Habe gerade mit nem Kumpel telefoniert und er sagt das der Bus seit über 4 Std. an der Grenze festgehalten wird. Zwischenzeitlich wurden mehrere Fähren verpasst und dementsprechend ist die Stimmung. Grund dafür soll wohl sein, das sich in den Bus 2 leute mit SV "eingeschmuggelt" haben. Die Grenzbeamten drohten schon damit, den kompletten Bus nicht ausreisen zu lassen. Leider weiss ich nicht, wer der Organisator des Busses ! Weiss vielleicht noch jemand etwas/mehr darüber ??
preserveTHEhonourOFffm schrieb: Na bitte, mit ein wenig Kooperation wäre die Sache sicherlich auch in 20 Minuten über die Bühne gegangen
Vor allen Dingen wäre es schneller gegangen, wenn die 2 Leutz, die sie nicht einreisen lassen haben, gleich zuhause geblieben wären. Nach Aussage meines Kumpels haben sie SV und beachtliche Eintragungen im Vorstrafenregister.... Versuch macht klug !!!!
Warum überrascht mich das eigentlich nicht? Wo doch hier im Forum rumposaunt wurde, dass man trotz SV hinfährt. Weil es ja in Dänemark nicht gelte... Ein gefundenes Fressen für den schöne-neue-Welt-Staat.
D.h. es überrascht mich schon, dass sie nicht einreisen dürfen. Ich hätte eher erwartet, dass man sie nicht ausreisen lässt. Je mehr ich drüber nachdenke ... wieso gibt's da überhaupt Einreisegrenzkontrollen? Und noch dazu auf Deutschem Hoheitsgebiet?
Die Angehörigen der Staaten, die den Schengen-Acquis vollständig anwenden (siehe unten), können die Binnengrenzen der Anwenderstaaten an jeder Stelle und kontrollfrei überschreiten.
Mitgliedstaaten
a) Folgende Staaten wenden die Bestimmungen des Schengen-Acquis vollständig an (sog. Schengen-Vollanwenderstaaten): Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
hab ich was verpasst? oder was soll eine aushebelung der europäischen vorgaben? auch ein vorbestrafter darf sich über eine staatliche grenze bewegen, es sei denn er verstößt gegen meldeauflagen.....
Ich denke, hier kommt etwas falsch rüber. Mit aller Sicherheit hat der deutsche BGS die Ausreise verweigert, nicht etwa die Dänen die Einreise. Damit erübrigt sich ein Berufen auf Schengen etc.
stefank schrieb: Ich denke, hier kommt etwas falsch rüber. Mit aller Sicherheit hat der deutsche BGS die Ausreise verweigert, nicht etwa die Dänen die Einreise. Damit erübrigt sich ein Berufen auf Schengen etc.
Absolut korrekt. Die Ausreise wurde verweigert !!
Übrigens,, mein Kumpel musste insgesamt 4 mal !!! seinen Ausweis aushändigen. Sein Kommentar: "Totales Chaos"
stefank schrieb: Ich denke, hier kommt etwas falsch rüber. Mit aller Sicherheit hat der deutsche BGS die Ausreise verweigert, nicht etwa die Dänen die Einreise. Damit erübrigt sich ein Berufen auf Schengen etc.
Absolut korrekt. Die Ausreise wurde verweigert !!
Übrigens,, mein Kumpel musste insgesamt 4 mal !!! seinen Ausweis aushändigen. Sein Kommentar: "Totales Chaos"
zwerg_nase schrieb: Auszug aus dem Schengener Abkommen:
Die Angehörigen der Staaten, die den Schengen-Acquis vollständig anwenden (siehe unten), können die Binnengrenzen der Anwenderstaaten an jeder Stelle und kontrollfrei überschreiten.
Mitgliedstaaten
a) Folgende Staaten wenden die Bestimmungen des Schengen-Acquis vollständig an (sog. Schengen-Vollanwenderstaaten): Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
hab ich was verpasst? oder was soll eine aushebelung der europäischen vorgaben? auch ein vorbestrafter darf sich über eine staatliche grenze bewegen, es sei denn er verstößt gegen meldeauflagen.....
Bei EM oder WM Spielen gilt dieses Gesetz auch nicht. Und das ist auch gut so. Zwei Leute mit SV und großem Vorstrafenregister (sollte das stimmen) haben beim Fußball nichts verloren.
Taipan schrieb: Bei EM oder WM Spielen gilt dieses Gesetz auch nicht. Und das ist auch gut so. Zwei Leute mit SV und großem Vorstrafenregister (sollte das stimmen) haben beim Fußball nichts verloren.
Wie bereits gesagt, das Schengener Abkommen hat hiermit überhaupt nichts zu tun. Rechtsgrundlage ist vielmehr dass deutsche Passgesetz. Ich zitiere mal aus einem Urteil eines Oberverwaltunggerichts: "Nach § 8 und § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG kann der Geltungsbereich eines Passes eingeschränkt werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passinhaber die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, eine Einziehung des Passes aus einem dieser Gründe jedoch unverhältnismäßig wäre. Diese gesetzlichen Regelungen und damit auch die Maßnahmen, die auf ihrer Grundlage erlassen werden, tangieren zwar das im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 S. 1 GG) gewährleistete Grundrecht der freien Ausreise, doch wird dieses Grundrecht weder durch die gesetzliche Regelung in seinem Wesensgehalt angetastet noch durch die umstrittene Beschränkung des Passes beim Kläger übermäßig eingeschränkt. Die Maßnahme ist zum Schutz erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland erforderlich."
Aber wenn ich zu unrecht Hausverbot bei Aldi bekomme, lassen die mich trotzdem nicht mehr rein !!! So gescheit sollte man schon sein !!??
falsche Sachlage:
stell dir vor, du bekommst bei Aldi nen Hausverbot, willst stattdessen zu Lidl gehen, doch vor dem eingang halten dich 2 Aldi Mitarbeiter davon ab. Jetzt verstanden?
Wer ein großen Vorstrafenregister besitzt, hat das SV mit aller Wahrscheinlichkeit auch zu recht bekommen, so wie die meisten anderen SV'ler auch. Ich kann dieses "lieber Fan - böse Polizei"-Palaver einfach nicht mehr hören. Wer zu nem Spiel geht und meint, er müsse sich aufführen wie der letzte Vollassi, darf sich über nichts wundern. Als Polizist würde ich mir auch keine ****-Sprüche gefallen lassen. Aber gut, das führt zu weit und gehört nicht in den Thread. Zum Glück wurde nicht der ganze Bus zurückgeschickt, bis zum Anpfiff dürften es die Jungs ja noch schaffen.
Grund dafür soll wohl sein, das sich in den Bus 2 leute mit SV "eingeschmuggelt" haben.
Die Grenzbeamten drohten schon damit, den kompletten Bus nicht ausreisen zu lassen.
Leider weiss ich nicht, wer der Organisator des Busses !
Weiss vielleicht noch jemand etwas/mehr darüber ??
Neue Info:
Bus ist jetzt auf der Fähre. 2 Leute durften nicht einreisen.
Vor allen Dingen wäre es schneller gegangen, wenn die 2 Leutz, die sie nicht einreisen lassen haben, gleich zuhause geblieben wären.
Nach Aussage meines Kumpels haben sie SV und beachtliche Eintragungen im Vorstrafenregister....
Versuch macht klug !!!!
Ein gefundenes Fressen für den schöne-neue-Welt-Staat.
D.h. es überrascht mich schon, dass sie nicht einreisen dürfen. Ich hätte eher erwartet, dass man sie nicht ausreisen lässt. Je mehr ich drüber nachdenke ... wieso gibt's da überhaupt Einreisegrenzkontrollen? Und noch dazu auf Deutschem Hoheitsgebiet?
DA
Die Angehörigen der Staaten, die den Schengen-Acquis vollständig anwenden (siehe unten), können die Binnengrenzen der Anwenderstaaten an jeder Stelle und kontrollfrei überschreiten.
Mitgliedstaaten
a) Folgende Staaten wenden die Bestimmungen des Schengen-Acquis vollständig an (sog. Schengen-Vollanwenderstaaten): Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
hab ich was verpasst? oder was soll eine aushebelung der europäischen vorgaben? auch ein vorbestrafter darf sich über eine staatliche grenze bewegen, es sei denn er verstößt gegen meldeauflagen.....
Absolut korrekt. Die Ausreise wurde verweigert !!
Übrigens,, mein Kumpel musste insgesamt 4 mal !!! seinen Ausweis aushändigen.
Sein Kommentar: "Totales Chaos"
+ " Egal wir haben 70 Kisten Bier dabei "
Bei EM oder WM Spielen gilt dieses Gesetz auch nicht. Und das ist auch gut so. Zwei Leute mit SV und großem Vorstrafenregister (sollte das stimmen) haben beim Fußball nichts verloren.
Wie bereits gesagt, das Schengener Abkommen hat hiermit überhaupt nichts zu tun. Rechtsgrundlage ist vielmehr dass deutsche Passgesetz. Ich zitiere mal aus einem Urteil eines Oberverwaltunggerichts:
"Nach § 8 und § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG kann der Geltungsbereich eines Passes eingeschränkt werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passinhaber die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, eine Einziehung des Passes aus einem dieser Gründe jedoch unverhältnismäßig wäre. Diese gesetzlichen Regelungen und damit auch die Maßnahmen, die auf ihrer Grundlage erlassen werden, tangieren zwar das im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 S. 1 GG) gewährleistete Grundrecht der freien Ausreise, doch wird dieses Grundrecht weder durch die gesetzliche Regelung in seinem Wesensgehalt angetastet noch durch die umstrittene Beschränkung des Passes beim Kläger übermäßig eingeschränkt. Die Maßnahme ist zum Schutz erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland erforderlich."
Warum?
Du gehst von Vorstrafen wegen Gewalt aus und von zu Recht verhängten SV.
Beide Annahmen könnten ziemlich falsch sein, findest Du nicht?
Ganz im Gegentum kann man hingegen davon ausgehen dass das SV zu Unrecht verhängt wurde und daher auch diese Repressalie unverhältnismäßig ist.
DA
Sehr richtig. Oder, wie man unter Juristen gerne sagt: Kenntnis der Sach- und Rechtslage fördert die Rechtsfindung ungemein.
Aber wenn ich zu unrecht Hausverbot bei Aldi bekomme, lassen die mich trotzdem nicht mehr rein !!! So gescheit sollte man schon sein !!??
falsche Sachlage:
stell dir vor, du bekommst bei Aldi nen Hausverbot, willst stattdessen zu Lidl gehen, doch vor dem eingang halten dich 2 Aldi Mitarbeiter davon ab. Jetzt verstanden?
SV gilt nur im Inland!
Ich kann dieses "lieber Fan - böse Polizei"-Palaver einfach nicht mehr hören. Wer zu nem Spiel geht und meint, er müsse sich aufführen wie der letzte Vollassi, darf sich über nichts wundern. Als Polizist würde ich mir auch keine ****-Sprüche gefallen lassen.
Aber gut, das führt zu weit und gehört nicht in den Thread.
Zum Glück wurde nicht der ganze Bus zurückgeschickt, bis zum Anpfiff dürften es die Jungs ja noch schaffen.