Ich bin vor kurzem in eine Mietwohnung in Mannheim eingezogen, gestern gabs allerdings die erste böse Überraschung: ich kam nach hause und das Kabel vom Kühlschrank sowie die Steckdose sind total verschmort und die Sicherung fliegt sofort raus, wenn ich den Kühlschrank an ne andere Steckdose anschließe. Kurz gesagt, der Kühlschrank scheint ziemlich im ***** zu sein, und ich bin froh dass die Bude nicht abgefackelt ist. Da die Küche allerdings zu der Wohnung gehört, sprich sie gehört dem Vermieter und nicht mir, stellt sich mir die Frage, ob ich für den Schaden nun aufkommen muss. Bin da nicht so fit in diesen Versicherungsfragen, ich hab jedenfalls keine Hausrats- sondern nur ne Haftpflichtversicherung. Aber da ich ja weder fahrlässig noch vorsätzlich oder sonstwie gehandelt habe, trifft mich ja keine Schuld, ich war ja nicht mal zu Hause. Wollt den Vermieter mal anrufen, aber mich vorher mal erkundigen wie die Rechtslage ist, kennt sich jemand aus?
Wenn Du den Kühlschrank gemietet hast, er also nicht Dir gehört und Du ihn auch nicht unsachgemäß behandelt hast, musst Du nichts zahlen. Im Gegenteil, der Vermieter muss Dir nen neuen Kühlschrank hinstellen. Er wäre dann ja aus dem Mietvertrag verpflichtet, Dir einen funktionsfähigen Kühlschrank zur Verfügung zu stellen.
Also da kann ich Dich berhuigen. Wenn im Mietvertrag steht das die Küche zur Wohnung gehört und Eigentum des Vermieters ist, dann bist Du eigentlich fein raus.
Dein Vermieter ist allein für den Schaden veranwortlich, da es sich, so wie du es schilderst, um einen technischen Defekts des Kühlschrank handelt und nicht um Eigenverschulden.
Ich würde ihn aber schleunigst anrufen und den Schaden melden.
Ich kann nur mutmaßen: meine frühere Wohnung beinhaltete auch eine Küche vom Vermieter, und im Mietvertrag war genau aufgedröselt was ich in welchem Fall zu zahlen hatte. Ich mußte, glaube ich, allerlei Kleinreparaturen im gesamten Haushalt bis zum Einzelwert von bis zu 100 Euros selbst bezahlen, und wenn in der Küche eins der Geräte kaputt gegangen wäre dies komplett übernehmen.
Bei der Wohnungsübergab macht man ja in der Regel einen Rundgang und ein Übergabeprotokoll in dem aufgeführt ist, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet. Da ist es natürlich nahezu unmöglich, so etwas wie mit Deinem Kühlschrank zu bemerken - so genau guckt man ja meistens nicht hin.
Wie hier jetzt die Rechtslage ist weiß ich nicht, vielleicht lässt es der Vermieter drauf ankommen und du müsstest (per Gutachten) nachweisen dass der Schaden schon vor Deinem Einzug bestand. Sowas kann aber teuer werden, gerade wenn die Geschichte ausartet und du keinen Rechtschutz hast der für so etwas einspringt.
Ich würde Dir daher empfehlen, zuerst mal nett mit dem Vermieter darüber zu sprechen und schnellstmöglich eine Hausratsversicherung abzuschließen - kriegst du schon für relativ wenig Geld. Hilft zwar dann im aktuellen Fall nicht mehr, aber man weiß ja nie was so alles mal passieren kann.
Ich kenne mich da nur ein wenig aus. Wenn der Kühlschrank lt. Mietvertrag zur Wohnung gehört, also vom Vermieter gestellt wird, muss er natürlich nen neuen kaufen, wenn dieser defekt ist. Wer den Folgeschaden (Steckdose) zahlen muss, weiss ich net genau. Aber sicher nicht eine Deiner Versicherungen. Tendenziell auch der Vermieter, weil die Steckdose halt auch zur Wohnung gehört und (vermutlich) nun defekt ist. Kann mich evtl. morgen mal schlau machen, wenn ich die richtigen Leute in meiner Firma erwische.
el_capitano schrieb: Ich kann nur mutmaßen: meine frühere Wohnung beinhaltete auch eine Küche vom Vermieter, und im Mietvertrag war genau aufgedröselt was ich in welchem Fall zu zahlen hatte. Ich mußte, glaube ich, allerlei Kleinreparaturen im gesamten Haushalt bis zum Einzelwert von bis zu 100 Euros selbst bezahlen, und wenn in der Küche eins der Geräte kaputt gegangen wäre dies komplett übernehmen.
Halte ich für rechtswidrig. Imo ist nur eine Beteiligung des Mieters bei einer Nicht-Beeinträchtigung der Mietsache an sich. Und das Nutzen der Wohnung ohne Kühlschrank ist heutzutage niemandem zuzumuten. Von daher gehe ich davon aus, dass der Vermieter zahlen muss.
Hatten in unserer Wohnung mal einen Wasserschaden wegen eines Haarrisses am Zulaufschlauch der Waschmaschine...
Hier meine Erfahrungen aus dieser Angelegenheit :
- Deine ( nicht vorhandene ) Hausrat-V zahlt nur Schäden an eigenen Gegenständen
- Deine ( vorhandene ) Privathaftpflicht zahlt Schäden, die du ANDEREN ( fahrlässig ) zufügst.
- Schäden an Gegenständen, die fest mit der Wohnung verbunden sind, zahlt die Wohngebäude-V des Vermieters.
Du solltest auf jeden Fall deiner Privathaftpflicht Bescheid sagen und erklären, was passiert ist. Meistens versucht nämlich die gegnerische V, sich bei deiner Privathaftpflicht schadlos zu halten. Wenn du denen schreibst, was du hier geschildert hast ( dass der Schaden nicht auf dein Verschulden zurückzuführen ist wegen Fahrlässigkeit / Vorsatz ), kannst du ruhig schlafen. Wenn deinem Vermieter der Kühlschrank gehört und dir mitvermietet hat ( Mietvertrag ! ), muss er dir einen neuen besorgen und sich darum ( in einer angemessenen Zeit; evtl. Frist setzen wegen Mietkürzung ) kümmern, dass alle Leitungen wieder einwandfrei funktionieren.
el_capitano schrieb: Ich kann nur mutmaßen: meine frühere Wohnung beinhaltete auch eine Küche vom Vermieter, und im Mietvertrag war genau aufgedröselt was ich in welchem Fall zu zahlen hatte. Ich mußte, glaube ich, allerlei Kleinreparaturen im gesamten Haushalt bis zum Einzelwert von bis zu 100 Euros selbst bezahlen, und wenn in der Küche eins der Geräte kaputt gegangen wäre dies komplett übernehmen.
Halte ich für rechtswidrig. Imo ist nur eine Beteiligung des Mieters bei einer Nicht-Beeinträchtigung der Mietsache an sich. Und das Nutzen der Wohnung ohne Kühlschrank ist heutzutage niemandem zuzumuten. Von daher gehe ich davon aus, dass der Vermieter zahlen muss.
Ich habe mal den alten Mietvertrag rausgekramt, hier entsprechende Passagen. Alles normal geschriebene war auf dem Musterformular bereits aufgedruckt, alles kursiv geschriebene hatte der Vermieter per Hand eingetragen.
§16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume 5. Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen Betrag von 50,- € nicht übersteigen, zu tragen.
§27 Sonstige Vereinbarungen Reparaturen an der EBK, Elektroherd, Backofen, Dunstabzugshaube u. Kühlschrank übernimmt der Mieter.
--- Inwiefern diese "sonstigen Vereinbaren" rechtlich sauber waren, weiß ich nicht.
Also das hört sich ja im Großen und Ganzen schon mal ganz gut an, werde dann morgen mal den Vermieter anrufen sofern er nicht mal wieder im Urlaub ist...
Also bei der Wohnungsübergabe wurde vermerkt, dass die Pantry-Küche in einem "gebrauchten, aber funktionalen Zustand" ist bzw. war.
Und § 8 des Mietvertrages beinhaltet (verkürzt), dass kleine Instandhaltungen bis 75 € von mir zu tragen sind, diese umfassen aber nur das Beheben kleinerer Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster, Türen.
Beinhaltet das jetzt auch den Kühlschrank? *grübel* Der is ja schließlich keine Koch-, sondern ne Kühleinrichtung
Nee, also der Kühlschrank gehört da sicherlich nicht dazu. Zumal er den Wert ja deutlich übersteigt. Also meiner Meinung nach muss der Vermieter nen neuen Kühlschrank besorgen, da dieser ja zur Mietwohnung gehört wie Du sagst. Für den Schaden an der Steckdose kannst Du eigentlich nicht haftbar gemacht werden, weil Dich kein Verschulden trifft (§823 BGB). Sollte auch vom Vermieter bezahlt werden, gehört zum Wohngebäude. Allerdings wird seine Wohngebäudeversicherung das wohl nicht übernehmen, da es wohl keine versicherte Gefahr ist (Überspannung im Regelfall nur bei Blitzeinschlag versichert). Das hängt dann von seinen Verträgen und den entsprechenden Bedingungen ab. Kann Dir aber egal sein
die Einbauküche und damit der Kühlschrank sind nach Deinen Angaben mitvermietet und Vertragsgegenstand.
Damit obliegt grundsätzlich die Instandhaltung und Instandsetzung gem.§ 535 Abs. 1 BGB dem Vermieter.
Ausnahmen: 1) Du hast durch einen unsachgemäßen Gebrauch den Schaden selbst verursacht. Dann bist Du ersatzpflichtig. Eventuell könnte eine Regulierung über die Haftpflichtversicherung (sofern Du eine hast) erfolgen.
2) Die von Dir erwähnte Kleinreparaturklausel (§ 8)ist einschlägig.
Nach dem Wortlaut, sofern bekannt, ist die Klausel nicht auf den Kühlschrank anzuwenden. Allerdings kommt es hierbei auf die genaue Formulierung an.
Selbst wenn die Klausel aber einschlägig wäre und auch zulässig (die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Abwälzung von Kleinreparaturen auf den Mieter sind eng begrenzt und müssten eigentlich noch gesondert geprüft werden) ist, ist aber wichtig, dass Du vertraglich nur die Übernahme von Reparaturen an den genannten Gegenständen bis € 75,-- schuldest. Solche Kleinreparaturklauseln dürfen niemals Beteiligungsklauseln sein. http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/O037.htm
Wenn also die Reparatur des Kühlschrankes hier € 75,01 kostet, hast Du keine (!) Kosten zu zahlen, da die vereinbarte Höchstgrenze, wenn auch nur um 1 Cent, überschritten wurde. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass eine Reparatur für unter € 75,-- erfolgen wird. Selbst wenn die Klausel also einschlägig wäre, was nach den bisherigen Erkenntnissen zu deinem § 8 unwahrscheinlich ist, wird die Klausel wegen der Kostenbegrenzung voraussichtlich nicht greifen.
Wichtig zur Kleinreparaturklausel: Niemals den Auftrag selbst erteilten. Sonst haftest Du von vornherein. Der Vermieter muss den Reparaturauftrag erteilen. Es geht nur um einen eventuelle Kostenübernahme !!!
Na, dann hast du Dir ja umsonst Sorgen gemacht - aber besser so als andersrum. Und wir sind hier jetzt alle ein Stück schlauer, was Mietverträge, Haftpflicht- und Hausratversicherungen betrifft.
el_capitano schrieb: Ich kann nur mutmaßen: meine frühere Wohnung beinhaltete auch eine Küche vom Vermieter, und im Mietvertrag war genau aufgedröselt was ich in welchem Fall zu zahlen hatte. Ich mußte, glaube ich, allerlei Kleinreparaturen im gesamten Haushalt bis zum Einzelwert von bis zu 100 Euros selbst bezahlen, und wenn in der Küche eins der Geräte kaputt gegangen wäre dies komplett übernehmen.
Halte ich für rechtswidrig. Imo ist nur eine Beteiligung des Mieters bei einer Nicht-Beeinträchtigung der Mietsache an sich. Und das Nutzen der Wohnung ohne Kühlschrank ist heutzutage niemandem zuzumuten. Von daher gehe ich davon aus, dass der Vermieter zahlen muss.
Ich habe mal den alten Mietvertrag rausgekramt, hier entsprechende Passagen. Alles normal geschriebene war auf dem Musterformular bereits aufgedruckt, alles kursiv geschriebene hatte der Vermieter per Hand eingetragen.
§16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume 5. Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen Betrag von 50,- € nicht übersteigen, zu tragen.
§27 Sonstige Vereinbarungen Reparaturen an der EBK, Elektroherd, Backofen, Dunstabzugshaube u. Kühlschrank übernimmt der Mieter.
--- Inwiefern diese "sonstigen Vereinbaren" rechtlich sauber waren, weiß ich nicht.
Ja, das erstere ist wie ja schon von anderen gesagt eine standartklausel. Aber das andere...ich kann mir kaum vorstellen, das derart weitreichende und einseitig den Mieter belastende Klauseln wirksam sind. Die küche ist ja wesentlicher Bestandteil einer vermieteten Wohnung und für den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache von Bedeutung.
eine Frage an die Leute die sich damit auskennen:
Ich bin vor kurzem in eine Mietwohnung in Mannheim eingezogen, gestern gabs allerdings die erste böse Überraschung: ich kam nach hause und das Kabel vom Kühlschrank sowie die Steckdose sind total verschmort und die Sicherung fliegt sofort raus, wenn ich den Kühlschrank an ne andere Steckdose anschließe. Kurz gesagt, der Kühlschrank scheint ziemlich im ***** zu sein, und ich bin froh dass die Bude nicht abgefackelt ist.
Da die Küche allerdings zu der Wohnung gehört, sprich sie gehört dem Vermieter und nicht mir, stellt sich mir die Frage, ob ich für den Schaden nun aufkommen muss. Bin da nicht so fit in diesen Versicherungsfragen, ich hab jedenfalls keine Hausrats- sondern nur ne Haftpflichtversicherung. Aber da ich ja weder fahrlässig noch vorsätzlich oder sonstwie gehandelt habe, trifft mich ja keine Schuld, ich war ja nicht mal zu Hause.
Wollt den Vermieter mal anrufen, aber mich vorher mal erkundigen wie die Rechtslage ist, kennt sich jemand aus?
Danke schon mal,
Gruß Riedi
Wenn im Mietvertrag steht das die Küche zur Wohnung gehört und Eigentum des Vermieters ist, dann bist Du eigentlich fein raus.
Dein Vermieter ist allein für den Schaden veranwortlich, da es sich, so wie du es schilderst, um einen technischen Defekts des Kühlschrank handelt und nicht um Eigenverschulden.
Ich würde ihn aber schleunigst anrufen und den Schaden melden.
Bei der Wohnungsübergab macht man ja in der Regel einen Rundgang und ein Übergabeprotokoll in dem aufgeführt ist, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet. Da ist es natürlich nahezu unmöglich, so etwas wie mit Deinem Kühlschrank zu bemerken - so genau guckt man ja meistens nicht hin.
Wie hier jetzt die Rechtslage ist weiß ich nicht, vielleicht lässt es der Vermieter drauf ankommen und du müsstest (per Gutachten) nachweisen dass der Schaden schon vor Deinem Einzug bestand. Sowas kann aber teuer werden, gerade wenn die Geschichte ausartet und du keinen Rechtschutz hast der für so etwas einspringt.
Ich würde Dir daher empfehlen, zuerst mal nett mit dem Vermieter darüber zu sprechen und schnellstmöglich eine Hausratsversicherung abzuschließen - kriegst du schon für relativ wenig Geld. Hilft zwar dann im aktuellen Fall nicht mehr, aber man weiß ja nie was so alles mal passieren kann.
Wer den Folgeschaden (Steckdose) zahlen muss, weiss ich net genau. Aber sicher nicht eine Deiner Versicherungen. Tendenziell auch der Vermieter, weil die Steckdose halt auch zur Wohnung gehört und (vermutlich) nun defekt ist. Kann mich evtl. morgen mal schlau machen, wenn ich die richtigen Leute in meiner Firma erwische.
Halte ich für rechtswidrig. Imo ist nur eine Beteiligung des Mieters bei einer Nicht-Beeinträchtigung der Mietsache an sich. Und das Nutzen der Wohnung ohne Kühlschrank ist heutzutage niemandem zuzumuten. Von daher gehe ich davon aus, dass der Vermieter zahlen muss.
Hier meine Erfahrungen aus dieser Angelegenheit :
- Deine ( nicht vorhandene ) Hausrat-V zahlt nur Schäden an eigenen Gegenständen
- Deine ( vorhandene ) Privathaftpflicht zahlt Schäden, die du ANDEREN ( fahrlässig ) zufügst.
- Schäden an Gegenständen, die fest mit der Wohnung verbunden sind, zahlt die Wohngebäude-V des Vermieters.
Du solltest auf jeden Fall deiner Privathaftpflicht Bescheid sagen und erklären, was passiert ist. Meistens versucht nämlich die gegnerische V, sich bei deiner Privathaftpflicht schadlos zu halten. Wenn du denen schreibst, was du hier geschildert hast ( dass der Schaden nicht auf dein Verschulden zurückzuführen ist wegen Fahrlässigkeit / Vorsatz ), kannst du ruhig schlafen.
Wenn deinem Vermieter der Kühlschrank gehört und dir mitvermietet hat ( Mietvertrag ! ), muss er dir einen neuen besorgen und sich darum ( in einer angemessenen Zeit; evtl. Frist setzen wegen Mietkürzung ) kümmern, dass alle Leitungen wieder einwandfrei funktionieren.
Ich habe mal den alten Mietvertrag rausgekramt, hier entsprechende Passagen. Alles normal geschriebene war auf dem Musterformular bereits aufgedruckt, alles kursiv geschriebene hatte der Vermieter per Hand eingetragen.
§16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
5. Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen Betrag von 50,- € nicht übersteigen, zu tragen.
§27 Sonstige Vereinbarungen
Reparaturen an der EBK, Elektroherd, Backofen, Dunstabzugshaube u. Kühlschrank übernimmt der Mieter.
---
Inwiefern diese "sonstigen Vereinbaren" rechtlich sauber waren, weiß ich nicht.
Vielen Dank schon mal für die Tipps!!!
Und § 8 des Mietvertrages beinhaltet (verkürzt), dass kleine Instandhaltungen bis 75 € von mir zu tragen sind, diese umfassen aber nur das Beheben kleinerer Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster, Türen.
Beinhaltet das jetzt auch den Kühlschrank? *grübel*
Der is ja schließlich keine Koch-, sondern ne Kühleinrichtung
Also meiner Meinung nach muss der Vermieter nen neuen Kühlschrank besorgen, da dieser ja zur Mietwohnung gehört wie Du sagst.
Für den Schaden an der Steckdose kannst Du eigentlich nicht haftbar gemacht werden, weil Dich kein Verschulden trifft (§823 BGB).
Sollte auch vom Vermieter bezahlt werden, gehört zum Wohngebäude. Allerdings wird seine Wohngebäudeversicherung das wohl nicht übernehmen, da es wohl keine versicherte Gefahr ist (Überspannung im Regelfall nur bei Blitzeinschlag versichert). Das hängt dann von seinen Verträgen und den entsprechenden Bedingungen ab. Kann Dir aber egal sein
die Einbauküche und damit der Kühlschrank sind nach Deinen Angaben mitvermietet und Vertragsgegenstand.
Damit obliegt grundsätzlich die Instandhaltung und Instandsetzung gem.§ 535 Abs. 1 BGB dem Vermieter.
Ausnahmen:
1) Du hast durch einen unsachgemäßen Gebrauch den Schaden selbst verursacht. Dann bist Du ersatzpflichtig. Eventuell könnte eine Regulierung über die Haftpflichtversicherung (sofern Du eine hast) erfolgen.
2) Die von Dir erwähnte Kleinreparaturklausel (§ 8)ist einschlägig.
Nach dem Wortlaut, sofern bekannt, ist die Klausel nicht auf den Kühlschrank anzuwenden. Allerdings kommt es hierbei auf die genaue Formulierung an.
Selbst wenn die Klausel aber einschlägig wäre und auch zulässig (die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Abwälzung von Kleinreparaturen auf den Mieter sind eng begrenzt und müssten eigentlich noch gesondert geprüft werden) ist, ist aber wichtig, dass Du vertraglich nur die Übernahme von Reparaturen an den genannten Gegenständen bis € 75,-- schuldest. Solche Kleinreparaturklauseln dürfen niemals Beteiligungsklauseln sein.
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/O037.htm
Wenn also die Reparatur des Kühlschrankes hier € 75,01 kostet, hast Du keine (!) Kosten zu zahlen, da die vereinbarte Höchstgrenze, wenn auch nur um 1 Cent, überschritten wurde. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass eine Reparatur für unter € 75,-- erfolgen wird. Selbst wenn die Klausel also einschlägig wäre, was nach den bisherigen Erkenntnissen zu deinem § 8 unwahrscheinlich ist, wird die Klausel wegen der Kostenbegrenzung voraussichtlich nicht greifen.
Wichtig zur Kleinreparaturklausel: Niemals den Auftrag selbst erteilten. Sonst haftest Du von vornherein. Der Vermieter muss den Reparaturauftrag erteilen. Es geht nur um einen eventuelle Kostenübernahme !!!
Nossek lebt
Hätt meine Freundin das alte Ding ja gar net stundenlang putzen brauchen
Der Vermieter ist doch Fukel oder?
Fukel raus!!!!
(nurumdenthreadingewohntebahnenzubringen)
Und den Kühlschrank hat Meier eingebaut, die Lusche!
Ja, das erstere ist wie ja schon von anderen gesagt eine standartklausel. Aber das andere...ich kann mir kaum vorstellen, das derart weitreichende und einseitig den Mieter belastende Klauseln wirksam sind. Die küche ist ja wesentlicher Bestandteil einer vermieteten Wohnung und für den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache von Bedeutung.