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Ordentliche Mitgliederversammlung - Anträge auf Satzungsänderung [Stellungnahme der FuFa in #44]

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War das überhaupt die richtige Anzahl an stimmen? Über das Wahlverfahren wurde ja schon viel berichtet.
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MS58 schrieb:
Nach den hier getätigten Aussagen ist laut Satzung eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese wurde beim letzten Abstimmen erreicht.
Es wurden 268 Ja-Stimmen und 133 Nein-Stimmen abgegeben. Dies sind 401 abgegebene Stimmen. Von 401 Stimmen sind 267,3333 die Zweidrittelmehrheit. Es haben also 268 Stimmen gereicht.
Laut Vereinsrecht und Satzung der SGE zählen Enthaltungen nicht mit.
Meine Angaben gelten nur wenn in der Satzung wirklich "abgegebene" Stimmen steht.


Wie man in den Posts zur Satzung und den darin enthaltenden Stimmen zu einer Satzungsänderung entnehmen kann, ist mitnichten deine 2/3 Mehrheit erreicht. Für eine Satzungsänderung müssen ALLE ABGEGEBENEN (und somit auch STIMMENTHALTUNGEN ) als Stimmabgabe gewertet werden. Da 408 Stimmberechtigte anwesend waren, Ja und Nein zusammen 401 ergeben und es Enthaltungen GAB, ist KEINE 2/3 Mehrheit zur Satzungsänderung vorhanden und der Antrag daher als gescheitert zu werten.

Die einzige Frage die ich dazu habe ist, wann gegen die nun widerrechtlich zur Anwendung kommen sollende Satzungsänderung Feststellungsklage erhoben wird? @Fansprechergremium, Fanbeirat - da wäre eine Info mal ganz nett, wen vorhanden.
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1K13 schrieb:
MS58 schrieb:
Nach den hier getätigten Aussagen ist laut Satzung eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese wurde beim letzten Abstimmen erreicht.
Es wurden 268 Ja-Stimmen und 133 Nein-Stimmen abgegeben. Dies sind 401 abgegebene Stimmen. Von 401 Stimmen sind 267,3333 die Zweidrittelmehrheit. Es haben also 268 Stimmen gereicht.
Laut Vereinsrecht und Satzung der SGE zählen Enthaltungen nicht mit.
Meine Angaben gelten nur wenn in der Satzung wirklich "abgegebene" Stimmen steht.


Wie man in den Posts zur Satzung und den darin enthaltenden Stimmen zu einer Satzungsänderung entnehmen kann, ist mitnichten deine 2/3 Mehrheit erreicht. Für eine Satzungsänderung müssen ALLE ABGEGEBENEN (und somit auch STIMMENTHALTUNGEN ) als Stimmabgabe gewertet werden. Da 408 Stimmberechtigte anwesend waren, Ja und Nein zusammen 401 ergeben und es Enthaltungen GAB, ist KEINE 2/3 Mehrheit zur Satzungsänderung vorhanden und der Antrag daher als gescheitert zu werten.

Die einzige Frage die ich dazu habe ist, wann gegen die nun widerrechtlich zur Anwendung kommen sollende Satzungsänderung Feststellungsklage erhoben wird? @Fansprechergremium, Fanbeirat - da wäre eine Info mal ganz nett, wen vorhanden.



Äh..streiche Fanbeirat, kaufe FuFa  
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Bigbamboo schrieb:
MS58 schrieb:
... Es wurden 268 Ja-Stimmen und 133 Nein-Stimmen abgegeben. ...


Waren das nicht 134 Nein-Stimmen?  


Ja, es waren 134 Nein-Stimmen!
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1K13 schrieb:
1K13 schrieb:
MS58 schrieb:
Nach den hier getätigten Aussagen ist laut Satzung eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese wurde beim letzten Abstimmen erreicht.
Es wurden 268 Ja-Stimmen und 133 Nein-Stimmen abgegeben. Dies sind 401 abgegebene Stimmen. Von 401 Stimmen sind 267,3333 die Zweidrittelmehrheit. Es haben also 268 Stimmen gereicht.
Laut Vereinsrecht und Satzung der SGE zählen Enthaltungen nicht mit.
Meine Angaben gelten nur wenn in der Satzung wirklich "abgegebene" Stimmen steht.


Wie man in den Posts zur Satzung und den darin enthaltenden Stimmen zu einer Satzungsänderung entnehmen kann, ist mitnichten deine 2/3 Mehrheit erreicht. Für eine Satzungsänderung müssen ALLE ABGEGEBENEN (und somit auch STIMMENTHALTUNGEN ) als Stimmabgabe gewertet werden. Da 408 Stimmberechtigte anwesend waren, Ja und Nein zusammen 401 ergeben und es Enthaltungen GAB, ist KEINE 2/3 Mehrheit zur Satzungsänderung vorhanden und der Antrag daher als gescheitert zu werten.

Die einzige Frage die ich dazu habe ist, wann gegen die nun widerrechtlich zur Anwendung kommen sollende Satzungsänderung Feststellungsklage erhoben wird? @Fansprechergremium, Fanbeirat - da wäre eine Info mal ganz nett, wen vorhanden.



Äh..streiche Fanbeirat, kaufe FuFa    


Ich glaube kaum, das die FuFa da irgendwas gegen die Satzungsänderung unternehmen wird!
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adler76 schrieb:
Bigbamboo schrieb:
MS58 schrieb:
... Es wurden 268 Ja-Stimmen und 133 Nein-Stimmen abgegeben. ...


Waren das nicht 134 Nein-Stimmen?  


Ja, es waren 134 Nein-Stimmen!


Ich habe die Angaben aus Post 237 übernommen. Falls die Zahlen nicht stimmen, stimmt die Berechnung natürlich nicht.
Wie ich bereits erwähnte, zählen Enthaltungen als nicht abgegebene Stimmen und werden nicht mitgezählt. Ganz einfach "nachzugoogeln".
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MS58 schrieb:
adler76 schrieb:
Bigbamboo schrieb:
MS58 schrieb:
... Es wurden 268 Ja-Stimmen und 133 Nein-Stimmen abgegeben. ...


Waren das nicht 134 Nein-Stimmen?  


Ja, es waren 134 Nein-Stimmen!


Ich habe die Angaben aus Post 237 übernommen. Falls die Zahlen nicht stimmen, stimmt die Berechnung natürlich nicht.
Wie ich bereits erwähnte, zählen Enthaltungen als nicht abgegebene Stimmen und werden nicht mitgezählt. Ganz einfach "nachzugoogeln".


Dann lies die Satzung besser noch einmal. IMHO der Unterschieed zwischen  Punkt 8 und 9 insbesondere.
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Wenn man bei Google den Suchbegriff "Vereinsrecht Stimmenthaltungen" eingibt kommen genügend Vorschläge.
unter www.karinbuchner.de kommt z.B. folgender Text:

Das hängt zunächst von der Satzung ab. Oft findet sich dort eine Klausel wie die folgende:

Abstimmungen (Beschlüsse und Wahlen) werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden.

Dann ist der Fall klar: Wer sich enthält, gibt keine Stimme ab. Darüber sind sich selbst die Juristen einig. Daraus folgt: Enthaltungen werden nicht mitgezählt, fallen also unter den Tisch.


Ich wollte euch nur helfen festzustellen ob die Satzungsänderung mit der erforderlichen Mehrheit erfolgte. Alles was ich geschrieben habe kann in Google nachgesehen werden.
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MS58 schrieb:

Ich wollte euch nur helfen festzustellen ob die Satzungsänderung mit der erforderlichen Mehrheit erfolgte. Alles was ich geschrieben habe kann in Google nachgesehen werden.  


Hilf Dir selbst und ließ die Satzung nochmal durch.

Die Satzung des e.V. geht vor allgemeinem google-bla-bla.

Unter Pkt. 8 fallen die Enthaltungen nur bei der Ermittlung von einfachen Mehrheiten weg. Bei erforderlichen 2/3-Mehrheiten (Pkt. 9) expilzit nicht.
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Schaedelharry63 schrieb:
MS58 schrieb:

Ich wollte euch nur helfen festzustellen ob die Satzungsänderung mit der erforderlichen Mehrheit erfolgte. Alles was ich geschrieben habe kann in Google nachgesehen werden.  


Hilf Dir selbst und ließ die Satzung nochmal durch.

Die Satzung des e.V. geht vor allgemeinem google-bla-bla.

Unter Pkt. 8 fallen die Enthaltungen nur bei der Ermittlung von einfachen Mehrheiten weg. Bei erforderlichen 2/3-Mehrheiten (Pkt. 9) expilzit nicht.


So, und wie werden die Enthaltungen gewertet? Als Ja oder Nein. Wenn dies in der Satzung nicht klar geregelt ist, gelten die Enthaltungen als nicht abgegeben. Das ist übrigens kein Google bla bla sondern eine Entscheidung des BGH aus 1982.
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Warum werde ich ein Gefühl nicht los...
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MS58 schrieb:

So, und wie werden die Enthaltungen gewertet? Als Ja oder Nein. Wenn dies in der Satzung nicht klar geregelt ist, gelten die Enthaltungen als nicht abgegeben. Das ist übrigens kein Google bla bla sondern eine Entscheidung des BGH aus 1982.  


Als Enthaltungen natuerlich, was ist das denn fuer eine bekloppte Frage. Und gezaehlt werden muessen Ja-Stimmen vs. abgegebene Stimmen. Da braucht man keinen BGH, da reicht der gesunde Menschenverstand.

DA
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FrankieVallie schrieb:
http://www.eintracht-frankfurt.de/verein/aktuelles/aktuelles1/article/foerdermitgliedschaft-beitragsfrei.html

Gerade im entsprechenden Thread im Fans und Fanclubs gefunden...


Wie schön das auf die 36 Euro auch noch 20 Eintrittsgebühr kommen.
Weil das alles dann doch eine zu saftige Erhöhung auf einmal wäre werden also die 36 für das erste Jahr erlassen. Schlau.
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adler76 schrieb:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/9/11195048,11848864/goto/


Ich verlinke mal besser so...bevor es hier untergeht.

fsg schrieb:
Hallo EFCler,

wie Ihr sicherlich schon mitbekommen habt, ist am bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung von Eintracht Frankfurt e.V. am vergangenen Sonntag die vorab vorgelegte Änderung der Satzung beschlossen worden. Diese ist, bis auf zwei Kleinigkeiten, ohne Änderungen angenommen worden. Also vermeintlich.

Längere Berichte zur MV könnt Ihr im Eintracht-Forum nachlesen, wir möchten an dieser Stelle nur nochmal das Abstimmungsprocedere beleuchten.

Trotz des frühen Termins wurden vom Versammlungsleiter 419 stimmberechtigte Mitglieder verkündet, die durch Vollmacht vertretenen eingeschlossen. Das Verhältnis von den sporttreibenden Abteilungen zum fannahen Lager konnte man etwa mit 2:1 abschätzen. Nach kurzer Einleitung und erneuter Erläuterung der neuen Paragrafen durch das Präsidium begann dann die eigentliche Abstimmung.

Obwohl den ausgehändigten Wahlunterlagen auch ein entsprechender Wahlzettel für eine schriftliche Abstimmung die Satzungsänderung beigelegt war, wurde diese über jeden einzelnen Paragrafen allerdings per Stimmkarte und nicht geheim durchgeführt; und zwar in der Reihenfolge JA / NEIN / ENTHALTUNGEN. Der eigentliche Witz war, dass ausschließlich die Nein-Stimmen und Enthaltungen (per Hand) gezählt wurden, die Ja-Stimmen aber eben leider nicht. Zu jedem Zeitpunkt der Abstimmung wurde also davon ausgegangen, dass man von den 419 Stimmen satzungsgemäß einfach die Enthaltungen abzieht und die Ja-Stimmen dann einfach so bestimmt, in dem man die Nein-Stimmen von den verbliebenen Gesamtzahl der Stimmen abzieht. Da auch bei Mitgliederversammlungen von Eintracht Frankfurt e.V. keine Wahlpflicht besteht, ein äußerst fragwürdiges Vorgehen.

Ein vorgebrachter Einwand zum Vorgehen bei der Abstimmung wurde mit einfacher Mehrheit der Stimmen abgelehnt, der Modus sollte so beibehalten werden. Umso erstaunter war das Publikum, als der Versammlungsleiter nach erfolgter Einzelabstimmung über die die neuen Paragrafen der Satzung dann nocheinmal das Gesamtpaket zur Abstimmung gestellt hat. Diese mal wurden dann tatsächlich auch die Ja-Stimmen gezählt und nach ca. zehnminütiger Diskussion am und auf dem Podium das Ergebnis von 268 zu 134 Stimmen verkündet.

Nun ja.

Einhelliger Tenor nach der Veranstaltung war – ob von Befürwortern oder Gegnern der Satzungsänderung (und deren Folgen) –, dass die Vorgehensweise für einen Verein wie Eintracht Frankfurt doch eher unwürdig war. Oder halt typisch. Je nachdem wie man´s nimmt.

FVV geplant am 16.03.2013

Wegen der Rücknahme der Ermäßigung für die EFC und den damit verbundenen, zahlreichen offenen Fragen aufgrund des Hau-Ruck-Verfahrens, planen wir derzeit eine Fanvertreterversammlung für den 16. März 2013. Der Termin wurde bereits von der Eintracht Frankfurt Fußball AG bestätigt, sobald die Detailplanungen abgeschlossen sind, bekommt Ihr umgehend alle weiteren Informationen. Wir haben die EF AG ebenfalls darum gebeten, die Kündigungen der EFC-Dauerkarten auf einen Termin nach der FVV zu verschieben.

Gruß,
Ina, Micha und Niko

-Fansprechergremium-

www.eintrachtfans.de


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