Hallo, beim letzten mal zum Thema der Wohnung meiner Cousine wurde mir schon sehr geholfen.
Nun hab ich ne Frage in eigener Sache. Vielleicht kennt sich ja hier jemand im Verbraucherschutz aus.
Das Problem ist folgendes:
Am 21.01.06 habe ich, bei einem Baumarkt mit einem Gelb-Blauen Firmenschild, Laminat bestellt, welches zu diesem für 2,- € im Angebot war. Eigentlich wollte ich es direkt mitnehmen, aber der nette Kundenberater erklärte mir, dass das Lamninat vergriffen ist, ich es aber zum gleichen Preis bestellen kann. Da ich aber Angst hatte, dass das Laminat evtl zu spät zu meinem Umzug ankommt. Der Verkäufer sagte, dass es maximal drei Wochen dauern wird. Da sagte ich zu ihm 'Prima, hauptsache, das Laminat ist spätestens am 20. März da, weil ich dann umziehe'. Daraufhin antwortete er 'Da brauchen Sie keine Angst zu haben, bis dahin haben Sie es auf jeden Fall.' Gut, dachte ich mir, nach meinen Kundenauftrag und ging.
3 Wochen vergingen, 4 Wochen vergingen. Nach der 5. Woche habe ich dort angerufen und mir wurde gesagt, dass die selber noch nicht beliefert worden sind, aber es kommt auf jeden Fall in den nächsten zwei Wochen. Das heisst spätestens am 25. Feb.
Bis zu diesem Zeitpunkt kam immernoch kein Anruf, so habe ich selber angerufen und wurde wieder vertröstet. Gestern bin ich dann nach der Arbeit persönlich erschienen und wollte Druck machen und habe dem Verkäufer (diesmal ein Anderer) erzählt, dass mir zugesichert wurde dass ich das Laminat bis zum spätestens 20. März erhalte. Daraufhin meinte er, dass es wohl nicht klappt, da die Spedition erst Ende März liefert. Ein Unding. Eine Frechheit.
Meine Frage ist: Habe ich ein Anrecht, dass wenn ich das Laminat bis zum 20. nicht da ist, dass ich von diesem Bauhaus ein Ersatzlaminat bekomme und trotzdem nur diese 2 € /m² zahle muss? Die zusicherung kam von dem Verkäufer zwar nur mündlich aber ich hatte eine zweite Person dabei, die seine Aussage beweisen könnte. Also, wie meint ihr? Hab ich ne Chance, oder kann ich mich schon mal in nem anderen Bauhaus nach Laminat umsehen?
Wenn du die Zusage schriftlich hättest, dann wäre das kein Problem. Oder hattest du einen Zeugen dabei, der die Aussagen des Verkäufers bestätigen kann, dabei ?
Leider hast du es verpasst, den Verkäufer durch Fristsetzung ( bei Laminatlieferung ca. zwei Wochen ) unter Verzug zu setzen. Danach hättest du zwischen Rücktritt oder anderweitiger Beschaffung des GLEICHEN oder ggf. eines vergleichbaren Produktes bei einem anderen Bauhaus wählen können. Die eventuellen Mehrkosten hättest du dann bei dem ersten Bauhaus einholen können.
Rein rechtlich hast du also kaum Chancen.
Alternativ ( und unter Berücksichtigung von Kosten&Zeit ) würde ich dir raten, bei der Reklamationsstelle des Bauhauses - und unter Angabe der beiden Verkäufernamen - den Fall zu schildern - in der Regel wird man eine kundenfreundliche Lösung deines Anliegens finden.
Wenn Du bei einem anderen Baumarkt kaufst und vom Obi was forderst, achte mal auf deren AGB´s. Da steht m.S. eine Klausel für so was zu deren Gunsten drinne.
Wenn Du bei einem anderen Baumarkt kaufst und vom Obi was forderst, achte mal auf deren AGB´s. Da steht m.S. eine Klausel für so was zu deren Gunsten drinne.
Frag doch mal den Obi, ob der was übern Obi weiß
Mfg, HK.
Warum Obi??? Ich denke AYeboah mein Praktiker, oder?!
SGE Supporter schrieb: Wenn du die Zusage schriftlich hättest, dann wäre das kein Problem. Oder hattest du einen Zeugen dabei, der die Aussagen des Verkäufers bestätigen kann, dabei ?
Leider hast du es verpasst, den Verkäufer durch Fristsetzung ( bei Laminatlieferung ca. zwei Wochen ) unter Verzug zu setzen. Danach hättest du zwischen Rücktritt oder anderweitiger Beschaffung des GLEICHEN oder ggf. eines vergleichbaren Produktes bei einem anderen Bauhaus wählen können. Die eventuellen Mehrkosten hättest du dann bei dem ersten Bauhaus einholen können.
Rein rechtlich hast du also kaum Chancen.
Alternativ ( und unter Berücksichtigung von Kosten&Zeit ) würde ich dir raten, bei der Reklamationsstelle des Bauhauses - und unter Angabe der beiden Verkäufernamen - den Fall zu schildern - in der Regel wird man eine kundenfreundliche Lösung deines Anliegens finden.
Viel Glück dabei !
Es tut mir leid, aber ich staune schon, mit welcher Unbekümmertheit Leute juristische Ratschläge erteilen, anscheinend ohne ausreichende Kenntnis und, noch schlimmer, ohne überhaupt den Sachverhalt aufmerksam gelesen zu haben. So ist ein Zeuge für die Vereinbarung eines möglichen Fixgeschäftes (dass nicht mal angedacht wird) nach dem Posting doch vorhanden. Ich rate dem threaderöffner sich mal per PN an "Heinz Gründel" hier im Forum zu wenden, da ich selbst seit langem kein Schuldrecht mehr mache. Der wird dir (sachkundig!) weiterhelfen können.
Am besten wird sein,das du dir deinen Laminatkaufvertrag umwandelt läßt und dir lieber einen Teppich kaufst.Den haben sie bestimmt vorrätig. Denke das du kaum eine andere Chance hast,oder du mußt warten und ob dein Laminat Ende März kommt ist auch noch net sicher.[quote] AYeboah schrieb: Hallo, beim letzten mal zum Thema der Wohnung meiner Cousine wurde mir schon sehr geholfen.
Nun hab ich ne Frage in eigener Sache. Vielleicht kennt sich ja hier jemand im Verbraucherschutz aus.
Das Problem ist folgendes:
Am 21.01.06 habe ich, bei einem Baumarkt mit einem Gelb-Blauen Firmenschild, Laminat bestellt, welches zu diesem für 2,- € im Angebot war. Eigentlich wollte ich es direkt mitnehmen, aber der nette Kundenberater erklärte mir, dass das Lamninat vergriffen ist, ich es aber zum gleichen Preis bestellen kann. Da ich aber Angst hatte, dass das Laminat evtl zu spät zu meinem Umzug ankommt. Der Verkäufer sagte, dass es maximal drei Wochen dauern wird. Da sagte ich zu ihm 'Prima, hauptsache, das Laminat ist spätestens am 20. März da, weil ich dann umziehe'. Daraufhin antwortete er 'Da brauchen Sie keine Angst zu haben, bis dahin haben Sie es auf jeden Fall.' Gut, dachte ich mir, nach meinen Kundenauftrag und ging.
3 Wochen vergingen, 4 Wochen vergingen. Nach der 5. Woche habe ich dort angerufen und mir wurde gesagt, dass die selber noch nicht beliefert worden sind, aber es kommt auf jeden Fall in den nächsten zwei Wochen. Das heisst spätestens am 25. Feb.
Bis zu diesem Zeitpunkt kam immernoch kein Anruf, so habe ich selber angerufen und wurde wieder vertröstet. Gestern bin ich dann nach der Arbeit persönlich erschienen und wollte Druck machen und habe dem Verkäufer (diesmal ein Anderer) erzählt, dass mir zugesichert wurde dass ich das Laminat bis zum spätestens 20. März erhalte. Daraufhin meinte er, dass es wohl nicht klappt, da die Spedition erst Ende März liefert. Ein Unding. Eine Frechheit.
Meine Frage ist: Habe ich ein Anrecht, dass wenn ich das Laminat bis zum 20. nicht da ist, dass ich von diesem Bauhaus ein Ersatzlaminat bekomme und trotzdem nur diese 2 € /m² zahle muss? Die zusicherung kam von dem Verkäufer zwar nur mündlich abe
Am besten wird sein,das du dir deinen Laminatvertrag umwandeln läßt und dir lieber einen Teppich kaufst.Den haben sie bestimmt vorrätig. Denke das du kaum eine Chance,oder du mußt warten und ob dein Laminat Ende März kommt ist auch noch net sicher. Mein Laptop hab ich bei einem großen Fachmarkt gekauft.Ist jetzt 3Monate alt,und spinnt laufend(siehe letzten Beitrag von mir)War schon dreimal zur Reparatur.Und nix ändert sich.Gegen die großen Märkte hast du net viel Chancen.
Es tut mir leid, aber ich staune schon, mit welcher Unbekümmertheit Leute juristische Ratschläge erteilen, anscheinend ohne ausreichende Kenntnis und, noch schlimmer, ohne überhaupt den Sachverhalt aufmerksam gelesen zu haben. So ist ein Zeuge für die Vereinbarung eines möglichen Fixgeschäftes (dass nicht mal angedacht wird) nach dem Posting doch vorhanden. Ich rate dem threaderöffner sich mal per PN an "Heinz Gründel" hier im Forum zu wenden, da ich selbst seit langem kein Schuldrecht mehr mache. Der wird dir (sachkundig!) weiterhelfen können.
*blubb*
Dann würde ich gerne von dir eine Alternativlösung hören ( und erklär´ mir, wer deiner Meinung nach Zeuge sein soll ) !
Gerne gebe ich dir ein paar vergleichbare Fallbeispiele aus juristischen Quellen, die mich zu der genannten Lösung kommen ließen...
Nun hab ich ne Frage in eigener Sache. Vielleicht kennt sich ja hier jemand im Verbraucherschutz aus.
Das Problem ist folgendes:
Am 21.01.06 habe ich, bei einem Baumarkt mit einem Gelb-Blauen Firmenschild, Laminat bestellt, welches zu diesem für 2,- € im Angebot war. Eigentlich wollte ich es direkt mitnehmen, aber der nette Kundenberater erklärte mir, dass das Lamninat vergriffen ist, ich es aber zum gleichen Preis bestellen kann.
Da ich aber Angst hatte, dass das Laminat evtl zu spät zu meinem Umzug ankommt. Der Verkäufer sagte, dass es maximal drei Wochen dauern wird. Da sagte ich zu ihm 'Prima, hauptsache, das Laminat ist spätestens am 20. März da, weil ich dann umziehe'. Daraufhin antwortete er 'Da brauchen Sie keine Angst zu haben, bis dahin haben Sie es auf jeden Fall.' Gut, dachte ich mir, nach meinen Kundenauftrag und ging.
3 Wochen vergingen, 4 Wochen vergingen. Nach der 5. Woche habe ich dort angerufen und mir wurde gesagt, dass die selber noch nicht beliefert worden sind, aber es kommt auf jeden Fall in den nächsten zwei Wochen. Das heisst spätestens am 25. Feb.
Bis zu diesem Zeitpunkt kam immernoch kein Anruf, so habe ich selber angerufen und wurde wieder vertröstet. Gestern bin ich dann nach der Arbeit persönlich erschienen und wollte Druck machen und habe dem Verkäufer (diesmal ein Anderer) erzählt, dass mir zugesichert wurde dass ich das Laminat bis zum spätestens 20. März erhalte. Daraufhin meinte er, dass es wohl nicht klappt, da die Spedition erst Ende März liefert. Ein Unding. Eine Frechheit.
Meine Frage ist:
Habe ich ein Anrecht, dass wenn ich das Laminat bis zum 20. nicht da ist, dass ich von diesem Bauhaus ein Ersatzlaminat bekomme und trotzdem nur diese 2 € /m² zahle muss? Die zusicherung kam von dem Verkäufer zwar nur mündlich aber ich hatte eine zweite Person dabei, die seine Aussage beweisen könnte.
Also, wie meint ihr? Hab ich ne Chance, oder kann ich mich schon mal in nem anderen Bauhaus nach Laminat umsehen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Lieben Gruss,
AY
Leider hast du es verpasst, den Verkäufer durch Fristsetzung ( bei Laminatlieferung ca. zwei Wochen ) unter Verzug zu setzen. Danach hättest du zwischen Rücktritt oder anderweitiger Beschaffung des GLEICHEN oder ggf. eines vergleichbaren Produktes bei einem anderen Bauhaus wählen können. Die eventuellen Mehrkosten hättest du dann bei dem ersten Bauhaus einholen können.
Rein rechtlich hast du also kaum Chancen.
Alternativ ( und unter Berücksichtigung von Kosten&Zeit ) würde ich dir raten, bei der Reklamationsstelle des Bauhauses - und unter Angabe der beiden Verkäufernamen - den Fall zu schildern - in der Regel wird man eine kundenfreundliche Lösung deines Anliegens finden.
Viel Glück dabei !
Wenn Du bei einem anderen Baumarkt kaufst und vom Obi was forderst, achte mal auf deren AGB´s.
Da steht m.S. eine Klausel für so was zu deren Gunsten drinne.
Frag doch mal den Obi, ob der was übern Obi weiß
Mfg, HK.
Warum Obi??? Ich denke AYeboah mein Praktiker, oder?!
Obi ist mir das unangenehm, hehehe.
Mfg, HK.
Irren ist menschlich...
Es tut mir leid, aber ich staune schon, mit welcher Unbekümmertheit Leute juristische Ratschläge erteilen, anscheinend ohne ausreichende Kenntnis und, noch schlimmer, ohne überhaupt den Sachverhalt aufmerksam gelesen zu haben. So ist ein Zeuge für die Vereinbarung eines möglichen Fixgeschäftes (dass nicht mal angedacht wird) nach dem Posting doch vorhanden. Ich rate dem threaderöffner sich mal per PN an "Heinz Gründel" hier im Forum zu wenden, da ich selbst seit langem kein Schuldrecht mehr mache. Der wird dir (sachkundig!) weiterhelfen können.
Denke das du kaum eine andere Chance hast,oder du mußt warten und ob dein Laminat Ende März kommt ist auch noch net sicher.[quote]
AYeboah schrieb:
Hallo, beim letzten mal zum Thema der Wohnung meiner Cousine wurde mir schon sehr geholfen.
Nun hab ich ne Frage in eigener Sache. Vielleicht kennt sich ja hier jemand im Verbraucherschutz aus.
Das Problem ist folgendes:
Am 21.01.06 habe ich, bei einem Baumarkt mit einem Gelb-Blauen Firmenschild, Laminat bestellt, welches zu diesem für 2,- € im Angebot war. Eigentlich wollte ich es direkt mitnehmen, aber der nette Kundenberater erklärte mir, dass das Lamninat vergriffen ist, ich es aber zum gleichen Preis bestellen kann.
Da ich aber Angst hatte, dass das Laminat evtl zu spät zu meinem Umzug ankommt. Der Verkäufer sagte, dass es maximal drei Wochen dauern wird. Da sagte ich zu ihm 'Prima, hauptsache, das Laminat ist spätestens am 20. März da, weil ich dann umziehe'. Daraufhin antwortete er 'Da brauchen Sie keine Angst zu haben, bis dahin haben Sie es auf jeden Fall.' Gut, dachte ich mir, nach meinen Kundenauftrag und ging.
3 Wochen vergingen, 4 Wochen vergingen. Nach der 5. Woche habe ich dort angerufen und mir wurde gesagt, dass die selber noch nicht beliefert worden sind, aber es kommt auf jeden Fall in den nächsten zwei Wochen. Das heisst spätestens am 25. Feb.
Bis zu diesem Zeitpunkt kam immernoch kein Anruf, so habe ich selber angerufen und wurde wieder vertröstet. Gestern bin ich dann nach der Arbeit persönlich erschienen und wollte Druck machen und habe dem Verkäufer (diesmal ein Anderer) erzählt, dass mir zugesichert wurde dass ich das Laminat bis zum spätestens 20. März erhalte. Daraufhin meinte er, dass es wohl nicht klappt, da die Spedition erst Ende März liefert. Ein Unding. Eine Frechheit.
Meine Frage ist:
Habe ich ein Anrecht, dass wenn ich das Laminat bis zum 20. nicht da ist, dass ich von diesem Bauhaus ein Ersatzlaminat bekomme und trotzdem nur diese 2 € /m² zahle muss? Die zusicherung kam von dem Verkäufer zwar nur mündlich abe
Denke das du kaum eine Chance,oder du mußt warten und ob dein Laminat Ende März kommt ist auch noch net sicher.
Mein Laptop hab ich bei einem großen Fachmarkt gekauft.Ist jetzt 3Monate alt,und spinnt laufend(siehe letzten Beitrag von mir)War schon dreimal zur Reparatur.Und nix ändert sich.Gegen die großen Märkte hast du net viel Chancen.
Wir sind schon gegen die deutsche Telekom angegangen, und haben nach 7 Monatigen Kampf gewonnen.
Aber das ist ein anderes Thema.
Danke, werde mich an HeinzGründel wenden.
Gruss,
AY
*blubb*
Dann würde ich gerne von dir eine Alternativlösung hören ( und erklär´ mir, wer deiner Meinung nach Zeuge sein soll ) !
Gerne gebe ich dir ein paar vergleichbare Fallbeispiele aus juristischen Quellen, die mich zu der genannten Lösung kommen ließen...