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SaW-Gebabbel KW 26

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Public Viewing auf dem Stadiongelände zwar verboten, aber von vor der DFB-Zentrale steht da nix.....  
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Ich fürchte, da sind keine Schadensersatzforderungen möglich.
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Mit welcher Berechtigung kann der DFB Public Viewing auf dem Gelände verbieten? Muss ich mir als Veranstalter bei denen jede Wurstbude genehmigen lassen?
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concordia-eagle schrieb:
bils schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Was wäre denn, wenn bis zum ersten Spieltag noch kein letztinstanzliches Urteil gefällt wurde?

Eigentlich muss das Urteil aus logistischen Gründen ja schon vorher gefällt sein, denn es macht ja einen Unterschied, ob ich 20.000 Karten verkaufe oder 50.000. Wenn das Urteil am Spieltag für uns gefällt würde, hätten wir trotzdem den Nachteil, dass man höchstwahrscheinlich nicht mehr soviele Karten verkaufen würde als unter normalen Umständen, sprich frühzeitiger Korrektur des Fehlurteils.


Naja, das Urteil gilt ja solange, bis es von einer höheren Instanz wiederrufen wird, will sagen: Wenn es bis dahin kein höheres Urteil zu unseren Gusnten geben würde, hätte der Ausschluss wohl Bestand.


Also normalhin wird eine Strafe erst mit Rechtskraft wirksam.

Da die Sportgerichtsbarkeit des DFB mit Recht aber sowie so nichts gemein hat, kann das bei denen natürlich anders sein.


Wie wäre es dann mit möglichen Schadensersatzforderungen?


Von wem gegenüber wem?


Mal angenommen der DFB zögert das Urteil solange hinaus bis es von der Eintracht organisatorisch nicht mehr machbar bzw. sinnvoll ist gegen das Urteil weiter Einspruch einzulegen. Oder aber man würde weiter Einspruch einlegen und, wie du vermutest, der DFB würde das Urteil durchziehen und man würde später, vielleicht sogar vor dem CAS Recht bekommen. Bestraft wurde man aber zu diesem Zeitpunkt bereits.
Und man würde dann hingehen und vom DFB Schadensersatz wegen fehlender Zuschauereinnahmen einfordern.

Was dann? Mir ist schon klar dass beim DFB eh alles anders ist als vor ordentlichem Gericht, aber wie würde sowas eventuell beim CAS aussehen?
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Scheiß Fußballmafia.

Unsr schlauer DFB will die Vereine bestrafen und bekommt selber von der Fifa Strafen aufgebrummt für das Fehlverhalten der Fans.

Und da müßte doch auch endlich mal einer der herren im DFB
kapieren, das es hier nichts bringt die Vereine so zu bestrafen, sondern die gwissen fans das Problem sind.

Und definitiv nicht die Vereine.
Das sollte auch der DFB langsam mal kapieren.
Er findet doch auch keine Mittel gegen die Fans
und muß dafür blechen.

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reggaetyp schrieb:
Exil-Adler-NRW schrieb:
reggaetyp schrieb:
Misanthrop schrieb:
reggaetyp schrieb:
Was ist denn "Einzelrichter-Verfahren"?


Wenn ein Einzelrichter und nicht der gesamte Spruchkörper des Gerichts (Kammer, Senat) die Entscheidung trifft.


Aber wie läuft denn so ein Verfahren ab?
Mit der Bitte um eine laienverständliche Antwort.  

Für mich klingt das, als ob der Richter sich mit sich selbst berät, ohne Anhörung des Angeklagten, Verteidigung, Anklage usw.


Stell dir den Einzelrichter als den Sachbearbeiter der Abteilung vor.  


Also der Antrag kommt, der Einzelrichter sagt sich "Warum net" und hakt den Antrag mit Stempelsche druff ab?

Ich hab da immer ne andere Vorstellung von Rechtsprechung gehabt.


So ist das nun auch nicht gemeint. Einzelrichter heißt lediglich, dass nicht die komplette Kammer entscheiden muss. Heißt im Zivilrecht, dass da nicht die ganze Kammer im Gerichtssaal sitzt und später über die Sache entscheidet, sondern dass ein Richter für die Kammer entscheidet.
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Exil-Adler-NRW schrieb:
reggaetyp schrieb:
Exil-Adler-NRW schrieb:
reggaetyp schrieb:
Misanthrop schrieb:
reggaetyp schrieb:
Was ist denn "Einzelrichter-Verfahren"?


Wenn ein Einzelrichter und nicht der gesamte Spruchkörper des Gerichts (Kammer, Senat) die Entscheidung trifft.


Aber wie läuft denn so ein Verfahren ab?
Mit der Bitte um eine laienverständliche Antwort.  

Für mich klingt das, als ob der Richter sich mit sich selbst berät, ohne Anhörung des Angeklagten, Verteidigung, Anklage usw.


Stell dir den Einzelrichter als den Sachbearbeiter der Abteilung vor.  


Also der Antrag kommt, der Einzelrichter sagt sich "Warum net" und hakt den Antrag mit Stempelsche druff ab?

Ich hab da immer ne andere Vorstellung von Rechtsprechung gehabt.


So ist das nun auch nicht gemeint. Einzelrichter heißt lediglich, dass nicht die komplette Kammer entscheiden muss. Heißt im Zivilrecht, dass da nicht die ganze Kammer im Gerichtssaal sitzt und später über die Sache entscheidet, sondern dass ein Richter für die Kammer entscheidet.


Ich denke auch, dass einem Richter eine gewisse gutachterliche Kompetenz zugesprochen wird, man also davon ausgehen kann, dass er den Fall objektiv bewerten kann. Nicht, dass ich das Urteil begrüßen würde, aber die komplette Rechtsprechung würde ich nicht in Frage stellen.

Ist das bei einem Strafbefehl nicht ähnlich? Kurzer Prozess durch einen Richter?
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Hyundaii30 schrieb:
Scheiß Fußballmafia.

Unsr schlauer DFB will die Vereine bestrafen und bekommt selber von der Fifa Strafen aufgebrummt für das Fehlverhalten der Fans.

Und da müßte doch auch endlich mal einer der herren im DFB
kapieren, das es hier nichts bringt die Vereine so zu bestrafen, sondern die gwissen fans das Problem sind.

Und definitiv nicht die Vereine.
Das sollte auch der DFB langsam mal kapieren.
Er findet doch auch keine Mittel gegen die Fans
und muß dafür blechen.

 


Die letzte Strafe, die der DFB bekommen hat, ist ja gegen die vom DFB erhobenen "Vereinsstrafen" geradezu läppisch! Na ja, irgendwie muß der DFB die Kohle ja wieder reinholen!
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Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.
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67sge schrieb:
Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.



Wie kommst du zu dieser Behauptung?
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Norschter schrieb:
67sge schrieb:
Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.



Wie kommst du zu dieser Behauptung?


Er kann es doch machen. Er hat ja nur gesagt, dass man es machen kann, nicht aber, dass man Erfolg haben kann oder die Klage überhaupt zugelassen wird.
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Norschter schrieb:
67sge schrieb:
Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.



Wie kommst du zu dieser Behauptung?


Wegen einer Sippenhaft möchte man mich bestrafen? Gegen welche Gesetze habe ich verstoßen?

Aus der FNP: "Nahezu alle Juristen sind der Meinung, dass die DFB-Strafen wenig Aussicht auf Durchsetzung hätten. "
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67sge schrieb:
Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.



Nö, sondern jeder einzelne sollte den Chaoten ihre Bengalos um die Ohren hauen.
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Schnix25 schrieb:
67sge schrieb:
Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.



Nö, sondern jeder einzelne sollte den Chaoten ihre Bengalos um die Ohren hauen.


Man könnte diese Chaoten auch pfählen.  
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reggaetyp schrieb:
Schnix25 schrieb:
67sge schrieb:
Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.



Nö, sondern jeder einzelne sollte den Chaoten ihre Bengalos um die Ohren hauen.


Man könnte diese Chaoten auch pfählen.  


Oder lieb haben.....
Sorry, ich bin sauer, okay friedlich sauer.
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Schnix25 schrieb:
reggaetyp schrieb:
Schnix25 schrieb:
67sge schrieb:
Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.



Nö, sondern jeder einzelne sollte den Chaoten ihre Bengalos um die Ohren hauen.


Man könnte diese Chaoten auch pfählen.  


Oder lieb haben.....


Also rektal pfählen?
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67sge schrieb:
Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.



Ja selbstverständlich! Genauso kannst Du Dir auch eine Karte beim ausverkauften Pokalendspiel erklagen oder einen ausverkauften Aktionsartikel beim Discounter oder einen Millionengewinn beim Lotto.
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seventh_son schrieb:
Schnix25 schrieb:
reggaetyp schrieb:
Schnix25 schrieb:
67sge schrieb:
Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.



Nö, sondern jeder einzelne sollte den Chaoten ihre Bengalos um die Ohren hauen.


Man könnte diese Chaoten auch pfählen.  


Oder lieb haben.....


Also rektal pfählen?


Von beiden Seiten!...einmal ganz durch bitte!
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Basaltkopp schrieb:
67sge schrieb:
Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.



Ja selbstverständlich! Genauso kannst Du Dir auch eine Karte beim ausverkauften Pokalendspiel erklagen oder einen ausverkauften Aktionsartikel beim Discounter oder einen Millionengewinn beim Lotto.


Wieso? Juristen haben in letzter Zeit des öfteren darauf hingewiesen, das der DFB Probleme mit seinen Ausschlußstrafen bekäme, wenn eine Privatperson vor Gericht ginge.
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raideg schrieb:
Basaltkopp schrieb:
67sge schrieb:
Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.



Ja selbstverständlich! Genauso kannst Du Dir auch eine Karte beim ausverkauften Pokalendspiel erklagen oder einen ausverkauften Aktionsartikel beim Discounter oder einen Millionengewinn beim Lotto.


Wieso? Juristen haben in letzter Zeit des öfteren darauf hingewiesen, das der DFB Probleme mit seinen Ausschlußstrafen bekäme, wenn eine Privatperson vor Gericht ginge.

Ohne mich jetzt bislang eingehender mit der Frage beschäftigt zu haben, würde ich annehmen, dass es dabei um Aussperrungen wie bei Union gehen dürfte.
Da stellt sich ja mit Recht die Frage, ab wann man Frankfurter, und somit ausgesperrt ist, wenn z.B. ein Begleiter, der die Eintracht halt "nur mag", rein darf.

Wenn bei einem Spiel aber einfach das Kontingent an Tickets gekürzt wird, ohne dass Zutrittsverbote nach Zugehörigkeit nach irgendwelchen praktisch nicht bestimmbaren  Merkmale erteilt werden, wüsste ich nicht, auf welcher Rechtsgrundlage ich da Zutritt einklagen können sollte.
Keine Tickets, keine Chance.


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