Kannste knicken, laut hessischem Jagdgesetz müssen nur Landwirte entschädigt werden, Privatleute haben die A-Karte.
Ah, OK, wusste ich nicht. Wieder was im Forum gelernt.
Taunusabbel schrieb: Duftzeugs hilft nicht, wir hatten neulich ein Nachbarschaftstreffen und versuchen eine etwas brachialere Lösung genehmigt zu bekommen.
Kannste knicken, laut hessischem Jagdgesetz müssen nur Landwirte entschädigt werden, Privatleute haben die A-Karte.
Ah, OK, wusste ich nicht. Wieder was im Forum gelernt.
Taunusabbel schrieb: Duftzeugs hilft nicht, wir hatten neulich ein Nachbarschaftstreffen und versuchen eine etwas brachialere Lösung genehmigt zu bekommen.
Die da wäre?
Mein neuer Nachbar ist Jäger, er könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen um auch in einem Wohngebiet schiessen zu dürfen. Er meint es würde schon reichen nur eins zu erwischen, das merkt die Rotte sich und meidet das Gebiet dann.
Kannste knicken, laut hessischem Jagdgesetz müssen nur Landwirte entschädigt werden, Privatleute haben die A-Karte.
Ah, OK, wusste ich nicht. Wieder was im Forum gelernt.
Taunusabbel schrieb: Duftzeugs hilft nicht, wir hatten neulich ein Nachbarschaftstreffen und versuchen eine etwas brachialere Lösung genehmigt zu bekommen.
Die da wäre?
Mein neuer Nachbar ist Jäger, er könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen um auch in einem Wohngebiet schiessen zu dürfen. Er meint es würde schon reichen nur eins zu erwischen, das merkt die Rotte sich und meidet das Gebiet dann.
Hoppala! Dann aber mitm Schädel drinnen bleiben, wenn der ballert.
Kannste knicken, laut hessischem Jagdgesetz müssen nur Landwirte entschädigt werden, Privatleute haben die A-Karte.
Ah, OK, wusste ich nicht. Wieder was im Forum gelernt.
Taunusabbel schrieb: Duftzeugs hilft nicht, wir hatten neulich ein Nachbarschaftstreffen und versuchen eine etwas brachialere Lösung genehmigt zu bekommen.
Die da wäre?
Mein neuer Nachbar ist Jäger, er könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen um auch in einem Wohngebiet schiessen zu dürfen. Er meint es würde schon reichen nur eins zu erwischen, das merkt die Rotte sich und meidet das Gebiet dann.
Hoppala! Dann aber mitm Schädel drinnen bleiben, wenn der ballert.
Klar, das gilt ja auch dann nur für ein paar Tage und auch nur nachts. Dann darf man halt zwischen 23h und 5h nur mit Warnweste draussen rumlaufen und meine Mädels sind nachts eh drin.
Kannste knicken, laut hessischem Jagdgesetz müssen nur Landwirte entschädigt werden, Privatleute haben die A-Karte.
Ah, OK, wusste ich nicht. Wieder was im Forum gelernt.
Taunusabbel schrieb: Duftzeugs hilft nicht, wir hatten neulich ein Nachbarschaftstreffen und versuchen eine etwas brachialere Lösung genehmigt zu bekommen.
Die da wäre?
Mein neuer Nachbar ist Jäger, er könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen um auch in einem Wohngebiet schiessen zu dürfen. Er meint es würde schon reichen nur eins zu erwischen, das merkt die Rotte sich und meidet das Gebiet dann.
Hoppala! Dann aber mitm Schädel drinnen bleiben, wenn der ballert.
Klar, das gilt ja auch dann nur für ein paar Tage und auch nur nachts. Dann darf man halt zwischen 23h und 5h nur mit Warnweste draussen rumlaufen und meine Mädels sind nachts eh drin.
Kannste knicken, laut hessischem Jagdgesetz müssen nur Landwirte entschädigt werden, Privatleute haben die A-Karte.
Ah, OK, wusste ich nicht. Wieder was im Forum gelernt.
Taunusabbel schrieb: Duftzeugs hilft nicht, wir hatten neulich ein Nachbarschaftstreffen und versuchen eine etwas brachialere Lösung genehmigt zu bekommen.
Die da wäre?
Mein neuer Nachbar ist Jäger, er könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen um auch in einem Wohngebiet schiessen zu dürfen. Er meint es würde schon reichen nur eins zu erwischen, das merkt die Rotte sich und meidet das Gebiet dann.
Hoppala! Dann aber mitm Schädel drinnen bleiben, wenn der ballert.
Klar, das gilt ja auch dann nur für ein paar Tage und auch nur nachts. Dann darf man halt zwischen 23h und 5h nur mit Warnweste draussen rumlaufen und meine Mädels sind nachts eh drin.
Kannste knicken, laut hessischem Jagdgesetz müssen nur Landwirte entschädigt werden, Privatleute haben die A-Karte.
Ah, OK, wusste ich nicht. Wieder was im Forum gelernt.
Taunusabbel schrieb: Duftzeugs hilft nicht, wir hatten neulich ein Nachbarschaftstreffen und versuchen eine etwas brachialere Lösung genehmigt zu bekommen.
Die da wäre?
Mein neuer Nachbar ist Jäger, er könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen um auch in einem Wohngebiet schiessen zu dürfen.
Ohne deine Freude oder euer evtl. Erfolgserlebnis mindern zu wollen... aber da hab ich noch nie etwas von gehört.
Kannste knicken, laut hessischem Jagdgesetz müssen nur Landwirte entschädigt werden, Privatleute haben die A-Karte.
Ah, OK, wusste ich nicht. Wieder was im Forum gelernt.
Taunusabbel schrieb: Duftzeugs hilft nicht, wir hatten neulich ein Nachbarschaftstreffen und versuchen eine etwas brachialere Lösung genehmigt zu bekommen.
Die da wäre?
Mein neuer Nachbar ist Jäger, er könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen um auch in einem Wohngebiet schiessen zu dürfen.
Ohne deine Freude oder euer evtl. Erfolgserlebnis mindern zu wollen... aber da hab ich noch nie etwas von gehört.
Naja, an seinem letzten Wohnort war wohl vor einigen Jahren auch so eine Wildschweinschwemme und da wurde es genehmigt.
Taunusabbel schrieb: Ach ja, und als ich mit dem Forstamt telefoniert habe, hatten sie auch sowas erwähnt.
Naja man muss halt nur auch nen Jäger finden der wahnsinnig genug ist in nem Wohngebiet herum zu ballern und der die komplette Verantwortung übernimmt falls er doch mal was trifft was er nicht treffen sollte. Weil das kommt dann auch auf ihn zurück... ich würde es nicht machen.
Meinem Nachbarn würde ich zutrauen nur dann zu schiessen wenn er absolut sicher ist, was ich von dem derzeitigen Jagdpächter halte sage ich lieber nicht.
Taunusabbel schrieb: Ach ja, und als ich mit dem Forstamt telefoniert habe, hatten sie auch sowas erwähnt.
Naja man muss halt nur auch nen Jäger finden der wahnsinnig genug ist in nem Wohngebiet herum zu ballern und der die komplette Verantwortung übernimmt falls er doch mal was trifft was er nicht treffen sollte. Weil das kommt dann auch auf ihn zurück... ich würde es nicht machen.
So nach 12 doornkaat macht das jeder Jäger und so ein paar Kolateralschäden... was macht das schon. Kann nur die Hintertaunusinzucht eindämmen (gottseidank ists Äbbelche zugezogen und hat damit nix am Hut)
Die schießen auf Grillen????
Kannste knicken, laut hessischem Jagdgesetz müssen nur Landwirte entschädigt werden, Privatleute haben die A-Karte.
Duftzeugs hilft nicht, wir hatten neulich ein Nachbarschaftstreffen und versuchen eine etwas brachialere Lösung genehmigt zu bekommen.
Niemals
Jou mit de Elefandebüx.
... wir warn bei Wildsäu´ (die man auch grille kann, frach ma de Filzi)
Tretminen? Die machen den Rasen aber auch kaputt...
Ah, OK, wusste ich nicht. Wieder was im Forum gelernt.
Die da wäre?
Mein neuer Nachbar ist Jäger, er könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen um auch in einem Wohngebiet schiessen zu dürfen.
Er meint es würde schon reichen nur eins zu erwischen, das merkt die Rotte sich und meidet das Gebiet dann.
Hoppala!
Dann aber mitm Schädel drinnen bleiben, wenn der ballert.
Klar, das gilt ja auch dann nur für ein paar Tage und auch nur nachts. Dann darf man halt zwischen 23h und 5h nur mit Warnweste draussen rumlaufen und meine Mädels sind nachts eh drin.
Na, der schiesst ja eh über Katzenkopfhöhe.
Sicher ist sicher
Ohne deine Freude oder euer evtl. Erfolgserlebnis mindern zu wollen... aber da hab ich noch nie etwas von gehört.
Naja, an seinem letzten Wohnort war wohl vor einigen Jahren auch so eine Wildschweinschwemme und da wurde es genehmigt.
Naja man muss halt nur auch nen Jäger finden der wahnsinnig genug ist in nem Wohngebiet herum zu ballern und der die komplette Verantwortung übernimmt falls er doch mal was trifft was er nicht treffen sollte. Weil das kommt dann auch auf ihn zurück... ich würde es nicht machen.
So nach 12 doornkaat macht das jeder Jäger und so ein paar Kolateralschäden... was macht das schon. Kann nur die Hintertaunusinzucht eindämmen (gottseidank ists Äbbelche zugezogen und hat damit nix am Hut)