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Forenhaftung Urteil gegen bundesligaforen.de

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Hallo zusammen,
ich heisse Jürgen und bin Betreiber von www.bundesligaforen.de

ich musste mich vorgestern vor dem Landgericht Hamburg verantworten, da ein User ein urheberrechtlich geschütztes Bild veröffentlich hatte, das laut Webseitenbetreiber der Seite von der das Bild war frei verwendbar war.

Wir haben verloren, aber wir kämpfen und möchten die Foren und Bloggercommunity darauf aufmerksam machen.

Die Hamburger Morgenpost hat bereits berichtet:

der Artikel ist online unter

http://www.mopo.de/2007/20070823/hamburg/panorama/3000_euro_fuer_einen_eistee.html


zu finden.

Bei uns steht unter

http://www.bundesligaforen.de/thread.php?postid=453998#post453998

mein Kommentar zur Verhandlung.

die Vorgeschichte gibt es unter

http://www.bundesligaforen.de/thread.php?threadid=5853

Die Bewertung meines Rechtsanwalts findet Ihr unter

http://weblawg.saschakremer.de/2007/08/23/das-hamburger-storergericht-neues-in-sachen-kochbuch-internet


Zum Thema "Abmahnung Marions Kochbuch" findet man unter google mittlerweile über 50.000 Treffer.

http://www.google.de/search?q=Abmahnung+marions+Kochbuch



Wenn Moderatoren dieser Eintrag nicht gefallen sollte, dann bitte einfach löschen, es geht aber um die Zukunft von blogs und Foren in Deutschland.

wenn sich die  Hamburger LG Auffassung durchsetzt wird es in D bald keine Foren mehr geben.

Daher helft uns bitte auch dies in Foren, Blogs und Medien zu kommunizieren.
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Wie man deutlich sehen kann, ist das LG Hamburg inzwischen berüchtigt für seine harsche Rechtssprechung in Sachen Haftung von Forenbetreibern. Bis diesem Treiben hoffentlich durch höchstrichterliche Rechtsprechung ein Ende gemacht wird, ist es über den sog. "fliegenden Gerichtsstand" in Urhebersachen leider fast immer möglich, einen Fall dort verhandeln zu lassen. Ich kann dem Jürgen als Betreiber der Site nur viel Glück und Standhaftigkeit wünschen, diese Sache in der Rechtsmittelinstanz zu Fall zu bringen. Den hierzu vertreten Ansichten seines Prozessbevollmächtigten kann ich mich nur voll und ganz anschließen.
Damit uns das nicht auch passiert, kann ich vor dem Einstellen von Bildern, die nicht einwandfrei entweder selbst gemacht oder unter geprüftem "free-commons"status stehen (etwas von wikipedia) nur warnen.  
Abschließend möchte ich der Eintracht als Betreiber dieser Site zu bedenken geben, ob sie nicht etwas zum Prozesskostenfonds beitragen möchte. Dies könnte auf mittlere Sicht günstiger kommen, als selbst gegen eine entsprechende Abmahnung gerichtlich ankämpfen zu müssen, was m.E. nur eine Frage der Zeit sein dürfte.
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Bravo!
Allerdings bin ich was die Zukunft nicht nur der Meinungs-Freiheit in diesem unseren euren (Globalisierungsfetischisten, US-Imperialisten, Terrorkriegern, Sklavenhändlern u.a. Ausbeutern) Lande angeht, äusserst pessimistisch...
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Verstehe ich das richtig?
Ausser in Hamburg hätten diese Klagen kaum Chancen auf Erfolg?
Und ich kann mir als Kläger den Gerichtsstand in Deutschland aussuchen???
Auf jeden Fall schon mal gut zu sehen, dass bei Eingabe von "Marions Kochbuch" die Warnungen davor weit mehr Treffer ergeben als die Abzockseite.

Viel Erfolg!
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Auch gegen den "fliegenden Gerichtsstand" in Internetsachen gibt es inzwischen abweichende Urteile:

LG Mosbach, Aktenzeichen: 1 T 22/07

   1. Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO ist bei Rechtsverletzung im Internet nicht schon deshalb gegeben, weil eine Internetseite auch im Bezirk des angerufenen Gerichts bestimmungsgemäß aufgerufen werden kann.

   2. Für die Annahme der örtlichen Zuständigkeit insoweit ist zumindest erforderlich, dass sich die behauptete Rechtsverletzung (hier: Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte) an dem Ort, welchen der Antragsteller (hier: ein einstweiligen Verfügung) als gemäß § 32 ZPO zuständigkeitsbegründend ansehen will, tatsächlich ausgewirkt hat. Dies hat der Antragssteller glaubhaft zu machen.

   3. Grundsätzlich besteht kein Bedarf, für Unterlassungsverfügungen die Zuständigkeit bei beliebigen Gerichten anzunehmen, da es dem Antragsteller unbenommen ist, am Wohnsitzgericht des Antragsgegners oder gegebenenfalls am Gericht seines eigenen Wohnortes gestützt auf § 32 ZPO die Ansprüche geltend zu machen.
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stefank schrieb:
Auch gegen den "fliegenden Gerichtsstand" in Internetsachen gibt es inzwischen abweichende Urteile:


Das Problem ist nur leider, dass es erst mal reicht, wenn das in der Tat berüchtigte LG Hamburg am "fliegenden Gerichtsstand" festhält.

Ansonsten kann ich auch nur jede Menge Durchhaltevermögen wünschen. Was man vom BGH zu verwandten Themen (gefälschte Rolex-Uhren, jugendgefährdende Angebote) schon länger, gerade aber auch in diesem Jahr lesen durfte, macht Mut, dass das LG langfristig auf verlorenem Posten steht. Den Betreiber der Seite treffen keine unzumutbaren Prüfpflichten. Die Eintracht dürfte hier u.a. durch den "Atombutton" sehr gute Argumente haben.

Dennoch fände ich die von Dir, stefank, vorgeschlagene Beteiligung am Fonds sinnvoll und werde die Anregung weitergeben.

Viele Grüße,

Alex
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Hmm, vllt. hat das Gründe, warum die in Hamburg so günstig urteilen... Also die Richter... Will aber keine Spekulationen hier machen, sonst bin ich bald auch vor Gericht  ,-)

Kopf hoch Jürgen!
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SGE_Werner schrieb:
Hmm, vllt. hat das Gründe, warum die in Hamburg so günstig urteilen... Also die Richter... Will aber keine Spekulationen hier machen, sonst bin ich bald auch vor Gericht  ,-)

Kopf hoch Jürgen!


Hier muss ich dagegen halten. Zwar halte ich, wie schon gesagt, die Auffassungen der Kammer für rechtsirrig und das Festhalten hieran gegen abweichende Rechtsprechung auch höherer Instanzen für stur. Jedwede Absicht oder gar Interesse hieran zu unterstellen, ist aber Unfug. Letztlich erweist die Kammer den Klägern ja einen Bärendienst, wenn das OLG die Entscheidungen aufheben sollte. Der Verlierer der letzten Instanz trägt die Kosten aller Instanzen, und mit Hilfe des genannten Fonds (Super, Alex, dass du dich dafür einsetzen willst!) sollte es möglich sein, dies zu erreichen.    
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War auch nicht voll ernst gemeint Schäfchen  
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Hallo Jürgen,

haben ja heute im Stadion schon darüber diskutiert. Verstehen kann man so ein Urteil nach jetzigem Durchlesen wirklich nicht. Viel Erfolg bei der Revision vor dem OLG! Auf das sich über den Fonds Dein Schaden in Grenzen hält...

Gruß,
Frank
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Siehe Antwort von Alex (Internet-Team). Denke auch, wenn die Fußball-Fans hier zusammenhalten und das Ganze ggf. bis vor den BGH geht, dass diese Kochseiten-Abzocker sehr schnell sehr alt aussehen werden, denn alle bisherigen Urteile anderer LG oder OLG widersprechen der Rechtsprechung des LG Hamburg deutlich - nur ist es kostenintensiv, mehrere Instanzen zu durchschreiten.

Die Kn*****s und ihre Anwälte werden schon wissen, warum sie zwingend auf eine von zwei bestimmten Abteilungen des LG Hamburg bestehen - weil ihnen von vornherein klar ist, dass andere (eigentlich zuständige) Landgerichte (z.B. in Frankfurt/Main, Dortmund, München oder wo auch immer) ihnen mit Pauken und Trompeten ne Niederlage schon in erster Instanz bescheren würden.

Und in die zweite Instanz (OLG) würden sie nicht gehen, denn DA würden sie m.E. auch in Hamburg verlieren...wenns bis zum BGH in Karlsruhe geht, dann sowieso - man hofft aber scheinbar schon drauf, dass der Beklagte klein beigibt aus Angst vor den Kosten der nächsten Instanz (OLG Hamburg)...

Wird aber Zeit, dass dem schändlichen Treiben besagter zweier Abteilungen (36a und 36c) des "Amtsgerichts Hamburg Mitte" endlich mal ein Riegel vorgeschoben wird - denn wenn die ungestraft so weiter machen dürfen, und das ganze vielleicht sogar noch Schule macht, dann haben wir hier in Deutschland bald amerikanische Verhältnisse was die Rechtsprechung angeht.

Zum Nachlesen, wo ich z.B. die von den Kn*****s bevorzugten Abteilungen her hab : Guckst du hier weita (ist z.T. lustig illustriert *g*)

Greets
Gob
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stefank schrieb:
Abschließend möchte ich der Eintracht als Betreiber dieser Site zu bedenken geben, ob sie nicht etwas zum Prozesskostenfonds beitragen möchte. Dies könnte auf mittlere Sicht günstiger kommen, als selbst gegen eine entsprechende Abmahnung gerichtlich ankämpfen zu müssen, was m.E. nur eine Frage der Zeit sein dürfte.


Klubfeindschaften hin oder her - ich denke, mindestens die Vereine der beiden Profiligen sollten sich GESCHLOSSEN hinter diesen sehr guten Vorschlag stellen und ihn auch geschlossen mitfinanzieren, denn nur so und gemeinsam ist man stark & es betrifft letztendlich ALLE Fußballfans - egal, welchem Verein die jeweilige Sympathie gehört...
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Hier noch ein lesenswerter Artikel auf heise.de.

Abgekocht - Wie ein Webmaster mit Lebensmittelfotos Kasse macht

Interessant auch der Punkt "Auffällige Ähnlichkeiten".

Da könnte man echt zum Tier werden!
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Danke für das bis dato angefallene Feedback und die Gewissheit, dass ich nicht gänzlich alleine mit meiner Meinung dastehe, und es Sinn macht den aktuellen Stand nicht einfach zu schlucken.
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Mal eine Frage: Seid ihr schon in Revision gegangen, weil ich die Kläger werden spätestens beim BGH einen Rückzieher machen und sich außergerichtlich einigen wollen, weil so eine Klage hat auch wirklich nur in Hamburg eine Chance aber sonst nirgends. Die ******* hoffen bestimmt darauf, dass die Verklagten immer einen Rückzieher machen nach 1. Instanz, was ja bis jetzt anscheinend ganz gut funktioniert hat. Sie waren wahrscheinlich immer im Glauben, dass ein Internetforum keine Prozesskosten tragen kann, jedoch haben sie hier falsch spekuliert. Die Gerechtigkeit wird früher oder später siegen.
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Die schriftliche Urteilsverkündung ist am 14.09. in am LG Hamburg.
Uns wurde aber während der Verhandlung der Ausgang mitgeteilt.

Der Kläger hat Anlass auf Unterlassung aber keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Die Unterlassung zu akzeptieren wäre der sofortige Forentod, da es nicht machbar ist, dass man vorab Inhalte soweit prüft, dass man feststellen kann, ob Rechte verletzt sind, wenn die Inhalte auf einer dritten Seite stehen, auf denen die Rechte als frei deklariert sind.

Im Prinzip könnte der Kläger selbst ein Bild oder Text von ihm auf einer externen Seite platzieren, dort erklären, der Inhalt sein frei verfügbar und dann den Inhalt bei uns weiterverbreiten, um uns danach die mit der Unterlassung verbundene Konventionalstrafe reinzudrücken.

Ein Forum kann diese Vorabkontrolle nicht in dieser Art leisten, denn selbst wenn wir alle Beiträge vorab prüfen würden ( 2000-3000 am Tag), so müssten wir auch noch in jedem Fall prüfen, ob eine angebliche Lizenz tatsächlich dem gehört, der behauptet Lizenzinhaber zu sein.

Daher kann es keinen Unterlassungsanspruch geben, der dem Forenbetreiber nicht die Chance gibt zu agieren, nachdem ein Rechtsverstoß erkannt wurde.

Jedes Forum, jeder Blog und jede Lifesendung müssten wenn diese rechtssprechung bestand hätte sofort dicht machen.
Das gilt es zu verhindern.

Nur alleine kann ich es nicht leisten, ich habe schließlich Familie und keine Werbeeinnahmen im Forum, die über die Minderung von Serverkosten hinausgehen. Aber 8 Jahre Hobby (Der Aufbau von www.bundesligaforen.de ) schmeisst man auch nicht mal schnell über Board.
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dazu nur eins (ironiemodus an)

ich liebe deutscheland, ich liebe deutscheland, ich liebe deutscheschland, ich liebe deutschland,...

(ironiemodus aus)

dazu nur eins, wählt die piratenpartei (auch bei der nächsten landtagswahl)

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posaune-sge schrieb:
dazu nur eins (ironiemodus an)

ich liebe deutscheland, ich liebe deutscheland, ich liebe deutscheschland, ich liebe deutschland,...

(ironiemodus aus)

dazu nur eins, wählt die piratenpartei (auch bei der nächsten landtagswahl)

 


Ach, wie ärgert es mich, Deutscheland verteidigen zu müssen, aber diese Plattheit kann ich nicht verstehen. Im "Kochbuch-Fall" nutzt jemand ein eigentlich sinnvolles Recht, das sich arme Autoren mühsam erkämpft haben,     für seine Zwecke bösartig aus. Leider bekommt er in Hamburg ein, nach Meinung vieler (aber beileibe nicht aller!) Juristen fragwürdiges Urteil. Dagegen steht Rechtsmittel zur Verfügung. Sollte auch dies scheitern, sind bereits Überlegungen im Justizministerium im gange, solchem Treiben per Gesetz einen Riegel vorzuschieben. Das ist schwierig und dauert. Aber trotzdem: Dieses Maß an Rechtssicherheit findet man nicht in allen Ländern der Welt. Warum man Deutscheland also gerade an diesem Punkt kritisieren will, leuchtet mir nicht ein.

 
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stefank schrieb:
posaune-sge schrieb:
dazu nur eins (ironiemodus an)

ich liebe deutscheland, ich liebe deutscheland, ich liebe deutscheschland, ich liebe deutschland,...

(ironiemodus aus)

dazu nur eins, wählt die piratenpartei (auch bei der nächsten landtagswahl)

 


Ach, wie ärgert es mich, Deutscheland verteidigen zu müssen, aber diese Plattheit kann ich nicht verstehen. Im "Kochbuch-Fall" nutzt jemand ein eigentlich sinnvolles Recht, das sich arme Autoren mühsam erkämpft haben,     für seine Zwecke bösartig aus. Leider bekommt er in Hamburg ein, nach Meinung vieler (aber beileibe nicht aller!) Juristen fragwürdiges Urteil. Dagegen steht Rechtsmittel zur Verfügung. Sollte auch dies scheitern, sind bereits Überlegungen im Justizministerium im gange, solchem Treiben per Gesetz einen Riegel vorzuschieben. Das ist schwierig und dauert. Aber trotzdem: Dieses Maß an Rechtssicherheit findet man nicht in allen Ländern der Welt. Warum man Deutscheland also gerade an diesem Punkt kritisieren will, leuchtet mir nicht ein.

   


deine meinung! ich hab meine.

in deutschland sind wir meiner meinung gerade auf dem besten weg uns zu amerikanisieren! wer die kohle hat bekommt recht! ohne geld kannst du  dein recht nicht durchsetzen.

schau dir doch an was unser innenminister alles so vor hat! ich wähl die piratenpartei und die grünen
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posaune-sge schrieb:

deine meinung! ich hab meine.

in deutschland sind wir meiner meinung gerade auf dem besten weg uns zu amerikanisieren! wer die kohle hat bekommt recht! ohne geld kannst du  dein recht nicht durchsetzen.

schau dir doch an was unser innenminister alles so vor hat! ich wähl die piratenpartei und die grünen


Geld regiert die Welt!
Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!
Lehrjahre sind keine Herrenjahre!
Draussen gibts nur Kännchen!

(Nur was der Schäuble hier auf einmal will, weiss ich nicht)


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