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Fanclubgründung - Ü18 im Vorstand?

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In den Bedingungen zur gründung eines Fanclub steht:
keine Ahnung wer schrieb:
2. Der beantragende Fanclub muss drei Ansprechpartner benennen (z.B.Vorstand), die den Fanclub gegenüber Eintracht Frankfurt vertreten können und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ein Ansprechpartner oder Vorstand muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Meinen die da einen einzigen oder Personen die Vorstand sein wollen?
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Mindestens 3 Personen müssen 18 Jahre alt sein, denn diese müssen alle den Fanclub der Eintracht gegenüber vertreten können.
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AdlerClus schrieb:
Mindestens 3 Personen müssen 18 Jahre alt sein, denn diese müssen alle den Fanclub der Eintracht gegenüber vertreten können.


Danke!
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Möglicherweise reicht doch ein einziger über 18, je nachdem wie man den letzten Satz liest, kommt man nämlich auf zwei verschiedene Bedeutungen.

Vor 1,5 Jahren hat es anscheinend gereicht, wenn einer über 18 ist, im Zweifel einfach mal hierhin schreiben: fansprechergremium@gmx.de
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also bei uns ist auch nur einer Ü 18  
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Wie bereits geschrieben, es reicht aus wenn ein Ansprechpartner (Das ist ja im allgemeinen der Vorsitzende) über 18 jahre alt ist...

Gruss
maggus
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AdlerClus schrieb:
Mindestens 3 Personen müssen 18 Jahre alt sein, denn diese müssen alle den Fanclub der Eintracht gegenüber vertreten können.


Schwätzer!
Die Frage ist doch, ob EINER im Vorstand oder EIN Ansprechpartner 18 Jahre als sein muss...
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Ein Ansprechpartner oder Vorstand muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

also sooo schwer ist der Satz doch gar nicht zu verstehen eine (in Zahlen 1) Person muss über 18Jahre sein, das dieser zwingend auch Vorstand sein muss steht da nicht...
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Solange der Fanclub-Priester über 18 ist alles in Butter!
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gotcha24 schrieb:
Ein Ansprechpartner oder Vorstand muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

also sooo schwer ist der Satz doch gar nicht zu verstehen eine (in Zahlen 1) Person muss über 18Jahre sein, das dieser zwingend auch Vorstand sein muss steht da nicht...


Wie wärs denn mit:
Eine Person, die Ansprechpartner oder Vorstand sein will, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Mit ein wäre dann allgemein eine Person gemeint, für mich ist der Satz nicht eindeutig, mir ist die andere Bedeutung nämlich gar nicht aufgegangen anfangs.
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FSG schrieb:
Wie bereits geschrieben, es reicht aus wenn ein Ansprechpartner (Das ist ja im allgemeinen der Vorsitzende) über 18 jahre alt ist...

Gruss
maggus


Fällt dieser eine Ansprechpartner aus, bzw. ist nicht erreichbar, z. B. durch Urlaub etc., wäre der EFC aber, was Rechtsgeschäfte angeht, handlungsunfähig.
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AdlerClus schrieb:
gotcha24 schrieb:
Ein Ansprechpartner oder Vorstand muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

also sooo schwer ist der Satz doch gar nicht zu verstehen eine (in Zahlen 1) Person muss über 18Jahre sein, das dieser zwingend auch Vorstand sein muss steht da nicht...


Wie wärs denn mit:
Eine Person, die Ansprechpartner oder Vorstand sein will, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Mit ein wäre dann allgemein eine Person gemeint, für mich ist der Satz nicht eindeutig, mir ist die andere Bedeutung nämlich gar nicht aufgegangen anfangs.



Dann hätte es m.E.n. gelautet "Ansprechpartner oder Vorstandsmitglieder müssen das 18. Lebensjahr...."
Aber ich verstehe Deinen Einwand


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