparbuch ist technisch gesehen also aus Sicht der Bank auch ein Konto, deshalb hat Brady trotzdem Recht.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Ein 14 Jahre alter Teppichboden? Da musst Du aber gut abschließen, das er Dir nicht wegkrabbelt *schauder*

DA


so alt ist er doch nicht
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Dortelweil-Adler schrieb:
Ein Sparbuch ist technisch gesehen also aus Sicht der Bank auch ein Konto, deshalb hat Brady trotzdem Recht.
DA
Schleimer....


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