der-edelfan schrieb: hat eigentlich jemand genauer die spanische liga verfogt und weiss mehr zu berichten als nur statistiken?
Persönlich nicht, aber wenn man sich mal bei Real San Sebastian umschaut, bekommt Demidov ne Menge Lob, obwohl die letzte Saison wo eher mau war. Trotzdem weinen ihm nicht wenige Fans hinterher...
Ich warte immer noch auf die Quelle, die gemeldet hat, dass Zambrano zu Bremen wechseln wird.
der-edelfan schrieb: hat eigentlich jemand genauer die spanische liga verfogt und weiss mehr zu berichten als nur statistiken?
Persönlich nicht, aber wenn man sich mal bei Real San Sebastian umschaut, bekommt Demidov ne Menge Lob, obwohl die letzte Saison wo eher mau war. Trotzdem weinen ihm nicht wenige Fans hinterher...
Ich warte immer noch auf die Quelle, die gemeldet hat, dass Zambrano zu Bremen wechseln wird.
Kann doch noch gar nicht, weil Naldo mal gediegen durch den Medizincheck gerasselt ist
der-edelfan schrieb: hat eigentlich jemand genauer die spanische liga verfogt und weiss mehr zu berichten als nur statistiken?
Persönlich nicht, aber wenn man sich mal bei Real San Sebastian umschaut, bekommt Demidov ne Menge Lob, obwohl die letzte Saison wo eher mau war. Trotzdem weinen ihm nicht wenige Fans hinterher...
Ich warte immer noch auf die Quelle, die gemeldet hat, dass Zambrano zu Bremen wechseln wird.
Kann doch noch gar nicht, weil Naldo mal gediegen durch den Medizincheck gerasselt ist
Vor allem, was sollen denn die Bremer mit 5 IV?
Es sei denn die haben im Abstiegskampf soviel Angst vor der Eintracht, dass sie schnell alle IV verpflichten, die mit der Eintracht in Verbindung gebracht werden. Nach dem Motto lieber haben wir Bremer 14 IV, als die Eintracht einen zweiten.
der-edelfan schrieb: hat eigentlich jemand genauer die spanische liga verfogt und weiss mehr zu berichten als nur statistiken?
Persönlich nicht, aber wenn man sich mal bei Real San Sebastian umschaut, bekommt Demidov ne Menge Lob, obwohl die letzte Saison wo eher mau war. Trotzdem weinen ihm nicht wenige Fans hinterher...
Ich warte immer noch auf die Quelle, die gemeldet hat, dass Zambrano zu Bremen wechseln wird.
Kann doch noch gar nicht, weil Naldo mal gediegen durch den Medizincheck gerasselt ist
Vor allem, was sollen denn die Bremer mit 5 IV?
Es sei denn die haben im Abstiegskampf soviel Angst vor der Eintracht, dass sie schnell alle IV verpflichten, die mit der Eintracht in Verbindung gebracht werden. Nach dem Motto lieber haben wir Bremer 14 IV, als die Eintracht einen zweiten.
concordia-eagle schrieb: Vor allem, was sollen denn die Bremer mit 5 IV?
Es sei denn die haben im Abstiegskampf soviel Angst vor der Eintracht, dass sie schnell alle IV verpflichten, die mit der Eintracht in Verbindung gebracht werden. Nach dem Motto lieber haben wir Bremer 14 IV, als die Eintracht einen zweiten.
Dann drücken halt unsere drei hintereinander gestaffelten Angriffsreihen die 14 Bremer IVs mit Elan über die Torauslinie.
concordia-eagle schrieb: Vor allem, was sollen denn die Bremer mit 5 IV?
Es sei denn die haben im Abstiegskampf soviel Angst vor der Eintracht, dass sie schnell alle IV verpflichten, die mit der Eintracht in Verbindung gebracht werden. Nach dem Motto lieber haben wir Bremer 14 IV, als die Eintracht einen zweiten.
Dann drücken halt unsere drei hintereinander gestaffelten Angriffsreihen die 14 Bremer IVs mit Elan über die Torauslinie.
Nein, mit dem Ball über die Torlinie...und schon steht's 1:0 für uns!
concordia-eagle schrieb: Vor allem, was sollen denn die Bremer mit 5 IV?
Es sei denn die haben im Abstiegskampf soviel Angst vor der Eintracht, dass sie schnell alle IV verpflichten, die mit der Eintracht in Verbindung gebracht werden. Nach dem Motto lieber haben wir Bremer 14 IV, als die Eintracht einen zweiten.
Dann drücken halt unsere drei hintereinander gestaffelten Angriffsreihen die 14 Bremer IVs mit Elan über die Torauslinie.
Nein, mit dem Ball über die Torlinie...und schon steht's 1:0 für uns!
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.
Hollywood schrieb: Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.
Du hast davon überhaupt keine Ahnung. Null. Aber hauptsache mal was gesagt.
Hollywood schrieb: Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.
Nochwas, höhere Werte des Anwalts zwingt den Gegner direkt vors Landgericht (ab 10TD Euro) gehen zu müssen und erbringt dem Anwalt mehr Gebühren. Widerspruch zwingt den Anwalt dem Gericht zu begründen, wie dieser auf doe 70TD kommt und das wird meiner Meinung nach schwer. Anwälte arbeiten oft mit der Angst des Behklagten.
Hollywood schrieb: Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.
Du hast davon überhaupt keine Ahnung. Null. Aber hauptsache mal was gesagt.
Junge ich hatte schon so einen Fall und gewonnen, deswegen einfach mal die Fr.... halten!
Hollywood schrieb: Nochwas, höhere Werte des Anwalts zwingt den Gegner direkt vors Landgericht (ab 10TD Euro) gehen zu müssen und erbringt dem Anwalt mehr Gebühren. Widerspruch zwingt den Anwalt dem Gericht zu begründen, wie dieser auf doe 70TD kommt und das wird meiner Meinung nach schwer. Anwälte arbeiten oft mit der Angst des Behklagten.
Oh mein Gott. Landgericht ab 10TD Euro. Ne ist klar. Erzähl bitte noch mehr, wird immer peinlicher. Hollywood ist gar kein Ausdruck.
Hollywood schrieb: Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.
Du hast davon überhaupt keine Ahnung. Null. Aber hauptsache mal was gesagt.
Junge ich hatte schon so einen Fall und gewonnen, deswegen einfach mal die Fr.... halten!
Junge ich arbeite in ner Kanzlei, die 20.000 Mandanten gegen Abmahnkanzleien vertritt. Noch Fragen?
Hollywood schrieb: Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.
Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein. Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.
Hollywood schrieb: Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.
Du hast davon überhaupt keine Ahnung. Null. Aber hauptsache mal was gesagt.
Junge ich hatte schon so einen Fall und gewonnen, deswegen einfach mal die Fr.... halten!
Junge ich arbeite in ner Kanzlei, die 20.000 Mandanten gegen Abmahnkanzleien vertritt. Noch Fragen?
Ist egal, Hollywood hat schonmal was gewonnen und wer gewinnt hat immer Recht.
Hollywood schrieb: Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.
Du hast davon überhaupt keine Ahnung. Null. Aber hauptsache mal was gesagt.
Junge ich hatte schon so einen Fall und gewonnen, deswegen einfach mal die Fr.... halten!
Junge ich arbeite in ner Kanzlei, die 20.000 Mandanten gegen Abmahnkanzleien vertritt. Noch Fragen?
Hollywood schrieb: Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.
Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein. Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.
Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!
Hollywood schrieb: Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.
Ohne Rechtsschutzversicherung, wäre das, sagen wir mal gewagt, da das Gericht:
a) natürlich auch einen höheren Streitwert festelegen kann;
b) er bei einem Widerspruch gegen die Abmahnung auf jeden Fall verlieren dürfte (er sieht die EIntracht ja selbst im Recht);
c) er dann keine 1.880 € mehr zahlen brauch, wenn das Gericht den Streitwert bestätigt, sondern dann die Kosten des Eintracht Anwalts bei (wenn ich richtig gerechnet habe) 4.545,80 € liegen würden, wozu noch die eigenen Anwaltskosten in gleicher Höhe kämen und Gerichtskosten von 1.968 €. Insgesamt dürfte er dann 11.059,60 € zahlen.
Da er schon öffentlich geäußert hat, dass er die Eintracht im Recht sieht, würde es eine Rechtsschutzversicherung ohnehin nicht übernehmen.
Um daher insgesamt bei weniger als 1.880 € zu landen, müsste er hoffen, dass das Gericht einen Streitwert in Höhe eines niedrigen einstelligen Tausenderbereichs ansetzt, was sehr unwahrscheinlich sein dürfte.
Bezüglich dieser Abmahnung und den damit verbundenen Kosten: Ich kenne mich zwar mit sowas nicht aus, aber ein Bekannter hatte auch mal so eine Abmahnung bekommen mit identischer Forderung. Er hatte sich an den Verbraucherschutz gewand und die Herrschaften dort ihm wiederum geraten diese Summe nicht zu bezahlen. Sie sei viel zu hoch angesetzt. Er hat dann, glaube ich, 300€ bezahlt und die Sache war durch. Evtl. kann ja Sledge_Hammer dazu was sagen. Schließlich scheint seine Kanzlei ja darauf spezialisiert zu sein. Grüße, os
Ich warte immer noch auf die Quelle, die gemeldet hat, dass Zambrano zu Bremen wechseln wird.
Kann doch noch gar nicht, weil Naldo mal gediegen durch den Medizincheck gerasselt ist
Vor allem, was sollen denn die Bremer mit 5 IV?
Es sei denn die haben im Abstiegskampf soviel Angst vor der Eintracht, dass sie schnell alle IV verpflichten, die mit der Eintracht in Verbindung gebracht werden. Nach dem Motto lieber haben wir Bremer 14 IV, als die Eintracht einen zweiten.
Dann drücken halt unsere drei hintereinander gestaffelten Angriffsreihen die 14 Bremer IVs mit Elan über die Torauslinie.
Nein, mit dem Ball über die Torlinie...und schon steht's 1:0 für uns!
Du hast davon überhaupt keine Ahnung. Null. Aber hauptsache mal was gesagt.
Das halte ich für gewagt!
Junge ich hatte schon so einen Fall und gewonnen, deswegen einfach mal die Fr.... halten!
Oh mein Gott. Landgericht ab 10TD Euro. Ne ist klar. Erzähl bitte noch mehr, wird immer peinlicher. Hollywood ist gar kein Ausdruck.
Junge ich arbeite in ner Kanzlei, die 20.000 Mandanten gegen Abmahnkanzleien vertritt. Noch Fragen?
Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.
Ist egal, Hollywood hat schonmal was gewonnen und wer gewinnt hat immer Recht.
Hörste Junge?
Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!
Ohne Rechtsschutzversicherung, wäre das, sagen wir mal gewagt, da das Gericht:
a) natürlich auch einen höheren Streitwert festelegen kann;
b) er bei einem Widerspruch gegen die Abmahnung auf jeden Fall verlieren dürfte (er sieht die EIntracht ja selbst im Recht);
c) er dann keine 1.880 € mehr zahlen brauch, wenn das Gericht den Streitwert bestätigt, sondern dann die Kosten des Eintracht Anwalts bei (wenn ich richtig gerechnet habe) 4.545,80 € liegen würden, wozu noch die eigenen Anwaltskosten in gleicher Höhe kämen und Gerichtskosten von 1.968 €. Insgesamt dürfte er dann 11.059,60 € zahlen.
Da er schon öffentlich geäußert hat, dass er die Eintracht im Recht sieht, würde es eine Rechtsschutzversicherung ohnehin nicht übernehmen.
Um daher insgesamt bei weniger als 1.880 € zu landen, müsste er hoffen, dass das Gericht einen Streitwert in Höhe eines niedrigen einstelligen Tausenderbereichs ansetzt, was sehr unwahrscheinlich sein dürfte.
Ich kenne mich zwar mit sowas nicht aus, aber ein Bekannter hatte auch mal so eine Abmahnung bekommen mit identischer Forderung.
Er hatte sich an den Verbraucherschutz gewand und die Herrschaften dort ihm wiederum geraten diese Summe nicht zu bezahlen. Sie sei viel zu hoch angesetzt.
Er hat dann, glaube ich, 300€ bezahlt und die Sache war durch.
Evtl. kann ja Sledge_Hammer dazu was sagen. Schließlich scheint seine Kanzlei ja darauf spezialisiert zu sein.
Grüße,
os