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Neu Vorgehensweise bei Stadionverboten - FC St. Pauli

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dürfte eigentlich einen neuen thread wert sein.

hier mal ein auszug:

# Klarere Trennung von Anhörungsrecht und Erteilung des Stadionverbots: Ähnlich wie bei den Fällen rund um das Chemnitz-Spiel sollen die Betroffenen erst ein Schreiben erhalten, in dem das Stadionverbot angekündigt und der Betroffene zu Anhörung/Stellungnahme gebeten wird. Hierbei soll klar auf die mögliche Hilfe des Fanbeauftragten/Fan-Projekts hingewiesen werden.
# Bei der Erteilung des Stadionverbots soll die Laufzeit abhängig gemacht werden vom Einzelfall: Inhalt und Form der Einlassung des/der Betroffenen, Persönlichkeit und Geschichte des/der Betroffenen, Betrachtung des Vorfalls und dessen Entstehung (statt Katalogisierung nach Straftatbestand).
# Die Dauer der Stadionverbote soll unter 1 Jahr Dauer liegen, in den meisten Fällen sogar deutlich darunter. Gemäß der Bestimmungen ist eine Aussetzung nach der Hälfte der Stadionverbotsdauer möglich, ggf. gegen Auflagen.
# Diese Auflagen sollen nicht nur im direkten Umfeld des Vereins liegen, sondern auch in benachbarten Projekten wie bspw. Café mit Herz, BallKult, Bauspielplatz u.ä.
# Nur in Extremfällen soll ein Ausschuss wie nach dem Chemnitz-Spiel einberufen werden.

und hier der ganze text:

http://www.fcstpauli.de/sp/pages/saison/news/news_0607_uebersicht.php?we_objectID=1609
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Na das ist doch mal ne Ansage...
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Gut! Sehr gut! Also da passiert auch was.

Ob das jetzt Vorbildfunktion für andere Vereine hat, muss man sehn. Auch vielen Funktionären ist der FC St. Pauli ja recht suspekt.

Aber da gehts schon mal in die richtige Richtung.
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Sehr schön. Wobei natürlich der Ungleichbehandlung Tür und Tor geöffnet ist.
Zumindest kommt etwas Bewegung in die Thematik und das über die rein verbale Ebene hinaus.

Aber: Ist das im Rahmen der Zuständigkeit des DFB überhaupt möglich abweichend von den allgemeinen Vorgaben zu verfahren?
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pipapo schrieb:
...abweichend von den allgemeinen Vorgaben zu verfahren?


Die allgemeinen Vorgaben sind so was von allgemein, dass da eigentlich Spielraum ist, der in der Regel aber immer zu Ungunsten der Fans ausgelegt wird. Also immer die Höchststrafe, grad bei den Auswärtsfans. Die sind so was von allgemein, dass da keine effektive Verpflichtung besteht, sich um den einzelnen Fall wirklich zu kümmern und eine "angemessene" Berurteilung des Falles zu finden. Name eingetragen, Stempel druff, feddisch. Das ist die Ungleichbehandlung.

Eine wesentliche Intension des Postitionspapiers, ist es ja, überhaupt erstmal einheitliche, verbindliche Standards zu schaffen.
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Nun Ungleichbehandlung ist die grundsätzliche Anwendung der höchstmöglichen Strafe nicht.
Jeder wird gleich miserabel behandelt bzw abgehandelt.

Bei dem von Pauli vorgesehenen Anhörungsverfahren ist in meinen Augen halt der bevorteilt der sich eloquenter zu verteidigen weiß oder durch seinen sozialen Background eine gewisse Milde erfahren kann obwohl bei verschiedenen Personen die "Tat" an sich identisch ist.
Wobei letztere Annahme natürlich auch auf der Unwissenheit wie solch eine Anhörung dann tatsächlich ablaufen soll basiert.
Insofern beobachte ich die Entwicklung weiterhin mit gesteigertem Interesse.
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es bewegt sich was!!

egal wie man es formuliert.
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pipapo schrieb:
Nun Ungleichbehandlung ist die grundsätzliche Anwendung der höchstmöglichen Strafe nicht.
Jeder wird gleich miserabel behandelt bzw abgehandelt.


Jetzt semantisch werden, oder was?

Selbst in der Scharia gibts eine Abstufung. Dem einen wird die Hand abgesägt, der andere wird gesteinigt, nicht alle werden gesteinigt. Und das nach einheitlichen Kriterien. Durch die Bank überall gleich.

Das St. Pauli-Vorgehen kann man natürlich insofern etwas kritisch hinterfragen, da es ja ein Alleingang ist. Meiner Meinung muss man das nicht, weil bisher war das ohnehin ja willkürlich und an manchen Orten extremer als an anderen (Köln, Wolfsburg). Jetzt setzen die mal einen Gegenpol. Vielleicht auch willkürlich, bringt aber Bewegung in die Sache.

Und da muss dann doch jedem klar werden, dass das Schicksal eines Fußballfans nicht davon abhängig sein kann, wo sein Verein gerade spielt.
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schusch schrieb:


Selbst in der Scharia gibts eine Abstufung.




Ach schusch...
Aber toll - es gibt Bewegungen.
Vlt. wird sich ja ersthaft mit unserem Anliegen befasst.

Wäre zu hoffen in der Bundesrepublick Deutschland.  ,-)  ,-)  ,-)  
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schusch schrieb:
pipapo schrieb:
Nun Ungleichbehandlung ist die grundsätzliche Anwendung der höchstmöglichen Strafe nicht.
Jeder wird gleich miserabel behandelt bzw abgehandelt.
(...)


Jetzt semantisch werden, oder was?(...)




Aber auch nur semantisch. Die von Pipapo konstatierte Gleichbehandlung führt nämlich stringent zur Ungerechtigkeit. Die Grunddefinition von Gerechtigkeit ist "Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln".  Das darf man nicht mit der berühmten "Gleichheit vor dem Gesetz" verwechseln, die lediglich bestimmt, dass alle ohne Ausnahme nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen sind.


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