brockman schrieb: Man muss einem Eilers, einem Nachreiner, einem Koch (alles Juristen) nur die einfache Frage stellen, ob sie ein Aburteilen einer Person oder Institution, die nachweislich das Verschulden eines anderen trotz großem Aufwand nicht verhindern konnte, in einem normalen deutschen Gerichtssaal, mit der Begründung, es müsse ja was passieren, gutheißen würden. Und sie werden sagen "nein." Diese Sportgerichtsbarkeit widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Da geht's nicht drum, ob jetzt die Dauerkarteninhaber rein dürfen, eigentlich muss dieses ganze System zu Fall gebracht werden.
Ah, Herr Koch, war anscheinend beteiligt, wieder was gelernt. Btw, ohne Herrn Koch gäbs die Eintracht in dieser Form nicht mehr Egal.. Und danke auch für deine Ausführungen in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Auch sehr aufschlußreich. Genau wie die Gleichsetzung des Anklägers und des Richters. Alles Schweine.
Das Urteil entspricht in etwa dem, was ich erwartet habe, da der DFB sich nicht die Blöse geben wird ein Urteil komplett zu revidieren. Ich hoffe allerdings das die Eintracht klar macht, dass ein Zuschauerausschluss letztendlich immer kontraproduktiv sein wird und beim DFB ein Umdenken dahingehend stattfindet, in Zukunft anders zu reagieren (höhere Geldstrafen wurden hier schon angesprochen) und keine Fußballfans mehr auszusperren, diese Form der Bestrafung ist schlicht Absurd. Was letztenendes an Sanktionen seitens der Eintracht gegenüber "Pyrotechnikern" und "Spielfeldstürmern" folgt, da lasse ich mich mal überraschen. Da der DFB die Vereine für das Fehlverhalten von Zuschauern in Haftung nimmt, werden diese in irgendeiner Form reagieren müssen, um die Haftungskosten einzugrenzen.
brockman schrieb: Man muss einem Eilers, einem Nachreiner, einem Koch (alles Juristen) nur die einfache Frage stellen, ob sie ein Aburteilen einer Person oder Institution, die nachweislich das Verschulden eines anderen trotz großem Aufwand nicht verhindern konnte, in einem normalen deutschen Gerichtssaal, mit der Begründung, es müsse ja was passieren, gutheißen würden. Und sie werden sagen "nein." Diese Sportgerichtsbarkeit widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Da geht's nicht drum, ob jetzt die Dauerkarteninhaber rein dürfen, eigentlich muss dieses ganze System zu Fall gebracht werden.
Völlig richtig. Aber ob und wenn ja, wie und in welcher Zeit man das schaffen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Salzwerk schrieb: Was denkt ihr wo die Stehplätze untergebracht werden?
Ganz plump gesagt - da wo Platz ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind nur die Stehplätze gesperrt, also dürfte man die Leute primär auf den freien Plätzen OR NWK und auf der Gegen verteilen wollen.
Salzwerk schrieb: Was denkt ihr wo die Stehplätze untergebracht werden?
Ganz plump gesagt - da wo Platz ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind nur die Stehplätze gesperrt, also dürfte man die Leute primär auf den freien Plätzen OR NWK und auf der Gegen verteilen wollen.
Salzwerk schrieb: Was denkt ihr wo die Stehplätze untergebracht werden?
Ganz plump gesagt - da wo Platz ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind nur die Stehplätze gesperrt, also dürfte man die Leute primär auf den freien Plätzen OR NWK und auf der Gegen verteilen wollen.
Naja warten wir es mal ab...
Noch wissen wir ja nicht, ob die Eintracht das Urteil überhaupt akzeptiert.
brockman schrieb: Man muss einem Eilers, einem Nachreiner, einem Koch (alles Juristen) nur die einfache Frage stellen, ob sie ein Aburteilen einer Person oder Institution, die nachweislich das Verschulden eines anderen trotz großem Aufwand nicht verhindern konnte, in einem normalen deutschen Gerichtssaal, mit der Begründung, es müsse ja was passieren, gutheißen würden. Und sie werden sagen "nein." Diese Sportgerichtsbarkeit widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Da geht's nicht drum, ob jetzt die Dauerkarteninhaber rein dürfen, eigentlich muss dieses ganze System zu Fall gebracht werden.
Ah, Herr Koch, war anscheinend beteiligt, wieder was gelernt. Btw, ohne Herrn Koch gäbs die Eintracht in dieser Form nicht mehr Egal.. Und danke auch für deine Ausführungen in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Auch sehr aufschlußreich. Genau wie die Gleichsetzung des Anklägers und des Richters. Alles Schweine.
Jetzt, wo du dumm rumgelabert und meinen Beitrag mit Absicht missverstanden hast, darfst du gerne mit Argumenten kommen.
brockman schrieb: Man muss einem Eilers, einem Nachreiner, einem Koch (alles Juristen) nur die einfache Frage stellen, ob sie ein Aburteilen einer Person oder Institution, die nachweislich das Verschulden eines anderen trotz großem Aufwand nicht verhindern konnte, in einem normalen deutschen Gerichtssaal, mit der Begründung, es müsse ja was passieren, gutheißen würden. Und sie werden sagen "nein." Diese Sportgerichtsbarkeit widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Da geht's nicht drum, ob jetzt die Dauerkarteninhaber rein dürfen, eigentlich muss dieses ganze System zu Fall gebracht werden.
Ah, Herr Koch, war anscheinend beteiligt, wieder was gelernt. Btw, ohne Herrn Koch gäbs die Eintracht in dieser Form nicht mehr Egal.. Und danke auch für deine Ausführungen in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Auch sehr aufschlußreich. Genau wie die Gleichsetzung des Anklägers und des Richters. Alles Schweine.
Jetzt, wo du dumm rumgelabert und meinen Beitrag mit Absicht missverstanden hast, darfst du gerne mit Argumenten kommen.
Was habe ich denn mißverstanden. Zweiflest du an das der DFB ein rechtsaatliches Verfahren durchgeführt hat?
Ein Richter hält sich an die Gesetze die er vorfindet.
Richtig? Richtig.
Wenn das so ist, hat er sich an die Rechts und Verfahrensordnung des DFB zu halten.
Diese sieht § 9A vor, dass Fehlverhalten der Zuschauer dem jeweiligen Verein zugerechnet wird.
Das ein Fehlverhalten vorlag ist unstreitig.
Die Frage des Verschuldens, ist also allenfalls für die Frage der Strafzumessung relevant, nicht für die Verhängung einer Strafe an sich.
Die konnten gar nicht anders handeln. Auch wenn dies offensichtlich nicht in dein Weltbild passt
Das der DFB hier keinen Freispruch aussprechen konnte liegt meines Erachtens auf der Hand.
Davon zu trennen ist die Frage, ob die Rechts und Verfahrensordnung so haltbar ist. Insbesondere ob eine Zurechnung des Verhaltens anderer ( Wessen eigentlich..) ohne eigenes Verschulden vor ordentlichen Gerichten Bestand hat. Das scheint mir die Kernfrage zu sein. Ich halte dies zumindest für diskussionswürdig.
Und was Herr Koch in deinem Beitrag verloren hat erklärste mir mal, gelle
brockman schrieb: Man muss einem Eilers, einem Nachreiner, einem Koch (alles Juristen) nur die einfache Frage stellen, ob sie ein Aburteilen einer Person oder Institution, die nachweislich das Verschulden eines anderen trotz großem Aufwand nicht verhindern konnte, in einem normalen deutschen Gerichtssaal, mit der Begründung, es müsse ja was passieren, gutheißen würden. Und sie werden sagen "nein." Diese Sportgerichtsbarkeit widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Da geht's nicht drum, ob jetzt die Dauerkarteninhaber rein dürfen, eigentlich muss dieses ganze System zu Fall gebracht werden.
Ah, Herr Koch, war anscheinend beteiligt, wieder was gelernt. Btw, ohne Herrn Koch gäbs die Eintracht in dieser Form nicht mehr Egal.. Und danke auch für deine Ausführungen in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Auch sehr aufschlußreich. Genau wie die Gleichsetzung des Anklägers und des Richters. Alles Schweine.
Jetzt, wo du dumm rumgelabert und meinen Beitrag mit Absicht missverstanden hast, darfst du gerne mit Argumenten kommen.
Was habe ich denn mißverstanden. Zweiflest du an das der DFB ein rechtsaatliches Verfahren durchgeführt hat?
Ein Richter hält sich an die Gesetze die er vorfindet.
Richtig? Richtig.
Wenn das so ist, hat er sich an die Rechts und Verfahrensordnung des DFB zu halten.
Diese sieht § 9A vor, dass Fehlverhalten der Zuschauer dem jeweiligen Verein zugerechnet wird.
Das ein Fehlverhalten vorlag ist unstreitig.
Die Frage des Verschuldens, ist also allenfalls für die Frage der Strafzumessung relevant, nicht für die Verhängung einer Strafe an sich.
Die konnten gar nicht anders handeln. Auch wenn dies offensichtlich nicht in dein Weltbild passt
Das der DFB hier keinen Freispruch aussprechen konnte liegt meines Erachtens auf der Hand.
Davon zu trennen ist die Frage, ob die Rechts und Verfahrensordnung so haltbar ist. Insbesondere ob eine Zurechnung des Verhaltens anderer ( Wessen eigentlich..) ohne eigenes Verschulden vor ordentlichen Gerichten Bestand hat. Das scheint mir die Kernfrage zu sein. Ich halte dies zumindest für diskussionswürdig.
Und was Herr Koch in deinem Beitrag verloren hat erklärste mir mal, gelle
er meint den dfb vize, nicht den ehemaligen ministerpräsident
brockman schrieb: Man muss einem Eilers, einem Nachreiner, einem Koch (alles Juristen) nur die einfache Frage stellen, ob sie ein Aburteilen einer Person oder Institution, die nachweislich das Verschulden eines anderen trotz großem Aufwand nicht verhindern konnte, in einem normalen deutschen Gerichtssaal, mit der Begründung, es müsse ja was passieren, gutheißen würden. Und sie werden sagen "nein." Diese Sportgerichtsbarkeit widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Da geht's nicht drum, ob jetzt die Dauerkarteninhaber rein dürfen, eigentlich muss dieses ganze System zu Fall gebracht werden.
Ah, Herr Koch, war anscheinend beteiligt, wieder was gelernt. Btw, ohne Herrn Koch gäbs die Eintracht in dieser Form nicht mehr Egal.. Und danke auch für deine Ausführungen in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Auch sehr aufschlußreich. Genau wie die Gleichsetzung des Anklägers und des Richters. Alles Schweine.
Jetzt, wo du dumm rumgelabert und meinen Beitrag mit Absicht missverstanden hast, darfst du gerne mit Argumenten kommen.
Was habe ich denn mißverstanden. Zweiflest du an das der DFB ein rechtsaatliches Verfahren durchgeführt hat?
Ein Richter hält sich an die Gesetze die er vorfindet.
Richtig? Richtig.
Wenn das so ist, hat er sich an die Rechts und Verfahrensordnung des DFB zu halten.
Diese sieht § 9A vor, dass Fehlverhalten der Zuschauer dem jeweiligen Verein zugerechnet wird.
Das ein Fehlverhalten vorlag ist unstreitig.
Die Frage des Verschuldens, ist also allenfalls für die Frage der Strafzumessung relevant, nicht für die Verhängung einer Strafe an sich.
Die konnten gar nicht anders handeln. Auch wenn dies offensichtlich nicht in dein Weltbild passt
Das der DFB hier keinen Freispruch aussprechen konnte liegt meines Erachtens auf der Hand.
Davon zu trennen ist die Frage, ob die Rechts und Verfahrensordnung so haltbar ist. Insbesondere ob eine Zurechnung des Verhaltens anderer ( Wessen eigentlich..) ohne eigenes Verschulden vor ordentlichen Gerichten Bestand hat. Das scheint mir die Kernfrage zu sein. Ich halte dies zumindest für diskussionswürdig.
Und was Herr Koch in deinem Beitrag verloren hat erklärste mir mal, gelle
er meint den dfb vize, nicht den ehemaligen ministerpräsident
Dann habe ich ihn in der Tat mißverstanden und leiste höflich Abbitte.
brockman schrieb: Man muss einem Eilers, einem Nachreiner, einem Koch (alles Juristen) nur die einfache Frage stellen, ob sie ein Aburteilen einer Person oder Institution, die nachweislich das Verschulden eines anderen trotz großem Aufwand nicht verhindern konnte, in einem normalen deutschen Gerichtssaal, mit der Begründung, es müsse ja was passieren, gutheißen würden. Und sie werden sagen "nein." Diese Sportgerichtsbarkeit widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Da geht's nicht drum, ob jetzt die Dauerkarteninhaber rein dürfen, eigentlich muss dieses ganze System zu Fall gebracht werden.
Ah, Herr Koch, war anscheinend beteiligt, wieder was gelernt. Btw, ohne Herrn Koch gäbs die Eintracht in dieser Form nicht mehr Egal.. Und danke auch für deine Ausführungen in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Auch sehr aufschlußreich. Genau wie die Gleichsetzung des Anklägers und des Richters. Alles Schweine.
Jetzt, wo du dumm rumgelabert und meinen Beitrag mit Absicht missverstanden hast, darfst du gerne mit Argumenten kommen.
Was habe ich denn mißverstanden. Zweiflest du an das der DFB ein rechtsaatliches Verfahren durchgeführt hat?
Ein Richter hält sich an die Gesetze die er vorfindet.
Richtig? Richtig.
Wenn das so ist, hat er sich an die Rechts und Verfahrensordnung des DFB zu halten.
Diese sieht § 9A vor, dass Fehlverhalten der Zuschauer dem jeweiligen Verein zugerechnet wird.
Das ein Fehlverhalten vorlag ist unstreitig.
Die Frage des Verschuldens, ist also allenfalls für die Frage der Strafzumessung relevant, nicht für die Verhängung einer Strafe an sich.
Die konnten gar nicht anders handeln. Auch wenn dies offensichtlich nicht in dein Weltbild passt
Das der DFB hier keinen Freispruch aussprechen konnte liegt meines Erachtens auf der Hand.
Davon zu trennen ist die Frage, ob die Rechts und Verfahrensordnung so haltbar ist. Insbesondere ob eine Zurechnung des Verhaltens anderer ( Wessen eigentlich..) ohne eigenes Verschulden vor ordentlichen Gerichten Bestand hat. Das scheint mir die Kernfrage zu sein. Ich halte dies zumindest für diskussionswürdig.
Und was Herr Koch in deinem Beitrag verloren hat erklärste mir mal, gelle
er meint den dfb vize, nicht den ehemaligen ministerpräsident
Dann habe ich ihn in der Tat mißverstanden und leiste höflich Abbitte.
Kein Ding. Der (Rainer) Koch fiel mir nur als Beispiel eines dieser DFB-Juristen ein, der die rechtlichen Bestimmungen des eigenen Verbandes nach Anschauung des "Angeklagten" auslegt. Zu dem anderen: gut, wenn man sagt, dass der § 9a eine Strafe vorsieht, kann man's ja auch bei der Geldstrafe belassen. Aber dauerhaft rechtlich haltbar ist das ganze Konstrukt doch immer noch nicht. V.a. wird es nicht stringent angewendet (siehe Dortmunder Platzsturm).
brockman schrieb: Man muss einem Eilers, einem Nachreiner, einem Koch (alles Juristen) nur die einfache Frage stellen, ob sie ein Aburteilen einer Person oder Institution, die nachweislich das Verschulden eines anderen trotz großem Aufwand nicht verhindern konnte, in einem normalen deutschen Gerichtssaal, mit der Begründung, es müsse ja was passieren, gutheißen würden. Und sie werden sagen "nein." Diese Sportgerichtsbarkeit widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Da geht's nicht drum, ob jetzt die Dauerkarteninhaber rein dürfen, eigentlich muss dieses ganze System zu Fall gebracht werden.
Ah, Herr Koch, war anscheinend beteiligt, wieder was gelernt. Btw, ohne Herrn Koch gäbs die Eintracht in dieser Form nicht mehr Egal.. Und danke auch für deine Ausführungen in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Auch sehr aufschlußreich. Genau wie die Gleichsetzung des Anklägers und des Richters. Alles Schweine.
Jetzt, wo du dumm rumgelabert und meinen Beitrag mit Absicht missverstanden hast, darfst du gerne mit Argumenten kommen.
Was habe ich denn mißverstanden. Zweiflest du an das der DFB ein rechtsaatliches Verfahren durchgeführt hat?
Ein Richter hält sich an die Gesetze die er vorfindet.
Richtig? Richtig.
Wenn das so ist, hat er sich an die Rechts und Verfahrensordnung des DFB zu halten.
Diese sieht § 9A vor, dass Fehlverhalten der Zuschauer dem jeweiligen Verein zugerechnet wird.
Das ein Fehlverhalten vorlag ist unstreitig.
Die Frage des Verschuldens, ist also allenfalls für die Frage der Strafzumessung relevant, nicht für die Verhängung einer Strafe an sich.
Die konnten gar nicht anders handeln. Auch wenn dies offensichtlich nicht in dein Weltbild passt
Das der DFB hier keinen Freispruch aussprechen konnte liegt meines Erachtens auf der Hand.
Davon zu trennen ist die Frage, ob die Rechts und Verfahrensordnung so haltbar ist. Insbesondere ob eine Zurechnung des Verhaltens anderer ( Wessen eigentlich..) ohne eigenes Verschulden vor ordentlichen Gerichten Bestand hat. Das scheint mir die Kernfrage zu sein. Ich halte dies zumindest für diskussionswürdig.
Und was Herr Koch in deinem Beitrag verloren hat erklärste mir mal, gelle
er meint den dfb vize, nicht den ehemaligen ministerpräsident
Dann habe ich ihn in der Tat mißverstanden und leiste höflich Abbitte.
Kein Ding. Der (Rainer) Koch fiel mir nur als Beispiel eines dieser DFB-Juristen ein, der die rechtlichen Bestimmungen des eigenen Verbandes nach Anschauung des "Angeklagten" auslegt. Zu dem anderen: gut, wenn man sagt, dass der § 9a eine Strafe vorsieht, kann man's ja auch bei der Geldstrafe belassen. Aber dauerhaft rechtlich haltbar ist das ganze Konstrukt doch immer noch nicht. V.a. wird es nicht stringent angewendet (siehe Dortmunder Platzsturm).
Salzwerk schrieb: Was denkt ihr wo die Stehplätze untergebracht werden?
Ganz plump gesagt - da wo Platz ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind nur die Stehplätze gesperrt, also dürfte man die Leute primär auf den freien Plätzen OR NWK und auf der Gegen verteilen wollen.
Naja warten wir es mal ab...
Wir wissen auch nicht einmal, wie das gehandhabt werden soll. Selbst wenn die Steh-DKler reindürfen.. Ich sehe es dann zumindest nicht ein, nochmal extra 10 Euro zu bezahlen, nur weil mir jetzt ein Sitzplatz zugeordnet wurde. Dann will ich lieber meinen 5er für das eine Spiel, das ich nicht besuchen kann, zurück haben
Nimmt er das Urteil jetzt an, macht er sich unglaubwürdig, weil er die "letzte Instanz" ankündigte.
Nimmt er das Urteil nicht an, und gehts schlecht aus und es dürfen wieder weniger Leute ins Stadion, dann ist das Geheule hier groß!
Nächste Instanz ist das Schiedsgericht. Das bedeutet das Strafmaß kann nur weiter abgemildert, aber nicht verschlechtert werden.... Ich glaube eher das mittlerweile auch die zeitliche Komponente eine Rolle spielt, da ja für HH schon Karten verkauft werden und wenn das endgültige Urteil erst nach dem Lev Spiel feststeht, dann wäre dieses ja betroffen.
Nimmt er das Urteil jetzt an, macht er sich unglaubwürdig, weil er die "letzte Instanz" ankündigte.
Nimmt er das Urteil nicht an, und gehts schlecht aus und es dürfen wieder weniger Leute ins Stadion, dann ist das Geheule hier groß!
Naja. HB steckt nur dann in der Zwickmühle, wenn man ihn so interpretiert, dass er notfalls auch vor ordentliche Gerichte ziehen möchte, um am Ende möglichst völlig strafffrei aus der Nummer raus zu kommen.
Das hat er halt so nie gesagt.
Er kann genau so gut gemeint haben, dass er gegen dieses Urteil "durch alle Instanzen" ..der Sportgerichtsbarkeit vorgehen möchte. Da es seit gestern "dieses" Urteil nicht mehr gibt..
Meiner Meinung nach wurde da von Anfang an ein bisschen zuviel in HBs Wort hineininterpretiert. Kann natürlich sein, dass ich mich irre, oder bei der Eintracht inzwischen tatsächlich der Wille gereift ist, den Konflikt zur Not vor ordentlichen Gerichten austragen zu wollen. Gesagt hat das bisher so aber niemand.
Ah, Herr Koch, war anscheinend beteiligt, wieder was gelernt. Btw, ohne Herrn Koch gäbs die Eintracht in dieser Form nicht mehr Egal.. Und danke auch für deine Ausführungen in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Auch sehr aufschlußreich. Genau wie die Gleichsetzung des Anklägers und des Richters. Alles Schweine.
Völlig richtig. Aber ob und wenn ja, wie und in welcher Zeit man das schaffen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Ganz plump gesagt - da wo Platz ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind nur die Stehplätze gesperrt, also dürfte man die Leute primär auf den freien Plätzen OR NWK und auf der Gegen verteilen wollen.
Naja warten wir es mal ab...
Noch wissen wir ja nicht, ob die Eintracht das Urteil überhaupt akzeptiert.
oberrang gästeblock
Jetzt, wo du dumm rumgelabert und meinen Beitrag mit Absicht missverstanden hast, darfst du gerne mit Argumenten kommen.
Was habe ich denn mißverstanden. Zweiflest du an das der DFB ein rechtsaatliches Verfahren durchgeführt hat?
Ein Richter hält sich an die Gesetze die er vorfindet.
Richtig? Richtig.
Wenn das so ist, hat er sich an die Rechts und Verfahrensordnung des DFB zu halten.
Diese sieht § 9A vor, dass Fehlverhalten der Zuschauer dem jeweiligen Verein zugerechnet wird.
Das ein Fehlverhalten vorlag ist unstreitig.
Die Frage des Verschuldens, ist also allenfalls für die Frage der Strafzumessung relevant, nicht für die Verhängung einer Strafe an sich.
Die konnten gar nicht anders handeln. Auch wenn dies offensichtlich nicht in dein Weltbild passt
Das der DFB hier keinen Freispruch aussprechen konnte liegt meines Erachtens auf der Hand.
Davon zu trennen ist die Frage, ob die Rechts und Verfahrensordnung so haltbar ist. Insbesondere ob eine Zurechnung des Verhaltens anderer ( Wessen eigentlich..) ohne eigenes Verschulden vor ordentlichen Gerichten Bestand hat. Das scheint mir die Kernfrage zu sein. Ich halte dies zumindest für diskussionswürdig.
Und was Herr Koch in deinem Beitrag verloren hat erklärste mir mal, gelle
er meint den dfb vize, nicht den ehemaligen ministerpräsident
Dann habe ich ihn in der Tat mißverstanden und leiste höflich Abbitte.
Kein Ding. Der (Rainer) Koch fiel mir nur als Beispiel eines dieser DFB-Juristen ein, der die rechtlichen Bestimmungen des eigenen Verbandes nach Anschauung des "Angeklagten" auslegt. Zu dem anderen: gut, wenn man sagt, dass der § 9a eine Strafe vorsieht, kann man's ja auch bei der Geldstrafe belassen. Aber dauerhaft rechtlich haltbar ist das ganze Konstrukt doch immer noch nicht. V.a. wird es nicht stringent angewendet (siehe Dortmunder Platzsturm).
Da sind wir uns einig.
Abwarten. Aber HB steckt in der Zwickmühle:
Nimmt er das Urteil jetzt an, macht er sich unglaubwürdig, weil er die "letzte Instanz" ankündigte.
Nimmt er das Urteil nicht an, und gehts schlecht aus und es dürfen wieder weniger Leute ins Stadion, dann ist das Geheule hier groß!
Wir wissen auch nicht einmal, wie das gehandhabt werden soll. Selbst wenn die Steh-DKler reindürfen.. Ich sehe es dann zumindest nicht ein, nochmal extra 10 Euro zu bezahlen, nur weil mir jetzt ein Sitzplatz zugeordnet wurde. Dann will ich lieber meinen 5er für das eine Spiel, das ich nicht besuchen kann, zurück haben
Nächste Instanz ist das Schiedsgericht. Das bedeutet das Strafmaß kann nur weiter abgemildert, aber nicht verschlechtert werden....
Ich glaube eher das mittlerweile auch die zeitliche Komponente eine Rolle spielt, da ja für HH schon Karten verkauft werden und wenn das endgültige Urteil erst nach dem Lev Spiel feststeht, dann wäre dieses ja betroffen.
Naja. HB steckt nur dann in der Zwickmühle, wenn man ihn so interpretiert, dass er notfalls auch vor ordentliche Gerichte ziehen möchte, um am Ende möglichst völlig strafffrei aus der Nummer raus zu kommen.
Das hat er halt so nie gesagt.
Er kann genau so gut gemeint haben, dass er gegen dieses Urteil "durch alle Instanzen" ..der Sportgerichtsbarkeit vorgehen möchte. Da es seit gestern "dieses" Urteil nicht mehr gibt..
Meiner Meinung nach wurde da von Anfang an ein bisschen zuviel in HBs Wort hineininterpretiert.
Kann natürlich sein, dass ich mich irre, oder bei der Eintracht inzwischen tatsächlich der Wille gereift ist, den Konflikt zur Not vor ordentlichen Gerichten austragen zu wollen. Gesagt hat das bisher so aber niemand.