inspiriert durch den anderen Beitrag und erstaunt über die Anwesenheit von solch geballtem Rechts-KnowHow würde ich gern mal meine Problematik schildern:
Seit kurzem bewohne ich als Mieter ein Haus mit 10 Parteien, wo ich fast einziger Mieter bin, die anderen Wohnungen sind durch die Eigentümer bewohnt. Das Anbringen von SAT-Schüsseln ist von vornerein verboten, denn es gibt ja einen Kabelanschluss. Jetzt würde ich gern Premiere gucken (warum wohl ), da war neulich der Techniker da, um mir die Kabeldose freizuschalten. Er hat aber gleich gesagt, daß kein Digital-Kabel geht, weil der sog. Hausanschlussverstärker im Keller veraltet ist und nur analoge Signale durchlässt. Ein neues Gerät wurde ~100 Euro kosten, damit man digitales Fernsehen schauen kann.
Jetzt hab ich mich mal umgehört, und es scheint wirklich niemand im Haus Digital-TV zu haben bzw. Interesse zu haben, welches in Zukunft zu benutzen.
Desweiteren müsste eine Eigentümerversammlung (nächste in 3 Monaten) darüber entscheiden, ob es angeschafft wird, und nach jetzigem Stand sind die Chancen da auch eher mau.
Frage 1 also: Habe ich ein Recht auf digitales Fernsehen oder muss ich das zahlen?
Angenommen, ich zahle selbst. Laut Kabelgesellschaft wird das analoge Kabelsignal spätestens Mitte 2008 abgeschaltet, so dass der Verstärker im Keller sowieso ausgetauscht werden müsste.
Frage 2: Habe ich dann ein Recht, das Geld für die bereits durch mich getätigte Investition zurückerstattet zu bekommen? Und falls nein: Gehört das Gerät dann mir, also kann ich es z.B. mitnehmen, wenn ich in 5 Jahren ausziehe?
Leider alles sehr kompliziert, um ein bisschen Premiere gucken zu dürfen
Es gibt für den Mieter kein durchsetzbares "Recht auf Premiere". Da du deinen Vermieter dazu aufforderst, dir die Möglichkeit zum Digitalempfang zu verschaffen, musst du alle Kosten tragen, die ihm dadurch entstehen. D.h., wenn in der WEG-Versammlung ein Beschluss ergeht, das anzuschaffen, und die Kosten zu teilen, dann eben nur den auf deinen Vermieter entfallenden Anteil. Wenn kein solcher Beschluss ergeht, und dein Vermieter die Kosten allein tragen muss, dann kann er sie in voller Höhe auf dich abwälzen. Das gilt auch, wenn später der anlaloge Empfang abgeschaltet wird, mit der Einschränkung, dass dann dein Vermieter wohl die Möglichkeit hat, die Kosten auf die anderen WE umlegen zu lassen. Sein Interesse an dieser Auseinandersetzung mit den anderen WE dürfte allerdings gering sein, da er sein Geld ja von dir bekommen hat. Die Anlage steht trotzdem im Eigentum der WEG, nicht in deinem. Eine Mitnahme bei Auszug ist ausgeschlossen.
Ok, danke für die (ernüchternden) Infos. Ich werd es wohl so machen: Ich lasse das ganze (mit Bewilligung des Verwalters) in Eigenregie machen, bezahle selbst. Dann lasse ich mir von der Kabelgesellschaft einen Wisch ausstellen, daß diese Moderniserung in absehbarer Zeit ohnehin notwendig werden würde. Den gebe ich dann meinem Vermieter, der dann in der nächsten Eigentümerversammlung anhand dessen entscheiden lassen kann, ob die Eigentümer die Kosten teilen und mir rückerstatten. Wenn ja gut, wenn nein, dann sollen mich die Nachbarn bloss mal um einen Gefallen bitten
Noch ein kleiner Hinweis: Die Kosten von Euro 100, die der Techniker genannt hat, scheinen mir für den Hausanschluss etwas niedrig (aber ich habe hierzu keine Ahnung). Bevor du gegenüber deinem Vermieter eine Erklärung zur Kostenübernahme abgibst, sollte verbindlich feststehen, wie hoch diese insgesamt sein werden.
stefank schrieb: Noch ein kleiner Hinweis: Die Kosten von Euro 100, die der Techniker genannt hat, scheinen mir für den Hausanschluss etwas niedrig (aber ich habe hierzu keine Ahnung). Bevor du gegenüber deinem Vermieter eine Erklärung zur Kostenübernahme abgibst, sollte verbindlich feststehen, wie hoch diese insgesamt sein werden.
Ja das haut schon hin, bei reichelt gibts auch Geräte ab 60 Euro. Problem ist jetzt nur, dass die Kabelgesellschaft für den Kostenvoranschlag schon Geld verlangt...
darfst Du überhaupt ohne Einwilligung der Eigentümergemeinschaft Veränderungen am Allgemeingut (Hausverteiler) vornehmen? Würde mich eigentlich wundern..... (aber rechtsunwissend)
Es kommt auch noch auf eine Reihe individuelle Fragen an. Was steht zum Beispiel in Deinem Mietvertrag, zahlst Du die Kabelgebühr an den Vermieter oder direkt an den Betreiber etc. pp. Du wirst so einfach keine verlässliche Antwort in einem Forum bekommen, da niemand die Einzelheiten kennt, obwohl die entscheiden sein können.
Wenn es sich so verhält, wie Du schreibst, würde ich empfehlen den Konsens mit Vermieter und Eigentümergemeinschaft zu suchen. Wenn die Investition tatsächlich spätestens Mitte nächsten Jahres fällig wird, weil dann alle ne schwarze Mattscheibe haben und es tatsächlich nur 100 Euro kostet, dann sollte sich doch auch eine Möglichkeit finden, das ganze schon ein paar Monate früher zu machen. Allerdings schließe ich mich bzgl. der Kosten stefanks Hinweis an. Die 100 Euro kommen mir verdächtig billig vor...
@haddekuchen: Du hast völlig recht, ohne genaue Sachverhaltskenntnis lassen sich Rechtsfragen normalerweise kaum beantworten. Hier allerdings liegt, wie du ebenso richtig siehst, mangels jeglichem Rechtsanspruch ein rein über den Konsens zu lösender Fall vor. Und dieser Weg wird ja auch beschritten.
@Wehrheimer: Auch dein Einwand ist richtig, allerdings schreibt er ja weiter oben über die Einrichtung des Hausanschlusses "mit Zustimmung der Hausverwaltung".
inspiriert durch den anderen Beitrag und erstaunt über die Anwesenheit von solch geballtem Rechts-KnowHow würde ich gern mal meine Problematik schildern:
Seit kurzem bewohne ich als Mieter ein Haus mit 10 Parteien, wo ich fast einziger Mieter bin, die anderen Wohnungen sind durch die Eigentümer bewohnt.
Das Anbringen von SAT-Schüsseln ist von vornerein verboten, denn es gibt ja einen Kabelanschluss. Jetzt würde ich gern Premiere gucken (warum wohl ), da war neulich der Techniker da, um mir die Kabeldose freizuschalten. Er hat aber gleich gesagt, daß kein Digital-Kabel geht, weil der sog. Hausanschlussverstärker im Keller veraltet ist und nur analoge Signale durchlässt. Ein neues Gerät wurde ~100 Euro kosten, damit man digitales Fernsehen schauen kann.
Jetzt hab ich mich mal umgehört, und es scheint wirklich niemand im Haus Digital-TV zu haben bzw. Interesse zu haben, welches in Zukunft zu benutzen.
Desweiteren müsste eine Eigentümerversammlung (nächste in 3 Monaten) darüber entscheiden, ob es angeschafft wird, und nach jetzigem Stand sind die Chancen da auch eher mau.
Frage 1 also: Habe ich ein Recht auf digitales Fernsehen oder muss ich das zahlen?
Angenommen, ich zahle selbst. Laut Kabelgesellschaft wird das analoge Kabelsignal spätestens Mitte 2008 abgeschaltet, so dass der Verstärker im Keller sowieso ausgetauscht werden müsste.
Frage 2: Habe ich dann ein Recht, das Geld für die bereits durch mich getätigte Investition zurückerstattet zu bekommen? Und falls nein: Gehört das Gerät dann mir, also kann ich es z.B. mitnehmen, wenn ich in 5 Jahren ausziehe?
Leider alles sehr kompliziert, um ein bisschen Premiere gucken zu dürfen
Gruß,
maxwell
Ich lasse das ganze (mit Bewilligung des Verwalters) in Eigenregie machen, bezahle selbst. Dann lasse ich mir von der Kabelgesellschaft einen Wisch ausstellen, daß diese Moderniserung in absehbarer Zeit ohnehin notwendig werden würde. Den gebe ich dann meinem Vermieter, der dann in der nächsten Eigentümerversammlung anhand dessen entscheiden lassen kann, ob die Eigentümer die Kosten teilen und mir rückerstatten. Wenn ja gut, wenn nein, dann sollen mich die Nachbarn bloss mal um einen Gefallen bitten
Ja das haut schon hin, bei reichelt gibts auch Geräte ab 60 Euro. Problem ist jetzt nur, dass die Kabelgesellschaft für den Kostenvoranschlag schon Geld verlangt...
Würde mich eigentlich wundern.....
(aber rechtsunwissend)
Wenn es sich so verhält, wie Du schreibst, würde ich empfehlen den Konsens mit Vermieter und Eigentümergemeinschaft zu suchen. Wenn die Investition tatsächlich spätestens Mitte nächsten Jahres fällig wird, weil dann alle ne schwarze Mattscheibe haben und es tatsächlich nur 100 Euro kostet, dann sollte sich doch auch eine Möglichkeit finden, das ganze schon ein paar Monate früher zu machen.
Allerdings schließe ich mich bzgl. der Kosten stefanks Hinweis an. Die 100 Euro kommen mir verdächtig billig vor...
@Wehrheimer: Auch dein Einwand ist richtig, allerdings schreibt er ja weiter oben über die Einrichtung des Hausanschlusses "mit Zustimmung der Hausverwaltung".