Nebenkostenabrechnung 2004, Hausverwalter hat Vorauszahlung falsch berechnet (-200,- EUR), möchte diese nun nachträglich mit NK-Abrechnung 2005 erstattet haben.
Im Netz habe ich nur dies gefundden:
"Nachträgliche Änderungen der Betriebskosten seitens des Vermieters sind nicht zulässig. Hat der Mieter die Abrechnung erst einmal akzeptiert, sind nach gängiger Rechtssprechung keine Nachträge mehr möglich. Vergisst der Vermieter eine Handwerkerrechnung oder hat er sich verrechnet, kann er diese im Nachhinein nicht mehr korrigieren (Urteile: LG Koblenz WM 97,685; LG Kassel WM 89,582; LG Aachen WM 87, 50 und WM 94, 436; OLG Hamburg WM 91, 598; AG Leipzig Az: 99 C 9648/00; AG Gronau WM 96,284; AG Jülich ZMR 92, 27)"
Mir war damals klar, dass sie die Vorauszahlung falsch abgerechnet haben, kann das nachgefordert werden? Ist das ein "offensichtlicher Irrtum"?
Grundsätzlich ist die zitierte Auffassung richtig, dass nachträgliche Korrekturen nicht möglich sind. Da es hier aber sehr genau auf die Art des Fehlers ankommt, kannst du mir per PN gerne nochmal genau schildern, wie der Fehler zustande gekommen ist.
Die Fakten:
Nebenkostenabrechnung 2004, Hausverwalter hat Vorauszahlung falsch berechnet (-200,- EUR), möchte diese nun nachträglich mit NK-Abrechnung 2005 erstattet haben.
Im Netz habe ich nur dies gefundden:
"Nachträgliche Änderungen der Betriebskosten seitens des Vermieters sind nicht zulässig. Hat der Mieter die Abrechnung erst einmal akzeptiert, sind nach gängiger Rechtssprechung keine Nachträge mehr möglich. Vergisst der Vermieter eine Handwerkerrechnung oder hat er sich verrechnet, kann er diese im Nachhinein nicht mehr korrigieren (Urteile: LG Koblenz WM 97,685; LG Kassel WM 89,582; LG Aachen WM 87, 50 und WM 94, 436; OLG Hamburg WM 91, 598; AG Leipzig Az: 99 C 9648/00; AG Gronau WM 96,284; AG Jülich ZMR 92, 27)"
Mir war damals klar, dass sie die Vorauszahlung falsch abgerechnet haben, kann das nachgefordert werden? Ist das ein "offensichtlicher Irrtum"?
Help please...
Gruß
T.