Abgesehen davon, dass ich vom Durchlesen Kopfweh bekomme: Wenn ich das Urteil richtig verstehe, muss ein Verein um ein bundesweites Stadionverbot zu erteilen die dafür nötige Vollmacht in Form einer Originalurkunde vorlegen - von allen Profivereinen.
Ich vermute mal, dass das bisher in keinem Fall geschehen ist. Ergibt sich daraus nun, dass sämtliche Stadionverbote ungültig sind oder hätte das jeder Betroffene individuell feststellen lassen müssen?
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 21.08.2007 festgestellt, dass bundesweite Stadionverbote ohne Vollmachtsnachweis durch Originalurkunden aller dem Deutschen Fußballbund angeschlossenen Fußballvereine unwirksam seien.
Das komplette Urteil dazu steht zum download zur Verfügung!
Man beachte dabei jedoch, dass ein Einspruch gegen ein Stadionverbot unverzüglich erfolgen müsse, was in der Regel zumeist etwa 3 Tage bedeutet! "
Nebenbei aber krass, das sowas erst vor kurzem entdeckt wurde und dann auch noch von einem aus der Stadt die es nicht gibt.......
Abgesehen davon, dass ich vom Durchlesen Kopfweh bekomme: Wenn ich das Urteil richtig verstehe, muss ein Verein um ein bundesweites Stadionverbot zu erteilen die dafür nötige Vollmacht in Form einer Originalurkunde vorlegen - von allen Profivereinen.
Ich vermute mal, dass das bisher in keinem Fall geschehen ist. Ergibt sich daraus nun, dass sämtliche Stadionverbote ungültig sind oder hätte das jeder Betroffene individuell feststellen lassen müssen?
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Unwirksamkeit von bundesweitem Stadionverbot
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 21.08.2007 festgestellt, dass bundesweite Stadionverbote ohne Vollmachtsnachweis durch Originalurkunden aller dem Deutschen Fußballbund angeschlossenen Fußballvereine unwirksam seien.
Das komplette Urteil dazu steht zum download zur Verfügung!
Man beachte dabei jedoch, dass ein Einspruch gegen ein Stadionverbot unverzüglich erfolgen müsse, was in der Regel zumeist etwa 3 Tage bedeutet! "
Nebenbei aber krass, das sowas erst vor kurzem entdeckt wurde und dann auch noch von einem aus der Stadt die es nicht gibt.......
D.h. jeder Betroffene muß selbst klagen. Die ausgesprochenen SV bleiben demzufolge in Kraft .
Keine schlechte Aktion vom Kollegen. Da hat die Eintracht gepennt. So etwas funtioniert in der Regel aber nur einmal.
3 Tage kann ich so aber nicht glauben, wäre ja eine extrem kurze Frist.
schlimm ist das
Viele Grüße,
Alex
Denke ich auch mal, bringt also garnichts.
Zumal es mich etwas ärgert, dass da scheinbar der Falsche ums SV rumgekommen ist