nachdem der Decoder ausgefallen ist und man mir in mehreren Telefonaten mit Arena und dem Hersteller Homecast nicht weiterhelfen konnte, habe ich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Möglich ist dies innerhalb von zwei Wochen.
Aber: Heißt innerhalb zwei Wochen ab Bestellung oder ab Erhalt des Pakets???
nachdem der Decoder ausgefallen ist und man mir in mehreren Telefonaten mit Arena und dem Hersteller Homecast nicht weiterhelfen konnte, habe ich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Möglich ist dies innerhalb von zwei Wochen.
Aber: Heißt innerhalb zwei Wochen ab Bestellung oder ab Erhalt des Pakets???
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!
Kündigung ist dafür nicht der richtige Ausdruck, sondern Widerruf. Über die Fristen müssen dich jetzt allerdings die Forumsjuristen aufklären.
Da Arena den Vertrag nicht erfüllt, also die versprochenen Leistungen nicht erbringt, müsstest du eigentlich eine Kündigung schicken können, Grund Nichterfüllung des Vertrages. Aber so wirklich kenne ich mich damit auch nicht aus.
nachdem der Decoder ausgefallen ist und man mir in mehreren Telefonaten mit Arena und dem Hersteller Homecast nicht weiterhelfen konnte, habe ich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Möglich ist dies innerhalb von zwei Wochen.
Aber: Heißt innerhalb zwei Wochen ab Bestellung oder ab Erhalt des Pakets???
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!
Bin zwar kein Jurist, aber der Vertrag wurde mit Deiner Bestellung gültig, also gilt, soweit im Vertrag nicht anders vermerkt, die Zweiwochenfrist ab Absenden Deiner Bestellung. Unabhängig davon solltest Du natürlich vom Vertrag zurücktreten können, wenn sie's ihrerseits nicht gebacken bekommen, ihre Vertragspflichten zu erfüllen. Das hat dann aber nichts mit dem zweiwöchigen Rücktrittsrechh zu tun.
Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Dir das Paket zugegangen ist. Allerdings musst Du schauen, wie das genau in den AGB gehalten ist. Bei Premiere z.B. erlischt das Widerrufsrecht in dem Moment, in dem Du Premiere auch freigeschaltet hast.
Solltest Du dies jedoch bereits getan haben (wovon ich ausgehe), dann musst Du den Decoder als defekt melden. Dies hat jedoch (noch) nichts mit Rücktritt oder Kündigung vom/des Vertrags zu tun. Arena kann den Decoder selbstverständlich tauschen oder reparieren lassen! Es ist bis jetzt nur ein Mangel der Vertragssache.
...Wo bleiben die Juristenbeiträge??? Oder machen die auch schon freitags um 13 Uhr Feierabend...
Okay, da erwartet ihr jetzt ein bisschen viel von uns. Nicht mal eine Stunde nach Posting soll man schon die Sache gesehen haben und beantwortet haben. Man kann es kaum glauben, aber als Jurist hat man (sehr selten) auch mal etwas (ganz wenig) anderes zu tun...
Zur Sache: Es handelt sich schon mal nicht um einen Kaufvertrag, sondern vielmehr um ein Abonnement, nennt man auch Dauerschuldverhältnis. Bleiben wir aber lieber bei Abo: Da kann man es nämlich schön mit dem Zeitschriftenabo vergleichen. Wenn da mal die Zeitung nicht kommt, braucht man für diesen Zeitraum nicht bezahlen bzw. hat ein Recht auf Nachlieferung (das geht bei Arena natürlich nicht, es bleibt Wegfall der Zahlungspflicht). Den ganzen Abonnementvertrag kann man aus diesem Grund allerdings nicht kündigen. Erst wenn die Leistung dauerhaft gestört ist bzw. unmöglich wird, darf man den Vertrag kündigen. (Ich gehe natürlich davon aus, dass die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Dies müsste man aber im Einzelfall prüfen.)
Zur Sache: Es handelt sich schon mal nicht um einen Kaufvertrag, sondern vielmehr um ein Abonnement, nennt man auch Dauerschuldverhältnis. Bleiben wir aber lieber bei Abo: Da kann man es nämlich schön mit dem Zeitschriftenabo vergleichen. Wenn da mal die Zeitung nicht kommt, braucht man für diesen Zeitraum nicht bezahlen bzw. hat ein Recht auf Nachlieferung (das geht bei Arena natürlich nicht, es bleibt Wegfall der Zahlungspflicht). Den ganzen Abonnementvertrag kann man aus diesem Grund allerdings nicht kündigen. Erst wenn die Leistung dauerhaft gestört ist bzw. unmöglich wird, darf man den Vertrag kündigen. (Ich gehe natürlich davon aus, dass die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Dies müsste man aber im Einzelfall prüfen.)
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Schon mal vielen Dank für die bish. Infos! Das entscheidende Problem ist eben: Ist die Widerrufsfrist abgelaufen oder nicht? Wenn ich noch die Möglichkeit habe, den Vertrag zu widerrufen, würde ich dies tun. Aber: Beginnt die Frist nun mit der Bestellung (kann ich mir nur schwer vorstellen) oder mit der Annahme der Lieferung? In den AGB´s steht der schlaue Satz im oberen Beitrag....
@RheinhessenAdler: Aus dem Satz, den ich gesehen habe, ergibt sich leider gar nichts. Dies stellt lediglich einen Vorbehalt von Arena gegen säumige Zahler etc. dar. Es müsste aber eigentlich eine klare Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist stattgefunden haben. Fehlt es an einer solchen, beginnt die Frist nie zu laufen, d.h. man kann jederzeit widerrufen. Dies sind jetzt aber allgemeine Aussagen, die sich ausdrücklich nicht auf deinen Fall beziehen. Beratung per Ferndiagnose ist unseriös (und im übrigen auch unerlaubte Rechtsberatung).
hier ist ein auszug aus der widerrrufsbelehrung von arena:
Die Frist für diesen Widerruf beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Sofern Waren geliefert werden, beginnt die Frist nicht vor dem vollständigen Eingang der Ware bei dem Auftraggeber.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn iesy mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragsgebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder dieser diese selbst veranlasst hat.
die lieferung des receivers sollte man als warenlieferung klassifizieren können, dann stellt sich allerdings die frage, ob schon mit der ausführung der dienstleistung begonnen wurde.
@singender adler: Danke, das ist doch mal ein Hinweis. Die Dienstleistung von Arena kann frühestens mit der Übertragung BL/2. BL beginnen. Da der Decoder defekt ist, fällt dies hier flach. Widerrufsmöglichkeit ist fristgerecht also gegeben.
nachdem der Decoder ausgefallen ist und man mir in mehreren Telefonaten mit Arena und dem Hersteller Homecast nicht weiterhelfen konnte, habe ich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Möglich ist dies innerhalb von zwei Wochen.
Aber: Heißt innerhalb zwei Wochen ab Bestellung oder ab Erhalt des Pakets???
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!
Kündigung ist dafür nicht der richtige Ausdruck, sondern Widerruf. Über die Fristen müssen dich jetzt allerdings die Forumsjuristen aufklären.
Wo bleiben die Juristenbeiträge??? Oder machen die auch schon freitags um 13 Uhr Feierabend...
Bin zwar kein Jurist, aber der Vertrag wurde mit Deiner Bestellung gültig, also gilt, soweit im Vertrag nicht anders vermerkt, die Zweiwochenfrist ab Absenden Deiner Bestellung.
Unabhängig davon solltest Du natürlich vom Vertrag zurücktreten können, wenn sie's ihrerseits nicht gebacken bekommen, ihre Vertragspflichten zu erfüllen. Das hat dann aber nichts mit dem zweiwöchigen Rücktrittsrechh zu tun.
Grüße
Adler aus Freiburg
Solltest Du dies jedoch bereits getan haben (wovon ich ausgehe), dann musst Du den Decoder als defekt melden. Dies hat jedoch (noch) nichts mit Rücktritt oder Kündigung vom/des Vertrags zu tun. Arena kann den Decoder selbstverständlich tauschen oder reparieren lassen! Es ist bis jetzt nur ein Mangel der Vertragssache.
Okay, da erwartet ihr jetzt ein bisschen viel von uns. Nicht mal eine Stunde nach Posting soll man schon die Sache gesehen haben und beantwortet haben. Man kann es kaum glauben, aber als Jurist hat man (sehr selten) auch mal etwas (ganz wenig) anderes zu tun...
Zur Sache: Es handelt sich schon mal nicht um einen Kaufvertrag, sondern vielmehr um ein Abonnement, nennt man auch Dauerschuldverhältnis. Bleiben wir aber lieber bei Abo: Da kann man es nämlich schön mit dem Zeitschriftenabo vergleichen. Wenn da mal die Zeitung nicht kommt, braucht man für diesen Zeitraum nicht bezahlen bzw. hat ein Recht auf Nachlieferung (das geht bei Arena natürlich nicht, es bleibt Wegfall der Zahlungspflicht).
Den ganzen Abonnementvertrag kann man aus diesem Grund allerdings nicht kündigen. Erst wenn die Leistung dauerhaft gestört ist bzw. unmöglich wird, darf man den Vertrag kündigen.
(Ich gehe natürlich davon aus, dass die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Dies müsste man aber im Einzelfall prüfen.)
Den ganzen Abonnementvertrag kann man aus diesem Grund allerdings nicht kündigen. Erst wenn die Leistung dauerhaft gestört ist bzw. unmöglich wird, darf man den Vertrag kündigen.
(Ich gehe natürlich davon aus, dass die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Dies müsste man aber im Einzelfall prüfen.)
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Schon mal vielen Dank für die bish. Infos! Das entscheidende Problem ist eben: Ist die Widerrufsfrist abgelaufen oder nicht? Wenn ich noch die Möglichkeit habe, den Vertrag zu widerrufen, würde ich dies tun. Aber: Beginnt die Frist nun mit der Bestellung (kann ich mir nur schwer vorstellen) oder mit der Annahme der Lieferung? In den AGB´s steht der schlaue Satz im oberen Beitrag....
Die Frist für diesen Widerruf beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Sofern Waren geliefert werden, beginnt die Frist nicht vor dem vollständigen Eingang der Ware bei dem Auftraggeber.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn iesy mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragsgebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder dieser diese selbst veranlasst hat.
http://www.arena.tv/service/popup_widerruf_iesy.jsp
die lieferung des receivers sollte man als warenlieferung klassifizieren können, dann stellt sich allerdings die frage, ob schon mit der ausführung der dienstleistung begonnen wurde.
Ja, er wurde direkt von arena geliefert...