ich bin gerade dabei die Gründnung eine neuen EFC vorzubereiten. Nun bin ich an dem Punkt angekommen in den es um das"Bekenntniss zur Gewaltlosigkeit" geht. kann mir jemand bitte sagen was da genau drin stehen muss. reicht es einfach wenn ich schreibe das sich der FanClub zur Gewaltlosigkeit bekennt??? Danke im vorraus
schusch schrieb: Ja, das ist Zulassungsvoraussetzung.
Es langt ein Satz. Aber er sollte auch so gemeint wie geschrieben sein.
Du hast ja wohl gar keine Ahnung. Wenn man dabei hinter dem Rücken die Finger kreuzt, dann gildet das nämlich gar nicht. Hast wohl in der Grundschule überhaupt nix gelernt....
ich bin gerade dabei die Gründnung eine neuen EFC vorzubereiten. Nun bin ich an dem Punkt angekommen in den es um das"Bekenntniss zur Gewaltlosigkeit" geht.
kann mir jemand bitte sagen was da genau drin stehen muss.
reicht es einfach wenn ich schreibe das sich der FanClub zur Gewaltlosigkeit bekennt???
Danke im vorraus
dass sich der Fanclub gegen Gewalt ausspricht.
Es langt ein Satz. Aber er sollte auch so gemeint wie geschrieben sein.
Du hast ja wohl gar keine Ahnung. Wenn man dabei hinter dem Rücken die Finger kreuzt, dann gildet das nämlich gar nicht. Hast wohl in der Grundschule überhaupt nix gelernt....
dass Sie gerne die Jugend zu Laster und Ausschweifung verführen, mag ja eine Sache sein.
Das mit dem Bekenntnis ist allerdings nicht als Scherz gemeint. Das hat so seinen Grund und kann Auswirkungen auf den EFC-Status haben.
Vereint die Kurve, gegen efc's!