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Frage an die Juristen

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Habe mal wieder eine Frage an die Anwälte unter euch...

Ich möchte auf einer Website einen 29-sekündigen(Gesangsfreien) Ausschnitt eines Musiktitels als Eingangsmusik laufen lassen, und habe mich mit dem Künstler geeinigt, also eine Genehmigung erhalten.
Er teilte mir jedoch auch mit dass die Musik Gema-geschützt sei, und er nicht wisse ob man auch diesen klitzekleinen Ausschnitt anmelden müsse.
Kann mir einer von euch ob es trotz der Erlaubnis des Urhebers nötig ist den Ausschnitt anzumelden und für die Benutzung an die Gema zu zahlen?

besten Dank im voraus....
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Bin zwar kein Anwalt, aber kenne mich trotzdem mit dem Thema ganz gut aus.
Ich gehe mal davon aus das der Künstler Mitglied bei der Gema ist, in dem Fall darfst Du Ausschnitte bis zu einer Maximalen Länge von 45 sek. auf Deiner Homepage abspielen.

Gruß Sascha
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@CellerAdler: Ich weiss nicht, worauf du dich beziehst, im vorliegenden Fall ist deine Antwort jedenfalls leider falsch.
Für private Homepages, die gemapflichtiges Repertoire als Hintergrundmusik nutzen, gilt der Gema-Tarif VR-W1. Er gestattet eine Nutzung von bis zu 10 Minuten gemapflichtiger Musik für 25,- Euro (plus 7% Umsatzsteuer) pro Jahr bei bis zu 2.000 Zugriffend auf die Site pro Monat. . Anmeldeformulare gibt es Online zum Runterladen auf  http://www.gema.de/musiknutzer/herstellen/internet/websites.


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