ich wollt mir morgen ein auto kaufen. der jetzige besitzer hat aber leider die HU- und AU-Bescheinigung net mehr. beides hat das auto laut nummernschild und fahrzeugschein noch bis 11.06.
nun ist die frage ob ich die bescheinigungen zur ummeldung des fahrzeugs überhaupt brauche oder ob der schein reicht. vor einem jahr hab ich mein altes auto umgemeldet und hatte nur die AU bescheinigung. aber auf der homepage der zullassungsstelle rüsselsheim steht das man beides braucht (http://www.kreis-gross-gerau.de/kreisverwaltung/bereiche/zulassung/02_UMIN.shtml).
hat jemand schon die erfahrung gemacht, gerade in rüsselsheim, wie eng die damen auf dem amt es sehen???
Du brauchst auf jedenfall die beiden Original Ausfertigungen der AU und des TÜV´s. Ansonsten mußte es neu machen lassen. Kostet zwischen ca. 80,-- Euro beides beim TÜV.Pech allerdings wenn an dem Wagen was drin ist....
Brady schrieb: Du brauchst auf jedenfall die beiden Original Ausfertigungen der AU und des TÜV´s. Ansonsten mußte es neu machen lassen. Kostet ca. 80,-- Euro beides beim TÜV.Pech allerdings wenn an dem Wagen was dran ist....
Egal ob Du ihn in Rüsselsheim oder direkt in Groß-Gerau anmelden gehst. Beide Ämter drücken keinerlei Augen zu und halten sich an die Vorschriften. Also TÜV und ASU neu machen lassen (da weißt du gleich ob der Wagen ne Macke hat!), schau das Dein Perso nicht abgelaufen ist und bringe zum anmelden unbedingt Deine Bankverbindung mit von der die Steuer abgebucht werden soll!
Tüv steht im Fzg.-Schein das is zumindest in FFM ausreichend. Wg. der AU würd ich mir bei der damaligen Werkstatt ne Zweitschrift ausstellen lassen oder es am Tage der Zulassung aufs Amt faxen lassen und gut is... Am besten mal aufm Amt anrufen und nachfragen vielleicht ist die AU ja auch noch bei denen von der letzten AN/Ummeldung registriert dann brauchste nix zu machen.. Perso sollte gültig sein wird aber bis zu einem "Verfallsjahr" tolleriert, kostet aber 8,- extra für die Abfrage beim Einwohnermeldeamt... Deckungskarte + Einzugsermächtigung net vergessen... !!!
RedEagle25 schrieb: Am besten mal aufm Amt anrufen und nachfragen vielleicht ist die AU ja auch noch bei denen von der letzten AN/Ummeldung registriert dann brauchste nix zu machen..
Da wird keine AU registriert....
p.s.: Ausserdem ist es gesetzlich vorgeschrieben die AU/TÜV Bescheinigungen immer im Auto mit zuführen. Nur mal so neben bei.
Weiß ich..... Bei Zulassungen/Ummeldungen werden sehr wohl sämtliche AU/HU-Daten erfasst. Wenn der Vorhalter z.B. letztes Jahr aufm Amt war und ne Ummeldung getätigt hat, dann hat er vielleicht Glück und die können die Daten übernehmen. In Frankfurt ist das zumindest so ich weiß das weil ich damit beruflich zu tun hab... Aber wiegesagt lieber mal anrufen das ist von Stadt zu Stadt verschieden
RedEagle25 schrieb: Weiß ich..... Bei Zulassungen/Ummeldungen werden sehr wohl sämtliche AU/HU-Daten erfasst.
Sicher? Oder werden da nur die Daten erfaßt wie lange AU/HU gültig sind. Kann mir nicht vorstellen, dass von jedem Auto das angemeldet wird die AU Daten komplett gespeichert werden.
Abgaswerte werden net erfasst, nur die Dauer der AU, außer halt die Daten die auch in den Fzg.-Papieren drinne stehn (Schadstoffklasse, Stand/Fahrgeräusch etc.) die werden erfasst
RedEagle25 schrieb: Abgaswerte werden net erfasst, nur die Dauer der AU, außer halt die Daten die auch in den Fzg.-Papieren drinne stehn (Schadstoffklasse, Stand/Fahrgeräusch etc.) die werden erfasst
nun ist die frage ob ich die bescheinigungen zur ummeldung des fahrzeugs überhaupt brauche oder ob der schein reicht.
vor einem jahr hab ich mein altes auto umgemeldet und hatte nur die AU bescheinigung. aber auf der homepage der zullassungsstelle rüsselsheim steht das man beides braucht (http://www.kreis-gross-gerau.de/kreisverwaltung/bereiche/zulassung/02_UMIN.shtml).
hat jemand schon die erfahrung gemacht, gerade in rüsselsheim, wie eng die damen auf dem amt es sehen???
ausser ich fahr zum tüv und mach ihn neu. oder können die mir die alte nochmal ausdrucken?
dann soll der jetzige besitzer nochmal drüber fahren.
Beide Ämter drücken keinerlei Augen zu und halten sich an die Vorschriften.
Also TÜV und ASU neu machen lassen (da weißt du gleich ob der Wagen ne Macke hat!), schau das Dein Perso nicht abgelaufen ist und bringe zum anmelden unbedingt Deine Bankverbindung mit von der die Steuer abgebucht werden soll!
Wg. der AU würd ich mir bei der damaligen Werkstatt ne Zweitschrift ausstellen lassen oder es am Tage der Zulassung aufs Amt faxen lassen und gut is...
Am besten mal aufm Amt anrufen und nachfragen vielleicht ist die AU ja auch noch bei denen von der letzten AN/Ummeldung registriert dann brauchste nix zu machen..
Perso sollte gültig sein wird aber bis zu einem "Verfallsjahr" tolleriert, kostet aber 8,- extra für die Abfrage beim Einwohnermeldeamt...
Deckungskarte + Einzugsermächtigung net vergessen... !!!
p.s.: Ausserdem ist es gesetzlich vorgeschrieben die AU/TÜV Bescheinigungen immer im Auto mit zuführen. Nur mal so neben bei.
Bei Zulassungen/Ummeldungen werden sehr wohl sämtliche AU/HU-Daten erfasst.
Wenn der Vorhalter z.B. letztes Jahr aufm Amt war und ne Ummeldung getätigt hat, dann hat er vielleicht Glück und die können die Daten übernehmen.
In Frankfurt ist das zumindest so ich weiß das weil ich damit beruflich zu tun hab...
Aber wiegesagt lieber mal anrufen das ist von Stadt zu Stadt verschieden
jetzt mal ohne scheiss.
darauf hab ich die ganze zeit gewartet
War zu verlockend!