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Mietvertrag

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Brady schrieb:

Dortelweil-Adler schrieb:
Ein Sparbuch ist technisch gesehen also aus Sicht der Bank auch ein Konto, deshalb hat Brady trotzdem Recht.
DA
Schleimer....


Hatten wir schon

Nicht mal neue Beschimpfungen bekomme ich mehr...Du hast einen Anderen, gib es zu


DA
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Luzbert schrieb:

tani1977 schrieb:
wie schaut es denn mit der Wohnungsabnahme aus?
Was darf der Vermieter als Mangel von der Kaution abziehen? Klar sind offensichtliche Schäden,wie zb. abgeschlagenes Waschbecken oder so...
meine Tante meinte nämlich,dass der Vermieter eben nicht ohne Weiteres die Kaution mindern darf,nur weil die Wohnung nicht mehr so aussieht,wie beim Neubezug...

klar,werden wir,wenn wir ausziehen,alles neu streichen, löcher in der Wand zumachen etc...also,nicht dass jemand denkt,wir verlassen die Wohnung im Chaos*gg

Der Vermieter darf ersteinmal überhaupt nicht an die Kaution ran...
Wenn die Wohnung Mängel aufweist die seiner Meinung nach behoben werden müssen, dann hast Du erstmal das Recht diese selbst zu beheben.
Wie sah die Wohnung denn aus als Du eingezogen bist?


das war sozusagen Erstbezug gewesen...unsere Wohnung war früher ein büro gewesen und wurde dann  umgemodelt in eine wohnung inkl. aller renovierungen etc...
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neue frage,
mene cousine hat nun eine andere schöne wohnung gefunden. besteht eine möglichkeit aus dem dem mietvertrag abzutreten?der vertrag wurde von ihr vor drei  tagen unterschrieben.
von der gegenseite noch nicht.
bitte um aufklärung ist dringend.
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http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsfragen/Mietvertragsruecktritt.htm

"Beim Mietvertrag gibt es jedoch kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“."



Ich denke den Fall hat jeder schonmal erlebt
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naja schade, kann man nichts machen


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