Mit einer kleinen Verspätung von 2 Tagen *g* (sorry...) habe ich es endlich geschafft mich mal an den PC zu setzen und das eine oder andere zum Thema zusammenzustellen, was den einen oder anderen wiederum interessieren könnte. Wie ihr wisst, habe ich in gewissenhafter Ausübung anwaltlicher Pflicht unser Forenmitglied "spielwiese" - ich möchte keine wirklichen Namen nennen, obwohl mich spielwiese von der Schweigepflicht entbunden hat - in einem Rechtsstreit gegen den Sportclub Freiburg vertreten. Gegen ihn war anlässlich des Auswärtsspiels unserer Eintracht in Freiburg Ende November vergangenen Jahres ein bundesweit wirksames Stadionverbot bis 30.6.2006 verhängt worden, also schon ein ziemliches Pfund. Es tut an dieser Stelle nichts zur Sache, was dort vorgefallen ist oder auch nicht vorgefallen ist, sondern es geht darum die Entwicklung kurz darzustellen welche dieser Fall genommen hat.
Spielwiese hatte sich bekanntlich im Saisonforum noch am Abend des Erhalts des ihm per Einschreiben/Rückschein zugesandten Verbots hierüber - mit Recht - beschwert, und es war gut, dass er das getan hat! Wenige Tage später habe ich die Sache mit ihm im Büro besprochen wobei ich feststellte, dass das besagte Schreiben offenbar von keinem Vorstandsmitglied (sondern "Der Vorstand i.A. unleserlich") und scheinbar auch nicht vom Sicherheitsbeauftragten des SCF unterschrieben worden war, dessen Unterschrift ich zufällig kannte. Noch am nächsten Tag habe ich dann - natürlich mit Originalvollmacht - dieses Verbot zurückgewiesen unter Bezugnahme auf § 174 BGB, weil eine Vollmacht dem Verbotsschreiben nicht beigefügt war. Soweit diese Tatsachen stimmen und im übrigen die Zurückweisung unverzüglich, d.h. zumindest binnen 7 Tagen, erfolgt, ist die Willenserklärung, sprich das Verbot, "weg". Der SCF wurde noch aufgefordert uns zu bestätigen, dass er die Nichtexistenz des Verbots dem DFB und der DFL mitgeteilt hat. Daraufhin geschah nichts, absolut nichts, so dass wir Mitte Januar beim AG Freiburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt haben mit eben dem beschriebenen Ziel. Es war wohl ein glatter Ausnahmefall den wir hier hatten, und der uns so schnell "ins Geschäft" brachte; normalerweise hilft nämlich in derartigen Fällen nur die Einleitung eines normalen Klageverfahrens (nicht Eilverfahren), da das Ziel, Aufhebung eines existenten Stadionverbots, die Abgabe einer Willenserklärung darstellt und wegen Vorwegnahme der Hauptsache ein Eilverfahren unzulässig wäre. Natürlich hatten wir vorsorglich auch zur Sache selbst Ausführungen gemacht, wohl wissend, welch stumpfes Schwert wir benutzten, da der SCF natürlich jederzeit formell korrekt ein neues Verbot hätte erteilen können. Der zuständige Richter (es sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass wir genau an den richtigen kompetenten gelangt waren) hat dann sofort für den vergangenen Dienstag einen Verhandlungstermin anberaumt, zu welchen außer uns beiden noch der Sicherheitsbeauftragte des SCF sowie ein Anwalt erschienen. Intensiv verhandelt haben wir schlussendlich 1 1/2 Stunden, und es kam wie es kommen musste: im Termin wurde nicht nur ein neues, formell wirksames Verbot an spielwiese ausgehändigt, auch der szenekundige Polizeibeamte war vom SCF als präsenter Zeuge aufgeboten worden.
Bevor ich kurz auf den weiteren Ablauf und das erzielte Ergebnis zu sprechen komme, seien folgende juristische Anmerkungen erlaubt. Die Richtlinien des DFB, welche das Stadionverbot einheitlich regeln, findet man hier: http://www.dfb.de/dfb-info/pinnwand/sicher/stadionverbot.pdf Die wesentlichen Vorschriften sind die §§ 3 und 4. Zunächst ist zu überprüfen, ob der gemachte Vorwurf überhaupt sicherheitsbeeinträchtigenden Charakter aufweist. Insoweit kommen insbes. ein minderschwerer Verstoß gegen die jeweilige Stadionordnung in Betracht (örtliches Stadionverbot als Regelfolge), ein schwerwiegender Verstoß gegen die Stadionverordnung (§ 3 Abs. 4 Ziff. 18) sowie ein Verstoß gegen den Regelkatalog aufgezählter Straftaten (Konsequenz: bundesweites Stadionverbot). Wichtig: Zwar basiert die Erteilung des Stadionverbots auf dem Hausrecht (per gegenseitig erteilter Vollmacht auch in Bezug auf andere Vereine). Jedoch - so auch der Richter in Freiburg - ist mit den Richtlinien eine Selbstbindung der Vereine verknüpft, ein Stadionverbot nur und wirklich nur (!!) dann auszusprechen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind! Dies ist gerichtlich voll überprüfbar!!! Die immer wieder, gleichsam gebetsmühlenartig aufgestellte Behauptung, man könne sowieso nichts machen, ist also falsch und wird auch durch dauerndes Wiederholen nicht richtiger.
Weiter wichtig: Wenn der Betroffene Inhaber einer zuvor erworbenen Dauerkarte seines Heimatvereins ist, wird in seine vertraglichen Rechte eingegriffen. Es ist übrigens egal, ob die Karte übertragbar ist oder nicht! Das ist insbes. dann problematisch, wenn ein anderer Verein ohne Rücksicht auf die vertragliche Beziehung ein bundesweites Stadionverbot ausspricht, an welches nach den Richtlinien der Heimatverein gebunden ist, da Ausnahmen an sich in den Richtlinien nicht vorgesehen sind. Grds. müsste jedoch im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses der Schuldner (=Verein) zunächst kündigen oder zumindest ein Leistungsverweigerungsrecht haben vor "Aussperren" seines Vertragspartners. Für das Vorliegen derartiger hierzu berechtigender Gründe trägt der Schuldner die Beweislast. Die jedoch wird nach den Richtlinien einfach umgekehrt und dem Betroffenen aufgebürdet (Einstellung des Ermittlungsverfahrens o.ä. wegen erwiesener Unschuld u.a. als Voraussetzung einer Aufhebung des Stadionverbots)! Das geht so ohne weiteres nicht. Wenn man nicht deswegen sogar die Unwirksamkeit der dieses Problem nicht behandelnden Richtlinien insgesamt annehmen will, so muss man sie gleichwohl so auslegen, dass der die Dauerkarte austellende Verein berechtigt aber auch verpflichtet ist, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und ggf. örtlich begrenzten Dispens zu gewähren! Nochmal: das gilt natürlich nur für vor dem Vorfall erworbene Dauerkarten; aber auch für jeden, der vor dem Vorfall die übertragbare DK von jemandem anderen als dem ausstellenden Verein erwirbt, da es sich um ein sog. "Geschäft für den, den es angeht" handelt, bei welchem dem Verein nicht bekannt und am Ende auch egal ist, wer eine DK erwirbt und von wem, wer also Vertragspartner ist oder wird...
All dies ist bislang, soweit ich sehe, noch nicht in einem Rechtsstreit entschieden worden, auch im hiesigen Fall nicht. Ich komme damit nochmal auf letzten Dienstag zurück. Schlussendlich haben wir einen Vergleich geschlossen, der zum Inhalt hat, dass das Stadionverbot auf die beiden Freiburger Stadien beschränkt wird. Spielwiese hätte ich Steine statt Brot gegeben, wenn wir die Sache weiter, aus Prinzip, durchgezogen hätten. Es wäre die Erhebung einer Klage erforderlich gewesen, und so ein Verfahren, insbes. wenn es durch zwei Instanzen geht, dauert! So können aber ab sofort sämtliche Heim- und Auswärtsspiele, eben abgesehen von Freiburg, besucht werden: Das Ziel war also erreicht! Wir wollen jetzt noch auf anderem Weg auch den Wegfall des örtlichen Verbots erreichen, da spielwiese auch nachdem, was der Polizist ausgesagt hat, wirklich nichts schlimmes, geschweige denn sicherheitsgefährdendes gemacht hat. Grund ist die Eintragung in die Datei "Gewalttäter Sport", die bei jedem erteilten Stadionverbot erfolgt und es für davon Betroffene quasi ausgeschlossen ist, z.B. Karten für die WM 2006 zu erwerben.
Zusammenfassend kann man sagen, dass wir nur durch Zufall, aber auch durch sofortiges Handeln die Möglichkeit hatten, so rasch einen Gerichtstermin zu bekommen und dabei die Geschichte juristisch abzuschließen. Es ist also nochmal gut gegangen!
Denjenigen, die nun meinen gegen ein berechtigt ausgesprochenes Stadionverbot vorgehen zu können, sei noch folgendes gesagt: Wenn wirklich ein rechtfertigender Grund vorlag, hilft auch die Dauerkarte nicht. Es mag sein, dass ein Anspruch auf Einzelprüfung durch den ausstellenden Verein besteht. Klar ist aber auch, wie diese Einzelprüfung ausfallen wird! Erfolg können und dürfen (!) nur diejenigen haben, die Opfer einer Willkürmaßnahme geworden sind. Die sollen sich aber wirklich wehren!
Sehr gute und nüchterne Beschreibung deines (und natürlich spielwieses Fall). Ich finde gut, das du relativ wertfrei geblieben bist. Letztendlich ist, so wie ich das verstehe, dass für beide Seiten in Ordnung. Insbesondere ist auch nicht klar, was eigendlich vorgefallen ist.
Klasse, habe ja damals das Übel hier im Forum mitbekommen, und finde es toll das IQ20 sich so für einen von uns eingesetzt hat. Leider wird es immer wieder zu solchen Differenzierten Meinungen zwischen Polizei und Fans kommen. Aber es ist trotzdem schön zu hören, daß die Gerechtigkeit ihren Lauf genommen hat. Das eine Auswärtsspiel in Freiburg ist zu verkraften, keine Tickets für die WM 2006?? Kommt auf Spielwiese an. @ IQ20: Vielen Dank für deine/ihre Hilfe, wir sind halt doch alle Adler.
@AirHarry: Guck einfach wann wir gegen Freiburg gespielt haben und dann einfach auf erweiterte Suche gehn und das Datum eingeben und schon solltest du was finden.....
Wie wird das bundesweite Stadionverbot eigentlich kontrolliert? Klar man ist erfasst, darf net ins Stadion, aber wie wird das durchgesetzt, es kann doch jeder relativ unerkannt sich eine Karte besorgen. Außer bei einer DK werden doch keine Daten von mir erfasst, ich kauf mir also eine geh ins Stadion und fertig. Oder bin ich da zu naiv?
Ich hatte auch mal 3 Jahre Stadionverbot. Mir haben sie damals gesagt, das alle 1. und 2. Ligavereine ein Foto von mir bekommen. Wenn ich erwischt worden wäre, wenn auch nur durch einfache Personenkontrolle, hätte ich eine Anzeige wegen Landesfriedensbruch bekommen. Ich denke aber, wenn man wegen Kleinigkeiten Stadionverbot erhält, kannst man auch weiterhin ins Stadion gehen, man muß sich halt nur ruhig verhalten. Und auf die Szenekundigen Beamten aufpassen. Gruß und Nichtabstieg
Hi Leute hab mal eine kurze Frage. Musste gestern dummerweise einem netten Zivilbeamten meine Personalien abgeben, da ich es nicht eingesehen habe, mich von dutzenden Kameras im Tunnel am Stadionbahnhof filmen zu lassen. Habe mich auf meine Rechte am eignen Bild berufen, weiß aber natürlich das es ein Vermummungsverbot gibt. Habe im Anschluss auch ruhig mit dem Beamten geredet und gesagt, das ich es nicht einsehe, das ich mir nicht den Schal vor Gesicht ziehen darf, aber etliche seiner Kollegen in Kampfmontur mit Sturmhaube am Start sind. Darauf meinte er nur, das in seiner Einheit sicher niemand sein Gesicht verbirgt...
Nun ja, is auch egal, mich würde nur interessieren, was mich nun erwarten könnte? Anzeige? SV? Bin noch nie irgendwie polizeilich in Erscheinung getreten und hab eigentlich auch sonst ne reine weste Irgendwelche Erfahrungen?
flow8 schrieb: Habe mich auf meine Rechte am eignen Bild berufen, weiß aber natürlich das es ein Vermummungsverbot gibt.
Bin jetzt kein Jurist oder so, aber soweit ich weiß, sind die Rechte am eigenen Bild ziemlich eingeschränkt, wenn Du Dich zu einer öffentlichen Veranstaltung wie nem Fußball-Spiel begiebst.
flow8 schrieb: Hi Leute hab mal eine kurze Frage. Musste gestern dummerweise einem netten Zivilbeamten meine Personalien abgeben, da ich es nicht eingesehen habe, mich von dutzenden Kameras im Tunnel am Stadionbahnhof filmen zu lassen. Habe mich auf meine Rechte am eignen Bild berufen, weiß aber natürlich das es ein Vermummungsverbot gibt. Habe im Anschluss auch ruhig mit dem Beamten geredet und gesagt, das ich es nicht einsehe, das ich mir nicht den Schal vor Gesicht ziehen darf, aber etliche seiner Kollegen in Kampfmontur mit Sturmhaube am Start sind. Darauf meinte er nur, das in seiner Einheit sicher niemand sein Gesicht verbirgt...
Nun ja, is auch egal, mich würde nur interessieren, was mich nun erwarten könnte? Anzeige? SV? Bin noch nie irgendwie polizeilich in Erscheinung getreten und hab eigentlich auch sonst ne reine weste Irgendwelche Erfahrungen?
Nach dem neuen BGH Urteil muss man glaube mit allem rechnen. Er ist "aufgefallen" bei einem Fussballspiel und ist (wie er selber sagt) uneinsichtig bezüglich des Vermummungsverbotes.
Aber ich will mal den Teufel nicht an die Wand malen.
Mit einer kleinen Verspätung von 2 Tagen *g* (sorry...) habe ich es endlich geschafft mich mal an den PC zu setzen und das eine oder andere zum Thema zusammenzustellen, was den einen oder anderen wiederum interessieren könnte.
Wie ihr wisst, habe ich in gewissenhafter Ausübung anwaltlicher Pflicht unser Forenmitglied "spielwiese" - ich möchte keine wirklichen Namen nennen, obwohl mich spielwiese von der Schweigepflicht entbunden hat - in einem Rechtsstreit gegen den Sportclub Freiburg vertreten. Gegen ihn war anlässlich des Auswärtsspiels unserer Eintracht in Freiburg Ende November vergangenen Jahres ein bundesweit wirksames Stadionverbot bis 30.6.2006 verhängt worden, also schon ein ziemliches Pfund.
Es tut an dieser Stelle nichts zur Sache, was dort vorgefallen ist oder auch nicht vorgefallen ist, sondern es geht darum die Entwicklung kurz darzustellen welche dieser Fall genommen hat.
Spielwiese hatte sich bekanntlich im Saisonforum noch am Abend des Erhalts des ihm per Einschreiben/Rückschein zugesandten Verbots hierüber - mit Recht - beschwert, und es war gut, dass er das getan hat! Wenige Tage später habe ich die Sache mit ihm im Büro besprochen wobei ich feststellte, dass das besagte Schreiben offenbar von keinem Vorstandsmitglied (sondern "Der Vorstand i.A. unleserlich") und scheinbar auch nicht vom Sicherheitsbeauftragten des SCF unterschrieben worden war, dessen Unterschrift ich zufällig kannte. Noch am nächsten Tag habe ich dann - natürlich mit Originalvollmacht - dieses Verbot zurückgewiesen unter Bezugnahme auf § 174 BGB, weil eine Vollmacht dem Verbotsschreiben nicht beigefügt war. Soweit diese Tatsachen stimmen und im übrigen die Zurückweisung unverzüglich, d.h. zumindest binnen 7 Tagen, erfolgt, ist die Willenserklärung, sprich das Verbot, "weg". Der SCF wurde noch aufgefordert uns zu bestätigen, dass er die Nichtexistenz des Verbots dem DFB und der DFL mitgeteilt hat.
Daraufhin geschah nichts, absolut nichts, so dass wir Mitte Januar beim AG Freiburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt haben mit eben dem beschriebenen Ziel.
Es war wohl ein glatter Ausnahmefall den wir hier hatten, und der uns so schnell "ins Geschäft" brachte; normalerweise hilft nämlich in derartigen Fällen nur die Einleitung eines normalen Klageverfahrens (nicht Eilverfahren), da das Ziel, Aufhebung eines existenten Stadionverbots, die Abgabe einer Willenserklärung darstellt und wegen Vorwegnahme der Hauptsache ein Eilverfahren unzulässig wäre.
Natürlich hatten wir vorsorglich auch zur Sache selbst Ausführungen gemacht, wohl wissend, welch stumpfes Schwert wir benutzten, da der SCF natürlich jederzeit formell korrekt ein neues Verbot hätte erteilen können.
Der zuständige Richter (es sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass wir genau an den richtigen kompetenten gelangt waren) hat dann sofort für den vergangenen Dienstag einen Verhandlungstermin anberaumt, zu welchen außer uns beiden noch der Sicherheitsbeauftragte des SCF sowie ein Anwalt erschienen.
Intensiv verhandelt haben wir schlussendlich 1 1/2 Stunden, und es kam wie es kommen musste: im Termin wurde nicht nur ein neues, formell wirksames Verbot an spielwiese ausgehändigt, auch der szenekundige Polizeibeamte war vom SCF als präsenter Zeuge aufgeboten worden.
Bevor ich kurz auf den weiteren Ablauf und das erzielte Ergebnis zu sprechen komme, seien folgende juristische Anmerkungen erlaubt.
Die Richtlinien des DFB, welche das Stadionverbot einheitlich regeln, findet man hier: http://www.dfb.de/dfb-info/pinnwand/sicher/stadionverbot.pdf
Die wesentlichen Vorschriften sind die §§ 3 und 4. Zunächst ist zu überprüfen, ob der gemachte Vorwurf überhaupt sicherheitsbeeinträchtigenden Charakter aufweist. Insoweit kommen insbes. ein minderschwerer Verstoß gegen die jeweilige Stadionordnung in Betracht (örtliches Stadionverbot als Regelfolge), ein schwerwiegender Verstoß gegen die Stadionverordnung (§ 3 Abs. 4 Ziff. 18) sowie ein Verstoß gegen den Regelkatalog aufgezählter Straftaten (Konsequenz: bundesweites Stadionverbot).
Wichtig: Zwar basiert die Erteilung des Stadionverbots auf dem Hausrecht (per gegenseitig erteilter Vollmacht auch in Bezug auf andere Vereine). Jedoch - so auch der Richter in Freiburg - ist mit den Richtlinien eine Selbstbindung der Vereine verknüpft, ein Stadionverbot nur und wirklich nur (!!) dann auszusprechen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind! Dies ist gerichtlich voll überprüfbar!!!
Die immer wieder, gleichsam gebetsmühlenartig aufgestellte Behauptung, man könne sowieso nichts machen, ist also falsch und wird auch durch dauerndes Wiederholen nicht richtiger.
Weiter wichtig: Wenn der Betroffene Inhaber einer zuvor erworbenen Dauerkarte seines Heimatvereins ist, wird in seine vertraglichen Rechte eingegriffen. Es ist übrigens egal, ob die Karte übertragbar ist oder nicht! Das ist insbes. dann problematisch, wenn ein anderer Verein ohne Rücksicht auf die vertragliche Beziehung ein bundesweites Stadionverbot ausspricht, an welches nach den Richtlinien der Heimatverein gebunden ist, da Ausnahmen an sich in den Richtlinien nicht vorgesehen sind. Grds. müsste jedoch im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses der Schuldner (=Verein) zunächst kündigen oder zumindest ein Leistungsverweigerungsrecht haben vor "Aussperren" seines Vertragspartners. Für das Vorliegen derartiger hierzu berechtigender Gründe trägt der Schuldner die Beweislast. Die jedoch wird nach den Richtlinien einfach umgekehrt und dem Betroffenen aufgebürdet (Einstellung des Ermittlungsverfahrens o.ä. wegen erwiesener Unschuld u.a. als Voraussetzung einer Aufhebung des Stadionverbots)! Das geht so ohne weiteres nicht.
Wenn man nicht deswegen sogar die Unwirksamkeit der dieses Problem nicht behandelnden Richtlinien insgesamt annehmen will, so muss man sie gleichwohl so auslegen, dass der die Dauerkarte austellende Verein berechtigt aber auch verpflichtet ist, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und ggf. örtlich begrenzten Dispens zu gewähren!
Nochmal: das gilt natürlich nur für vor dem Vorfall erworbene Dauerkarten; aber auch für jeden, der vor dem Vorfall die übertragbare DK von jemandem anderen als dem ausstellenden Verein erwirbt, da es sich um ein sog. "Geschäft für den, den es angeht" handelt, bei welchem dem Verein nicht bekannt und am Ende auch egal ist, wer eine DK erwirbt und von wem, wer also Vertragspartner ist oder wird...
All dies ist bislang, soweit ich sehe, noch nicht in einem Rechtsstreit entschieden worden, auch im hiesigen Fall nicht. Ich komme damit nochmal auf letzten Dienstag zurück. Schlussendlich haben wir einen Vergleich geschlossen, der zum Inhalt hat, dass das Stadionverbot auf die beiden Freiburger Stadien beschränkt wird. Spielwiese hätte ich Steine statt Brot gegeben, wenn wir die Sache weiter, aus Prinzip, durchgezogen hätten. Es wäre die Erhebung einer Klage erforderlich gewesen, und so ein Verfahren, insbes. wenn es durch zwei Instanzen geht, dauert! So können aber ab sofort sämtliche Heim- und Auswärtsspiele, eben abgesehen von Freiburg, besucht werden: Das Ziel war also erreicht!
Wir wollen jetzt noch auf anderem Weg auch den Wegfall des örtlichen Verbots erreichen, da spielwiese auch nachdem, was der Polizist ausgesagt hat, wirklich nichts schlimmes, geschweige denn sicherheitsgefährdendes gemacht hat. Grund ist die Eintragung in die Datei "Gewalttäter Sport", die bei jedem erteilten Stadionverbot erfolgt und es für davon Betroffene quasi ausgeschlossen ist, z.B. Karten für die WM 2006 zu erwerben.
Zusammenfassend kann man sagen, dass wir nur durch Zufall, aber auch durch sofortiges Handeln die Möglichkeit hatten, so rasch einen Gerichtstermin zu bekommen und dabei die Geschichte juristisch abzuschließen. Es ist also nochmal gut gegangen!
Denjenigen, die nun meinen gegen ein berechtigt ausgesprochenes Stadionverbot vorgehen zu können, sei noch folgendes gesagt: Wenn wirklich ein rechtfertigender Grund vorlag, hilft auch die Dauerkarte nicht. Es mag sein, dass ein Anspruch auf Einzelprüfung durch den ausstellenden Verein besteht. Klar ist aber auch, wie diese Einzelprüfung ausfallen wird! Erfolg können und dürfen (!) nur diejenigen haben, die Opfer einer Willkürmaßnahme geworden sind. Die sollen sich aber wirklich wehren!
Viele Grüße,
Stefan - IQ20
Gruß,
59er
EFC IQ20 für Schickhardt
@ IQ20: Vielen Dank für deine/ihre Hilfe, wir sind halt doch alle Adler.
Respekt!!!
...mal schauen, ob ich einige deiner tipps gebrauchen kann wenn ich nachher den hoeneß getroffen habe
Wüßte gerne mehr was da in freiburg abgegangen ist
Gruß Harald
Brady
http://www.eintracht.de/forum/list.php?thread=10876472
Mit der Suchfunktion habe ich noch net mal eine halbe Minute gebraucht das zu finden.
http://www.eintracht.de/forum/details.php?id=11019779
@IQ20: Starke Aktion, das macht nicht jeder.
Wie wird das bundesweite Stadionverbot eigentlich kontrolliert?
Klar man ist erfasst, darf net ins Stadion, aber wie wird das durchgesetzt, es kann doch jeder relativ unerkannt sich eine Karte besorgen. Außer bei einer DK werden doch keine Daten von mir erfasst, ich kauf mir also eine geh ins Stadion und fertig.
Oder bin ich da zu naiv?
Grüße Tom
Gruß und Nichtabstieg
Nun ja, is auch egal, mich würde nur interessieren, was mich nun erwarten könnte? Anzeige? SV? Bin noch nie irgendwie polizeilich in Erscheinung getreten und hab eigentlich auch sonst ne reine weste Irgendwelche Erfahrungen?
Bin jetzt kein Jurist oder so, aber soweit ich weiß, sind die Rechte am eigenen Bild ziemlich eingeschränkt, wenn Du Dich zu einer öffentlichen Veranstaltung wie nem Fußball-Spiel begiebst.
Passiert nix.
Aber ich will mal den Teufel nicht an die Wand malen.