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verpflegungspauschalsätze für außendienster

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hallo,

ich sitze gerade vor meiner steuererklärung, und habe ein problem (da so ziemlich jeder etwas anderes behauptet).

ich bin im außendienst beschätigt, und habe dementsprechend viele kundentermine, welche außerhalb meiner arbeitsstätte sind.

so... der zeitraum (8 - 14 std., 14 - 24 std.) ist klar. bloss: welche zeitspanne gilt für diesen zeitraum? von meiner wohnung (bei außendienstterminen) bis abends zu meiner wohnung?!? oder nur von arbeitsstätte bis arbeitsstätte?!? wie sieht es aus, wenn ich nach einem termin wieder meine arbeitsstätte aufsuche? muss dann die zeit addiert werden, oder ist jeder außendiensttermin ein "neuer," sprich: ich erreiche so selten die 8 std.?

vielleicht kann mir hier jemand helfen...

vielen dank im voraus...
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Du bist auf Dienstreise, sobald du außerhalb deiner Wohnung und deiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird. D.h.: Fährst du direkt von zuhause zum Auswärtstermin, beginnt auch dann sofort die Dienstreise, fährst du vorher noch ins Büro beginnt sie erst, wenn du das Büro für den Außendienst wieder verlässt. Entsprechendes gilt auch für das Ende der Dienstreise.
Bei mehren Dienstreisen an einem Kalendertag sind die Abwesenheitszeiten zusammenzurechnen.


LStR 37 Reisekosten
Dienstreise
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Eine Dienstreise ist ein Ortswechsel einschließlich der Hin- und Rückfahrt aus Anlaß einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird.


LStR 39 Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten
Allgemeines
(1)
...Ist ein Arbeitnehmer an einem Tag mehrfach auswärts tätig, sind die Abwesenheitszeiten im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG zusammenzurechnen.

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Du musst dir auch überlegen, wenn dein Büro genügend Kilometer von deiner Wohnung weg ist, ob du deine Dienstreisen von Zuhause startest, um die Zeitspanne eventuell zu erfüllen, oder ob du nicht gernerell vom Büro aus startest, wenn die Kilometerpauschale Wg.-Arbeit günstiger als ein eventuell höherer Pauschalsatz ist....
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Das ganze muß natürlich auch zu den von Dir gefahrenen Kilometer passen, sprich: wenn Du nicht erst in's Büro fährst, kann Du auch die Entfernungspauschale nicht geltend machen (was in den meisten Fällen aber günstiger ist).
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tztztztztz, was seid ihr beide denn für Tatsachenverdreher. Er wollte wissen wie man es korrekt angibt und nicht was steuerlich am günstigsten ist.
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greenkeeper schrieb:
tztztztztz, was seid ihr beide denn für Tatsachenverdreher. Er wollte wissen wie man es korrekt angibt und nicht was steuerlich am günstigsten ist.


Hab' ich was in die Richtung gesagt???  

Steuerlich am günstigsten wäre es, so wenig wie möglich im Büro zu sein.  


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