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Einladung zur Mitgliederversammlung

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Liebe Fördermitglieder,

hiermit laden wir Euch zur satzungsgemäßen Versammlung der Fördermitglieder des Nordwestkurve Frankfurt e.V. ein.

Die Versammlung wird wie im letzten Jahr vor einem Heimspiel in Stadionnähe stattfinden, und zwar am

Samstag, den 19. Oktober 2013
Beginn: 10.00 Uhr
Saalbau Niederrad (Goldsteinstraße 33 - 35 HH, 60528 Frankfurt am Main)


Die Tagesordnung besteht vorläufig aus folgenden Punkten:

1.) Bericht des Nordwestkurve-Rats über die abgelaufene Amtszeit
2.) Aussprache über den Bericht
3.) Entlastung der einzelnen Mitglieder des Nordwestkurve-Rats
4.) Neuwahl der einzelnen Mitglieder des Nordwestkurve-Rats
5.) Verschiedenes


Auf drei Punkte unserer Satzung, die die Durchführung der Versammlung und insbesondere die Wahlen der einzelnen Mitglieder des Nordwestkurve-Rats betreffen, wollen wir besonders hinweisen:


1. Laut Satzung (§ 9 Abs. 5) soll der Nordwestkurve-Rat in der Regel aus elf Mitgliedern bestehen und muss mindestens sieben Mitglieder haben. Mitglied des Nordwestkurvenrats kann jedes Fördermitglied werden, das seine Kandidatur spätestens zwei Wochen vor der Versammlung der Fördermitglieder beim noch amtierenden Nordwestkurvenrat schriftlich oder per E-Mail eingereicht hat.
Wer also Interesse an einer Mitarbeit im Nordwestkurve-Rat hat und sich zur Wahl aufstellen möchte, muss uns dies bis spätestens 5. Oktober schriftlich (an: Nordwestkurve Frankfurt e.V., Postfach 60 01 63; 60331 Frankfurt am Main) oder per E-Mail an info@nordwestkurve.net mitgeteilt haben.


2. Die o.g. Tagesordnung ist noch vorläufig, weitere Punkte können nach § 9 Abs. 3 unserer Satzung in die endgültige Tagesordnung aufgenommen werden. Dort ist geregelt: „Anträge von Fördermitgliedern sind in die endgültige Tagesordnung der Versammlung aufzunehmen, wenn sie spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Nordwestkurve-Rat eingereicht sind und von mindestens fünf Fördermitgliedern durch Unterschrift unterstützt werden“.
Auch insoweit müssten uns also etwaige Anträge zur Tagesordnung bis spätestens 5. Oktober schriftlich oder per E-Mail erreicht haben.


3. Stimm- und Rederecht bei der Versammlung der Fördermitglieder genießen alle Mitglieder, die bis spätestens 30. April des laufenden Jahres ihre Fördermitgliedschaft erworben haben (§ 9 Abs. 3 der Satzung). Das Stimm- und Rederecht kann nur persönlich ausgeübt werden; die Vertretung eines nicht anwesenden Fördermitglieds ist, auch mit Vollmacht, nicht zulässig.
Mitglieder, die erst nach dem 30.04.2013 die Fördermitgliedschaft erworben haben, können selbstverständlich ebenfalls kommen und der Versammlung beiwohnen.


Eine Anfahrtskizze zum Versammlungsort kann hier heruntergeladen werden. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Vom Hauptbahnhof mit der Straßenbahn 12 (Richtung Schwanheim Rheinlandstraße) bis zur Haltestelle „Gerauer Straße“ – dann ca. 5 Minuten Fußweg. Alternativ auch mit der S-Bahn S7 (in Richtung Riedstadt-Goddelau), S8 oder S9 (beide Richtung Wiesbaden) bis „Niederrad Bahnhof“ und ca. 11 Minuten Fußweg.


Frankfurt, den 20. September 2013
Der Nordwestkurve-Rat

www.nordwestkurve.net
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*push*
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Wenn das http fehlt, funktioniert die Verlinkung nicht
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francisco_copado schrieb:
Wenn das http fehlt, funktioniert die Verlinkung nicht


Danke für´s anpassen. Ist aber auch die einzige Stelle im Netz, wo ich das noch eingeben muss.  


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