>

Frage zur Kaution, Nebenkostenabrechnung und Grundsteuer (Mietrecht)

#
Vom 01.10.2004 bis zum 31.10.2006 haben wir zur Miete in einer Wohnung in einem Haus mit 9 Mietparteien gewohnt. Von diesen 9 Parteien waren drei gewerblich (2 Ladengeschäfte, ein Büro).
Das Nebenhaus gehört den selben Vermietern.
Auch dort gibt es Wohnungen und Gewerberäume.

Am 05.12.2006 wurde ein Teilbetrag der Kaution überwiesen (ca 60%).
Gestern kam die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr. Die sich daraus ergebende Nachzahlung wurde vom Kautionsrestbetrag abgezogen.
Gleichzeitig wurde eine Kopie des Kautionssparbuchs mit geschickt.
Daraus geht hervor, dass das Kautionssparbuch zum 27.11.2006 aufgelöst wurde. Zinsen wurden dementsprechend für 5 Monate nicht gezahlt.
In der Nebenkostenabrechnung sind die Wohn- und Gewerberäume nicht getrennt abgerechnet worden.
Beide Häuser wurden zusammen abgerechnet.

Frage:

Die Kaution wurde auf der Bank nur mit einem erbärmlichen Zinssatz angelegt. Wenn ich jetzt für die letzten 5 Monate noch Zinsen nachfordere, welchen Zinssatz kann ich da verlangen?
Die Verrechnung der Kaution mit der Nebenkostenabrechnung ist meines Wissens nach nicht zulässig.
Wenn ich hinsichtlich der nicht aufgeschlüsselten Grundsteuer Einspruch gegen die Abrechnung einlege und gleichzeitig die volle Auszahlung der Restkaution fordere müsste ich diese zumindest erst einmal komplett bekommen.
Lohnt sich der Stress die Abrechnung hinsichtlich Wohn- und Gewerberäume getrennt aufschlüsseln zu lassen, oder kommen da am Ende ohnehin nur 10€ Differenz bei raus?
#
Also was die Zurückbehaltung der Kaution angeht, da ist die Rechtsprechung scheinbar unterschiedlich. mal soll es gehen, mal nicht.

Nach 6 Monaten muß die Choose abgerechnet sein, ein Teil der Kaution kann und sollte der Vermieter erstmal einbehalten.

Normalerweise ist das auch kein Problem.
Als wir im Januar ausgezogen sind, da hat mein Vermieter einfach €500 behalten, 2 Monate später kam die Endabrechnung und gut ist.
Machen wir selbst als Vermieter ebenso.
Nur absolute Streithansel klagen da, wobei ich natürlich vorraussetze das nach der Begehung und der Schlüsselübergabe der größte Teil ausgezahlt wird.
Wenn ein Vermieter rotzfrech ohne schlüssige Begründung garnichts auszahlt ist das eine Sauerei. In diesem Fall hilft es einfach den Schlüssel zu behalten  

Problematisch wird es in Deinem Fall weil die Abrechnung wirklich nicht ganz OK zu sein scheint.
Allerdings finde ich die Sache mit den Zinsen....nunja.
Setz mal 1% an, bei 2000 Euro...bist Du bei € 10 (denke ich mal) Wenn es Dir die Sache wert ist und Du ohnehin Einspruch erheben willst, mach es.


Aber das sind alles nur persönliche Anmerkungen von mir, vielleicht meldet sich nochmal ein Fachmann.
Allerdings könnte ich mir vorstellen das es dazu speziellere Foren gibt als eintracht.de
#
Zunächst:
Die Kaution muß verzinslich angelegt werden und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Hierbei ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Bankinstitut mit dem höchsten Zinssatz auszuwählen.

"In der Nebenkostenabrechnung sind die Wohn- und Gewerberäume nicht getrennt abgerechnet worden."
Eigentlich unzulässig, es sei denn der Verbrauch der Gewerbeeinheit liegt nur unwesentlich über der Wohneinheit. Eine Frage des Einzelfalles. Eine Verechnung mit der Kaution ist m.E. möglich.

Fordern kannste viel. Wenn der Ex Vermieter nicht zahlt, mußt du es einklagen.
In Anbetracht des geringen Streitwertes wäre mir die Zeit zu schade.
Gruß HG
#
Eintracht-Laie schrieb:
Allerdings könnte ich mir vorstellen das es dazu speziellere Foren gibt als eintracht.de


Aber:
[sing]
es gibt nur ein HG  ,-)
[/sing]




HeinzGründel schrieb:
Fordern kannste viel. Wenn der Ex Vermieter nicht zahlt, mußt du es einklagen.
In Anbetracht des geringen Streitwertes wäre mir die Zeit zu schade.
Gruß HG



Dann werde ich einfach schriftlich widersprechen und die Sache ggf im Sande verlaufen lassen.
Dass es sich nicht lohnt darum größeres Aufheben zu machen, dachte ich mir bereits.
#
Also, ich habe auch derzeit Stress mit meinem Vermieter!
Hauptthema ist natürlich auch hier die Betriebskostenabrechnung.
So sollte ich für das Jahr 2005 knapp 500 Euro Nebenkosten nachzahlen, obwohl ich vorher schon einen Abschlag in Höhe von 1200 Euro für das Jahr 2005 geleistet hatte. Man bedenke, dass diese Wohnung im Jahr 2005 von mir gerade mal zu 1/3 des Jahres überhaupt bewohnt wurde. Ergo hat mich ein Beutel Müll z. B. umgerechnet 15 Euro gekostet.

Ich habe also die Nebenkostenabrechnung "unter Vorbehalt" bezahlt, aber gleichzeitig einen Rechtsanwalt beauftragt, gegen diese Abrechnung vorzugehen. Der derzeitige Stand ist der, dass der Vermieter zwar eine Teilschuld einräumt, derzeit aber noch nicht bereit ist, eine einvernehmliche Lösung zu akzeptieren. Was also Schlußendlich hier rauskommt, bleibt abzuwarten.

Zu der Verzinsung der Kaution hat man mir mal beim Mieterschutzbund gesagt, dass diese i.d.R. mit 2 - 2 1/2% zugrunde gelegt wird.

Das Recht, die Kaution mit noch offenen Mietrückständen (bei Dir ja die Betriebskosten) zu verrechnen, steht dem Vermieter nach bereits erfolgtem Auszug (leider) zu!


F_F
#
Friendly_Fire schrieb:

...
Das Recht, die Kaution mit noch offenen Mietrückständen (bei Dir ja die Betriebskosten) zu verrechnen, steht dem Vermieter nach bereits erfolgtem Auszug (leider) zu!
F_F


Wieso leider, solange dies ein vernünftiger Betrag ist, der sich in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung bewegt...was gibt es dagegen zu sagen.
#
Eintracht-Laie schrieb:

Wieso leider, solange dies ein vernünftiger Betrag ist, der sich in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung bewegt...was gibt es dagegen zu sagen.


Die Mietkaution wird geleistet um eventuelle Schäden an der Mietsache ausgleichen zu können und hat mit den Nebenkosten nichts zu tun.
Die Einbehaltung der Mietkaution über das Ende des Mietvertrags hinaus ist möglich, damit auch mögliche versteckte Schäden vom vermieter über die Kaution abgewickelt werden können.
#
Luzbert schrieb:
Eintracht-Laie schrieb:

Wieso leider, solange dies ein vernünftiger Betrag ist, der sich in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung bewegt...was gibt es dagegen zu sagen.


Die Mietkaution wird geleistet um eventuelle Schäden an der Mietsache ausgleichen zu können und hat mit den Nebenkosten nichts zu tun.
Die Einbehaltung der Mietkaution über das Ende des Mietvertrags hinaus ist möglich, damit auch mögliche versteckte Schäden vom vermieter über die Kaution abgewickelt werden können.



Also einmal scheint sich die Rechtsprechung da uneinig zu sein.
Und selbst wenn es nicht rechtens wäre...ich kann jeden vermieter verstehen der es so macht. Sonst rennt er seinem Geld hinterher und hat nichts in der Hand.

Wenn der Vermieter da keine unverhältnismässige Summen zurückhält und die Abrechnung innerhalb von 1-3 Monaten macht...warum nicht?

Aber ich gebe zu, wenn ein Mieter unbedingt will kann er natürlich klagen, die Gerichte freuen sich über die Arbeit. Ich denke aber sowas ist normalerweise nicht der Rede wert, oder?
#
Da mein alter Vermieter auch noch einen Teil der Kaution für eventuelle Nachzahlungen bei der NK Abrechnung einbehalten hat, habe ich hierzu auch eine Frage.

Gibt es eine Frist, in der der Vermieter die NK Abrechnung gemacht haben muss? Wir sind im September letzten Jahres (2006) ausgezogen und man sagte mir, es könne bis Ende diesen Jahres dauern! Ist das ok? Wären dann fast 1 1/2 Jahre, was mir recht lang vorkommt. Zudem das Kautionskonto natürlich bereits im September aufgelöst wurde und mir somit die Zinsen für den einbehaltenen Betrag entgehen. Sind eh nur "Pfennigbeträge", aber mir geht´s da eher ums Prinzip!
#
Eintracht-Laie schrieb:
Und selbst wenn es nicht rechtens wäre...ich kann jeden vermieter verstehen der es so macht. Sonst rennt er seinem Geld hinterher und hat nichts in der Hand.


Mit der Argumentation müssten dann auch Mieter die letzten drei Monate keine Miete mehr zahlen müssen...
#
Schobberobber72 schrieb:
Da mein alter Vermieter auch noch einen Teil der Kaution für eventuelle Nachzahlungen bei der NK Abrechnung einbehalten hat, habe ich hierzu auch eine Frage.

Gibt es eine Frist, in der der Vermieter die NK Abrechnung gemacht haben muss? Wir sind im September letzten Jahres (2006) ausgezogen und man sagte mir, es könne bis Ende diesen Jahres dauern! Ist das ok? Wären dann fast 1 1/2 Jahre, was mir recht lang vorkommt. Zudem das Kautionskonto natürlich bereits im September aufgelöst wurde und mir somit die Zinsen für den einbehaltenen Betrag entgehen. Sind eh nur "Pfennigbeträge", aber mir geht´s da eher ums Prinzip!  


2-6 Monate, gibt es einige Gerichtsurteile zu.
#
Luzbert schrieb:
Eintracht-Laie schrieb:
Und selbst wenn es nicht rechtens wäre...ich kann jeden vermieter verstehen der es so macht. Sonst rennt er seinem Geld hinterher und hat nichts in der Hand.


Mit der Argumentation müssten dann auch Mieter die letzten drei Monate keine Miete mehr zahlen müssen...


Klar, kann er auch machen.
Wobei ich die Aufregung wohlgemerkt nicht ganz verstehe. Meistens geht doch alles gut.
Und im Allgemeinen dürften die Mieter größere Rechte in Dtl. haben als Vermieter. Versuch mal einen säumigen Mieter rauszuschmeißen.
#
Eintracht-Laie schrieb:

Klar, kann er auch machen.
Wobei ich die Aufregung wohlgemerkt nicht ganz verstehe. Meistens geht doch alles gut.
Und im Allgemeinen dürften die Mieter größere Rechte in Dtl. haben als Vermieter. Versuch mal einen säumigen Mieter rauszuschmeißen.

So gut wie unmöglich und wenn dann nur mit einem hohen Kostenaufwand verbunden....
#
Brady schrieb:
Eintracht-Laie schrieb:

Klar, kann er auch machen.
Wobei ich die Aufregung wohlgemerkt nicht ganz verstehe. Meistens geht doch alles gut.
Und im Allgemeinen dürften die Mieter größere Rechte in Dtl. haben als Vermieter. Versuch mal einen säumigen Mieter rauszuschmeißen.

So gut wie unmöglich und wenn dann nur mit einem hohen Kostenaufwand verbunden....


Wie lange hast du denn schon deine Miete nicht bezahlt ?
#
Pedrogranata schrieb:

Wie lange hast du denn schon deine Miete nicht bezahlt ?  

Shit der Spruch hätte von mir sein können.....
#
Luzbert schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
Da mein alter Vermieter auch noch einen Teil der Kaution für eventuelle Nachzahlungen bei der NK Abrechnung einbehalten hat, habe ich hierzu auch eine Frage.

Gibt es eine Frist, in der der Vermieter die NK Abrechnung gemacht haben muss? Wir sind im September letzten Jahres (2006) ausgezogen und man sagte mir, es könne bis Ende diesen Jahres dauern! Ist das ok? Wären dann fast 1 1/2 Jahre, was mir recht lang vorkommt. Zudem das Kautionskonto natürlich bereits im September aufgelöst wurde und mir somit die Zinsen für den einbehaltenen Betrag entgehen. Sind eh nur "Pfennigbeträge", aber mir geht´s da eher ums Prinzip!  


2-6 Monate, gibt es einige Gerichtsurteile zu.

Bezieht sich das nicht nur generell auf die Rückzahlung der Kaution? Trifft das auch dann zu, wenn der Großteil bereits zurückgezahlt wurde und nur ein Restbetrag für eventuelle Nachzahlungen einbehalten wurde??

Wäre hier nicht eher eine Frist für die Erstellung der NK-Abrechnung interessant?
#
Schobberobber72 schrieb:

Wäre hier nicht eher eine Frist für die Erstellung der NK-Abrechnung interessant?

Ich glaube das meinte er damit.....
#
Keine Ahnung wie seriös die Seite ist, aber:

"...Doch viele Vermieter weigern sich, die Mietkaution so schnell aus der Hand zu geben, schließlich stehen mögliche Nachforderungen aus der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung im Raum. Vor diesem Hintergrund erfolgt ein Einbehalt zu Recht, wie der Bundesgerichtshof in einer wegweisenden Entscheidung (BGH, Az.: VIII ZR 71/05) zuletzt urteilte.
In diesem Urteil stellte der BGH explizit klar, dass die Mietkaution auch als Sicherheit für noch nicht fällige, aber demnächst zu erwartende Ansprüche des Vermieters diene.
..."

http://www.anwalt.tv/rechtstipps/detail.php?id=70
#
So, jetzt nochmal etwa strukturierter mein Wissen um Kautionsrückzahlungen.
Aus meinem vorletzten Mietverhältnis welches vor Gericht endete habe ich von meinem Anwalt folgendes gelernt  ,-)

Die Dauer wie lange die Kaution zurückgehalten werden darf ist nicht festgelegt. Es gibt jedoch diverse Gerichtsurteile und länger als 6 Monate wäre mehr als unüblich.
Darüber hinaus ist zum Beispiel im Kreis Darmstadt eine Verrechnung der Kaution mit der Nebenkostenabrechnung nicht rechtens. Im übrigen wird für die Berechnung der Kaution ja auch nur die Kaltmiete herangezogen.
Da meine Wohnung sich damals in Frankfurt befand konnte mein Anwalt mir nicht versichern, ob ich mit der Forderung nach der Kaution durchkommen werde.

Ich habe dennoch nach sechs Monaten meine Vermieterin aufgefordert, innerhalb von 2 Wochen die Kaution zu bezahlen, sonst würde ich rechtliche Schritte einleiten (Einschreiben-Rückschein).
Nach zwei Wochen ohne Reaktion habe ich sie erneu8t aufgefordert innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen.

Als keine Reaktion kam bin ich zum Anwalt und der hat das in die Hand genommen.
Auch auf seine Schreiben hat sie nicht reagiert, so dass das ganze vor Gericht ging. Dort wurde zu mienem Gunsten entschieden. Verzinst wurde das ganze ansatzweise fürstlich und die gute Frau hat immer noch nicht bezahlt.
Daraufhin bekam sie Besuch vom Gerichtsvollzieher und hat immer noch nichts gemacht.
Als mein Anwalt dann ihr Konto hat pfänden lassen habe ich endlich mein Geld bekommen.

Also, Brief aufsetzen und dann ab zum ANwalt. Das kostet Dich  vielleicht 200€, aber die Kosten werden letzten Endes vom Vermieter übernommen (Das musst Du natürlioch schriftlich ankündigen!!).


Eintracht-Laie schrieb:
Luzbert schrieb:
Eintracht-Laie schrieb:
Und selbst wenn es nicht rechtens wäre...ich kann jeden vermieter verstehen der es so macht. Sonst rennt er seinem Geld hinterher und hat nichts in der Hand.


Mit der Argumentation müssten dann auch Mieter die letzten drei Monate keine Miete mehr zahlen müssen...


Klar, kann er auch machen.
Wobei ich die Aufregung wohlgemerkt nicht ganz verstehe. Meistens geht doch alles gut.
Und im Allgemeinen dürften die Mieter größere Rechte in Dtl. haben als Vermieter. Versuch mal einen säumigen Mieter rauszuschmeißen.


Mir geht es manchmal um ganz prinzipielle Dinge.
Wenn ich eine Wohnung beziehe, möchte der Vermieter in der Regel innerhalb kürzester Zeit die Kaution haben. Beim Auszahlen der Kaution hat er plötzlich alle Zeit der Welt.
Wenn man wie ich letztes JAhr alleine für drei Personen aufkommen muss kann es mitunter vorkommen, dass man ein wenig in der Kreide steht *hüstel*
Beim Vermieter bringt mir das Geld in dem Zeitraum 0 Zinsen, da er das Konto ja schon aufgelöst hatte. Ich selbst zahle allerdings für 5 Monate einen Dispokredit. Da kommen bei 800 und ein paar zerquetschten mschnell mal 50 Euro beisammen. Da ist kein Vermögen, aber es ist mehr als ärgerlich, insbesondere weil es einfach keinen Grund für den Vermieter gibt, so zu handeln. Vor allem dann nicht, wenn er deutlich mehr einbehält als in den letzten Jahren nachgezahlt werden musste und man darüber hinaus nicht das ganze Jahr dort gewohnt hat.

@brady
Klar ist es scheiße wenn ein vermieter sein Geld nicht sieht. Aber irgendwie finde ich, dass Schobberobber72 und ich nciht diejenigen sind die darunter leiden müssen.
#
Eintracht-Laie schrieb:
Keine Ahnung wie seriös die Seite ist, aber:

"...Doch viele Vermieter weigern sich, die Mietkaution so schnell aus der Hand zu geben, schließlich stehen mögliche Nachforderungen aus der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung im Raum. Vor diesem Hintergrund erfolgt ein Einbehalt zu Recht, wie der Bundesgerichtshof in einer wegweisenden Entscheidung (BGH, Az.: VIII ZR 71/05) zuletzt urteilte.
In diesem Urteil stellte der BGH explizit klar, dass die Mietkaution auch als Sicherheit für noch nicht fällige, aber demnächst zu erwartende Ansprüche des Vermieters diene.
..."

http://www.anwalt.tv/rechtstipps/detail.php?id=70


Habe ich doch gesagt.


Teilen