Täusche ich mich oder war der Europacup Bembel anfangs nicht auf 500 Stück limitiert? Heute im Fanshop am Stadion gewesen, dort standen gut 20 Stück rum. Mal druntergeschaut 687/1000 (Auf meinem, damals online bestellten Bembel steht X/500)
Ich fand damals zwar auch, dass 500 arg wenig sind... Aber limitiert ist eben limitiert und da kann ich doch net einfach klammheimlich die Auflage erhöhen.
Hmm, das wär ja fast ne juristische Frage. Wenn ich viel Geld für etwas bezahle, weil es limitiert sein soll und dann eben nicht in dem versprochenen Maße limitiert ist, dann ist das doch - Täuschung, oder?
Grabi65 schrieb: Hmm, das wär ja fast ne juristische Frage. Wenn ich viel Geld für etwas bezahle, weil es limitiert sein soll und dann eben nicht in dem versprochenen Maße limitiert ist, dann ist das doch - Täuschung, oder?
Sehe ich auch so, ohne aber juristisch hier ein Aussage treffen zu können.
Man müsste nochmal schauen, wie exat die Eintracht das beim Verkauf beworben hat.
Grabi65 schrieb: Hmm, das wär ja fast ne juristische Frage. Wenn ich viel Geld für etwas bezahle, weil es limitiert sein soll und dann eben nicht in dem versprochenen Maße limitiert ist, dann ist das doch - Täuschung, oder?
Diese Art Täuschung ist doch heutzutage normal, passiert z.B. im Musikbereich dauernd. Ich habe daheim mehrere angeblich limitierte Auflagen, einige Monate oder Jahre später kam das dann als normale Auflage heraus, weil zuviele Leute rumgejammert haben das sie es nicht haben und es auch gerne hätten und die Hersteller nur Dollarzeichen in den Augen hatten.
Die Bembel sind doch so richtige Originalbembel, also aus Ton und mit den original Bembelfarben (nicht Farbe als Farbe, sondern mehr so von der Chemie her, also gebrannt nicht gemalt)? ... dann sind ja schonmal die ersten 500 Bembel (zusätzlich zur unterschiedlichen Nummer) nicht alle exakt gleich. Die sind alle sehr, sehr ähnlich. Diese 500 Bembel sind in einer Serie (ein Tag, eine Woche ... jedenfalls ein zusammenhängender Produktionsprozess) Ich vermute, die Eintracht hat nicht die Serie 1 von 500 auf 1000 erweitert, sondern einne weitere Serie sehr ähnlicher Bembel herausgegeben. Es gibt also nicht 1000 statt 500 sondern 1500. Man hat also 2 Serien, die sich aber gut unterscheiden lassen durch x/500 bzw. x/1000. Bedenklicher wäre, wenn de 2. Serie ebenfalls aus 500 Bembeln bestehen würde, es also quasi 2 fast exakt gleiche Bembel 1/500 als Label hätten.
Das beschriebene ist aber selbstverständlich eine Vermutung. Die berechtigete "Verärgerung" der Besitzer der Erstserienbembel trotzdem verstänndlich.
Wehrheimer_Adler schrieb: Die Bembel sind doch so richtige Originalbembel, also aus Ton und mit den original Bembelfarben (nicht Farbe als Farbe, sondern mehr so von der Chemie her, also gebrannt nicht gemalt)? ... dann sind ja schonmal die ersten 500 Bembel (zusätzlich zur unterschiedlichen Nummer) nicht alle exakt gleich. Die sind alle sehr, sehr ähnlich. Diese 500 Bembel sind in einer Serie (ein Tag, eine Woche ... jedenfalls ein zusammenhängender Produktionsprozess) Ich vermute, die Eintracht hat nicht die Serie 1 von 500 auf 1000 erweitert, sondern einne weitere Serie sehr ähnlicher Bembel herausgegeben. Es gibt also nicht 1000 statt 500 sondern 1500. Man hat also 2 Serien, die sich aber gut unterscheiden lassen durch x/500 bzw. x/1000. Bedenklicher wäre, wenn de 2. Serie ebenfalls aus 500 Bembeln bestehen würde, es also quasi 2 fast exakt gleiche Bembel 1/500 als Label hätten.
Das beschriebene ist aber selbstverständlich eine Vermutung. Die berechtigete "Verärgerung" der Besitzer der Erstserienbembel trotzdem verstänndlich.
Hallo Wehrheimer,
Das was du oben schreibst ist (wie leider so oft) einfach Blödsinn.
Hier jetzt auch der link zum Bembel im onlineshop:
Wehrheimer_Adler schrieb: Die Bembel sind doch so richtige Originalbembel, also aus Ton und mit den original Bembelfarben (nicht Farbe als Farbe, sondern mehr so von der Chemie her, also gebrannt nicht gemalt)? ... dann sind ja schonmal die ersten 500 Bembel (zusätzlich zur unterschiedlichen Nummer) nicht alle exakt gleich. Die sind alle sehr, sehr ähnlich. Diese 500 Bembel sind in einer Serie (ein Tag, eine Woche ... jedenfalls ein zusammenhängender Produktionsprozess) Ich vermute, die Eintracht hat nicht die Serie 1 von 500 auf 1000 erweitert, sondern einne weitere Serie sehr ähnlicher Bembel herausgegeben. Es gibt also nicht 1000 statt 500 sondern 1500. Man hat also 2 Serien, die sich aber gut unterscheiden lassen durch x/500 bzw. x/1000. Bedenklicher wäre, wenn de 2. Serie ebenfalls aus 500 Bembeln bestehen würde, es also quasi 2 fast exakt gleiche Bembel 1/500 als Label hätten.
Das beschriebene ist aber selbstverständlich eine Vermutung. Die berechtigete "Verärgerung" der Besitzer der Erstserienbembel trotzdem verstänndlich.
Was du beschreibst ist nix weiter als das die limited Edition keine war und jetzt jeder so ein Ding kaufen kann und die Käufer der sogenannten limited Edition verarscht wurden.
Wehrheimer_Adler schrieb: Die Bembel sind doch so richtige Originalbembel, also aus Ton und mit den original Bembelfarben (nicht Farbe als Farbe, sondern mehr so von der Chemie her, also gebrannt nicht gemalt)? ... dann sind ja schonmal die ersten 500 Bembel (zusätzlich zur unterschiedlichen Nummer) nicht alle exakt gleich. Die sind alle sehr, sehr ähnlich. Diese 500 Bembel sind in einer Serie (ein Tag, eine Woche ... jedenfalls ein zusammenhängender Produktionsprozess) Ich vermute, die Eintracht hat nicht die Serie 1 von 500 auf 1000 erweitert, sondern einne weitere Serie sehr ähnlicher Bembel herausgegeben. Es gibt also nicht 1000 statt 500 sondern 1500. Man hat also 2 Serien, die sich aber gut unterscheiden lassen durch x/500 bzw. x/1000. Bedenklicher wäre, wenn de 2. Serie ebenfalls aus 500 Bembeln bestehen würde, es also quasi 2 fast exakt gleiche Bembel 1/500 als Label hätten.
Das beschriebene ist aber selbstverständlich eine Vermutung. Die berechtigete "Verärgerung" der Besitzer der Erstserienbembel trotzdem verstänndlich.
Hallo Wehrheimer,
Das was du oben schreibst ist (wie leider so oft) einfach Blödsinn.
Hier jetzt auch der link zum Bembel im onlineshop:
Erst heißt es "limitiert" auf 500. Als die "limitierten" 500 weg sind, wird exakt der gleiche Bembel nochmal in 1.000 Stück nachgeschoben. Also, ich fühl mich verarscht.
Und rein aus Interesse würde ich wirklich gerne wissen, wie da die juristischen Aspekte aussehen, wenn man etwas als "limitiert" deklariert. Es gibt ja durchaus wertvollere Objekte - Münzen oder Drucke von Kunstwerken etwa - die in limitierter Zahl aufgelegt werden und wegen eines zu erwartenden Wertzuwachses erworben werden. Angenommen, ich habe da mit Voraussicht auf einen aufstrebenden Künstler spekuliert, der plötzlich wahnsinnig angesagt ist. Die Preise für seine Werke gehen durch die Decke. Mein Exemplar 344/500 ist mit einem Schlag ein Vielfaches von dem wert, was ich bezahlt habe. Ich freue mich also über mein gutes Näschen - da wirft der ******-Künstler einfach nochmal 1.000 Exemplare auf den Markt und mein Wertzuwachs ist futsch, bzw der Künstler sackt den ein. Darf das sein?
Und rein aus Interesse würde ich wirklich gerne wissen, wie da die juristischen Aspekte aussehen, wenn man etwas als "limitiert" deklariert. Es gibt ja durchaus wertvollere Objekte - Münzen oder Drucke von Kunstwerken etwa - die in limitierter Zahl aufgelegt werden und wegen eines zu erwartenden Wertzuwachses erworben werden. Angenommen, ich habe da mit Voraussicht auf einen aufstrebenden Künstler spekuliert, der plötzlich wahnsinnig angesagt ist. Die Preise für seine Werke gehen durch die Decke. Mein Exemplar 344/500 ist mit einem Schlag ein Vielfaches von dem wert, was ich bezahlt habe. Ich freue mich also über mein gutes Näschen - da wirft der ******-Künstler einfach nochmal 1.000 Exemplare auf den Markt und mein Wertzuwachs ist futsch, bzw der Künstler sackt den ein. Darf das sein?
Das würde mich auch mal interessieren, denn das ist richtig zur Mode geworden etwas erst limitiert zu verkaufen und später wieder auf den Markt zu schmeißen.
Und rein aus Interesse würde ich wirklich gerne wissen, wie da die juristischen Aspekte aussehen, wenn man etwas als "limitiert" deklariert. Es gibt ja durchaus wertvollere Objekte - Münzen oder Drucke von Kunstwerken etwa - die in limitierter Zahl aufgelegt werden und wegen eines zu erwartenden Wertzuwachses erworben werden. Angenommen, ich habe da mit Voraussicht auf einen aufstrebenden Künstler spekuliert, der plötzlich wahnsinnig angesagt ist. Die Preise für seine Werke gehen durch die Decke. Mein Exemplar 344/500 ist mit einem Schlag ein Vielfaches von dem wert, was ich bezahlt habe. Ich freue mich also über mein gutes Näschen - da wirft der ******-Künstler einfach nochmal 1.000 Exemplare auf den Markt und mein Wertzuwachs ist futsch, bzw der Künstler sackt den ein. Darf das sein?
Das würde mich auch mal interessieren, denn das ist richtig zur Mode geworden etwas erst limitiert zu verkaufen und später wieder auf den Markt zu schmeißen.
Das könnte kniffelig werden, weil ja die ersten 500 mit Nummern xx / 500 markiert sind und man sich mit etwas Geschick darauf rausreden könnte dass nur die so markierten Stücke die limitierte (Sammler-)Auflage darstellen, während alle weiteren Auflagen dann eben nicht den Status "Sammlerobjekt" erhalten.
Dass man die vermutlich alle zum gleichen (unverschämten?) Preis verhökert steht dabei auf einem anderen Blatt.
UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) § 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen. "Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind (Anhang 7) die unwahre Angabe, bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein oder zu bestimmten Bedingungen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar, um den Verbraucher zu einer sofortigen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen (...)"
Und rein aus Interesse würde ich wirklich gerne wissen, wie da die juristischen Aspekte aussehen, wenn man etwas als "limitiert" deklariert. Es gibt ja durchaus wertvollere Objekte - Münzen oder Drucke von Kunstwerken etwa - die in limitierter Zahl aufgelegt werden und wegen eines zu erwartenden Wertzuwachses erworben werden. Angenommen, ich habe da mit Voraussicht auf einen aufstrebenden Künstler spekuliert, der plötzlich wahnsinnig angesagt ist. Die Preise für seine Werke gehen durch die Decke. Mein Exemplar 344/500 ist mit einem Schlag ein Vielfaches von dem wert, was ich bezahlt habe. Ich freue mich also über mein gutes Näschen - da wirft der ******-Künstler einfach nochmal 1.000 Exemplare auf den Markt und mein Wertzuwachs ist futsch, bzw der Künstler sackt den ein. Darf das sein?
Das würde mich auch mal interessieren, denn das ist richtig zur Mode geworden etwas erst limitiert zu verkaufen und später wieder auf den Markt zu schmeißen.
Das könnte kniffelig werden, weil ja die ersten 500 mit Nummern xx / 500 markiert sind und man sich mit etwas Geschick darauf rausreden könnte dass nur die so markierten Stücke die limitierte (Sammler-)Auflage darstellen, während alle weiteren Auflagen dann eben nicht den Status "Sammlerobjekt" erhalten.
Dass man die vermutlich alle zum gleichen (unverschämten?) Preis verhökert steht dabei auf einem anderen Blatt.
Gruß
littlecrow
Blos weil ich unten statt 500 eine 1000 drunter schreibe ist es ein Aufheben der vorherigen limitierten Auflage, da kann jemand noch soviel Wortglauberei betreiben, er hat die vorherigen Käufer getäuscht und beschissen.
Und rein aus Interesse würde ich wirklich gerne wissen, wie da die juristischen Aspekte aussehen, wenn man etwas als "limitiert" deklariert. Es gibt ja durchaus wertvollere Objekte - Münzen oder Drucke von Kunstwerken etwa - die in limitierter Zahl aufgelegt werden und wegen eines zu erwartenden Wertzuwachses erworben werden. Angenommen, ich habe da mit Voraussicht auf einen aufstrebenden Künstler spekuliert, der plötzlich wahnsinnig angesagt ist. Die Preise für seine Werke gehen durch die Decke. Mein Exemplar 344/500 ist mit einem Schlag ein Vielfaches von dem wert, was ich bezahlt habe. Ich freue mich also über mein gutes Näschen - da wirft der ******-Künstler einfach nochmal 1.000 Exemplare auf den Markt und mein Wertzuwachs ist futsch, bzw der Künstler sackt den ein. Darf das sein?
Das würde mich auch mal interessieren, denn das ist richtig zur Mode geworden etwas erst limitiert zu verkaufen und später wieder auf den Markt zu schmeißen.
Das könnte kniffelig werden, weil ja die ersten 500 mit Nummern xx / 500 markiert sind und man sich mit etwas Geschick darauf rausreden könnte dass nur die so markierten Stücke die limitierte (Sammler-)Auflage darstellen, während alle weiteren Auflagen dann eben nicht den Status "Sammlerobjekt" erhalten.
Dass man die vermutlich alle zum gleichen (unverschämten?) Preis verhökert steht dabei auf einem anderen Blatt.
Gruß
littlecrow
Blos weil ich unten statt 500 eine 1000 drunter schreibe ist es ein Aufheben der vorherigen limitierten Auflage, da kann jemand noch soviel Wortglauberei betreiben, er hat die vorherigen Käufer getäuscht und beschissen.
Jep. Genau das hat er. Gefühlt in jedem Fall, moralisch sowieso und rein rechtlich klingt was Grabi schreibt sehr plausibel.
Und trotzdem wird sich der findige Verkäufer rausreden und sagen die Sammleredition sind nur die mit xx / 500 unten drauf, wer die anderen als Sammlerobjekte weiterverkauft begeht den Betrug.
Wurde denn der Bembel mit "nur 500 Stück im Handel, wenn die alle sind gibt es den nie wieder" beworben?
Damit wäre dann der von Grabi genannte Sachverhalt gegeben.
Und wo ist eigentlich die Rechtsabteilung wenn man sie braucht?
Selbst wenn diese zweifelhafte Praxis mit der Neuauflage der "limitierten" Bembel auch gesetzlich verboten sein sollte, so wird sie komplett folgenlos bleiben, denn wer sollte dagegen klagen?
Allerdings weiß man künftig wenigstens, was von solchen Aktionen der Eintracht zu halten ist.
concordia-eagle schrieb: Zmindest im obigen Link von rock king zu der "weiteren Auflage" steht nichts von "limitiert".
- Die Eintracht hat aktiv damit geworben, dass die EL-Bembel auf 500 Stück limitiert sind. - Es wurde in einer Anzeige im online-Fanshop darauf hingewiesen, dass die Bembel nicht (mehr) über das Internet bestellt werden können, weil nur noch einige Restexemplare im Fanshop vorrätig seien. - Die (erste) Serie trägt eine Numerierung unter dem Fuß (346/500), aus der die Limitierung auf 500 Exemplare zu ersehen ist.
Heute im Fanshop am Stadion gewesen, dort standen gut 20 Stück rum. Mal druntergeschaut 687/1000
(Auf meinem, damals online bestellten Bembel steht X/500)
Ich fand damals zwar auch, dass 500 arg wenig sind... Aber limitiert ist eben limitiert und da kann ich doch net einfach klammheimlich die Auflage erhöhen.
Auf meinem stehe X von 500. Das jetzt hochzuschreiben auf mehr als 500.
Klar freuen sich jetzt 500 Leute mehr, aber limitiert auf 500 heißt auf 500 limitiert.
Ein fader Beigeschmack bleibt.
Sehe ich auch so, ohne aber juristisch hier ein Aussage treffen zu können.
Man müsste nochmal schauen, wie exat die Eintracht das beim Verkauf beworben hat.
Aber habe fest in Erinnerung, auf 500 limitiert.
Diese Art Täuschung ist doch heutzutage normal, passiert z.B. im Musikbereich dauernd. Ich habe daheim mehrere angeblich limitierte Auflagen, einige Monate oder Jahre später kam das dann als normale Auflage heraus, weil zuviele Leute rumgejammert haben das sie es nicht haben und es auch gerne hätten und die Hersteller nur Dollarzeichen in den Augen hatten.
Jepp sind exakt die gleichen, hab ich jetzt auch im Shop am riederwald gesehen...
... dann sind ja schonmal die ersten 500 Bembel (zusätzlich zur unterschiedlichen Nummer) nicht alle exakt gleich. Die sind alle sehr, sehr ähnlich. Diese 500 Bembel sind in einer Serie (ein Tag, eine Woche ... jedenfalls ein zusammenhängender Produktionsprozess)
Ich vermute, die Eintracht hat nicht die Serie 1 von 500 auf 1000 erweitert, sondern einne weitere Serie sehr ähnlicher Bembel herausgegeben. Es gibt also nicht 1000 statt 500 sondern 1500.
Man hat also 2 Serien, die sich aber gut unterscheiden lassen durch x/500 bzw. x/1000.
Bedenklicher wäre, wenn de 2. Serie ebenfalls aus 500 Bembeln bestehen würde, es also quasi 2 fast exakt gleiche Bembel 1/500 als Label hätten.
Das beschriebene ist aber selbstverständlich eine Vermutung.
Die berechtigete "Verärgerung" der Besitzer der Erstserienbembel trotzdem verstänndlich.
Hallo Wehrheimer,
Das was du oben schreibst ist (wie leider so oft) einfach Blödsinn.
Hier jetzt auch der link zum Bembel im onlineshop:
https://shop.eintracht.de/product_info.php?cPath=254&products_id=1881&Usid=v3ukchkicu9fk09o5qkasqfde3
Gibt also ne neue Auflage...
Was du beschreibst ist nix weiter als das die limited Edition keine war und jetzt jeder so ein Ding kaufen kann und die Käufer der sogenannten limited Edition verarscht wurden.
Ich habe es eventuell umständlicher erläutert, aber genau das hab ich gesagt. Die 1000 sind ne neue Auflage.
@propain bzgl. der "Verarsche": jep. kein Widerspruch.
Als die "limitierten" 500 weg sind, wird exakt der gleiche Bembel nochmal in 1.000 Stück nachgeschoben.
Also, ich fühl mich verarscht.
Und rein aus Interesse würde ich wirklich gerne wissen, wie da die juristischen Aspekte aussehen, wenn man etwas als "limitiert" deklariert. Es gibt ja durchaus wertvollere Objekte - Münzen oder Drucke von Kunstwerken etwa - die in limitierter Zahl aufgelegt werden und wegen eines zu erwartenden Wertzuwachses erworben werden. Angenommen, ich habe da mit Voraussicht auf einen aufstrebenden Künstler spekuliert, der plötzlich wahnsinnig angesagt ist. Die Preise für seine Werke gehen durch die Decke. Mein Exemplar 344/500 ist mit einem Schlag ein Vielfaches von dem wert, was ich bezahlt habe. Ich freue mich also über mein gutes Näschen - da wirft der ******-Künstler einfach nochmal 1.000 Exemplare auf den Markt und mein Wertzuwachs ist futsch, bzw der Künstler sackt den ein.
Darf das sein?
Das würde mich auch mal interessieren, denn das ist richtig zur Mode geworden etwas erst limitiert zu verkaufen und später wieder auf den Markt zu schmeißen.
Das könnte kniffelig werden, weil ja die ersten 500 mit Nummern xx / 500 markiert sind und man sich mit etwas Geschick darauf rausreden könnte dass nur die so markierten Stücke die limitierte (Sammler-)Auflage darstellen, während alle weiteren Auflagen dann eben nicht den Status "Sammlerobjekt" erhalten.
Dass man die vermutlich alle zum gleichen (unverschämten?) Preis verhökert steht dabei auf einem anderen Blatt.
Gruß
littlecrow
"Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind (Anhang 7) die unwahre Angabe, bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein oder zu bestimmten Bedingungen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar, um den Verbraucher zu einer sofortigen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen (...)"
Fällt die Causa Bembel da drunter?
Blos weil ich unten statt 500 eine 1000 drunter schreibe ist es ein Aufheben der vorherigen limitierten Auflage, da kann jemand noch soviel Wortglauberei betreiben, er hat die vorherigen Käufer getäuscht und beschissen.
Jep.
Genau das hat er.
Gefühlt in jedem Fall, moralisch sowieso und rein rechtlich klingt was Grabi schreibt sehr plausibel.
Und trotzdem wird sich der findige Verkäufer rausreden und sagen die Sammleredition sind nur die mit xx / 500 unten drauf, wer die anderen als Sammlerobjekte weiterverkauft begeht den Betrug.
Wurde denn der Bembel mit "nur 500 Stück im Handel, wenn die alle sind gibt es den nie wieder" beworben?
Damit wäre dann der von Grabi genannte Sachverhalt gegeben.
Und wo ist eigentlich die Rechtsabteilung wenn man sie braucht?
Gruß
littlecrow
Allerdings weiß man künftig wenigstens, was von solchen Aktionen der Eintracht zu halten ist.
Das ist Wettbewerbsrecht und damit "case law".
Das sollte daher einer beantworten, der sich damit auskennt.
Mein Beritt ist das nicht.
Zmindest im obigen Link von rock king zu der "weiteren Auflage" steht nichts von "limitiert".
- Die Eintracht hat aktiv damit geworben, dass die EL-Bembel auf 500 Stück limitiert sind.
- Es wurde in einer Anzeige im online-Fanshop darauf hingewiesen, dass die Bembel nicht (mehr) über das Internet bestellt werden können, weil nur noch einige Restexemplare im Fanshop vorrätig seien.
- Die (erste) Serie trägt eine Numerierung unter dem Fuß (346/500), aus der die Limitierung auf 500 Exemplare zu ersehen ist.