Leider ist das Verhältniss zwischen meinen gegenüberliegenden Nachbarn und mir in der letzten Woche leider aus dem Ufer gelaufen. Grund ist ein, von mir abgestelltes Auto am Fahrbahnrand. Darf eine Privatperson (in diesem Falle mein Nachbar) ein anderes Auto (in diesem Falle mein Auto) nur weil es ihn stört, abschleppen lassen? Mein Auto ist ordungsgemäß am Fahrbahnrand geparkt und behindert auch sonst niemanden.
Solange dein Nachbar aus seiner Einfahrt rauskommt (bei engen Straßen, oft das Problem mit der gegenüberligenden Straßenseite) darf er das nicht, und selbst dann muss vorher die Polizei gerufen werden, und die Klingeln dann meistens erst bei dir bevor es abgeschleppt wird.
Und du musst die Rechnung vom Abschleppunternehmen auch nicht zahlen, da gabs im ADAC einen großen Artikel drüber, der Auftraggeber muss das zahlen und dann kann er (wenn er im Recht ist) das Geld sich von dir holen. Die Abschleppunternehmer drehen das immer gerne.
shingloun schrieb: Und wie kann ich Ihn anzeigen wenn ers doch abschleppen lässt? Bzw welche Straftat begeht er?!
also, er hat dein auto abschleppen lassen, obwohl du es nach der StVO ordnungsgemäß geparkt hast. dann gehste zum polizei und erklärst das denen, die können die dann sagen, wie das vergehen heisst
Also das Problem hatten wir auch letztes Jahr so ähnlich. Wenn du dein Auto wirklich ordnungsgemäß da geparkt hast, dann kann dein Nachbar gar nichts dagegen tun, also abschleppen lassen darf er es denk ich sicher nicht.
Parkverbot nach § 12 StVO In § 12 der StVO ist beschrieben, wo das Parken unzulässig ist:
im 5 Meter Einmündungsbereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Dieser Bereich wird 5 Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten ermittelt. Die Mißachtung dieser Regel kann auch die Verkehrssicherheit gefährden, indem beispielsweise Kinder, die in diesem Bereich die Fahrbahn queren wollen, nicht gesehen werden. vor Bordsteinabsenkungen. Diese Regelung ist wichtig, um Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen das Queren von Fahrbahnen zu ermöglichen.
wenn die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen dadurch verhindert wird
vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201), und zwar innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m, außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
an Haltestellenschildern (Zeichen 224) bis zu je 15 m vor und dahinter
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Parken auf dem Bürgersteig verboten ist
Das ist ja noch harmlos, habe schon mitbekommen, dass das mit Auto zerkratzen passiert. Da stört sich jemand, dass man vor seinem Haus parkt obwohl es eine öffentliche Straße ist. So, er will da aber selber parken mit seinen etlichen Autos und verscheucht Parkende dadurch, dass er den Leuten einmal rund um das Auto kratzt. Schaden verdammt hoch, da die Autos komplett neu lackiert werden müssen.
Wenn se dich abschleppen sollten gibts eh nen Bescheid von der Stadt wo du abgeschleppt wurdest und gegen den kannst du Widerspruch erheben und dich klar dazu äußern wie es war. sollte wirklich kein parken an enger stelle oder dergleichen vorliegen schleppt dich eh keiner ab
Gruß und danke für die Hilfe,
stephan
bin aber, wie gesagt, völlig unwissend
@ Bällchen auf deine Antwort bin ich ma gespannt
Und du musst die Rechnung vom Abschleppunternehmen auch nicht zahlen, da gabs im ADAC einen großen Artikel drüber, der Auftraggeber muss das zahlen und dann kann er (wenn er im Recht ist) das Geld sich von dir holen.
Die Abschleppunternehmer drehen das immer gerne.
also, er hat dein auto abschleppen lassen, obwohl du es nach der StVO ordnungsgemäß geparkt hast. dann gehste zum polizei und erklärst das denen, die können die dann sagen, wie das vergehen heisst
Parken kann jeder wie Ball schon sagte ein zugelassenes Fz. überall auf öfftl. Strassen.
Nur viele denken, mein Haus, meine Strasse( obwohl öfftl.).
Schöne Grüße, HK.
Parkverbot nach § 12 StVO
In § 12 der StVO ist beschrieben, wo das Parken unzulässig ist:
im 5 Meter Einmündungsbereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Dieser Bereich wird 5 Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten ermittelt. Die Mißachtung dieser Regel kann auch die Verkehrssicherheit gefährden, indem beispielsweise Kinder, die in diesem Bereich die Fahrbahn queren wollen, nicht gesehen werden.
vor Bordsteinabsenkungen. Diese Regelung ist wichtig, um Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen das Queren von Fahrbahnen zu ermöglichen.
wenn die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen dadurch verhindert wird
vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201), und zwar innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m, außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
an Haltestellenschildern (Zeichen 224) bis zu je 15 m vor und dahinter
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Parken auf dem Bürgersteig verboten ist
Es scheint imho richtig abgestellt worden zu sein...ergo keine Beanstandung, ergo kein Abschleppen
Da stört sich jemand, dass man vor seinem Haus parkt obwohl es eine öffentliche Straße ist. So, er will da aber selber parken mit seinen etlichen Autos und verscheucht Parkende dadurch, dass er den Leuten einmal rund um das Auto kratzt.
Schaden verdammt hoch, da die Autos komplett neu lackiert werden müssen.
Nachweisen kann es Ihm nur leider keiner..
wohnst du gegeüber ?
Ne, im ernst, Ich bezog mich auf seine Erläuterungen der Situation....
Dann bin ich mal gespannt ob er morgen wirklich den Abschleppdienst anrollen lässt...
Aber nehm an dass das Ganze mal wieder nur hohle Worte waren
Wenn du da Parken darfst dann lass ihn abschleppen.
Hinterher einfach gestohlen melden.
Toll,dann wirst du wieder als erster verdächtigt
Jetzt mal spass beiseite. Welcher Abschleppdienst schleppt ein Auto ab ,welches Ordnungsgemäß geparkt ist und zu dem man sich nicht ausweisen kann?
Nee nee, der Nachbar soll mal keine Amenmärchen erzählen.
Nicht Amenmärchen und nicht Armenmärchen....