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Blöde Frage zum SV

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Darf ich eigentlich zum Training und in den Shop?
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Ja klar, das SV gilt nur für die Spiele.
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hast du überhaupt Stadionverbot?

zur Frage: Durch das Verbot ist es dir nicht erlaubt dich auf dem Stadiongrundstück aufzuhalten. Somit darfst du nicht in den Stadionfanshop und zum öffentl. Training im Waldstadion , da du ja das Grundstück betrittst.
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adler76 schrieb:
Ja klar, das SV gilt nur für die Spiele.


wo steht das?
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eintracht125 schrieb:
hast du überhaupt Stadionverbot?

zur Frage: Durch das Verbot ist es dir nicht erlaubt dich auf dem Stadiongrundstück aufzuhalten. Somit darfst du nicht in den Stadionfanshop und zum öffentl. Training im Waldstadion , da du ja das Grundstück betrittst.


Genau darum gehts...

Hab bis Ende 2012
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eintracht125 schrieb:
adler76 schrieb:
Ja klar, das SV gilt nur für die Spiele.


wo steht das?


Also ich habe den Satz:

Ein Stadionverbot ist
- die auf der Basis des Hausrechts
- gegen eine natürliche Person
- wegen sicherheitsbeeinträchtigenden Auftretens im Zusammenhang
mit dem Fußballsport, insbesondere anlässlich einer Fußballveranstaltung,
o innerhalb oder außerhalb einer Platz- oder Hallenanlage
o vor, während oder nach der Fußballveranstaltung
- festgesetzte Untersagung
- bei vergleichbaren zukünftigen Veranstaltungen
- eine Platz- oder Hallenanlage zu betreten bzw. sich dort aufzuhalten


von hier als nur an Spieltagen gültig interpretiert.

Man kann das "vor" und "nach" aber auch für jeden Tag sehen.
Aber es steht ja Fussballveranstaltung da, von daher bin ich vom Spieltag ausgegangen.
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adler76 schrieb:


Ein Stadionverbot ist
o innerhalb oder außerhalb einer Platz- oder Hallenanlage
o vor, während oder nach der Fußballveranstaltung
- festgesetzte Untersagung
- bei vergleichbaren zukünftigen Veranstaltungen
- eine Platz- oder Hallenanlage zu betreten bzw. sich dort aufzuhalten







Das heißt ja; dass du die Anlage "Waldstadion mit Trainingsplatz" nicht betreten darfst.
Aber mal ehrlich ich glaube nicht dass da beim Training ein Polizist steht und kontrolliert.
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Meines Erachtens:
Darfst du, da es sich dabei nicht um eine DFB/DFL-Veranstaltung handelt. Du dürftest auch zu Testspielen im Stadion, solange nicht anders bspw. in der Stadionordnung formuliert.
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Was für ein Blödsinn hier steht!

Durch ein SV, darfst du nur am Spieltag kein Stadion der 1.-4. Liga betreten und natürlich im Pokal. Du darfst ebenso Freundschaftsspiele (wie beispielsweise Real Madrid oder Chelsea) im Stadion besuchen wie Auswärtsspiele international. Bei Heimspielen ist Eintracht Frankfurt Veranstalter, deshalb dort nicht.
Wenn wir beispielsweise an einem Montag um 20 Uhr spielen, darfst du Morgens um 10 auch in den Fanshop!
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NX01K schrieb:
Was für ein Blödsinn hier steht!

Durch ein SV, darfst du nur am Spieltag kein Stadion der 1.-4. Liga betreten und natürlich im Pokal. Du darfst ebenso Freundschaftsspiele (wie beispielsweise Real Madrid oder Chelsea) im Stadion besuchen wie Auswärtsspiele international. Bei Heimspielen ist Eintracht Frankfurt Veranstalter, deshalb dort nicht.
Wenn wir beispielsweise an einem Montag um 20 Uhr spielen, darfst du Morgens um 10 auch in den Fanshop!


Genau so sehe ich das auch!
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NX01K schrieb:
Was für ein Blödsinn hier steht!

Durch ein SV, darfst du nur am Spieltag kein Stadion der 1.-4. Liga betreten und natürlich im Pokal. Du darfst ebenso Freundschaftsspiele (wie beispielsweise Real Madrid oder Chelsea) im Stadion besuchen wie Auswärtsspiele international. Bei Heimspielen ist Eintracht Frankfurt Veranstalter, deshalb dort nicht.
Wenn wir beispielsweise an einem Montag um 20 Uhr spielen, darfst du Morgens um 10 auch in den Fanshop!


Bliebe zu klären, ob man dem Verein durch einen Einkauf im Fanshop noch Geld in den Rachen schmeißen möchte, falls das SV unberechtigt ist und von Eintracht Frankfurt ausgesprochen wurde.
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**hust**
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HessiP schrieb:
NX01K schrieb:
Was für ein Blödsinn hier steht!

Durch ein SV, darfst du nur am Spieltag kein Stadion der 1.-4. Liga betreten und natürlich im Pokal. Du darfst ebenso Freundschaftsspiele (wie beispielsweise Real Madrid oder Chelsea) im Stadion besuchen wie Auswärtsspiele international. Bei Heimspielen ist Eintracht Frankfurt Veranstalter, deshalb dort nicht.
Wenn wir beispielsweise an einem Montag um 20 Uhr spielen, darfst du Morgens um 10 auch in den Fanshop!


Bliebe zu klären, ob man dem Verein durch einen Einkauf im Fanshop noch Geld in den Rachen schmeißen möchte, falls das SV unberechtigt ist und von Eintracht Frankfurt ausgesprochen wurde.


Darum gehts hier aber nicht... Muss jeder selbst wissen. Die Frage, was man noch besuchen darf, sollte aber geklärt sein.
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NX01K schrieb:
Was für ein Blödsinn hier steht!

Durch ein SV, darfst du nur am Spieltag kein Stadion der 1.-4. Liga betreten und natürlich im Pokal. Du darfst ebenso Freundschaftsspiele (wie beispielsweise Real Madrid oder Chelsea) im Stadion besuchen wie Auswärtsspiele international. Bei Heimspielen ist Eintracht Frankfurt Veranstalter, deshalb dort nicht.
Wenn wir beispielsweise an einem Montag um 20 Uhr spielen, darfst du Morgens um 10 auch in den Fanshop!

Kleine Ergänzung, bei Länderspielen wollen sie einen auch nicht. Auch kann man Probleme bekommen wenn man ins Ausland fliegen will und gleichzeitig ein Länderspiel im Ausland statt findet, da kann es passieren das sie einen nicht fliegen lassen.
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eintracht125 schrieb:
hast du überhaupt Stadionverbot?

zur Frage: Durch das Verbot ist es dir nicht erlaubt dich auf dem Stadiongrundstück aufzuhalten. Somit darfst du nicht in den Stadionfanshop und zum öffentl. Training im Waldstadion , da du ja das Grundstück betrittst.


Dann würde ja ein DFL-Stadionverbot auch für Konzerte und den Jehova-Zeugen-Tag gelten. Das kann ja wohl nicht sein!
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Jaja, das ich mir dann och die Schlagernacht entgehen lassen muss, soweit kommts noch
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propain schrieb:
NX01K schrieb:
Was für ein Blödsinn hier steht!

Durch ein SV, darfst du nur am Spieltag kein Stadion der 1.-4. Liga betreten und natürlich im Pokal. Du darfst ebenso Freundschaftsspiele (wie beispielsweise Real Madrid oder Chelsea) im Stadion besuchen wie Auswärtsspiele international. Bei Heimspielen ist Eintracht Frankfurt Veranstalter, deshalb dort nicht.
Wenn wir beispielsweise an einem Montag um 20 Uhr spielen, darfst du Morgens um 10 auch in den Fanshop!

Kleine Ergänzung, bei Länderspielen wollen sie einen auch nicht. Auch kann man Probleme bekommen wenn man ins Ausland fliegen will und gleichzeitig ein Länderspiel im Ausland statt findet, da kann es passieren das sie einen nicht fliegen lassen.


erstatten die dann hoechsten das Flugticket?
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BernemerAdler75 schrieb:
propain schrieb:
NX01K schrieb:
Was für ein Blödsinn hier steht!

Durch ein SV, darfst du nur am Spieltag kein Stadion der 1.-4. Liga betreten und natürlich im Pokal. Du darfst ebenso Freundschaftsspiele (wie beispielsweise Real Madrid oder Chelsea) im Stadion besuchen wie Auswärtsspiele international. Bei Heimspielen ist Eintracht Frankfurt Veranstalter, deshalb dort nicht.
Wenn wir beispielsweise an einem Montag um 20 Uhr spielen, darfst du Morgens um 10 auch in den Fanshop!

Kleine Ergänzung, bei Länderspielen wollen sie einen auch nicht. Auch kann man Probleme bekommen wenn man ins Ausland fliegen will und gleichzeitig ein Länderspiel im Ausland statt findet, da kann es passieren das sie einen nicht fliegen lassen.


erstatten die dann hoechsten das Flugticket?


Haha, mit Sicherheit nicht.
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Maxfanatic schrieb:
BernemerAdler75 schrieb:
propain schrieb:
NX01K schrieb:
Was für ein Blödsinn hier steht!

Durch ein SV, darfst du nur am Spieltag kein Stadion der 1.-4. Liga betreten und natürlich im Pokal. Du darfst ebenso Freundschaftsspiele (wie beispielsweise Real Madrid oder Chelsea) im Stadion besuchen wie Auswärtsspiele international. Bei Heimspielen ist Eintracht Frankfurt Veranstalter, deshalb dort nicht.
Wenn wir beispielsweise an einem Montag um 20 Uhr spielen, darfst du Morgens um 10 auch in den Fanshop!

Kleine Ergänzung, bei Länderspielen wollen sie einen auch nicht. Auch kann man Probleme bekommen wenn man ins Ausland fliegen will und gleichzeitig ein Länderspiel im Ausland statt findet, da kann es passieren das sie einen nicht fliegen lassen.


erstatten die dann hoechsten das Flugticket?


Haha, mit Sicherheit nicht.


doof gefragt Max...Warum net?
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Die Airline zahlt es nicht, weil Du nicht gekommen bist. Derjenige der das SV ausspricht zahlt es nicht weil die Vorgaben der DFL recht eindeutig sind. Die Hausrechtsinhaber verlassen sich ( leider Gottes) auf die Angaben der Ermittlungsbehörden. Ermittlungsverfahren langt. Zack.
Du müßtest also erreichen das du strafrechtlich betrachtet einen Freispruch erwirkst oder auf sonstigem Wege eine Einstellung nach 170 StpO zustande bringst. Beides nicht einfach. In diesen Fällen kannst du einen Aufhebung das SV beantragen, da dies ja offensichtlich zu Unrecht ausgesprochen wurde. es bleibt die Frage ob die Ermittlungsbehörden dir dein Flugticket ersetzen müssen.  Ich würde sagen eher nein...

Zwar gibt es sogenannte Amtshaftungsanprüche für staatliches Handeln.

Das Staatshaftungsrecht ist der Bereich der Haftung für staatliches Unrecht. Staatshaftung soll vor allem die Verantwortlichkeit für hoheitliches Handeln sein, denn auch rechtmäßiges Handeln der Verwaltung kann Entschädigungen auslösen.

Allerdings sind die Hürden extrem hoch. Kommt praktisch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit  des Amtsträgers in Betracht.  Ist also kaum zu beweisen. Man ist also buchstäblich der Gelackmeierte.


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