Habe mir ein "2tes" Fahrzeug zugelegt Ford Kombi aus Italien geholt . Der von der Zulassungsstelle hat gesagt ich muss folgende Papiere mitbringen: Ital. Brief + Schein,EG-Übereinstimmungsbescheinigung,Kaufvertrag,Abmeldung muss auf den Ital. Papieren vermerkt sein,Perso und Deckungskarte....
EG-Übereinstimmungsbescheinigung habe ich nicht ....aber dafür habe ich ein e Vollabnahme Gutachten.......
Und das steht auf der Webseite der Zulassungsstelle:
Für Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, für die es keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung gibt,ist häufig ein Gutachten nach § 21 StVZO -Gesamtabnahme- eines amtlich anerkannten Sachverständigen,z.b.Tüv oder Dekra,erforderlich
Also das heisst für mich entweder die EU bzw. EG Bescheinigung oder Vollabnahme. Oder nicht ?
Habe mir ein "2tes" Fahrzeug zugelegt Ford Kombi aus Italien geholt .
Der von der Zulassungsstelle hat gesagt ich muss folgende Papiere mitbringen: Ital. Brief + Schein,EG-Übereinstimmungsbescheinigung,Kaufvertrag,Abmeldung muss auf den Ital. Papieren vermerkt sein,Perso und Deckungskarte....
EG-Übereinstimmungsbescheinigung habe ich nicht ....aber dafür habe ich ein e Vollabnahme Gutachten.......
Und das steht auf der Webseite der Zulassungsstelle:
Für Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, für die es keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung gibt,ist häufig ein Gutachten nach § 21 StVZO -Gesamtabnahme- eines amtlich anerkannten Sachverständigen,z.b.Tüv oder Dekra,erforderlich
Also das heisst für mich entweder die EU bzw. EG Bescheinigung oder Vollabnahme.
Oder nicht ?
also in deinem fall, die 21er abnahme.....
falls das auto nicht abgemeldet ist, brauchst du natürlich noch die italienischen schilder....