67sge schrieb: Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.
Ja selbstverständlich! Genauso kannst Du Dir auch eine Karte beim ausverkauften Pokalendspiel erklagen oder einen ausverkauften Aktionsartikel beim Discounter oder einen Millionengewinn beim Lotto.
Wieso? Juristen haben in letzter Zeit des öfteren darauf hingewiesen, das der DFB Probleme mit seinen Ausschlußstrafen bekäme, wenn eine Privatperson vor Gericht ginge.
Dann können allenfalls die DK-BEsitzer klagen. Ob das Aussicht auf erfolg hätte, wage ich noch sehr zu bezweifeln.
Alle anderen müssten vor Gericht wohl erstmal nachweisen, dass sie auch eine Tageskarte bekommen hätten.
Basaltkopp schrieb: Was wäre denn, wenn bis zum ersten Spieltag noch kein letztinstanzliches Urteil gefällt wurde?
Eigentlich muss das Urteil aus logistischen Gründen ja schon vorher gefällt sein, denn es macht ja einen Unterschied, ob ich 20.000 Karten verkaufe oder 50.000. Wenn das Urteil am Spieltag für uns gefällt würde, hätten wir trotzdem den Nachteil, dass man höchstwahrscheinlich nicht mehr soviele Karten verkaufen würde als unter normalen Umständen, sprich frühzeitiger Korrektur des Fehlurteils.
Naja, das Urteil gilt ja solange, bis es von einer höheren Instanz wiederrufen wird, will sagen: Wenn es bis dahin kein höheres Urteil zu unseren Gusnten geben würde, hätte der Ausschluss wohl Bestand.
Also normalhin wird eine Strafe erst mit Rechtskraft wirksam.
Da die Sportgerichtsbarkeit des DFB mit Recht aber sowie so nichts gemein hat, kann das bei denen natürlich anders sein.
Wie wäre es dann mit möglichen Schadensersatzforderungen?
Von wem gegenüber wem?
Mal angenommen der DFB zögert das Urteil solange hinaus bis es von der Eintracht organisatorisch nicht mehr machbar bzw. sinnvoll ist gegen das Urteil weiter Einspruch einzulegen. Oder aber man würde weiter Einspruch einlegen und, wie du vermutest, der DFB würde das Urteil durchziehen und man würde später, vielleicht sogar vor dem CAS Recht bekommen. Bestraft wurde man aber zu diesem Zeitpunkt bereits. Und man würde dann hingehen und vom DFB Schadensersatz wegen fehlender Zuschauereinnahmen einfordern.
Was dann? Mir ist schon klar dass beim DFB eh alles anders ist als vor ordentlichem Gericht, aber wie würde sowas eventuell beim CAS aussehen?
Ist es nicht so,solange ich den Klageweg beschreite,das das Urteil noch keine Rechtskraft besitzt,sondern erst wenn ich im letzt möglichen Klageweg verlieren sollte ?
Basaltkopp schrieb: Was wäre denn, wenn bis zum ersten Spieltag noch kein letztinstanzliches Urteil gefällt wurde?
Eigentlich muss das Urteil aus logistischen Gründen ja schon vorher gefällt sein, denn es macht ja einen Unterschied, ob ich 20.000 Karten verkaufe oder 50.000. Wenn das Urteil am Spieltag für uns gefällt würde, hätten wir trotzdem den Nachteil, dass man höchstwahrscheinlich nicht mehr soviele Karten verkaufen würde als unter normalen Umständen, sprich frühzeitiger Korrektur des Fehlurteils.
Naja, das Urteil gilt ja solange, bis es von einer höheren Instanz wiederrufen wird, will sagen: Wenn es bis dahin kein höheres Urteil zu unseren Gusnten geben würde, hätte der Ausschluss wohl Bestand.
Also normalhin wird eine Strafe erst mit Rechtskraft wirksam.
Da die Sportgerichtsbarkeit des DFB mit Recht aber sowie so nichts gemein hat, kann das bei denen natürlich anders sein.
Wie wäre es dann mit möglichen Schadensersatzforderungen?
Von wem gegenüber wem?
Mal angenommen der DFB zögert das Urteil solange hinaus bis es von der Eintracht organisatorisch nicht mehr machbar bzw. sinnvoll ist gegen das Urteil weiter Einspruch einzulegen. Oder aber man würde weiter Einspruch einlegen und, wie du vermutest, der DFB würde das Urteil durchziehen und man würde später, vielleicht sogar vor dem CAS Recht bekommen. Bestraft wurde man aber zu diesem Zeitpunkt bereits. Und man würde dann hingehen und vom DFB Schadensersatz wegen fehlender Zuschauereinnahmen einfordern.
Was dann? Mir ist schon klar dass beim DFB eh alles anders ist als vor ordentlichem Gericht, aber wie würde sowas eventuell beim CAS aussehen?
Ist es nicht so,solange ich den Klageweg beschreite,das das Urteil noch keine Rechtskraft besitzt,sondern erst wenn ich im letzt möglichen Klageweg verlieren sollte ?
Das heisst aber nicht, dass der DFB dafür interessieren würde. Wenn man schon Strafen ausspricht, die rechtlich bedenklich sind, kann man diese auch umsetzen, bevor sie rechtskräftig sind.
67sge schrieb: Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.
Ja selbstverständlich! Genauso kannst Du Dir auch eine Karte beim ausverkauften Pokalendspiel erklagen oder einen ausverkauften Aktionsartikel beim Discounter oder einen Millionengewinn beim Lotto.
Wieso? Juristen haben in letzter Zeit des öfteren darauf hingewiesen, das der DFB Probleme mit seinen Ausschlußstrafen bekäme, wenn eine Privatperson vor Gericht ginge.
Ohne mich jetzt bislang eingehender mit der Frage beschäftigt zu haben, würde ich annehmen, dass es dabei um Aussperrungen wie bei Union gehen dürfte. Da stellt sich ja mit Recht die Frage, ab wann man Frankfurter, und somit ausgesperrt ist, wenn z.B. ein Begleiter, der die Eintracht halt "nur mag", rein darf.
Wenn bei einem Spiel aber einfach das Kontingent an Tickets gekürzt wird, ohne dass Zutrittsverbote nach Zugehörigkeit nach irgendwelchen praktisch nicht bestimmbaren Merkmale erteilt werden, wüsste ich nicht, auf welcher Rechtsgrundlage ich da Zutritt einklagen können sollte. Keine Tickets, keine Chance.
So sehe ich es auch. Die Aussperrung bestimmter Fans dürfte Verfassungsrechtlich schwierig sein. Vor allem, da es ja nach Postleitzahlen geregelt wurde.
Wenn es zu einer Veranstaltung aber nur ein bestimmtes Kontingent gibt... da könnte man ja jeden Veranstalter, der nur eine bestimmte Anzahl an Leuten reinlassen will, obwohl mehr Platz da wäre verklagen.
... Und außerdem: ist Ausgrenzung der richtige Weg? Wäre es nicht besser langsam mal die Gemüter runter zu kühlen und sich zusammen an einen Tisch zu setzen?
Ja, so bekommen wir endlich Zugriff auf die Zündler! Das hat auch schon mal die Polizei in Chicago gemacht. Alle flüchtigen Mafiosi zu ner Geburtstagsfeier eines anderen Mafiosos eingeladen und dabei alle verhaftet. Riesentrick
... Und außerdem: ist Ausgrenzung der richtige Weg? Wäre es nicht besser langsam mal die Gemüter runter zu kühlen und sich zusammen an einen Tisch zu setzen?
Ja, so bekommen wir endlich Zugriff auf die Zündler!Das hat auch schon mal die Polizei in Chicago gemacht. Alle flüchtigen Mafiosi zu ner Geburtstagsfeier eines anderen Mafiosos eingeladen und dabei alle verhaftet. Riesentrick
sorry, aber das musste raus
Aber mit diesen Strafmaßnahmen seitens des DFB bekommen wir die Zündler mit Sicherheit auch nicht.. Im Gegenteil, es wird immer schlimmer und es werden wieder die Falschen getroffen, nämlich der Großteil der sich friedlich verhält..
So kommen wir bestimmt auch nicht weiter.. und das sollte der DFB und Konsorten auch endlich mal begreifen..!!!
Zum Auftakt ein Heimspiel gegen Bayer. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage, dass dieses Spiel ausverkauft sein wird und die Eintracht-Spieler (fast unabhängig vom Ergebnis - keine Klatsche - gefeiert werden). Leverkusen ist doch ein guter Gegner zum Start : Niemand erwartet zuviel, aber bei einem Sieg oder einem Unentschieden hat man schonmal einen der größeren geärgert. Eigentlich ist das Spiel für die Werksmannschaft schwieriger als für die Eintracht.
uefa_schaub schrieb: Zum Auftakt ein Heimspiel gegen Bayer. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage, dass dieses Spiel ausverkauft sein wird ...
Den Umständen entsprechend dürfest du damit wohl recht haben
Im RTL Aktuell eben wurde berichtet das die Eintracht 50.000 Euro strafe zahlen muss und das erste Spiel gegen Leverkusen nur 20.000 besuchen dürfen. Man möchte dagegen wieder Einspruch einlegen.
DerGeyer schrieb: Im RTL Aktuell eben wurde berichtet das die Eintracht 50.000 Euro strafe zahlen muss und das erste Spiel gegen Leverkusen nur 20.000 besuchen dürfen. Man möchte dagegen wieder Einspruch einlegen.
DerGeyer schrieb: Im RTL Aktuell eben wurde berichtet das die Eintracht 50.000 Euro strafe zahlen muss und das erste Spiel gegen Leverkusen nur 20.000 besuchen dürfen. Man möchte dagegen wieder Einspruch einlegen.
bist du c-e´s zweitnick?
Nein, aber ich wollte mir auf die schnelle nicht das ganze UE durchlesen
DerGeyer schrieb: Im RTL Aktuell eben wurde berichtet das die Eintracht 50.000 Euro strafe zahlen muss und das erste Spiel gegen Leverkusen nur 20.000 besuchen dürfen. Man möchte dagegen wieder Einspruch einlegen.
bist du c-e´s zweitnick?
Nein, aber ich wollte mir auf die schnelle nicht das ganze UE durchlesen
Naja mit DK Inhabern könnte es durchaus Probleme geben. Habe gerae mal die AGB überflogen. Darin steht ausdrücklich das die DK für 17 Heimspiele gilICh kann jedoch nichts finden was den Fall berücksichtigt das die Plätze gesperrt sind. Da ich weniger Spiele besuchen kann müsste zumindest EF wohl bei einer Klage den Differez Betrag auszahlen.
hallo, mir geht diese dfb willkür so wahnsinnig auf den keks...überall offene fragen/ probleme, keine klaren regeln. jetz fernab von diesem thema, wie kann es sein das vereine die verschuldet sind (und das ja nicht gerade wenig) noch spieler kaufen, die sich ein solider verein nicht leisten kann. bei dy-na-mooo wurde damals nicht so lange gefackelt- lizenz weg zwangsabstieg. köln, schalke, hertha, der bvb vor jahren...schlimm das die da machen wie es ihnen grade gefällt. jetzt hier...zuschauer werden ausgesperrt, leute einsperren gabs schon in der ddr (ende bekannt) also..man wird im stadion ja sowieso überwacht, täter ausfindig machen, zivil haftbar machen und mal gucken wielang des dann noch so geht.
crasher1985 schrieb: Naja mit DK Inhabern könnte es durchaus Probleme geben. Habe gerae mal die AGB überflogen. Darin steht ausdrücklich das die DK für 17 Heimspiele gilICh kann jedoch nichts finden was den Fall berücksichtigt das die Plätze gesperrt sind. Da ich weniger Spiele besuchen kann müsste zumindest EF wohl bei einer Klage den Differez Betrag auszahlen.
Das war doch bei St. Pauli genauso. Wurde da nicht der Preis für ein Heimspiel zurückerstattet?
crasher1985 schrieb: Naja mit DK Inhabern könnte es durchaus Probleme geben. Habe gerae mal die AGB überflogen. Darin steht ausdrücklich das die DK für 17 Heimspiele gilICh kann jedoch nichts finden was den Fall berücksichtigt das die Plätze gesperrt sind. Da ich weniger Spiele besuchen kann müsste zumindest EF wohl bei einer Klage den Differez Betrag auszahlen.
gabs doch letztes jahr auch...da musste man dann weniger für die dk zahlen...
sge-volkach-adler schrieb: hallo, mir geht diese dfb willkür so wahnsinnig auf den keks...überall offene fragen/ probleme, keine klaren regeln. jetz fernab von diesem thema, wie kann es sein das vereine die verschuldet sind (und das ja nicht gerade wenig) noch spieler kaufen, die sich ein solider verein nicht leisten kann. bei dy-na-mooo wurde damals nicht so lange gefackelt- lizenz weg zwangsabstieg. köln, schalke, hertha, der bvb vor jahren...schlimm das die da machen wie es ihnen grade gefällt.
Um dir diesen Teil der Frage zu beantworten: Die DFL kontrolliert nur, ob der Verein in der nächsten Saison zahlungsfähig ist. Da spielen Schulden erstmal keine Rolle. Solange es einen Geldgeber (Bank,Privatperson, Kommune etc.) gibt, der für die Schulden haftet, sind diese kein Problem. Das dadurch Wettberwerbsverzerrungen entstehen, ist irrelevant. Durch das FFP wird zwar ein erster Ansatz geschaffen um dem entgegenzuwirken, aber leider ist dieser zu leicht zu umgehen.
DerGeyer schrieb: Im RTL Aktuell eben wurde berichtet das die Eintracht 50.000 Euro strafe zahlen muss und das erste Spiel gegen Leverkusen nur 20.000 besuchen dürfen. Man möchte dagegen wieder Einspruch einlegen.
Och nö, hatte ich nicht mitbekommen. Das mit dem ausverkauften Spiel hatte ich mir schon anders vorgestellt.
Aber mit diesen Strafmaßnahmen seitens des DFB bekommen wir die Zündler mit Sicherheit auch nicht.. Im Gegenteil, es wird immer schlimmer und es werden wieder die Falschen getroffen, nämlich der Großteil der sich friedlich verhält..
So kommen wir bestimmt auch nicht weiter.. und das sollte der DFB und Konsorten auch endlich mal begreifen..!!!
völlig richtig, solange man nicht die einzelnen Personen ermitteln und bestrafen kann solange wird sich nichts ändern. Wie kann man denn glauben nur weil zig tausend Zuschauer ausgesperrt werden würden die Zündler es unterlassen Bengalos abzubrennen Das interessiert die nicht. Auch eine Geldstrafe gegen den Verein interessiert sie nicht. Nur wenn man sie persönlich belangt kann man das Problem in den Griff bekommen. Schließlich geht es den Zündlern um Selbsdarstellung und Protest. Durch Strafen gegen den Verein fordert man sie eher heraus nach dem Motto "jetzt erst recht, der dfb kann es nicht verhindern" Leidtragender ist der wirklich interessierte Zuschauer.
Dann können allenfalls die DK-BEsitzer klagen. Ob das Aussicht auf erfolg hätte, wage ich noch sehr zu bezweifeln.
Alle anderen müssten vor Gericht wohl erstmal nachweisen, dass sie auch eine Tageskarte bekommen hätten.
Ist es nicht so,solange ich den Klageweg beschreite,das das Urteil noch keine Rechtskraft besitzt,sondern erst wenn ich im letzt möglichen Klageweg verlieren sollte ?
Das heisst aber nicht, dass der DFB dafür interessieren würde. Wenn man schon Strafen ausspricht, die rechtlich bedenklich sind, kann man diese auch umsetzen, bevor sie rechtskräftig sind.
So sehe ich es auch. Die Aussperrung bestimmter Fans dürfte Verfassungsrechtlich schwierig sein. Vor allem, da es ja nach Postleitzahlen geregelt wurde.
Wenn es zu einer Veranstaltung aber nur ein bestimmtes Kontingent gibt... da könnte man ja jeden Veranstalter, der nur eine bestimmte Anzahl an Leuten reinlassen will, obwohl mehr Platz da wäre verklagen.
Ja, so bekommen wir endlich Zugriff auf die Zündler!
Das hat auch schon mal die Polizei in Chicago gemacht. Alle flüchtigen Mafiosi zu ner Geburtstagsfeier eines anderen Mafiosos eingeladen und dabei alle verhaftet. Riesentrick
sorry, aber das musste raus
Aber mit diesen Strafmaßnahmen seitens des DFB bekommen
wir die Zündler mit Sicherheit auch nicht.. Im Gegenteil,
es wird immer schlimmer und es werden wieder die Falschen
getroffen, nämlich der Großteil der sich friedlich verhält..
So kommen wir bestimmt auch nicht weiter.. und das sollte
der DFB und Konsorten auch endlich mal begreifen..!!!
Leverkusen ist doch ein guter Gegner zum Start : Niemand erwartet zuviel, aber bei einem Sieg oder einem Unentschieden hat man schonmal einen der größeren geärgert.
Eigentlich ist das Spiel für die Werksmannschaft schwieriger als für die Eintracht.
Den Umständen entsprechend dürfest du damit wohl recht haben
Man möchte dagegen wieder Einspruch einlegen.
bist du c-e´s zweitnick?
Nein, aber ich wollte mir auf die schnelle nicht das ganze UE durchlesen
Der SaW hät gerreicht
Da ich weniger Spiele besuchen kann müsste zumindest EF wohl bei einer Klage den Differez Betrag auszahlen.
also..man wird im stadion ja sowieso überwacht, täter ausfindig machen, zivil haftbar machen und mal gucken wielang des dann noch so geht.
wer sich beschweren will, gerne bei mir melden
liebe grüße
Das war doch bei St. Pauli genauso. Wurde da nicht der Preis für ein Heimspiel zurückerstattet?
gabs doch letztes jahr auch...da musste man dann weniger für die dk zahlen...
Um dir diesen Teil der Frage zu beantworten: Die DFL kontrolliert nur, ob der Verein in der nächsten Saison zahlungsfähig ist. Da spielen Schulden erstmal keine Rolle. Solange es einen Geldgeber (Bank,Privatperson, Kommune etc.) gibt, der für die Schulden haftet, sind diese kein Problem. Das dadurch Wettberwerbsverzerrungen entstehen, ist irrelevant. Durch das FFP wird zwar ein erster Ansatz geschaffen um dem entgegenzuwirken, aber leider ist dieser zu leicht zu umgehen.
Och nö, hatte ich nicht mitbekommen. Das mit dem ausverkauften Spiel hatte ich mir schon anders vorgestellt.
völlig richtig, solange man nicht die einzelnen Personen ermitteln und bestrafen kann solange wird sich nichts ändern. Wie kann man denn glauben nur weil zig tausend Zuschauer ausgesperrt werden würden die Zündler es unterlassen Bengalos abzubrennen Das interessiert die nicht. Auch eine Geldstrafe gegen den Verein interessiert sie nicht. Nur wenn man sie persönlich belangt kann man das Problem in den Griff bekommen. Schließlich geht es den Zündlern um Selbsdarstellung und Protest. Durch Strafen gegen den Verein fordert man sie eher heraus nach dem
Motto "jetzt erst recht, der dfb kann es nicht verhindern"
Leidtragender ist der wirklich interessierte Zuschauer.