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wie siehts mit mitbringen aus ?
Viel Spaß dann mit dem Stadionverbot...
(Ich trau das diesem Verein zu!)
Naja, heißt ja ned das man nüscht sieht, gell?
Man kann es auch übertreiben mit der Aufregung. Diese WM ist in vielen Punkten ein Skandal...das 16:9 würde ich aber nicht dazu zählen.
So kann man die WM genießen
Mainufer will ich auch, wenns da nix gibt, dann bring ich mir selber mein 5L Fass mit
Da ich heute ohnehin bei Gericht war habe ich mir die Verhandlung vor dem AG (Fußballfan klagt auf Umschreibung seiner bei ebay erworbenen Karten) mal als Zuschauer angeschaut. Nur kurz zur Info hier:
- Raum war zu klein für die vielen Journalisten mit ihrem Anhang, wurde gewechselt...
- Urteilsverkündung am 20.04.06 um 12:00 Uhr (verzögert sich wegen neuem Schriftsatz des Klägers, auf den der Beklagte noch antworten können muss)…
- DFB ist Partei, nicht das OK (AGBs sind wohl so verwirrend, dass man nicht einmal als Jurist klar erkennen kann, an wen man sich wenden muss, bzw. gegen wen man auf Zustimmung zur Umschreibung klagen muss!)…
- Gericht machte - wie schon das Amtsgericht Kaiserslautern - deutlich, dass der Karteninhaber und Fan/Verbraucher mit den Karten grundsätzlich machen kann, was er will, auch der Ticketerwerb und -veräußerung bei ebay ist rechtens (Voraussetzung kein Hooligan etc.)…
- Gericht hat eine Inhaltskontrolle (Abwägung der Interessen) der Ticket-AGBs vorgenommen und hält die AGBs aus Verbraucherschutzgründen (unangemessene Benachteiligung) für unwirksam; könnte sich evt. dann Wirksamkeit (keine unangemessene Benachteiligung) vorstellen, wenn eine Übertragung der Tickets über die angekündigte Tauschbörse leicht ermöglicht wird (in diesem Fall wird das aber wohl keine Rolle spielen, da der Rechtsstreit schon lange vor Ankündigung der Tauschbörse begann; der Kläger wusste da noch nichts von einer Tauschbörse, die ja bekanntlich erst nach dem Vergleich mit dem Verbraucherschutzverband und auf dessen Druck offiziell vom OK angekündigt wurde, und deren Bedingungen ja bis heute unklar sind)…
- Prozessbevollmächtigter und Vertreter des DFB konnten oder wollten auf Frage des Richters zur angekündigten Tauschbörse (Bedingungen etc.) nichts sagen, wollen wohl noch schriftsätzlich darauf antworten…
- DFB verhält sich nach Ansicht des Klägers und des Gerichtes (und auch nach meiner bescheidenen Meinung) widersprüchlich, wenn er tatsächlich nur einen relativ kleinen Teil (nicht einmal die Hälfte!) der Karten frei an Fußballfans verkauft mit den Kautelen der AGBs und ein sehr großer Teil der Karten (für Sponsoren/Gewinnspiele, VIPs, Funktionäre usw.) ohnehin den AGBs nicht unterliegt und nicht personengebunden ist (AGBs sind dann gar nicht geeignet ihre vermeintlichen Zwecke, wie Sicherheitsaspekt, möglichst viele Karten preiswert an die Fans zu bringen usw., zu erfüllen)…