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TV-Ausstrahlung unterbinden, aber wie?!

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Gude!

Wie einige wissen, wurde vor der WM immer ein Trailer gezeigt, in welchem vor deutschen Hooligans gewarnt wird.

Was mich damals schon störte: Es wurde unter anderem eine Szene gezeigt, in der ich vor einer Polizeikette stehe und den Herren etwas mitteile.

Viele Bekannte und auch Verwandte sowie Arbeitskollegen haben mich damals darauf angesprochen, was sich nicht wirklich positiv für mich ausgewirkt hat.

Heute Morgen nun, in Vorschau auf das Länderspiel, ging es um die Randale beim letzten Spiel zwischen diesen beiden Mannschaften und daß 500 gewaltbereite Deutsche zum Spiel fahren wollen.

Und wieder wurde dieser Einspieler gebracht. Ich war noch nie in meinem Leben bei einem Spiel, bei dem die Eintracht nicht gespielt hat. Ergo war ich auch nicht bei einem Länderspiel. Und doch wird dieser Film wieder gezeigt.

Ich würde RTL gerne untersagen, diese Bilder von mir zu zeigen. Weiß jemand, ob und wie ich da eine Chance habe? Danke!


PA
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Hi PA,

ich denke mal, das ist ein Thema, das die Juristerei hier im Forum beackern sollte. Einen nach meinem Laienverstand guten Überblick findest du aber schon mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild .

Insbesondere der dritte Absatz im Kapitel 'Erkennbarkeit' ist imho relevant.

fnf
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Dann zitiere ich auch mal aus dem wikipedia Artikel:

wikipedia schrieb:


KUG § 23 zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Ich denke mal die werden sich auf Punkt 3 berufen, dass das Bild bei einer "Versammlung" entstanden ist und schon dürfte es Schwierigkeiten geben.

Aber ich denke mal wir sollten abwarten was unsere hier anwesenden Juristen dazu sagen.

Gruß
adler76
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Ich sehe da leider auch keine Chance. Und den Sendern ist eh egal, ob die Aufnahmen von einem Länderspiel sind oder nicht. Interessiert die nicht. Hauptsache schöne Bilder.
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Rigobert_G schrieb:
Hauptsache schöne Bilder.


Ja. So scheint es wohl leider zu sein. Was das aber für Konsequenzen für die, auf dem Filmmaterial zu sehenden, Menschen haben kann scheint egal zu sein.

Völlig aus dem Zusammenhang gerissen, Hauptsache man sieht einen Fußballfan und eine Horde Polizisten. Ich könnte echt kotzen.

Aber danke erst einmal. Ich hoffe, IQ20 oder so werden sich auch noch zu Wort melden.


PA
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Oh, ein sehr schwieriges Thema. Meines Wissens hat man keine Chance das sie die Bilder nicht zeigen dürfen, aber ich glaube sie dürfen solche Bilder nicht so verwenden das sie zweckentfremdet werden. Leider ist es hier aber so das es sich um Vorfälle beim Fussball handelt, deswegen werden die Chancen sehr gering sein die Ausstrahlung der Bilder zu verhindern.
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PsychoAdler schrieb:
Rigobert_G schrieb:
Hauptsache schöne Bilder.


Ja. So scheint es wohl leider zu sein. Was das aber für Konsequenzen für die, auf dem Filmmaterial zu sehenden, Menschen haben kann scheint egal zu sein.

Völlig aus dem Zusammenhang gerissen, Hauptsache man sieht einen Fußballfan und eine Horde Polizisten. Ich könnte echt kotzen.

Aber danke erst einmal. Ich hoffe, IQ20 oder so werden sich auch noch zu Wort melden.


PA



StefanK ist hier sicherlich auch adäquater Anspechpartner !!!!
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Das scheint auf den ersten Blick ein schwieriger, aber ebenso interessanter Fall zu sein. Zwar gilt tatsächlich ein Ausnahmetatbestand gem. § 23 Abs. 1 KUG für Personen, die an Versammlungen, Aufzügen (=Demos) etc. teilgenommen haben. Auch hier muss jedoch in jedem Einzelfall zwischen dem Recht auf Berichterstattung und den persönlichen schutzwürdigen Interessen des Abgebildeten abgewogen werden. Um Genaueres sagen zu können, müsste man die fragliche Aufnahme mal anschauen. Kannst dich gerne per PN an mich wenden.
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ey, viel Glück bei der Aktion und zeigt den mal, dass wir uns nicht alles gefallen lassen !!


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