>

Back in Business - Freispruch und Aufhebung vom Stadionverbot

#
Servus,
nachdem ich im November 2007 beim Gastspiel unserer SGE in Dortmund festgenommen wurde ( http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/2/11132991/ )und ich einen Monat später mein SV über 5 Jahre erhalten habe, wurde ich heute frei gesprochen.

Zum Glück blieben die Zeugen bei der Wahrheit.
Somit muss mein SV nun auch aufgehoben werden und ich kann bald wieder durch das Land fahren und wieder die Stadien besuchen.
Ein fader Beigeschmack bleibt natürlich. 1 1/2 Jahre unberechtigt aus den Stadien verbannt, eine quälend lange Wartezeit mit einigen Tiefschlägen.

Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle besonders bei HeinzGründel, der mich als Anwalt vertreten hat ( lass dir den Wein schmecken    ), bei der Fanbetreuung, die bei mir immer nachgefragt haben und mich auch untersützt haben, bei dem Fanclub SGE4EVER, die sich auch um mich gekümmert haben, bei der UF, mit denen ich auch immer im Dialog stand und bei den Zeugen aus Dortmund, die bei der Wahrheit geblieben sind.

Back in Business

#
#
Prima. Bis Samstag
#
Willkommen zurück!
#
neeko schrieb:
Prima. Bis Samstag


Naja..ganz so schnell geht es dann doch nicht.
#
Herzlichen Glückwunsch und willkommen zurück
#
anno-nym schrieb:
neeko schrieb:
Prima. Bis Samstag


Naja..ganz so schnell geht es dann doch nicht.  


Wieso ? Freisprüche sind doch in der Regel sofort wirksam, oder nicht ?
#
neeko schrieb:
anno-nym schrieb:
neeko schrieb:
Prima. Bis Samstag


Naja..ganz so schnell geht es dann doch nicht.  


Wieso ? Freisprüche sind doch in der Regel sofort wirksam, oder nicht ?


Die Aufhebung eines SVs braucht dann aber noch ewig, je nachdem, wie langsam die Zuständigen sind, und auf was für dämliche Ideen die noch kommen.
#
neeko schrieb:
anno-nym schrieb:
neeko schrieb:
Prima. Bis Samstag


Naja..ganz so schnell geht es dann doch nicht.  


Wieso ? Freisprüche sind doch in der Regel sofort wirksam, oder nicht ?


Bis das urteil schriftlich da ist, an den BVB bzw. an die Fanbetreuung
übersandt wird und das SV dann aufgehoben wird dauert so hoff ich "nur" noch 2 Wochen.
#
Wunderbar. Willkommen zurück!
#
6 Aufhebung des Stadionverbotes bei Änderung der Tatsachengrundlage
( 1 ) Das Stadionverbot ist von der festsetzenden Stelle aufzuheben, wenn der Betroffene
nachweist, dass
- das zugrunde liegende Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO oder nach einer
entsprechenden Regelung des JGG eingestellt worden ist, es sei denn, es sei
aus anderen Gründen aufrechtzuerhalten;
- er in einem Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen worden ist;


Wir müssen halt noch aufs Urteil warten, aber das schafft anno-nym jetzt auch noch.

Ich hab schon Muskelkater vom Dauergrinsen.
#
Und wie schaut es mit der Löschung des eventuell vorhandenen Eintrags bei der ZIS aus ? Ist dann ja sicherlich auch nochmal gesondert zu betrachten.
#
neeko schrieb:
Und wie schaut es mit der Löschung des eventuell vorhandenen Eintrags bei der ZIS aus ? Ist dann ja sicherlich auch nochmal gesondert zu betrachten.


Ja, muß man gesondert beantragen.
#
Glückwunsch und Welcome Back!
#
anno-nym schrieb:

Ein fader Beigeschmack bleibt natürlich. 1 1/2 Jahre unberechtigt aus den Stadien verbannt, eine quälend lange Wartezeit mit einigen Tiefschlägen.

Und sowas nennt sich dann Rechtsstaat, einfach mal bestraft, ob derjenige schuldig ist ist erstmal zweitrangig. Ich könnt jedesmal kotzen wenn ich über das Verteilen von SV´s nachdenke.
#
Hab die Geschichte von damals eben erst gelesen. Unglaublich.  :neutral-face  Was für eine elend lange Zeit, aber was für ein Glück, dass jetzt alles doch ein gutes Ende genommen hat und man hier wieder einmal sieht, dass kämpfen sich lohnt. Glückwunsch an alle Beteiligten!
#
Na das ist ja mal eine tolle Nachricht an diesem Sch.... Tag. Glueckwunsch! Und Respekt an alle, die das moeglich gemacht haben.
#
Gute Sache. Glückwunsch.
#
HeinzGründel schrieb:
Ich hab schon Muskelkater vom Dauergrinsen.


Das steht dir aber auch wirklich zu. Vielen Dank, für deine Arbeit. Und Glückwunsch an anno-nym die letzten Wochen wirst du auch noch rumkriegen!
#
HeinzGründel schrieb:
neeko schrieb:
Und wie schaut es mit der Löschung des eventuell vorhandenen Eintrags bei der ZIS aus ? Ist dann ja sicherlich auch nochmal gesondert zu betrachten.


Ja, muß man gesondert beantragen.


Den GS-Eintrag schleppst eventuell noch ewig mit dir rum! Die Aufhebung meines SVs wurde damals (nach 10 Monaten) durch Einstellung bewirkt, hat dann noch 2 Wochen gedauert, bis es aufgehoben wurde. Mein Antrag auf Löschung aus GS wurde aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt, den schleppe ich also schon seit 3 Jahren bei jeder Verkehrskontrolle und bei jeder Flugreise mit mir rum.
Nicht, dass mit der Eistellung eines Verfahrens oder einem Freispruch die Rechtsgrundlage für solch einen Eintrag verloren geht, der wird frei Schnauze aufrechterhalten. Ist ja "nur Prävention", die möglichen Folgen (Z.B. Ausreiseverbot in den Urlaub) sind dagegen mehr als real. Willkommen im Rechtsstaat BRD!


Teilen