Hey weiß vieleicht jemand ob es einen Fanclub in Der nähe von Mainz oder Worms giebt.....möschte nämlich beitreten aber kann in Rheinland Pfalz keinen finden
SGE_0304 schrieb: Hey weiß vieleicht jemand ob es einen Fanclub in Der nähe von Mainz oder Worms giebt.....möschte nämlich beitreten aber kann in Rheinland Pfalz keinen finden
Also wenn du schon nen Fanclub in Mainz beitreten willst kannst auch grad einem in Wiesbaden beitreten, is nur nen Katzensprung. Und dort gibt es einige. Das du in Mainz nicht viele finden wirst ist wohl nicht so verwunderlich
hey leute ich komme aus passau, also ganz im süden deutschlands! hier gibt es nur einen in münchen und das ist schon 2 std mitm auto weg von mir! is kacke was mach ich denn jetzt wenn ich in einem beitreten will?
C.o.P schrieb: hey leute ich komme aus passau, also ganz im süden deutschlands! hier gibt es nur einen in münchen und das ist schon 2 std mitm auto weg von mir! is kacke was mach ich denn jetzt wenn ich in einem beitreten will?
Haste noch nen paar Freunde die die selbe Leidenschaft teilen ? Dann wäre es doch eine Überlegung wert selber nen EFC zu gründen
C.o.P schrieb: hey leute ich komme aus passau, also ganz im süden deutschlands! hier gibt es nur einen in münchen und das ist schon 2 std mitm auto weg von mir! is kacke was mach ich denn jetzt wenn ich in einem beitreten will?
Haste noch nen paar Freunde die die selbe Leidenschaft teilen ? Dann wäre es doch eine Überlegung wert selber nen EFC zu gründen
ja da hab ich mir auch schon nen kopf drüber gemacht! wie und wo bekomme ich infos zu gründung ?
C.o.P schrieb: hey leute ich komme aus passau, also ganz im süden deutschlands! hier gibt es nur einen in münchen und das ist schon 2 std mitm auto weg von mir! is kacke was mach ich denn jetzt wenn ich in einem beitreten will?
Haste noch nen paar Freunde die die selbe Leidenschaft teilen ? Dann wäre es doch eine Überlegung wert selber nen EFC zu gründen
ja da hab ich mir auch schon nen kopf drüber gemacht! wie und wo bekomme ich infos zu gründung ?
Fansprechergremium@gmx.de Schreib da mal ne E-Mail hin
Hallo Eintracht–Fans, es freut uns, dass Ihr einen Eintracht-Fanclub gründen und dem Kreis der offiziellen Fanclubs beitreten möchtet. Strenge Bedingungen gibt es dafür nicht, dennoch gibt es ein paar Dinge zu beachten. Ihr solltet eine entsprechende Anzahl von Mitgliedern haben und ein paar grundlegende Richtlinien, die Ihr im beiliegendem Dokument findet, müssen erfüllt und auch eingehalten werden. Eine Satzung oder ein Eintrag als eingetragener Verein sind nicht vorgeschrieben, da Fanclubs freiwillige Zusammenschlüsse von Fans sind, die ihre Eigenständigkeit bewahren sollten. Die Anträge werden vor Aufnahme in die Liste der offiziellen Fanclubs vom Fansprechergremium, den gewählten Vertretern der Eintracht Frankfurt Fanclubs, geprüft. Dieses autonome Gremium entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung. Eine eventuelle Ablehnung wird von uns schriftlich begründet, die Entscheidung kann nicht angefochten werden. Vollständig abgegebene Anträge werden möglichst innerhalb von sechs Wochen bearbeitet. Die Entscheidung des Gremiums wird dem Fanclub per E-Mail zugestellt. Die Antragsteller werden gebeten, diese Frist bei Einreichung Ihrer Anträge zu beachten. Außerdem findet alle 2 bis 3 Jahre eine Überprüfung sämtlicher EFC‘s statt (z.B. anhand eines Fragebogens). Bei Unerreichbarkeit gehen wir von einem nicht mehr gewünschten Status aus und löschen Euch aus der Liste der offiziellen Eintracht Frankfurt Fanclubs. Bitte haltet Eure Kontaktdaten aktuell, besonders wichtig ist hierbei die E-Mail Adresse, da alle unsere Informationen über E-Mail laufen und wir Euch so am schnellsten erreichen können. Für Anmeldungen und Fragen bitte an: Fansprechergremium c/o Eintracht Frankfurt Fußball A.G. Mörfelder Landstrasse 362, 60582 Frankfurt am Main Fansprechergremium@gmx.de Mit freundlichen Grüßen Fansprechergremium Eintracht Frankfurt Fußball AG Stand 20.06.2008 Offizielle Fanclubs von Eintracht Frankfurt Die Fanclubs von Eintracht Frankfurt sind selbständige Organisationen, die in eigener Verantwortung und Selbstorganisation Eintracht Frankfurt unterstützen. Fanclubs wird von Eintracht Frankfurt der Titel „Offizieller Fanclub von Eintracht Frankfurt“ verliehen, der auch spezielle Rechte, z.B. zum Bezug ermäßigter Eintrittskarten, umfasst. Die Bedingungen für den Erhalt des Titels sind nachfolgend geregelt. Dabei finden neben den Interessen von Eintracht Frankfurt auch die Vorgaben des Deutschen Fußballbundes (Gewaltfreiheit, Antirassismus usw.) Berücksichtigung. I. Vergabekriterien Eintracht Frankfurt verleiht den Titel „offizieller Fanclub von Eintracht Frankfurt“, wenn folgende Kriterien erfüllt werden: 1. Ein Fanclub muss eine entsprechende Mindestanzahl von Mitgliedern haben. Die Mindestanzahl von Mitgliedern beträgt: a) im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes: 12 Eintrachtfans b) außerhalb des Verkehrsbereiches des RMV in Deutschland sieben Eintrachtfans c) im Ausland fünf Eintrachtfans. 2. Der beantragende Fanclub muss drei Ansprechpartner benennen (z.B.Vorstand), die den Fanclub gegenüber Eintracht Frankfurt vertreten können und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ein Ansprechpartner oder Vorstand muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen die bei anderen EFCs ausgeschlossen wurden oder die bereits auffällig geworden sind, weil sie bei Onlineauktionshäusern oder z.B. in Internetforen Eintrittskarten überteuert angeboten haben können nicht als Vorstand eines EFCs anerkannt werden. Eine Mitgliederliste, aus der Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort und Telefonnummer der einzelnen Mitglieder hervorgeht, muss dem Antrag beigefügt werden. 3. Der Fanclub zahlt pro Saison einen Betrag von 5€auf das Konto des von der Vollversammlung der Fanclubs gewählten Fansprechergremiums. Der Beitrag dient der Selbstverwaltung der Fancluborganisation. Kasseneinsicht und Prüfung erfolgt jeweils auf der Fanvertreterversammlung. Wird der Beitrag nicht fristgerecht gezahlt verliert der Fanclub seine offizielle Zulassung. 4. Der Fanclub muss sich schriftlich zur Gewaltfreiheit bekennen. Fanclubs, deren Mitglieder sich nicht eindeutig zu Gewaltfreiheit bekennen, werden abgelehnt oder ihnen wird später der Titel entzogen. Aggressive Fanclub Namen (z.B. EFC "Die Killer") und Namen, die die Eintracht Frankfurt Fußball AG in Misskredit bringen könnten, werden nicht zugelassen! Ebenso ist Gewaltverherrlichung, Sexismus und Fremdenfeindlichkeit, z.B. auf der Homepage, ein Grund für die Verweigerung oder die Entziehung des Titels. 5. Ebenso sind Fanclubnamen unzulässig, die keinen Bezug zu Eintracht Frankfurt oder einen direkten Bezug zum zuzulassenden Fanclub beinhalten (z.B. Namen von Spielern anderer Vereine - die nie bei Eintracht Frankfurt gespielt haben, Anspielungen auf die Trinkfestigkeit der Mitglieder des EFC`s). Orts-, Landschaftsnamen etc. sind zulässig. 6. Fanclubs, deren Mitglieder Missbrauch mit vergünstigten Eintrittskarten betreiben, z.B. Versteigerung im Internet - insbesondere bei Ebay oder anderen Onlineauktionshäusern, Verkauf auf dem Schwarzmarkt, bekommen den Titel entzogen. Sollte bekannt werden, dass einzelne Mitglieder aus dem Fanclub Straftaten in Verbindung mit Veranstaltungen von Eintracht Frankfurt begehen oder Eintracht Frankfurt Fußball AG Stand 20.06.2008 dem Ansehen des Vereines in der Öffentlichkeit Schaden zufügen, wird der Fanclub ermahnt. Dies gilt auch für Fehlverhalten bei Heim- und Auswärtsspielen von Eintracht Frankfurt. Werden die betroffenen Mitglieder nicht umgehend ausgeschlossen, wird dem Fanclub der Status „offizieller Fanclub“ aberkannt. II. Verleihung des Titels Fanclubs, die den Titel „offizieller Fanclub von Eintracht Frankfurt“ erwerben möchten, wenden sich an die gewählten Vertreter der Fanclubs, das Fansprechergremium. Das Fansprechergremium prüft das Vorliegen der Voraussetzungen der Verleihung des Titels und schlägt, bei positiver Beurteilung des Antrages, der Eintracht Frankfurt Fußball AG die Verleihung des Titels an den Fanclub vor. Es folgt ein Probejahr an dessen Ende der Fanclub, unaufgefordert dem Fansprechergremium eine aktuelle Mitgliederliste, sowie eine Auflistung von Aktivitäten des EFC im abgelaufenen Jahr, zukommen lässt. Erst nach diesem Probejahr haben Fanclubs die Möglichkeit zum Saisonanfang verbilligte Dauerkarten zu erwerben. Nach dem Probejahr wird Eintracht Frankfurt, vertreten durch den Fanbeauftragten zusammen mit einem Vertreter des Fansprechergremiums, die Urkunde dem Fanclub zusenden oder auf der Fanvertreterversammlung übergeben. Dieser Fanclub ist dann berechtigt die Vergünstigungen seitens der Eintracht Frankfurt Fußball AG in Anspruch zu nehmen (z.B. Spielerbesuche, Dauerkarten usw.). III. Aberkennung des Titels Die Eintracht Frankfurt Fußball AG behält sich vor Fanclubs den Status „Offiziell“ abzuerkennen wenn Verstöße gegen die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen. Dies gilt insbesondere für Aussagen und Handlungen, die Eintracht Frankfurt verunglimpfen, den Missbrauch von Dauerkarten, Aufrufe zur Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Sexismus. In diesem Falle erfolgt schriftliche Mitteilung. Eine Nutzung offizieller Vereinslogos etc. ist für nicht anerkannte oder ausgeschlossene Fanclubs untersagt. Vor der Wirksamkeit der Aberkennung des Titels wird das Fansprechergremium angehört und in die Entscheidung aktiv mit einbezogen. Eintracht Frankfurt Fußball AG – Fansprechergremium
einfach mainz oder worms eingegeben und *zack* ...
Also wenn du schon nen Fanclub in Mainz beitreten willst kannst auch grad einem in Wiesbaden beitreten, is nur nen Katzensprung. Und dort gibt es einige. Das du in Mainz nicht viele finden wirst ist wohl nicht so verwunderlich
Haste noch nen paar Freunde die die selbe Leidenschaft teilen ? Dann wäre es doch eine Überlegung wert selber nen EFC zu gründen
ja da hab ich mir auch schon nen kopf drüber gemacht! wie und wo bekomme ich infos zu gründung ?
Fansprechergremium@gmx.de Schreib da mal ne E-Mail hin
es freut uns, dass Ihr einen Eintracht-Fanclub gründen und dem Kreis der offiziellen Fanclubs
beitreten möchtet. Strenge Bedingungen gibt es dafür nicht, dennoch gibt es ein paar Dinge zu
beachten. Ihr solltet eine entsprechende Anzahl von Mitgliedern haben und ein paar grundlegende
Richtlinien, die Ihr im beiliegendem Dokument findet, müssen erfüllt und auch eingehalten werden.
Eine Satzung oder ein Eintrag als eingetragener Verein sind nicht vorgeschrieben, da Fanclubs
freiwillige Zusammenschlüsse von Fans sind, die ihre Eigenständigkeit bewahren sollten.
Die Anträge werden vor Aufnahme in die Liste der offiziellen Fanclubs vom Fansprechergremium, den
gewählten Vertretern der Eintracht Frankfurt Fanclubs, geprüft.
Dieses autonome Gremium entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung.
Eine eventuelle Ablehnung wird von uns schriftlich begründet, die Entscheidung kann nicht
angefochten werden.
Vollständig abgegebene Anträge werden möglichst innerhalb von sechs Wochen bearbeitet. Die
Entscheidung des Gremiums wird dem Fanclub per E-Mail zugestellt. Die Antragsteller werden
gebeten, diese Frist bei Einreichung Ihrer Anträge zu beachten. Außerdem findet alle 2 bis 3 Jahre
eine Überprüfung sämtlicher EFC‘s statt (z.B. anhand eines Fragebogens).
Bei Unerreichbarkeit gehen wir von einem nicht mehr gewünschten Status aus und löschen Euch aus
der Liste der offiziellen Eintracht Frankfurt Fanclubs.
Bitte haltet Eure Kontaktdaten aktuell, besonders wichtig ist hierbei die E-Mail Adresse, da alle unsere
Informationen über E-Mail laufen und wir Euch so am schnellsten erreichen können.
Für Anmeldungen und Fragen bitte an:
Fansprechergremium
c/o Eintracht Frankfurt Fußball A.G.
Mörfelder Landstrasse 362, 60582 Frankfurt am Main
Fansprechergremium@gmx.de
Mit freundlichen Grüßen
Fansprechergremium
Eintracht Frankfurt Fußball AG
Stand 20.06.2008
Offizielle Fanclubs von Eintracht Frankfurt
Die Fanclubs von Eintracht Frankfurt sind selbständige Organisationen, die in eigener Verantwortung
und Selbstorganisation Eintracht Frankfurt unterstützen. Fanclubs wird von Eintracht Frankfurt der
Titel „Offizieller Fanclub von Eintracht Frankfurt“ verliehen, der auch spezielle Rechte, z.B. zum
Bezug ermäßigter Eintrittskarten, umfasst. Die Bedingungen für den Erhalt des Titels sind nachfolgend
geregelt. Dabei finden neben den Interessen von Eintracht Frankfurt auch die Vorgaben des
Deutschen Fußballbundes (Gewaltfreiheit, Antirassismus usw.) Berücksichtigung.
I. Vergabekriterien
Eintracht Frankfurt verleiht den Titel „offizieller Fanclub von Eintracht Frankfurt“, wenn folgende
Kriterien erfüllt werden:
1. Ein Fanclub muss eine entsprechende Mindestanzahl von Mitgliedern haben. Die Mindestanzahl
von Mitgliedern beträgt:
a) im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes: 12 Eintrachtfans
b) außerhalb des Verkehrsbereiches des RMV in Deutschland sieben Eintrachtfans
c) im Ausland fünf Eintrachtfans.
2. Der beantragende Fanclub muss drei Ansprechpartner benennen (z.B.Vorstand), die den Fanclub
gegenüber Eintracht Frankfurt vertreten können und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ein
Ansprechpartner oder Vorstand muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Personen die bei anderen EFCs ausgeschlossen wurden oder die bereits auffällig geworden sind,
weil sie bei Onlineauktionshäusern oder z.B. in Internetforen Eintrittskarten überteuert angeboten
haben können nicht als Vorstand eines EFCs anerkannt werden.
Eine Mitgliederliste, aus der Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort und Telefonnummer
der einzelnen Mitglieder hervorgeht, muss dem Antrag beigefügt werden.
3. Der Fanclub zahlt pro Saison einen Betrag von 5€auf das Konto des von der Vollversammlung der
Fanclubs gewählten Fansprechergremiums. Der Beitrag dient der Selbstverwaltung der
Fancluborganisation. Kasseneinsicht und Prüfung erfolgt jeweils auf der Fanvertreterversammlung.
Wird der Beitrag nicht fristgerecht gezahlt verliert der Fanclub seine offizielle Zulassung.
4. Der Fanclub muss sich schriftlich zur Gewaltfreiheit bekennen. Fanclubs, deren Mitglieder sich nicht
eindeutig zu Gewaltfreiheit bekennen, werden abgelehnt oder ihnen wird später der Titel entzogen.
Aggressive Fanclub Namen (z.B. EFC "Die Killer") und Namen, die die Eintracht Frankfurt Fußball AG
in Misskredit bringen könnten, werden nicht zugelassen! Ebenso ist Gewaltverherrlichung, Sexismus
und Fremdenfeindlichkeit, z.B. auf der Homepage, ein Grund für die Verweigerung oder die
Entziehung des Titels.
5. Ebenso sind Fanclubnamen unzulässig, die keinen Bezug zu Eintracht Frankfurt oder einen
direkten Bezug zum zuzulassenden Fanclub beinhalten (z.B. Namen von Spielern anderer Vereine -
die nie bei Eintracht Frankfurt gespielt haben, Anspielungen auf die Trinkfestigkeit der Mitglieder des
EFC`s). Orts-, Landschaftsnamen etc. sind zulässig.
6. Fanclubs, deren Mitglieder Missbrauch mit vergünstigten Eintrittskarten betreiben, z.B.
Versteigerung im Internet - insbesondere bei Ebay oder anderen Onlineauktionshäusern, Verkauf auf
dem Schwarzmarkt, bekommen den Titel entzogen. Sollte bekannt werden, dass einzelne Mitglieder
aus dem Fanclub Straftaten in Verbindung mit Veranstaltungen von Eintracht Frankfurt begehen oder
Eintracht Frankfurt Fußball AG
Stand 20.06.2008
dem Ansehen des Vereines in der Öffentlichkeit Schaden zufügen, wird der Fanclub ermahnt. Dies gilt
auch für Fehlverhalten bei Heim- und Auswärtsspielen von Eintracht Frankfurt. Werden die
betroffenen Mitglieder nicht umgehend ausgeschlossen, wird dem Fanclub der Status „offizieller
Fanclub“ aberkannt.
II. Verleihung des Titels
Fanclubs, die den Titel „offizieller Fanclub von Eintracht Frankfurt“ erwerben möchten, wenden
sich an die gewählten Vertreter der Fanclubs, das Fansprechergremium. Das Fansprechergremium
prüft das Vorliegen der Voraussetzungen der Verleihung des Titels und schlägt, bei positiver
Beurteilung des Antrages, der Eintracht Frankfurt Fußball AG die Verleihung des Titels an den
Fanclub vor.
Es folgt ein Probejahr an dessen Ende der Fanclub, unaufgefordert dem Fansprechergremium eine
aktuelle Mitgliederliste, sowie eine Auflistung von Aktivitäten des EFC im abgelaufenen Jahr,
zukommen lässt. Erst nach diesem Probejahr haben Fanclubs die Möglichkeit zum Saisonanfang
verbilligte Dauerkarten zu erwerben.
Nach dem Probejahr wird Eintracht Frankfurt, vertreten durch den Fanbeauftragten zusammen mit
einem Vertreter des Fansprechergremiums, die Urkunde dem Fanclub zusenden oder auf der
Fanvertreterversammlung übergeben.
Dieser Fanclub ist dann berechtigt die Vergünstigungen seitens der Eintracht Frankfurt Fußball AG in
Anspruch zu nehmen (z.B. Spielerbesuche, Dauerkarten usw.).
III. Aberkennung des Titels
Die Eintracht Frankfurt Fußball AG behält sich vor Fanclubs den Status „Offiziell“ abzuerkennen
wenn Verstöße gegen die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen. Dies gilt insbesondere für Aussagen
und Handlungen, die Eintracht Frankfurt verunglimpfen, den Missbrauch von Dauerkarten, Aufrufe zur
Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Sexismus. In diesem Falle erfolgt schriftliche Mitteilung. Eine
Nutzung offizieller Vereinslogos etc. ist für nicht anerkannte oder ausgeschlossene Fanclubs
untersagt.
Vor der Wirksamkeit der Aberkennung des Titels wird das Fansprechergremium angehört und in die
Entscheidung aktiv mit einbezogen.
Eintracht Frankfurt Fußball AG – Fansprechergremium