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Die DROOGS zum Thema Stadionverbot (generelles + willkür) + SV Reader

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Die DROOGS zum Thema Stadionverbot - Teil I
Generelles zum Thema Stadionverbot


Die Stadionverbotsproblematik in Deutschland ist mittlerweile einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Das Stadionverbot ist geschickt an das Hausrecht geknüpft und in einer juristisch unverantwortlichen Weise derart allgemein formuliert, dass sich Polizei, Verband, Liga, Vereine und vor allem Fans oft in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Nach dem Rechtsgrundsatz, "in dubio pro reo", würde das bedeuten, dass ein Beschuldigter straffrei bleibt, bis seine Schuld restlos bewiesen ist. Ganz anders im Fall der Stadionverbote. Es handelt sich nämlich nicht um eine gesetzliche Regelung, sondern um eine Art Absprache zwischen den Vereinen, die auf dem allgemeinen Hausrecht basiert. So wie jeder von uns frei entscheiden kann, wen er gerne im Wohnzimmer sitzen hat, können die Vereine auch bestimmen, wer in ihr Stadion darf und wer nicht. Soweit, so gut, doch warum darf man dann nirgendwo mehr ins Stadion? Das liegt hieran:

„Alle beteiligten Vereine und der DFB räumen sich das Recht ein, Stadionverbote im Namen aller auszusprechen und verpflichten sich grundsätzlich, bei Antreffen einer mit Stadionverbot belegten Person im Stadion Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu erstatten und sie des Stadions zu verweisen." (Auszug aus dem Nationale Konzept für Sport und Sicherheit, NKSS)

Das NKSS, dem der DFB gefolgt ist, stammt aus den frühen 90er Jahren und entstand unter dem Eindruck massiver Ausschreitung vor allem durch Hooligans. Durch die Gleichschaltung des eigenen Hausrechts, mit dem der übrigen DFB-Lizenzmannschaften, ist es überhaupt erst möglich, dass ein beliebiger Verein oder der DFB jemandem bundesweites Stadionverbot erteilt. Die Zustimmung zu dieser Praxis, also die Aufgabe der alleinigen Vertretung des eigenen Hausrechts ist Bedingung für die Lizenzvergabe. Im Klartext: Wer nicht bereit ist, diese Regelung zu akzeptieren, bekommt keine Lizenz für den Profifußball.

Grundsätzlich sind Stadionverbote von einem Spiel bis lebenslänglich möglich, doch eine Richtlinie des DFB empfiehlt eine Spanne von drei bis zwölf Monaten. Auch können Vereine darauf verzichten ein bundesweites Stadionverbot zu erteilen und lediglich eines für ihr eigenes Stadion aussprechen, doch findet das in der Regel nicht statt. In der Praxis werden derzeit eigentlich ausschließlich Stadionverbote zwischen drei und fünf Jahren verhängt und dass auch vom DFB, entgegen der eigenen Richtlinie.

Die Rechtsgeschichte zeigt: Man kann straffällige Engländer nach Australien bringen und die Kriminalität in England ist heute höher als die Australische, man kann seinen Bürgern mit der Todesstrafe drohen (USA) und trotzdem wird vergewaltigt und gemordet wie nirgendwo anders auf dem Planeten und man kann Stadionbesuchern mit langjährigem Stadionverbot drohen und doch steigt bundesweit die Gewaltbereitschaft der Fußballfans. Wann endlich ist es soweit, dass Menschen bereit sind zu verstehen, dass man ein Problem nicht dadurch löst, indem man es wegsperrt und Probleme nicht verhindert, indem man das Strafmaß ständig erhöht.

„Die Sportministerkonferenz orientiert sich im Rahmen des „NKSS“ stärker an pädagogischen und präventiv ansetzenden Maßnahmen und steht aus diesen Gründen der Einführung bundesweit gültiger Stadionverbote kritisch gegenüber.“ (Protokollvermerk zum NKSS)

Es mag durchaus so sein, dass es mehr Arbeit macht, situationsgerecht und individuell  über die Vergabe von Stadionverboten zu beraten, den Beschuldigten anzuhören und  soziale Arbeit und das Aussprechen kurzfristiger bzw. nur auf Heimspiele beschränkter Stadionverbote abzuwägen, doch es wäre erheblich gerechter und lösungsorientierter, als einfach nur ein vorbereitetes Formular aus der Schublade zu ziehen, es mit Name, Datum und Unterschrift zu versehen und abzuheften. Es gibt Fan- und Sicherheitsbeauftragte, die mit guten Geld bezahlt werden, diese sollten auch in die Pflicht genommen werden, gute Arbeit zu leisten. Zahlreiche Vereine haben meist aufgrund von Faninitiativen eigene Konzepte zum Thema Stadionverbote ausgearbeitet, anderen vernachlässigen diese Möglichkeit vollkommen. Grade in Zeiten wo der Fan auch gerne mal Kunde genannt wird, muss sich mancher Verein fragen lassen, wo professionelle Kundenbetreuung eigentlich anfängt und wo sie aufhört.

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Die DROOGS zum Thema Stadionverbot - Teil II
Willkürliche und unberechtigte Stadionverbote



Das Problem der deutlichen Zunahme an Stadionverboten, die willkürlich, meist zu unrecht erfolgen ist erschreckend. In dieser Rubrik gibt es zwei Spielarten. Zum einen Stadionverbote, die ausgesprochen werden, weil man zur Tatzeit zufällig mehr oder weniger in der Nähe war, als sich eine Straftat ereignet hat (Bsp. 1) und zum anderen Stadionverbote, die künstlich generiert werden (Bsp. 2).

Beispiel 1: Ein Bus hält, am Ort wird von einer unbestimmten Person/Gruppe eine Straftat begangen, die Polizei kann den Täter nicht ermitteln. Alle bekommen Stadionverbot, wobei nachweislich nicht alle beteiligt gewesen sein konnten.

Beispiel 2: Ein Fan sprüht an einer Autobahnbrücke ein Graffiti. Die Polizei kann denjenigen ermitteln und stellt Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Wegen dieser Sachbeschädigung erhält der Fan Stadionverbot obwohl das Besprühen von Autobahnbrücken kein fußballspezifisches Problem darstellt.


Warum ist das so?

Der Grund für diese Handhabung liegt an den DFB-Richtlinien. Denen zufolge soll ein Stadionverbot dann ausgesprochen werden, wenn ein Ermittlungs- oder sonstiges Verfahren eingeleitet wurde oder eine Ingewahrsamnahme vollzogen oder ein Platzverweis ausgesprochen wurde und zusätzlich der Verdacht besteht, dass die Person eine Straf- oder Gewalttat begehen wollte oder ein schwerwiegender Verstoß gegen die Stadionordnung vorliegt.

Angefangen damit, dass „wenn der Verdacht besteht“ (der besteht bei der Polizei meist) und „schwerwiegender Verstoß gegen die Stadionordnung“ (wer bitte entscheidet, was schwerwiegend ist und was nicht?) verdammt ungenaue Formulierungen sind und willkürlicher Auslegung Tür und Tor öffnen, bis hin zum Automatismus der sich aus einer einfachen Ingewahrsamnahme oder der Einleitung eines irgendwie gearteten „sonstigen“ Verfahrens ergibt, ist dieses Werk des DFB die Ursache allen Übels.

Vor allem den zuletzt angesprochenen Automatismus, macht sich die Polizei zu Nutze. Wird beispielsweise ein Polizist beleidigt, erstattet dieser Anzeige wegen Beamtenbeleidigung. Wegen diesem Tatbestand erhält der „Täter“ dann ein Stadionverbot von fünf Jahren (so ist es einem DROOGS-Mitglied ergangen). Dabei ist es gar nicht nötig wirklich beleidigt zu haben, dass wird einfach behauptet, denn es genügt ja die „reine Einleitung eines Verfahrens“, selbst wenn es später eingestellt werden sollte, dass Stadionverbot bleibt erst mal!

Außerdem stellt sich hier wieder die Frage, aus welchem Grund es für eine Beamtenbeleidigung neben dem juristischen Prozess auch noch ein Stadionverbot gibt und wieso das Stadionverbot für völlig überzogene fünf Jahre gelten soll. Mal ganz davon abgesehen, dass oftmals von der Polizei auch noch nach Kräften provoziert wird.

In letzter Zeit wird auch gerne „Landfriedensbruch“ („Der Beschuldigte war Rädelsführer und hat die Masse zu Gewalttätigkeiten ermuntert“) angezeigt, natürlich völlig unhaltbar, aber das liest sich gut und da kann man dann auch gleich mal einen Eintrag in die Datei Gewalttäter Sport initiieren.

An dieser Stelle muss der DFB nacharbeiten. Der Passus gehört zum Schutz der Fußballfans überarbeitet und präziser formuliert. Nach unserer Vorstellung sollten nur noch Vergehen im unmittelbaren Stadionumfeld mit Stadionverbot geahndet werden. Alles was sich vor den Toren des Stadions / Stadiongeländes abspielt sollte der normalen Strafverfolgung überlassen werden und nicht noch zusätzlich ein Stadionverbot nach sich ziehen. Der DFB ist kein Verfassungsorgan und sollte sich nicht anmaßen dem von der Legislative vorgegebenen Strafmaß auch noch eine weitere Sanktion hinzuzufügen, nur weil die betreffende Person Fußballfan ist.


Ein Auszug von der Seite der Koordinierungsstelle für Fanprojekte (KOS) zu diesem Thema:

In diesem Zusammenhang wird die Aussprache von bundesweiten Stadionverboten und deren ursprünglicher Sinn, als Mittel des Hausrechtsinhabers (i.d.R. die Vereine) gegen natürliche Personen, die sicherheitsbeeinträchtigend Aufgetreten sind, von der Polizei missbraucht, um mit dem Mittel von eingeleiteten Ermittlungsverfahren, formal legitimiert durch die in den „Richtlinien zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Stadionverboten“ verschriftlichten Vorgehensweisen und Anordnungen, Jugendliche zu diskreditieren, und eben mit Stadionverboten zu belegen. Dies geschieht verschleiert auf dem Rücken der Vereine, die ja letztendlich Stadionverbote aussprechen müssen (s. §2 Abs. 5 der „Richtlinien zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Stadionverboten“) wenn ihnen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bzw. die Durchführung eines sonstigen Verfahrens oder das Vorliegen eines ausreichenden Verdachts der Verwirklichung eines Tatbestandes nach §3 der „Richtlinien zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Stadionverboten“, bekannt wird. Die Polizei bedient sich hier scheinbar legitim eines Reppressionsmittels gegen Jugendliche, welches sie im Zuge von tatsächlich strafrechtlich relevanten Tatbeständen (die in den seltensten Fällen vorliegen), so nicht ohne weiteres hat, da hier die Strafprozessordnung für die Polizei verbindlich ist und somit erst nach einem langen Ermittlungsprozess, juristisch Schuld oder Unschuld festgestellt werden kann. Lediglich die Mitteilung von eingeleiteten Ermittlungsverfahren an die Vereine reicht aus, um die Unschuldsvermutung die in Strafrechtsprozessen gilt, außer Kraft zu setzen. In der Beweispflicht seiner Unschuld ist plötzlich der angeklagte Fussballfan und nicht die ermittelnde Polizeibehörde. Erfahrungen zeigen aber, dass eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren nicht zu einer Anklageschrift führen bzw. aus unterschiedlichen Gründen eingestellt werden. In diesem Sinne kann man, in vielen Fällen der Aussprache von Stadionverboten, von einer Vorverurteilung sprechen.

Die wenigsten Fälle der Aussprache von Stadionverboten werden direkt von den Vereinen auf Grund eigener Wahrnehmungen von sicherheitsbeeinträchtigendem Verhalten durch Fans, getätigt. Die meisten Stadionverbote werden ausgesprochen auf Grund von Informationen über eingeleitete Ermittlungsverfahren durch die Polizei an die Vereine.

Insofern ist mit der Umsetzung und Wirksamkeit der „Richtlinien zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Stadionverboten“ eine juristisch zu klärende Grauzone entstanden, die von der Polizei, solange sie nicht geklärt ist, in unzulässiger Weise forciert genutzt wird, um nicht zuletzt sich selbst zu legitimieren. Leider geschieht dies, unreflektiert und unkontrolliert von der Öffentlichkeit, zu Lasten oftmals unschuldiger jugendlicher Fussballfans.



sowie findet ihr hier unseren SV-Reader, der im Laufe der Zeit noch weiter ausgebaut und aktualisiert wird: http://droogs99.de/sv/
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Hervorragend! Für mich die mit Abstand "beste" - im Sinne von fundierteste und die Problematik am treffendsten herausarbeitende - Stellungnahme zur Stadionverbots-Problematik, die ich jemals von einer Fangruppierung gelesen habe.

Nur ein paar klitzekleine Ergänzungen/Anmerkungen:

drughi schrieb:

Grundsätzlich sind Stadionverbote von einem Spiel bis lebenslänglich möglich, doch eine Richtlinie des DFB empfiehlt eine Spanne von drei bis zwölf Monaten. (...) In der Praxis werden derzeit eigentlich ausschließlich Stadionverbote zwischen drei und fünf Jahren verhängt und dass auch vom DFB, entgegen der eigenen Richtlinie.


Die einzige Stelle, wo Euer statement etwas ungenau oder unkorrekt ist: Die Richtlinien sehen nur bei Verstößen gegen die Stadionordnung (sog. "minderschwerer Fall" ) ein einjähriges örtliches (also nicht: bundesweites) Stadionverbot vor. Die wegen der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vorgesehenen bundesweiten Stadionverbote sollen nach den Richtlinien entweder drei Jahre (in einem sog. "schweren Fall" ) oder fünf Jahre (in einem sog. "besonders schweren Fall" ) betragen. Die Möglichkeit, dass es sich auch bei strafrechtlichen Vorwürfen um einen "normalen" oder gar "minderschweren" Fall handeln könnte, kennen die Richtlinien bezeichnenderweise überhaupt nicht.



drughi schrieb:

Wird beispielsweise ein Polizist beleidigt, erstattet dieser Anzeige wegen Beamtenbeleidigung. Wegen diesem Tatbestand erhält der „Täter“ dann ein Stadionverbot von fünf Jahren (so ist es einem DROOGS-Mitglied ergangen). Dabei ist es gar nicht nötig wirklich beleidigt zu haben, dass wird einfach behauptet, denn es genügt ja die „reine Einleitung eines Verfahrens“, selbst wenn es später eingestellt werden sollte, dass Stadionverbot bleibt erst mal!


In diesen - wirklich nicht seltenen - Fällen kommt noch erschwerend hinzu, dass "eigentlich" die Beleidigung (auch: eines Polizeibeamten) nach den Richtlinien überhaupt kein SV zur Folge haben dürfte. § 4 Abs. 3 der Richtlinien enthält ja einen Katalog von Strafbestimmungen des StGB, deren Verletzung (genauer gesagt: die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Verletzung einer dieser Bestimmungen) ein SV zur Folge haben soll. Die Beleidigung (§ 185 StGB ) ist darin nicht aufgeführt. Lediglich unter dem Oberbegriff "rechtsextremistrische Handlungen" wird erwähnt, dass - neben bspw. dem Zeigen von NS-Symbolen etc. - auch eine "Beleidigung (§ 185 StGB ) aus rassistischen bzw. fremdenfeindlichen Motiven" zu einem SV führen soll. Polizeibeamte sind nun mal Deutsche und werden aus allen möglichen Gründen, gewiss aber nicht aus "rassistischen bzw. fremdenfeindlichen Motiven" beschimpft oder beleidigt.

Jedes Stadionverbot wegen (Beamten-)Beleidigung ist daher ein "unberechtigtes", weil es über die eh schon strengen Anforderungen der Richtlinien hinausgeht bzw. nach den Richtlinien "eigentlich" nicht möglich wäre.


drughi schrieb:

In letzter Zeit wird auch gerne „Landfriedensbruch“ („Der Beschuldigte war Rädelsführer und hat die Masse zu Gewalttätigkeiten ermuntert“) angezeigt, natürlich völlig unhaltbar, aber das liest sich gut und da kann man dann auch gleich mal einen Eintrag in die Datei Gewalttäter Sport initiieren.


Richtig. Klarzustellen ist allerdings, dass für den Landfriedensbruch der Tatvorwurf noch nicht einmal "Rädelsführerschaft" - wie in Eurem Beispiel - lauten muss. Man muss nur in einer Menge stehen, aus der heraus Gewalttätigkeiten begangen werden. Dann muss man nicht einmal selbst Gewalt angewendet haben; es reicht dann auch ein sog. "Einwirken" auf die Menge, um deren Gewaltbereitschaft zu fördern.

Konkretes Beispiel: Die Polizeikette. Polizei hält am Stadion/Bahnhof o.ä. einen Mob auf. Die Situation eskaliert, erst wird gesungen ("Fußballfans sind keine Verbrecher" ). Dann erfolgt eine Festnahme, der Gesang wird härter ("Bullenschweine", "Haut die Bullen platt wie Stullen" ). Einige wenige beginnen, Bierbecher auf Beamte zu werfen, Die Polizei hat alles auf Video.

Auch der Fan (der sich wg. Polizeikette ja gar nicht entfernen konnte), der "nur" mitgesungen, aber nichts geworfen hat, kann sich nun des Landfriedensbruchs schuldig gemacht haben. Durch das Singen von "Haut die Bullen platt wie Stullen" hat er immerhin die Bereitschaft der Masse zu Gewalttätigkeiten gefördert...

Rein strafrechtlich würde ein solches Verfahren gegen einen "Nur-Sänger" mit Sicherheit zu keiner Verurteilung führen. Wäre ja auch egal: Die Polizei leitet das Verfahren ein, es gibt SV, der Staatsanwalt stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Und weil das keine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (wegen erwiesener Unschuld) ist, bleiben die 5 Jahre SV bestehen...



drughi schrieb:

Alles was sich vor den Toren des Stadions / Stadiongeländes abspielt sollte der normalen Strafverfolgung überlassen werden und nicht noch zusätzlich ein Stadionverbot nach sich ziehen. Der DFB ist kein Verfassungsorgan und sollte sich nicht anmaßen dem von der Legislative vorgegebenen Strafmaß auch noch eine weitere Sanktion hinzuzufügen, nur weil die betreffende Person Fußballfan ist.


Na ja. Diese Forderung hat so natürlich nicht den Hauch einer Chance auf Durchsetzung. Ob sie wirklich richtig ist, könnte man auch anzweifeln. Wenn eine (außerhalb des Stadions liegende) Fankneipe überfallen wird, oder wenn in der Innenstadt "Jagd" auf gegnerische Fans gemacht würde - dann wären bei überführten Tätern SV'e sicherlich eher gerechtfertigt als bei einer Beleidigung/harmlosen Rangelei mit Ordnern im Stadion...

Beste Grüße

aquila
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Der ist viel zu wichtig, um unten im "Keller" zu verschwinden  
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Eine Überprüfung der rechtlichen Korrektheit habe ich noch nicht vorgenommen. Ich bin aber hoch erfreut darüber, das der obige Text zumindest ein Niveau erreicht hat, das es erlaubt Ihn als Diskussionsbasis auch ausserhalb des Forums zu nutzen. Er hebt sich positiv & deutlich von den grausamen grammatikalischen und verbalakrobatischen Fehlschlägen seiner Vorgänger ab, die es auch dadurch nicht erlaubten den Inhalt ernst zu nehmen.
Weiterhin bleibt zu konstatieren, das der Text fast ohne Polemik und zielorientierungslosen Anschuldigungen auskommt.

Der folgende Bereich jedoch hätte wesentlich "cleverer" formuliert werden können. Der Verfasser hat sich den Grundsatz: "Was will ich erreichen und wie kann ich es am besten erreichen" während des gesamten Textes zum Leitsatz gemacht. Hier ist er leider ein wenig davon abgekommen:
drughi schrieb:


Vor allem den zuletzt angesprochenen Automatismus, macht sich die Polizei zu Nutze. ........Dabei ist es gar nicht nötig wirklich beleidigt zu haben, dass wird einfach behauptet, denn es genügt ja die reine Einleitung eines Verfahrens & selbst wenn es später eingestellt werden sollte, dass Stadionverbot bleibt erst mal!

......... Mal ganz davon abgesehen, dass oftmals von der Polizei auch noch nach Kräften provoziert wird.



Zudem hätte man auf diesem hohen Niveau auch ein optimiertes Musterregelwerk beifügen können, was Weitsicht, Einsicht und Sicherheit für alle erkennen lassen kann. Dies kann man allerdings jederzeit ergänzen.

Die angesprochenen Kritikpunkte bitte nicht als Generalverdammnis verstehen, denn das sind sie nicht und sollen sie auch nicht sein. Ich begrüsse diese Bemühungen, vor allem weil sie auf einem Niveau angekommen sind, die der Sache gerecht werden und endlich eine echte Diskussionsgrundlage darstellen.
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Hallo Mods,
meint Ihr nicht, dass dieser Beitrag auch einen Sticky wert ist?
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... mal wieder nach oben schieben das Ding.  
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einfach nur genial !!
Ich druck mir die Seiten mal aus.
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schubbs


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