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SaW 18.07.2012 -Gebabbel

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Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


zahlt keine rechtschutzversicherung!  
isch weisse bescheid!
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os schrieb:
Bezüglich dieser Abmahnung und den damit verbundenen Kosten:
Ich kenne mich zwar mit sowas nicht aus, aber ein Bekannter hatte auch mal so eine Abmahnung bekommen mit identischer Forderung.
Er hatte sich an den Verbraucherschutz gewand und die Herrschaften dort ihm wiederum geraten diese Summe nicht zu bezahlen. Sie sei viel zu hoch angesetzt.
Er hat dann, glaube ich, 300€ bezahlt und die Sache war durch.
Evtl. kann ja Sledge_Hammer dazu was sagen. Schließlich scheint seine Kanzlei ja darauf spezialisiert zu sein.
Grüße,
os


Kann man so sagen. Durch eine berechtigte Abmahnung (was i.d.R. der Fall ist) ist eine Wiederholungsgefahr in der Welt. Sicher weg bekommt man die durch ne Unterlassungserklärung, die immer in modifizierter Form abgegeben werden solle (nicht etwa die, die beigefügt wird und unterschrieben werden soll - das sind meist Schuldeingeständnisse).
Wenn man sicher ist, im Recht zu sein und dies zur Not auch nachweisen kann, kann man sicherlich auf eine Unterlassungserklärung verzichten. Aber das Risiko eingehen machen die wenigsten.
Die Forderungen sind oft überhöht. Meist hilft da ein Vergleichsangebot, das ca. bei der Hälfte des geforderten Betrags liegen sollte. Insofern hast du Recht, damit könnte es schnell aus der Welt sein.
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Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


Das hätte der Herr Blogbetreiber mal vorher getan, dann würde er jetzt net so blöde aus der Wäsche schauen.
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meierschfridel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


zahlt keine rechtschutzversicherung!  
isch weisse bescheid!  


Ich meinte, daß generell Anwaltskosten recht hoch sind, sodass man es sich als "Normalsterblicher" kaum leisten kann, sich einen Anwalt zu nehmen!
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Aragorn schrieb:
meierschfridel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


zahlt keine rechtschutzversicherung!  
isch weisse bescheid!  


Ich meinte, daß generell Anwaltskosten recht hoch sind, sodass man es sich als "Normalsterblicher" kaum leisten kann, sich einen Anwalt zu nehmen!


Von irgendetwas müssen die Anwälte doch auch leben.  
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HeinzGründel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


Das hätte der Herr Blogbetreiber mal vorher getan, dann würde er jetzt net so blöde aus der Wäsche schauen.


Wollte ich auch schon schreiben! Wenn Du in Deinem Keller selbst Notebooks zusammenklöppelst und dann mit einem "Apple-Logo" versiehst, wirst Du auch mit 'nem dementsprechenden "Echo" rechnen müssen! "Marken" und Logos sind nunmal geschützt!
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fastmeister92 schrieb:
Aragorn schrieb:
meierschfridel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


zahlt keine rechtschutzversicherung!  
isch weisse bescheid!  


Ich meinte, daß generell Anwaltskosten recht hoch sind, sodass man es sich als "Normalsterblicher" kaum leisten kann, sich einen Anwalt zu nehmen!


Von irgendetwas müssen die Anwälte doch auch leben.    


Mir kommen die Tränen!
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Aragorn schrieb:
fastmeister92 schrieb:
Aragorn schrieb:
meierschfridel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


zahlt keine rechtschutzversicherung!  
isch weisse bescheid!  


Ich meinte, daß generell Anwaltskosten recht hoch sind, sodass man es sich als "Normalsterblicher" kaum leisten kann, sich einen Anwalt zu nehmen!


Von irgendetwas müssen die Anwälte doch auch leben.    


Mir kommen die Tränen!  


Ruhe auf den billigen Plätzen  
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Sledge_Hammer schrieb:
Aragorn schrieb:
fastmeister92 schrieb:
Aragorn schrieb:
meierschfridel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


zahlt keine rechtschutzversicherung!  
isch weisse bescheid!  


Ich meinte, daß generell Anwaltskosten recht hoch sind, sodass man es sich als "Normalsterblicher" kaum leisten kann, sich einen Anwalt zu nehmen!


Von irgendetwas müssen die Anwälte doch auch leben.    


Mir kommen die Tränen!  


Ruhe auf den billigen Plätzen    


Ich habe mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht eine Auskunft eingeholt! Das Gespräch in der Kanzlei dauerte max. 10 Minuten, da damals bei meinem Arbeitgeber eine Entlassungswelle drohte! Ich staunte nicht schlecht, als ich eine Rechnung über 196 € bekam! Daraufhin habe ich zurückgeschrieben, daß ich diese Rechnung keinesfalls bezahlen werde und man mir doch eine angemessene Rechnung ausstellen möge! Ich bekam dann eine neue Rechnung, ausgestellt über 35 €! Sehr merkwürdig, oder?
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Aragorn schrieb:
Sledge_Hammer schrieb:
Aragorn schrieb:
fastmeister92 schrieb:
Aragorn schrieb:
meierschfridel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


zahlt keine rechtschutzversicherung!  
isch weisse bescheid!  


Ich meinte, daß generell Anwaltskosten recht hoch sind, sodass man es sich als "Normalsterblicher" kaum leisten kann, sich einen Anwalt zu nehmen!


Von irgendetwas müssen die Anwälte doch auch leben.    


Mir kommen die Tränen!  


Ruhe auf den billigen Plätzen    


Ich habe mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht eine Auskunft eingeholt! Das Gespräch in der Kanzlei dauerte max. 10 Minuten, da damals bei meinem Arbeitgeber eine Entlassungswelle drohte! Ich staunte nicht schlecht, als ich eine Rechnung über 196 € bekam! Daraufhin habe ich zurückgeschrieben, daß ich diese Rechnung keinesfalls bezahlen werde und man mir doch eine angemessene Rechnung ausstellen möge! Ich bekam dann eine neue Rechnung, ausgestellt über 35 €! Sehr merkwürdig, oder?  


Gut, es gibt wie überall solche und solche, kannste nicht verallgemeinern. Dass der Fall merkwürdig ist, stimmt allerdings.
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os schrieb:
Bezüglich dieser Abmahnung und den damit verbundenen Kosten:
Ich kenne mich zwar mit sowas nicht aus, aber ein Bekannter hatte auch mal so eine Abmahnung bekommen mit identischer Forderung.
Er hatte sich an den Verbraucherschutz gewand und die Herrschaften dort ihm wiederum geraten diese Summe nicht zu bezahlen. Sie sei viel zu hoch angesetzt.
Er hat dann, glaube ich, 300€ bezahlt und die Sache war durch.
Evtl. kann ja Sledge_Hammer dazu was sagen. Schließlich scheint seine Kanzlei ja darauf spezialisiert zu sein.
Grüße,
os


Es scheint sich schon auf den ersten Blick nicht um einen vergleichbaren Fall zu handeln, da bei einem Umfang von 41 T-Shirts wohl gewerbliches Handeln anzunehmen ist. Bei deinem Freund hat vermutlich auch die Deckelung des § 97a Abs. 2 UrhG gegriffen. Und dann ist auch noch fraglich, um was es bei der Abmahnung deines Freundes ging. Eine Abmahnung z.B. wegen illegalem Download ist überhaupt nicht mit Fällen des Markenschutzes zu vergleichen.
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Aragorn schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


Das hätte der Herr Blogbetreiber mal vorher getan, dann würde er jetzt net so blöde aus der Wäsche schauen.


Wollte ich auch schon schreiben! Wenn Du in Deinem Keller selbst Notebooks zusammenklöppelst und dann mit einem "Apple-Logo" versiehst, wirst Du auch mit 'nem dementsprechenden "Echo" rechnen müssen! "Marken" und Logos sind nunmal geschützt!


Von Logos war ja nicht die Rede und das Wort "Eintracht" ist für mich - eben ein Wort.
Solange das Wort "Eintracht" nicht in Verbindung mit Frankfurt steht bzw. genannt wird ist ja nicht ersichtlich das die SGE damit gemeint ist, oder?

Angenommen ich mache mir ein Shirt und auf der Brust steht das Wort "Eintracht" - wer will mir das verbieten?

"Eintracht (lat.: concordia) ist ein friedlicher Zusammenhalt innerhalb einer Gruppe."
http://de.wikipedia.org/wiki/Eintracht

Bedeutungen:
[1] Einigkeit, Einklang, Friede, Übereinstimmung, Harmonie
[2] Name: häufige Bezeichnung von Vereinen
[2a] Stadtname weltweit
[2b] ein Asteroid
http://de.wiktionary.org/wiki/Eintracht

Ist der Asteroid abgemahnt worden?
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Basaltkopp schrieb:
Lenny5Aces schrieb:
der-edelfan schrieb:
hat eigentlich jemand genauer die spanische liga verfogt und weiss mehr zu berichten als nur statistiken?

Persönlich nicht, aber wenn man sich mal bei Real San Sebastian umschaut, bekommt Demidov ne Menge Lob, obwohl die letzte Saison wo eher mau war.
Trotzdem weinen ihm nicht wenige Fans hinterher...




Ich warte immer noch auf die Quelle, die gemeldet hat, dass Zambrano zu Bremen wechseln wird.


Pah! Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?  
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raideg schrieb:
Aragorn schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


Das hätte der Herr Blogbetreiber mal vorher getan, dann würde er jetzt net so blöde aus der Wäsche schauen.


Wollte ich auch schon schreiben! Wenn Du in Deinem Keller selbst Notebooks zusammenklöppelst und dann mit einem "Apple-Logo" versiehst, wirst Du auch mit 'nem dementsprechenden "Echo" rechnen müssen! "Marken" und Logos sind nunmal geschützt!


Von Logos war ja nicht die Rede und das Wort "Eintracht" ist für mich - eben ein Wort.
Solange das Wort "Eintracht" nicht in Verbindung mit Frankfurt steht bzw. genannt wird ist ja nicht ersichtlich das die SGE damit gemeint ist, oder?

Angenommen ich mache mir ein Shirt und auf der Brust steht das Wort "Eintracht" - wer will mir das verbieten?



Das verbietet dir § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz wegen Verwechslungsgefahr:
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html
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stefank schrieb:
raideg schrieb:
Aragorn schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


Das hätte der Herr Blogbetreiber mal vorher getan, dann würde er jetzt net so blöde aus der Wäsche schauen.


Wollte ich auch schon schreiben! Wenn Du in Deinem Keller selbst Notebooks zusammenklöppelst und dann mit einem "Apple-Logo" versiehst, wirst Du auch mit 'nem dementsprechenden "Echo" rechnen müssen! "Marken" und Logos sind nunmal geschützt!


Von Logos war ja nicht die Rede und das Wort "Eintracht" ist für mich - eben ein Wort.
Solange das Wort "Eintracht" nicht in Verbindung mit Frankfurt steht bzw. genannt wird ist ja nicht ersichtlich das die SGE damit gemeint ist, oder?

Angenommen ich mache mir ein Shirt und auf der Brust steht das Wort "Eintracht" - wer will mir das verbieten?



Das verbietet dir § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz wegen Verwechslungsgefahr:
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html


warum verklagt und dann braunschweig nicht - oder andersrum?

und warum darf unsere seite eintracht.de heißen? man könnte ja auch denken, dass es hier um b´schweig geht?

so klar finde ich das nicht, vorrausgesetzt, er hat wirklich nur "eintracht" auf den shirts stehen.
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Exil-Adler-NRW schrieb:

Zur Abmahnung. ... Insgesamt dürfte er dann 11.059,60 € zahlen.


der Fall gehört ja eigentlich vors Königlich Bayrische Amtsgericht
- falls sich noch jemand an das Fernsehen der 70er erinnert

Stattdessen mein kleiner Beitrag zum Streit der Juristen und Laien hier im Forum (man beachte die dritte Strophe)

JURIKRATIE

Refrain:
Die Ju ..., die Juhu ..., die Jurikratie
So lustig war unser Land noch nie

Wir brauchen den Kaiser, den Kanzler nicht
Wir haben ja ein Verfassungsgericht
Das immer grundsätzlich besser weiß
Wie denn der grundgesetzliche Geist
Denn nun wirklich in die Gesetze passt
Die man in Berliner Palästen verfasst
Und dann zur Klage nach Karlsruhe bringt
Damit das Gesetz dann verfassungstreu klingt
Und das ist zuletzt ja das Schöne daran
Dass in unserem lustigen Land
Am End noch mal etwas Sachverstand
An die Regierungsgesetze gelangt

Refrain:
Die Ju ..., die Juhu ..., die Jurikratie
So lustig war unser Land noch nie



Was früher die Herren Fürsten und Grafen
Sind nun die gefürchteten Paragrafen
Nur die, die uns Bürger nach Wahl vertreten
Sind juristisch gesehen oft Analphabeten
Wobei „Anal-“ schon ’nen Hinweis gibt
Welche Art Kriecherei der Politiker liebt
Und so begibt man sich völlig ahnungslos
So leicht von schräg hinten in den warmen Schoß
Unseres Bundesverfassungsgerichts
Weil: etwas Schöneres gibt’s ja auch nicht!
Nur hier kann man optimal vermeiden
Nochmals irgendwas irgendwie zu entscheiden

Refrain (alle singen mit):
Die Ju ..., die Juhu ..., die Jurikratie
So lustig war unser Land noch nie



Nur leider, leider für uns Bürger ist’s schlecht
Geraten wir mal ins Paragrafengeflecht
Denn der Rechtsstaat ist nicht nur ein Geheuer
Ist vor allem eins: und zwar teuer
Richter, Gerichtsdiener und Staatsanwalt
Kriegen ein schönes Beamtengehalt
Recht zu haben kann man ja jedem gönnen
Aber Recht zu bekommen, muss man sich leisten können
Und die Kosten für unseren Rechtsbeistand
Sind nun mal des Glückes Unterpfand
Und so lautet die Zeile im Lied zur Zeit:
Freiheit und Gleichheit und Kreditwürdigkeit

Refrain (wieder singen alle mit):
Die Ju ..., die Juhu ..., die Jurikratie
So lustig war unser Land noch nie
#
stefank schrieb:
raideg schrieb:
Aragorn schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


Das hätte der Herr Blogbetreiber mal vorher getan, dann würde er jetzt net so blöde aus der Wäsche schauen.


Wollte ich auch schon schreiben! Wenn Du in Deinem Keller selbst Notebooks zusammenklöppelst und dann mit einem "Apple-Logo" versiehst, wirst Du auch mit 'nem dementsprechenden "Echo" rechnen müssen! "Marken" und Logos sind nunmal geschützt!


Von Logos war ja nicht die Rede und das Wort "Eintracht" ist für mich - eben ein Wort.
Solange das Wort "Eintracht" nicht in Verbindung mit Frankfurt steht bzw. genannt wird ist ja nicht ersichtlich das die SGE damit gemeint ist, oder?

Angenommen ich mache mir ein Shirt und auf der Brust steht das Wort "Eintracht" - wer will mir das verbieten?



Das verbietet dir § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz wegen Verwechslungsgefahr:
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html

Wenn ich einfach nur ein T-Shirt mache auf dem nur das Wort "Eintracht" steht und sonst nix kann mir keiner was, noch net mal das Markengesetz, denn das Wort steht ja auch für einen Zusammenhalt einer Gruppe.
#
propain schrieb:
stefank schrieb:
raideg schrieb:
Aragorn schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


Das hätte der Herr Blogbetreiber mal vorher getan, dann würde er jetzt net so blöde aus der Wäsche schauen.


Wollte ich auch schon schreiben! Wenn Du in Deinem Keller selbst Notebooks zusammenklöppelst und dann mit einem "Apple-Logo" versiehst, wirst Du auch mit 'nem dementsprechenden "Echo" rechnen müssen! "Marken" und Logos sind nunmal geschützt!


Von Logos war ja nicht die Rede und das Wort "Eintracht" ist für mich - eben ein Wort.
Solange das Wort "Eintracht" nicht in Verbindung mit Frankfurt steht bzw. genannt wird ist ja nicht ersichtlich das die SGE damit gemeint ist, oder?

Angenommen ich mache mir ein Shirt und auf der Brust steht das Wort "Eintracht" - wer will mir das verbieten?



Das verbietet dir § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz wegen Verwechslungsgefahr:
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html

Wenn ich einfach nur ein T-Shirt mache auf dem nur das Wort "Eintracht" steht und sonst nix kann mir keiner was, noch net mal das Markengesetz, denn das Wort steht ja auch für einen Zusammenhalt einer Gruppe.


Ich frage mich gerade ob man halb Südafrika verklagen möchte, da gibt es in jeden groesseren Ort ein Eintracht Haus und mitunter auch ne Eintracht-Straße
#
raideg schrieb:
Aragorn schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


Das hätte der Herr Blogbetreiber mal vorher getan, dann würde er jetzt net so blöde aus der Wäsche schauen.


Wollte ich auch schon schreiben! Wenn Du in Deinem Keller selbst Notebooks zusammenklöppelst und dann mit einem "Apple-Logo" versiehst, wirst Du auch mit 'nem dementsprechenden "Echo" rechnen müssen! "Marken" und Logos sind nunmal geschützt!


Von Logos war ja nicht die Rede und das Wort "Eintracht" ist für mich - eben ein Wort.
Solange das Wort "Eintracht" nicht in Verbindung mit Frankfurt steht bzw. genannt wird ist ja nicht ersichtlich das die SGE damit gemeint ist, oder?

Angenommen ich mache mir ein Shirt und auf der Brust steht das Wort "Eintracht" - wer will mir das verbieten?

"Eintracht (lat.: concordia) ist ein friedlicher Zusammenhalt innerhalb einer Gruppe."
http://de.wikipedia.org/wiki/Eintracht

Bedeutungen:
[1] Einigkeit, Einklang, Friede, Übereinstimmung, Harmonie
[2] Name: häufige Bezeichnung von Vereinen
[2a] Stadtname weltweit
[2b] ein Asteroid
http://de.wiktionary.org/wiki/Eintracht

Ist der Asteroid abgemahnt worden?


Das ist doch überhaupt nicht der Punkt! Auf dein eigenes Shirt kannst Du machen, was Du willst! Anders sieht es wiederum aus, wenn Du Shirts fertigst oder fertigen lässt, diese dann mit "Eintracht" oder "Frankfurt" oder mit beidem und dem dazugehörigen Adlerwappen bedruckst und dann auch noch damit Handel treibst! Dann düftest Du fällig sein, wie das "Amen" in der Kirche!
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Afrigaaner schrieb:
propain schrieb:
stefank schrieb:
raideg schrieb:
Aragorn schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Aragorn schrieb:
stefank schrieb:
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.


Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.


Und wenn man nicht im Rechtschutz ist, kann man sich sowieso kaum einen Anwalt leisten!


Das hätte der Herr Blogbetreiber mal vorher getan, dann würde er jetzt net so blöde aus der Wäsche schauen.


Wollte ich auch schon schreiben! Wenn Du in Deinem Keller selbst Notebooks zusammenklöppelst und dann mit einem "Apple-Logo" versiehst, wirst Du auch mit 'nem dementsprechenden "Echo" rechnen müssen! "Marken" und Logos sind nunmal geschützt!


Von Logos war ja nicht die Rede und das Wort "Eintracht" ist für mich - eben ein Wort.
Solange das Wort "Eintracht" nicht in Verbindung mit Frankfurt steht bzw. genannt wird ist ja nicht ersichtlich das die SGE damit gemeint ist, oder?

Angenommen ich mache mir ein Shirt und auf der Brust steht das Wort "Eintracht" - wer will mir das verbieten?



Das verbietet dir § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz wegen Verwechslungsgefahr:
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html

Wenn ich einfach nur ein T-Shirt mache auf dem nur das Wort "Eintracht" steht und sonst nix kann mir keiner was, noch net mal das Markengesetz, denn das Wort steht ja auch für einen Zusammenhalt einer Gruppe.


Ich frage mich gerade ob man halb Südafrika verklagen möchte, da gibt es in jeden groesseren Ort ein Eintracht Haus und mitunter auch ne Eintracht-Straße


Andere Länder...andere Sitten! ,-)


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